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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Landgericht München verbietet Beyoncé-Video wegen angeblich plagiierten Dessous

Selten hat man im Urheberrecht ein so ansprechendes Corpus Delicti! Bei den Dessous hat sich der Schneider dem ihn inspirierenden Originaldesign „mit großem Respekt genähert“, wie man so schön sagt. Das Landgericht München I folgte dem Kläger Triumph, der in dem Kostüm im Video von Sony ein Plagiat sah.

Aus diesem Grunde darf das Video in Deutschland nicht mehr gezeigt werden. Das obige Youtube-Video darf daher nur außerhalb der Staatsgrenzen angesehen werden.

UPDATE: Telepolis hat das Thema aufgegriffen.

« Piratenkönig bitte sofort abdanken! Danke sehr. – Sieg für die Meinungsfreihet! Call In-TV-Shows unterliegen Kritikern »

Autor:
admin
Datum:
11. Februar 2010 um 23:24
Category:
Abmahnung,Allgemein,Internet,Landgericht München,Medienmanipulation,Medienrecht,Urheberrecht
Tags:
 
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