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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


16. Februar 2010

Wikileaks goes Iceland

Heute wird in Island eine Gesetzesinitiative eingebracht, die Island zum fortschrittlichsten Land der Informationskultur katapultieren könne. Weiter auf Telepolis.

15. Februar 2010

Wiesenhof will kein Skandalunternehmen sein und quält auch keine Tiere

Nach einem Bericht bei Report Mainz über den Geflügelzüchter Wiesenhof ließ das kritisierte Unternehmen der Tierrechtsorganisation PETA per einstweiliger Verfügung die Bezeichnungen „Skandalunternehmen“ verbieten. Auch möchte man sich keine „extrem tierquälerischen Zustände“ nachsagen lassen. Außerdem hat Wiesenhof Strafanzeige gegen die PETA-Aktivisten erstattet.

Derzeit unbekannt ist, ob auch der SWR eine einstweilige Verfügung kassiert hat.

Liebe Wiesenhöfer, das erinnert doch ein bisschen an „Freddy’s Hühnerhof“, ebenfalls beim Landgericht Hamburg. Freddy hat jetzt einen Ehrenplatz bei Wikileaks.

Landgericht Köln begrenzt internationale Zuständigkeit im Medienrecht auf bestimmungsgemäße Kenntnisnahme

Wenn sich Russen in russischer Sprache auf einer Website in Russland anmoppern, dann kann in Deutschland ein beleidigter Deutscher nicht einfach zu einem deutschen Gericht rennen. Wie die Kollegen von Dr. Damm & Partner melden, kann laut LG Köln der fliegende Gerichtsstand nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich beim Ort des Aufrufens der Seite um einen „bestimmungsgemäßen“ Ort handelt, was bei der russischen Website nicht anzunehmen sei. Einen bloß zufälligen Ort lassen die Kölner nicht ausreichen. Anders als die Hamburger will man nicht einmal ein (geographisch außerhalb der angesprochenen Zielgruppe bestelltes) Abonnement ausreichen lassen, um den Tatort des Beleidigt-Werdens zu begründen.

Eine interessante Entscheidung, denn noch vor Jahren hatte sich Köln mal für Malaysia oder so zuständig gefühlt, wobei es sich allerdings um eine deutschsprachige Website handelte. Bzgl. der neuen Entscheidung ist interessant, dass die russische Sprache als Indiz herangezogen wurde, denn es leben hier nun mal eine Menge Russen. Selbst der für die Dokumentation des deutschen Presserechts zuständige Buskeismus-Forscher spricht besser russisch als deutsch …! ;-)

14. Februar 2010

Stefan Niggemeier mal wieder Opfer der Rechtskundigen

Blogger-Kollege Stefan Niggemeier hatte mich neulich – offenbar in einem emotionalen Anflug – ein bisschen plump angepöbelt und geschrieben,

„(…) Das ist ja an sich nicht schlimm, Rechtsanwälte müssen ja keine Journalisten sein (…)“

Nun hat in anderer Sache der Journalist, der kein Rechtsanwalt ist, ein rechtliches Problem. ;-)

Ein Kollege aus dem ProSieben-Universum gibt freundlichen Rat!

Der notorische Fernseher (brrrrrr!) Niggemeier wird jedoch wegen der erfreulichen Entwicklung der Sache mit den Call In-Shows, die ihm hart am Landgericht Hamburg zusetzten, trotzdem einen guten Tag haben!

Sieg für die Meinungsfreihet! Call In-TV-Shows unterliegen Kritikern

„Anrufen und Gewinnen“ versprachen Call in-Show-Produzenten.

Sie riefen gegen Kritiker das Landgericht München I an – und verloren! Weiter bei Telepolis.

11. Februar 2010

Landgericht München verbietet Beyoncé-Video wegen angeblich plagiierten Dessous

Selten hat man im Urheberrecht ein so ansprechendes Corpus Delicti! Bei den Dessous hat sich der Schneider dem ihn inspirierenden Originaldesign „mit großem Respekt genähert“, wie man so schön sagt. Das Landgericht München I folgte dem Kläger Triumph, der in dem Kostüm im Video von Sony ein Plagiat sah.

Aus diesem Grunde darf das Video in Deutschland nicht mehr gezeigt werden. Das obige Youtube-Video darf daher nur außerhalb der Staatsgrenzen angesehen werden.

UPDATE: Telepolis hat das Thema aufgegriffen.

10. Februar 2010

BGH: Klage Kai Diekmann ./. NDR wegen Bericht über Einflussnahme auf Hamburg-Wahl abgewiesen

Der von mir viel gerühmte VI. Senat des Bundesgerichtshofs hat die Berufung des bislang unterlegenen Kai Diekmann gegen einen Bericht, der ihn der Einflussnahme auf die Hamburg-Wahl zieh, nicht zur Entscheidung angenommen. Details erklärt Stefan Niggemeier im (heute mal wieder lesenswerten) BILDblog.

Filesharing: Ein Film soll laut LG Köln für „gewerbliches Ausmaß“ ausreichen

Das Ausmaß der krassen Entscheidungen des Landgericht Kölns im Filesharing-Bereich nimmt kein Ende: Wie Dr. Damm & Partner melden, dass

eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gem. § 101 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG vorliegt, wenn eine besondere Schwere der Rechtsverletzung vorliegt, was konkret bejaht wurde, da eine umfangreiche Datei in Form eines Films vor bzw. unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht worden sei

Internetarchive: Auch SPIEGEL online muss nicht flöhen

Zwei als Mörder von Walter Sedlmyer verurteilte Serienkläger in Sachen Presserecht müssen es hinnehmen, dass auch SPIEGEL online Artikel mit deren Klarnamen und sogar deren Bilder im Archiv weiterhin veröffentlichen darf.

Damit stellte der BGH erneut klar, dass er mit den seltsamen Rechtsauffassung des Land nichts anfangen kann. SPIEGEL online jubelt. Die hatten allerdings eine beachtliche Kriegskasse, um dieses für die Meinungsfreiheit wichtige Urteil durchzusetzen. Kleine Blogger können sich das nur im Ausnahmefall leisten. Genau die wurden aber ebenfalls von den beiden Kläger und ihrem umtriebigen Anwalt angegangen.

9. Februar 2010

Zwei Sekunden zuviel

Wie nicht anders zu erwarten ging beim entsorgten Vater auch die Berufung in die Wicken.