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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


23. November 2010

Facebook? Facepalm!

Leider habe ich es noch immer nicht in den Film „Social Network“ geschafft, der die Story der Facebook-Erfinder thematisiert. Gerade heute hat mich wieder jemand ermutigt, dort einen Account zu beantragen, um diese Welt einmal kennen zu lernen.

Doch angesichts dieses unglaublichen wie humorbefreiten Zensurversuchs gegen die Benutzung des Wortes „Lamebook“, das auf die Facebook-Parodie anspielt, werde ich mir das noch mal überlegen.

Siegfried Kauder terrorisiert Pressefreiheit

Ein ängstlicher Mensch namens Siegfried Kauder will uns so viel Angst einjagen, dass wir die Pressefreiheit aufgeben. So will dieser Mitmensch der Presse verbieten, über „terrorgefährdete Orte“ zu berichten und ist ausgerechnet sauer auf den SPIEGEL, der mit seiner Terrorpanik so treudoof den Unrechtsstaatlern in die Hände spielt. Es handelt sich bei Siegfried Kauder nicht etwa um einen Hinterbänkler, sondern um den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags.

Der Deutsche Journalisten Verband hat nicht lange gefackelt und dem Mann sofort eine klare Absage erteilt.

Ich zitiere den gelernten Arzt Eckhard von Hirschhausen, der darauf hinweist, dass in Deutschland 10.000de Menschen jährlich an ärztlichen Kunstfehlern sterben, an islamischem Terrorismus jedoch hierzulande noch nicht ein einziges menschliches Opfer zu beklagen ist. Ferner weise ich auf den Publizisten Mathias Bröckers hin, der die ungleich größere Gefahr einer Stehleiter kabarettistisch in Relation zur Terrorparanoia setzt.

Vor Terroristen müssen wir keine Angst haben, schon statistisch nicht. Vor Gestalten wie Siegfried Kauder hingegen schon.

Strengeres Pornographierecht

Der Kollege Dörre, besser bekannt als der „Pornoanwalt“, weist auf interessante Entwicklungen in der EU hin, mit denen wir und unsere Kinder besser vor der Darstellung von Unzucht geschützt werden können. Parallel zu den Bürgerrechten, die mit der „Begründung Terror“ kontinuierlich abgebaut werden, bewegen wir uns in Sachen Freizügigkeit stramm wieder auf das Adenauer-Deutschland zu. Wenn schon der Papst Gummis erlaubt, dann soll doch wenigstens noch unsere fähige Politik Werte vermitteln!

Wenn also konventionelle Pornographie kriminalisiert wird, für die es nun einmal eine exorbitante Nachfrage gibt, so wird sich zwangsläufig ein illegaler Markt bilden, der dann in Sachen Kinderpornographie ungleich schwieriger zu regulieren sein dürfte. Aber erklären Sie das mal einem konservativen Politiker, der den sozialen Mechanismus von kriminalisierten weichen Drogen nicht verstanden hat. Am besten bei einem guten Schluck Alkohol …

20. November 2010

„Gutsdamenart“

Schwarzer über Birkenstock, Höcker über Schwarzer, Kachelmann nicht übers Wetter.

19. November 2010

Zauberkoffer

Gestern hatte ich über die Terror-Paranoia und staatlich inszenierten Terrorismus gebloggt, heute stellt sich ein durch die Medien gegeisterter Bomben-Koffer als offenbar eigener Testkoffer heraus. Sehr schön!

Von allen reaktionären Kommentaren zum „Terrorismus“ hat ein Rainald Becker vom SWR den wohl peinlichsten verfasst: Der fordert zur Terrorabwehr (die gegen Kofferverladen in Afrika keine erkennbare Wirksamkeit entfaltet), man solle sich an den USA orientieren.

Klasse Idee, denn die Amis haben keine Vorratsdatenspeicherung, keinen auslesbaren Personalausweis (nämlich gar keinen), sammeln meines Wissens nicht präventiv Fingerabdrücke und sie sind gegenüber dem Ausland wohl nicht ganz so auskunftsfreudig mit den Daten ihrer Bürger.

Außer Konkurrenz sprach jedoch der beim besten Willen nicht mehr ernst zunehmende Herr Schünemann. Der will nämlich verdächtige Personen von Handys und Computern ausschließen. Blöd, denn dann kann man die Jungs ja nicht mehr abhören. Und weltfremd, denn man kann auch ohne eigenes Handy und ohne eigenen Rechner telekommunizieren.

Wie kommen solche Leute eigentlich in solche Positionen?

Schwarzer keift gegen Kachelmanns Medienanwalt

Laut BILD-Leserreporterin Alice Schwarzer will Kachelmanns Anwalt ihr künftiges Buch verhindern/beeinflussen/verhexen.

18. November 2010

Bombe Surprise!

Die Staatsanwälte müssen wohl diesen Film gesehen haben, als sie das hier anklagten …

BGH: „Jauchs Hochzeit nicht völlig tabu“

Wenn Günther Jauch, der bekanntlich den Hals nicht voll kriegt, mal wieder einen seiner unverschämten Prozesse verliert, komme ich in Stimmung, eine Lokalrunde zu schmeißen. ;-)

Die heute vom Bundesgerichtshof  bekannt gegebene Entscheidung ist jedoch inhaltlich interessanter, als angenommen. Eine Verlag hatte eine Nullnummer einer neuen Publikation gemacht, die testweise mit Jauchs Antlitz titelte. Das Ding sollte nie in den Verkauf kommen. Das aber war für den BGH nicht einmal entscheidend:

Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch die Abbildung eines Porträtfotos des Klägers war hier vergleichsweise geringfügig, weil die Beklagte damit lediglich die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten auf ihre Zeitung gelenkt hat, ohne den Werbewert oder das Image des Klägers darüber hinaus auszunutzen oder sein Ansehen zu beschädigen. Die Beklagte kann sich demgegenüber auf das vom Grundrecht der Pressefreiheit geschützte Interesse berufen, die Öffentlichkeit mit der Abbildung einer Titelseite über die Gestaltung und den Inhalt ihres geplanten Magazins zu informieren.

Guck an!

Der BGH hat seine Auffassung bekräftigt, die Pressefreiheit werde übermäßig eingeschränkt, wenn ein Verlag, der für eine künftig erscheinende Zeitung in zulässiger Weise mit der Abbildung einer beispielhaften Titelseite wirbt, verpflichtet wäre, Beiträge zu Themen zu veröffentlichen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Werbekampagne aktuell waren, zum Zeitpunkt des Erscheinens der Erstausgabe aber möglicherweise überholt sind (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 – I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 – Der strauchelnde Liebling).

Und noch etwas ist an dem Urteil interessant: Es ging nämlich um die Gerichtsberichterstattung, inwieweit Berichte über die Hochzeit des Herrn Jauch zulässig seien.

Ihr Männer und Frauen vom I. Zivilsenat: gut gemacht! Ein guter Tag für die Pressefreiheit!

Wer Jauch zum Thema Hochzeit hören möchte, der wird im Giftschrank fündig … ;-)

Terror-Panik-Paranoia

Der zeitliche Zusammenhang zwischen den jüngsten Begehrlichkeiten, die Vorratsdatenspeicherung wieder zu restaurieren, und den jüngsten „Terrormeldungen“ wird hauptsächlich von Bloggern gesehen. Trotz aller Meldungen von Leitmedium SPIEGEL online hat es hierzulande noch keinen islamistischen Anschlag gegeben. Null. Nada. Real ist allerdings die – selbstgemachte – Panik davor.

Einen lesenswerten Beitrag hat die Süddeutsche Zeitung.

17. November 2010

BGH lässt Prinzessinnen auf dem Rosenball tanzen!

Eine Monegassin, die auf öffentlichen Bällen tanzt, aber unbeobachtet bleiben möchte, scheiterte mit ihrem Begehr nach Diskretion am BGH. SPON meldet:

Wer sich bei solchen Veranstaltungen zeige, müsse „die öffentliche Erörterung seiner Teilnahme (…) ebenso dulden wie kommentierende und wertende Bemerkungen zu seiner Person“, urteilte der BGH. In diesem Zusammenhang sei auch die Veröffentlichung von Fotos zulässig.

Für Praktiker interessant ist, dass der Hamburger Anwalt der Monegassen für die unteren Instanzen offenbar nach Berlin gegangen war, statt das bewährte Gericht vor Ort in Anspruch zu nehmen. Da solche Verfahren im Stadium einer einstweiligen Verfügung beginnen, kann es gut sein, dass eine solche etwa in Hamburg vergeblich versucht wurde und man es dann in Berlin erfolgreicher versucht hat.

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