Seit einiger Zeit putzen mein Kollege Behrens und ich in einem Watchblog u.a. der Deutschen Vermögensberatungs AG hinterher. Letztes Jahr hatten wir angefangen, uns über reichlich unbeholfene Werbespots lustig zu machen, die wir seither hier einbetten.
Das findet die DVAG, die offenbar mindestens täglich unser Blog liest, natürlich nicht so prickelnd, weshalb sie die Videos jeweils innerhalb von 24 Stunden raus nahm. Gerade diese Woche hatten wieder so geschehen bei einem Vermögensberater, der im kabarettistischen Nebenjob die Rolle eines Mafiabosses spielt und im DVAG-Spot offenbar allen Ernstes den Familiensinn eines Mafiabosses lobt.
Die DVAG meint offenbar, dass sie uns den Content madig macht. Wir meinen: Ausknipsen der DVAG-Werbung im Internet! ;-)
Hier ist übrigens noch ein Video (ohne DVAG-Werbung) über das Nachwuchs-Talent „Don Enzo Matrazzi“!
Eine Hamburger Boulevardzeitung hatte über eine ernsthafte Erkrankung einer TV-Moderatorin geklagt. Das geht aber die Öffentlichkeit grundsätzlich nichts an, urteilte das Landgericht Hamburg und sprach der Klägerin eine Geldentschädigung iHv 25.000,- Euro zu.
Krankheiten fallen grundsätzlich in die Privatsphäre, bei Nichterkennbarkeit oder aus anderen Gründen kann sogar die Intimsphäre betroffen sein. Die Privatsphäre ist für die Presse grundsätzlich tabu, es sei denn, der Betreffende hätte dies selbst öffentlich gemacht oder es gäbe ein überragendes Berichtsinteresse der Öffentlichkeit, über dessen Vorliegen regelmäßig bei Gericht gestritten wird.
Eine Geldentschädigung – früher „Schmerzensgeld“ genannt – gibt es nur in Ausnahmefällen. Die von der Moderatorin verlangten 100.000,- Euro machte das Landgericht Hamburg nicht mit. Bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung haben die Gerichte einen großen Spielraum. Prozessual besteht die Besonderheit, dass Kläger solche Beträge nicht in der Klage beziffern müssen, sondern nur Vorschläge machen. Dies hat für die Prozesskosten Bedeutung, die nicht durch falsche Bescheidenheit bei der Klageforderung künstlich niedrig gehalten werden sollen.
Geldentschädigungen fallen im Presserecht nicht zuletzt deshalb relativ hoch aus, weil Verlage von Boulevardpresse kleinere Zahlungen aus der Portokasse begleichen und in ihre Berichterstattung einkalkulieren könnten.
Wie die TAZ meldet, taxiert der Medienrechtler, der sich um Diekmann’s Blog verdient macht, die angefallenen Rechtsverfolgungskosten auf inzwischen über 50.000,- Euro – zzgl. den nun anfallenden 20.000,- Euro „Schmerzensgeld“ zzgl. weiterer ca. 5.000,- Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Diekmanns Blog der 100 Tage hat demnach 75.000,- Euro an juristischen Kosten produziert (die Aliensache stand ja zumindest indirekt mit dem Blog in Zusammenhang).
Vielleicht schafft er es noch, in den letzten zwei Wochen die 100.000,- Euro voll zu kriegen, was einen würdiger Abschluss bieten würde. Schon jetzt dürfte er den unbeugsamen Gerichtsblogger Rolf Schälike mit den Gerichtskosten im Monatsdurchschnitt eingeholt haben. Bloggen ist ein teures Hobby …
Mein lieber Ex-Mandant Kai Diekmann, den ich letzte Woche zum standeswidrigen Freundschaftspreis von 50 Cent für ein Stündchen beraten hatte, musste heute eine herbe Niederlage vor dem Landgericht Berlin einstecken. Der Kollege E., den ich für den besten Presserechtler mindestens Berlins halte, hat eine Geldentschädigung von beträchtlichen 20.000,- Euro erstritten.
Soweit ich es überblicke, ging es um den Alien-Streit, bei dem die BILD das Bildnis des bekannten Anwalts für eine – wie sie es nennt – „Satire“ – verwendete, in der Kollege E. zum Alien stilisiert wurde. Kollege E. ist jedoch in der Medienwelt dafür bekannt, sein Recht am eigenen Bild vehement zu verteidigen und liefert sich mit Diekmann eine langjährige Vendetta. Offenbar war die satirisch veranlagte Benutzung nicht ausreichend genug, ein Interesse der Öffentlichkeit an E.’s Antlitz zu begründen.
Im obigen Video kann man sehen, wie ein Kabarettprofi eine wirklich gute Alien-Satire auf eine Prominente macht, wobei keine Bildrechte verletzt werden. Hat ja nicht jeder 20.000,- Euro zu Forschungszwecken rumliegen.
UPDATE:
Inzwischen hat Diekmann sein Posting erweitert und eine Presseerklärung des gegnerischen Anwalts veröffentlicht, die meine Vermutung bestätigt. Diese Veröffentlichung könnte allerdings weiteren Ärger auslösen. Warten wir ab, wie sich Diekmanns juristisches Forschungsprojekt in den nächsten (und damit letzten) beiden Wochen gestalten wird!
Die Qualität und Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks erweisen sich in Sternstunden wie letzte Woche, als Prof. Werner Gruber bei Markus Lanz die Nutzlosigkeit von Nacktscannern zeigte. Der bedröppelte Dummschwätzer vom Dienst, Wolfang Bosbach, maulte schließlich, er fände das Ganze nur begrenzt lustig. Wir haben fanden es unschlagbar witzig! Es lohnt sich, den ganzen Beitrag anzusehen.
Bei seinen Kollegen scheint der Imagewandel vom suspekten BILD-Boss zum „Crazy Kai“ funktioniert zu haben: Seine Leute vom Medienmagazin „Horizonte“ wählten ihn zum „Medienmann des Jahres“.
„Wir sind nicht zimperlich bei Bild, wenn es darum geht auszuteilen. Also dürfen wir auch nicht mimosenhaft reagieren, wenn es darum geht einzustecken“
Gestern erschien bei Telepolis mein Bericht über mein BILD-Praktikum von letztem Freitag. Presseanwälte sind über die Existenz von Boulevardmedien nicht ganz unglücklich … Gerade gab es ja eine einstweilige Verfügung wegen dem Wedel-Buch.
Wie berichtet und analysiert, hatte Melitta einem Vollautomatenhersteller eine einstweilige Verfügung ins Haus geschickt. (Allein die Wortspiele aus meinem Beitrag darüber wurden von Journalisten mehrfach übernommen, weswegen man mal an urheberrechtliche Abmahnungen hätte denken können …)
Nun hat am 07.01.2009 die mündliche Verhandlung stattgefunden – natürlich bei meinen Freunden vom Landgericht Hamburg. Erstaunlicherweise fanden die den Spot komisch, was ich bei aller Sympathie zum Antragsgegner eher nicht tue. Jedenfalls kam ein Hamburger Richter auf das hier in der Überschrift aufgegriffene Wortspiel, dass selbst mir Respekt abverlangt!
Die von Melitta empfundene Herabsetzung der Filtertüten machten die Hamburger nicht mit. Jedoch beanstandete man den Lohnkostenzähler als irreführend – was man bei Kenntnis des Gesetzes nachvollziehen kann. Insoweit wurde die seltsame einstweilige Verfügung bestätigt.
Inzwischen läuft der Spot wieder – ohne Lohnkostenzähler. Glückwunsch an die standhaften Antragsgegner!
Filmemacher Dieter Wedel hat seine Memoiren geschrieben – und dabei eine frühere Beziehung zu Hannelore Elsner verwertet. Wie schon bei Woody Allen, Diether Bohlen und dem Typ, der Esra liebte, werden sich Gerichte über die Grenzen zwischen Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit Gedanken machen.
Eine einstweilige Verfügung gegen die BILD-Zeitung, welche einen Vorabdruck bringen wollte, ist bereits erlassen worden, auch sind Teile des Buches verboten worden. Während das Verbieten von Kolportagen aus dem Intimbereich keine Kunst ist, darf man gespannt sein, wie erfolgreich Elsners weitere Forderung auf Geldersatz („Schmerzensgeld“) ausgeht.
Wie berichtet, waren die Ruhrbarone von einer Fotografin angegangen worden, welche vor Jahren Sara Wagenknecht abgelichtet hatte und sich nicht erinnern konnte, den Ruhrbaronen ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt zu haben. Die Ruhrbarone argumentierten mit dem nachvollziehbaren Rechtsempfinden, das Portrait sei von Frau Wagenknecht etliche Jahre zum Download bereitgestellt worden, eine journalistische Nutzung des Pressefotos sei daher legitim.
Grundsatz: kein gutgläubiger Erwerb von Rechten
Während Frau Wagenknecht als öffentliche Person journalistische Auswertung ihres Bildnisses hinnehmen muss, behält die Urheberin (Helga Paris) der konkreten Fotografie grundsätzlich ihre Rechte. Sie kann die Nutzungsrechte an ihrem Werk ihrer Kundin Wagenknecht in der Weise einräumen, dass diese wiederum dann Dritten Nutzungsrechte einräumt. Das ist ja auch der Sinn von PR-Material. Das Problem am durch Zwischenpersonen vermittelten Rechtserwerb ist, dass nur tatsächlich bestehende Rechte übertragen werden können.
Anders als etwa bei beweglichen Sachen wird der Glaube des Erwerbers an das Eigentum des Veräußerers nicht geschützt.
Grundsatz: Keine Rechtsscheinsprivilege im Urheberrecht
Auch der Rechtsgedanke der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht ist nicht ohne weiteres übertragbar.
Im dem Urheberrecht verwandten Markenrecht sieht es anders: eine erworbene Marke muss man pflegen. Marken können wegen Nichtgebrauchs gelöscht werden. Der Industrie obliegen sogar gewisse Marktbeobachtungspflichten, um Verwässerung der Marke etc. frühzeitig zu begegnen. Marken können sogar gegenstandslos werden, wenn sie zum allgemeinen Sprachgebrauch aufsteigen, etwa Vaseline.
Im Urheberrecht jedoch treffen solche Pflichten einen Künstler grundsätzlich nicht. Es ist auch prinzipiell seine Sache, wann er gegen wen seine Rechte geltend macht.
Korrektiv: Rechtsschutzbedürfnis
Für Fälle, die zwar den Buchstaben des Gesetzes entsprechen, auf der Wertungsebene aber aufgrund des unschlüssigen Verhaltens des Klägers Bauchschmerzen bereitet, hat die Rechtsprechung als letzten Notnagel das weitgehend ungeschriebene Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses entwickelt. Wir befinden uns hier eher in der Abteilung „Gnade vor Recht“.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg folgte der Argumentation, dass es sich die Künstlerin entgegenhalten lassen muss, jahrelang die Verbreitung des Bildes toleriert zu haben. Sie kann daher heute nicht mehr wie der Geist der vergangenen Weihnacht jedem Verbreiter hinterhersteigen und Nutzungshonorare schinden.
Dies ist eine Wertungsentscheidung, die andere Gerichte auch anders hätten sehen können. Ich habe von einem Gericht im Raum Norddeutschland gehört, bei dem man auf der Ebene des Rechtsschutzbedürfnisses die Beklagten allenfalls aus Höflichkeit ausreden lässt, sich jedoch einen Dreck um die Praktikabilität unverschämter Ansprüche schert.
Fürs Protokoll: Hier handelt es sich um eine spezielle Fallgestaltung. Die prozessuale Enthaltsamkeit der Urheberin hat insbesondere auch nichts mit Verjährung oder ähnlichem zu tun. Die Rechtsauffassung, man könne Pressefotos einfach so übernehmen, ist nicht zur Nachahmung empfohlen. Oft sind die Rechte nur für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Nutzung frei.
Standeswidriger Ruhrbaron
Seiner Durchlaucht Ruhrbaron David Schraven scheinen ihr prozessualer Erfolg zu Kopf gestiegen zu sein, weshalb Schraven nicht die dem Adel obliegende vornehme Zurückhaltung wahrt. So fand er es geziemend, mich aufgrund meiner ad hoc-Einschätzung öffentlich zu bashen. Da er hierzu sogar eine religiöse Formulierung verwendet hat, fällt sein Missgriff nicht nur unter die freie Meinungsäußerung, sondern auch unter Religionsfreiheit.
Sofern der Eindruck entstanden sein sollte, ich stünde auf der Seite gewisser „Abmahnanwälte“ und Gebührenschinder, nur weil ich eine unsichere Rechtsposition als solche darstelle, sei kundgetan, dass ich Mitglied und Rechtsberater der Piratenpartei NRW bin. Wir arbeiten daran, Missbrauch von Urheberrecht einzudämmen.
Ich komme gerade von meinem Praktikum bei der BILD-Zeitung, zu dem mich unser lieber Blogger-Kollege Kai Diekmann eingeladen hatte. Gemeinsam fachsimpelten wir über die juristischen Nöte, die so ein Blog mit sich bringt. Inzwischen hat er ja einen Counter für juristische Kosten eingerichtet, dessen Größenordnung mich an meinen ersten Blog-Fall erinnert.
Vor der Teilnahme an der Redaktionskonferenz wollte er zur Sicherung des Redaktionsgeheimnisses mit der Investition von 10 Cent ein Anwaltsverhältnis begründen, doch ich verkaufte mich nicht unter Wert und nahm 50 Cent.
Später traf ich dann im Journalisten-Club meinen Kollegen Soehring zum Fachsimpeln. Ein andermal mehr zu diesem wirklich abgefahrenen Tag.
Als Gast wollte auch ich mich nicht lumpen lassen und beschenkte Kai Diekmann mit einem Platz auf meiner Blogroll. Alle mit „Anwalts Liebling“ getagten Postings können dort übersichtlich eingesehen werden und dem Forschenden in Sachen Medienrecht Anschauungsmaterial bieten.
Um nicht dem Vorwurf einseitiger Vereinnahmung ausgesetzt zu sein, schreibe ich diese Zeilen aus dem benachbarten TAZ-Cafe! ;-)
Bild: Künstler unbekannt, geklaut bei Kai Diekmanns Fan-Shop, Grüße an die Rechtsabteilung!