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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


14. Juni 2011

War die Stolpe-Entscheidung eine Fehlentscheidung?

Manfred Stolpe wird durch ein neues Gutachten wieder mit dem Verdacht einer StaSi-Tätigkeit belastet. Die Märkische Oderzeitung berichtet mutig. Sie muss über Nerven aus Drahtseilen verfügen, denn seit der Stolpe-Entscheidung kann man bereits für das Erwecken des Eindrucks, Stolpe sei IM des Ministeriums für Staatssicherheit gewesen, wegen übler Nachrede ein Verbot kassieren.

In der DDR war die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit grundsätzlich ja nichts rechtswidriges. Auch die evangelische Kirche der DDR, für die Stolpe als Konsistorialpräsident agierte, hatte sich mit dem Staat ganz gut arrangiert.

Die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley, die mit Stolpe zu tun hatte, hat sich übrigens nie verbieten lassen, ihren Eindruck zu äußern, Herr Stolpe und Herr Gysi seien StaSi-Agenten, von denen sie sich verraten sehe. Mir hatte sie einmal gesagt, dass sie für die Ausübung ihrer Meinungsfreiheit notfalls erneut ins Gefängnis gehe.

Den Eindruck von Frau Bohley oder der Märkischen Orderzeitung mache ich mir natürlich nicht zu eigen, bestimmt sind das alles nur hässliche Gerüchte. Mal sehen, was das noch nicht veröffentlichte Gutachten so über Herrn Stolpe zu sagen hat. Das mache ich mir dann vielleicht zu eigen. Und vielleicht sogar sehr laut …

10. Juni 2011

Innere Pressefreiheit in den Redaktionen

Der frischgebackene JVBB-Journalisten-Preisträger Harald Schumann plaudert ein bisschen aus dem Nähkästchen seiner Zeit beim SPIEGEL. Interessant ist immer wieder die Personalie des Ex-SPIEGLERs Stefan Aust, der seine Karriere bei den ST. PAULI-NACHRICHTEN begann und später zum obersten Deuter der RAF avancierte.

Von den Behauptungen und Andeutungen des Interviewten distanziere ich mich ausdrücklich, denn ein gewisser Herr Buske hatte mir neulich einstweilen verboten, ein bestimmtes Youtube-Video einzubinden, weil ich mir angeblich die dortigen Inhalte zu eigen gemacht hätte, die angeblich Unwahrheiten enthielten. Dass der BGH sein Urteil zur Haftung von Äußerungen von Interviewpartnern genauso für Mumpitz hielt wie ich, störte den guten Mann nicht.

9. Juni 2011

US-Regierung gibt Akten inkl. Lügen des Vietnamkriegs frei

Die überlebenden Veteranen des Vietnamkriegs haben wie die deutschen Veteranen des Zweiten Weltkriegs nun das Privileg, nachlesen zu dürfen, wie sehr ihre Regierung sie verraten und verkauft hat. Nunmehr wurden nämlich die entsprechenden Akten nach 40 Jahren freigegeben. Der Vietnamkrieg forderte hinter der Front mehr US-Tote als die „gefallenen“ ca. 58.000 US-Krieger : Ca. 60.000 der traumatisierten GIs begingen nach Kriegsende Suizid.

Whistleblower Daniel Ellsberg hatte damals mit großem Mut seinen Beitrag geleistet, um die Pentagon Papers rauszuschmuggeln. Man darf gespannt sein, war wir in drei Jahrzehnten über den Irak-Krieg lesen werden.

8. Juni 2011

Elektrischer Reporter zieht Musikindustrie den Stecker!

Der Elektrische Reporter hat einen Blick in die „Zukunft“ der Musikindustrie geworfen … ;)

Abgespeist

Wie man Kritiker und Presse besser nicht abspeist ….

Mehr Abspeisung unter Abgespeist.de.

7. Juni 2011

Recht am eigenen Bild von Straftätern

Der BGH hat dem Axel Springer Verlag bestätigt, dass dieser die ungepixelten Fotos von drei verurteilten Herren zeigen durfte, die ein Attentat auf einen irakischen Ministerpräsidenten planten, meldet SPIEGEL ONLINE. Dies hatte das OLG Stuttgart noch anders gesehen:

Es gehe nicht an, dass „Strafrichter nach eigenem Ermessen über die Art und Weise entscheiden, wie zulässige Bildberichterstattung aus dem Gerichtssaal auszusehen hat“.

Ungewöhnlich ist hier, dass Strafrichter das Verbot ausgesprochen hatten und sich über die Art und Weise der Verbreitung von Bildnissen für entscheidungsbefugt hielten.

UPDATE: Pressemitteilung des BGH.

Vor einiger Zeit hatte ich meedia aus anderem Anlass ein Interview zum Thema gegeben.

2. UPDATE: Verhandlungsbericht zur Zivilverhandlung 1. Instanz, in welcher der Klage stattgegeben wurde.

Faxen bei Gegendarstellung

Anträge auf Abdruck einer Gegendarstellung gehen in der Praxis häufig schief. Schwer nachvollziehbar ist jedoch, dass selbst Berliner Anwälte prominenter Anspruchsteller immer wieder an Formalitäten scheitern. Ist es denn wirklich so schwer, einen Antrag auf Gegendarstellung vom Anspruchssteller persönlich unterzeichnet unverzüglich zuzusenden? Jüngst scheiterte eine Hamburger Fernsehmoderatorin und Buchautorin daran, dass ihr Antrag zwar vorab gefaxt wurde, das Original jedoch erst zwei Wochen später eintrudelte. Zu spät, meint das OLG Hamburg.

WikiLeaks-Artikel geleakt

WikiLeaks lässt derzeit mit einigen Medienpartnern Informationen vorab zukommen, bevor diese allgemein veröffentlicht werden, damit zu diesem Zeitpunkt bereits fertig recherchierte Artikel bereit stehen. Nun ist THE NATION offenbar ein Missgeschick passiert wie einst dem SPIEGEL, der beim großen Leak damals schon in der Schweiz verkauft wurde und seinen Weg sofort ins Internet fand.Nun hat man offensichtlich versehentlich zu früh auf den „Publizieren-Button“ gedrückt. Das Löschen nutzte jedoch nichts mehr, das Ding ist nun in der Welt – also nicht DIE WELT von WikiLeaks-Partner Axel Springer, sondern u.a. in der SÜDDEUTSCHEN Welt.

Der Beitrag von The Nation behandelt die Geschäfte des US-Jeansherstellers Levis, der zu Dumpingpreisen in Haiti fertigen lässt und hierzu Einfluss auf Mindestlöhne genommen hat. Der lag bislang 29 mal niedriger als in den USA.

6. Juni 2011

Über Geschmack lässt sich streiten …

Nachdem Kachelmann offenbar seinem Medienanwalt Ralf Höcker nun wieder etwas Luft lässt, widmet er sich in Köln zwischenzeitlich appetitlicheren Themen … ;)

UPDATE: Hier das Urteil des OLG Köln.

Passend dazu eine aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart zu den Anforderung bei Werbung mit Testergebnissen.

5. Juni 2011

Frühgeschichte der Schwarzen Kassen

Patriotische Journalisten und Historiker wie Aust, Knopp usw. erzählen uns immer wieder das Märchen vom Wirtschaftswunder, das mit deutschem Fleiß und deutscher Disziplin zu erklären sei. Für „Wunder“ gibt es allerdings meistens eine ganz natürliche Erklärung.

Es ist schon lange ein offenes Geheimnis, dass das Wirtschaftswunder über das verschollene Nazi-Gold und andere Auslagerungen finanziert wurde, die man vor Kriegsende ins Ausland verbrachte, um sie vor dem Zugriff der Siegermächte zu schützen. Nachdem die Alliierten nicht abzogen, wurde das Vermögen über Umwege wie Südamerika durch Dreiecksgeschäfte etc. repatriiert.

Von der legendären Geheimsitzung des Wirtschaftsclubs im Straßburger Maison Rouge 1944, wo man diese Reichsgeldwäsche beschlossen hatte, ist nun in den Geheimdienstarchiven die Mitschrift eines Doppelagenten aufgetaucht, welche französische Filmemacher für die gerade auf ARTE gelaufene Dokumentation verwendet haben. Sie konzentrieren sich jedoch auf die Parteienfinanzierung und Rüstungsschmiergeldzahlung, die natürlich die CDU und FDP begünstigte. Bemerkenswert ist, das solche Dokumentationen über deutsche Nachkriegsgeschichte am ehesten von ausländischen Medien produziert werden.

Eine Pointe haben die französischen Dokumentarfilmer jedoch verschenkt: Der Mann, der sich das System ausgedacht und die Sitzung geleitet haben soll, war kein geringerer als der spätere Wirtschaftsminister und dann Bundeskanzler Ludwig Erhard gewesen. Erhard war also tatsächlich der „Vater des Wirtschaftswunders“ gewesen, wenn auch in einem anderen Sinne. Zwar genoss er als Wirtschaftsminister sein geschaffenes Wirtschaftswunder, doch als er Kanzler wurde, waren die Kassen offenbar aufgebraucht. Das „Wirtschaftswunder“ verschwand genauso geheimnisvoll, wie es gekommen war …