Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Gastgeschenk für Kai Diekmann

Ich komme gerade von meinem Praktikum bei der BILD-Zeitung, zu dem mich unser lieber Blogger-Kollege Kai Diekmann eingeladen hatte. Gemeinsam fachsimpelten wir über die juristischen Nöte, die so ein Blog mit sich bringt. Inzwischen hat er ja einen Counter für juristische Kosten eingerichtet, dessen Größenordnung mich an meinen ersten Blog-Fall erinnert.

Vor der Teilnahme an der Redaktionskonferenz wollte er zur Sicherung des Redaktionsgeheimnisses mit der Investition von 10 Cent ein Anwaltsverhältnis begründen, doch ich verkaufte mich nicht unter Wert und nahm 50 Cent.

Später traf ich dann im Journalisten-Club meinen Kollegen Soehring zum Fachsimpeln. Ein andermal mehr zu diesem wirklich abgefahrenen Tag.

Als Gast wollte auch ich mich nicht lumpen lassen und beschenkte Kai Diekmann mit einem Platz auf meiner Blogroll. Alle mit „Anwalts Liebling“ getagten Postings können dort übersichtlich eingesehen werden und dem Forschenden in Sachen Medienrecht Anschauungsmaterial bieten.

Um nicht dem Vorwurf einseitiger Vereinnahmung ausgesetzt zu sein, schreibe ich diese Zeilen aus dem benachbarten TAZ-Cafe! ;-)

Bild: Künstler unbekannt, geklaut bei Kai Diekmanns Fan-Shop, Grüße an die Rechtsabteilung!

« Seltsames Erlebnis in Berlin – Ruhrbarone und Wegelagerer »

Autor:
admin
Datum:
15. Januar 2010 um 16:46
Category:
Allgemein,Internet,Medienrecht,PR,Pressefreiheit
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Ein Kommentar

  1. Ist Kai Diekmanns Mailbox vertraulich? » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] den Medien wird gerade die Frage aufgeworfen, ob sich mein Ex-Mandant Kai Diekmann strafbar gemacht haben könnte, in dem er die Message von Bundespräsident Christian Wulff […]

    #1 Pingback vom 03. Januar 2012 um 16:35

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.