21. Oktober 2011
Mit diesem unsäglichen Spot terrorisierte die Filmindustrie einst redliche Film- und Videokonsumenten, bevor sie ihre Filme genießen durften. Dem gegenüber zeichneten sich gepflegte „Raubkopien“ dadurch aus, dass sie den Genuss der Filmfreunde nicht mit einem solchen Propaganda-Machwerk trübten.
Heute nun rennt die GVU durchs Dorf und verkündet mit stolz geschwellter Brust – eine gerade einmal zur Bewährung ausgesetzte Strafe, die mit dem dramatisierten Gefängnisspot eher wenig zu tun hat:
Zu einem Jahr Haft hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein einen 42-Jährigen wegen unerlaubter Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken verurteilt.
Zwei verschiedene Tatbestände wurden dem Angeklagten zur Last gelegt: 1. Das gemeinschaftliche Betreiben eines Trackers und damit der zentralen Organisationseinheit eines BitTorrent-Netzes. 2. Die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken auf DVD und PC, die anlässlich einer Durchsuchung bei dem Mann sichergestellt worden waren. Für Punkt 1 erhielt der Ludwigshafener eine Einzelstrafe von 7 Monaten Gefängnis. Für Punkt 2 hielt das Gericht jeweils fünf Tagessätze zu je 40 Euro pro Titel für tat- und schuldangemessen.
Ein umfassendes Geständnis sowie Reue und Schuldeinsicht des Angeklagten wirkten strafmildernd. Die Strafe des zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung Getretenen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
19. Oktober 2011
NDR-Extra3 hat einen Doppelgänger von Uhl in den Bundestag geschickt, der heute eine so unterirdische Rede hielt, dass … Ach ne, sehen Sie sich dieses Dokument selbst an.
18. Oktober 2011
Man ist nicht nur für eigene Tatsachenbehauptungen verantwortlich und beweispflichtig, sondern auch dann, wenn Leser durch an sich zutreffende Äußerungen einen Eindruck bekommen, also objektiv eine Schlussfolgerung angedeutet wird. Geschickte Anwälte finden in unklaren Äußerungen häufig irgendetwas, das sie missverstehen wollen.
Die Rechtsprechung in Karlsruhe findet zwar auch, dass ein Autor dran ist, wenn er zwar etwas nicht ausdrücklich schreibt, aber andeutet. Allerdings fordert man in Karlsruhe, dass ein solcher falscher Eindruck zwingend erweckt wird.
Die am Dienstag gewonnenen Berufungen von SPIEGEL und Regensburg Digital gegen die Diözese Regensburg, die ich mir live vor Ort angesehen habe, zeigen nahezu schulmäßig, welche Farce am Landgericht Hamburg geboten wird. Das Hanseatische Oberlandesgericht war nämlich der Ansicht, dass die vom Landgericht „ausgemachten“ Eindrücke gar nicht erweckt werden – oder jedenfalls nicht falsch sind.
Ich halte diese Entscheidungen, auch wenn sie nur für den Einzelfall greifen, für sehr wichtig. Es war eine gute Sache, dass die Berufung durchgezogen wurde, was laut Regensburg Digital-Macher Stefan Aigner nur durch Spenden möglich war.
Freunde, das Geld war gut angelegt!

admin •

22:18 •
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Seit ca. zwei Jahren prozessiert ein inzwischen ehemaliger Leiter einer therapeutischen Einrichtung Drogenkranker gegen kritische Blogbeiträge seiner ehemaligen Klienten und deren Unterstützer. Diese berichteten übereinstimmend Missstände, was dem Manne missfiel. Endlich schien er den richtigen Anwalt gefunden zu haben, der mit aller Härte und Unverhältnismäßigkeit gegen die Blogger – allesamt Hartz 4-Empfänger – vorging, etwa Rentenbezüge pfändete usw.. Der Therapeut hatte es abgelehnt, sich mit den Kritikern inhaltlich auseinanderzusetzen und verprasste stattdessen das Geld seines Arbeitgebers, der sich unter anderem durch Leistungsträger und Spendenvereine wie die „Aktion Mensch“ finanziert.
Der gute Mann hatte sich aber mit den falschen angelegt. Insbesondere meinem hauptsächlichen Mandanten ist die Meinungsfreiheit ein zu wertvolles Gut, als dass dieses kampflos aufgegeben werden könnte. Das hatte er schon den Zeugen Jehovas und der Scientology-Church demonstriert, und auch der wunderliche Therapeut, der übrigens allen Ernstes auch die Energiefeldtechnik propagiert und der Anthroposophie zugetan ist, wird meinen Mandanten nicht beirren. In der Presse stand nun zu lesen, dass unsere Gegenwehr die Kosten auf etwa 100.000,- Euro hochgetrieben hat. Schön, wenn man hört, dass die Arbeit gewürdigt wird! ;) Als Ertrag für seine Investition bekam der klagewütige Therapeut im wesentlichen nur den Streisand-Effekt.
Wie ein Therapeut seine Ex-Klienten, die ja drogengefährdet sind, dermaßen unter Druck setzen kann, will mir nicht in den Kopf. Seine kostspielige Prozessfreudigkeit wird demnächst vor dem Arbeitsgericht eine Rolle spielen, denn die neue Leitung seiner Einrichtung hat sich von der Spitzenkraft getrennt. Auch den Anwalt hat der der Energiefeld-Meister gewechselt und lässt sich nun dort bedienen, wo man auch das Persönlichkeitsrecht von Dr. Nikolaus Klehr und Ulrich Marseille pflegt. Ob es hilft?

admin •

09:23 •
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12. Oktober 2011
Das Landgericht München I hat Herrn Amerell gegen den DFB Recht gegeben, derzufolge dieser sich seiner Siege nicht so brüsten darf, wie er es tat. Die Erfolge des DFB bezogen sich wohl auf Zivilverfahren, während es ja durchaus noch die Sportgerichte gibt. Ein Zivilverfahren ist demnach ja wohl zugunsten von Amerell ausgegangen.
Die eigene Wahrnehmung von juristischen Erfolgen geht immer mal wieder schief. Derzeit habe ich mit einem Quacksalber zu tun, der meinem Mandanten Gerichtsberichterstattung über ihn beim Landgericht Hamburg untersagte und dann selber bloggte:
„Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt.“
Hatten die aber nicht. Im Gegenteil hatte sich der Wind gedreht. Daraufhin hat mein Mandant plötzlich ganz schnell sein eigenes Persönlichkeitsrecht entdeckt und das Landgericht Hamburg bemüht …

admin •

20:42 •
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Wie mir unser Mann in Hamburg gerade berichtet, sind seine Eminenz Bischof Müller der Diözese Regensburg gestern gegen die Axel Springer AG mit ihrem Zensurbegehren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gescheitert. Seine Scheinheiligkeit wollten die Vorwürfe „Vertuschung“ und „Schweigegeld“ vertuschen und beschweigen zu lassen. Beim Landgericht des protestantisch geprägten Hamburg hatte der sensible Kirchenfürst noch entsprechenden Seegen bekommen.
Kommenden Dienstag stehen beim OLG Hamburg die Berufungen
Diözese Regensburg ./. DER SPIEGEL und
Diözese Regensburg ./. Stefan Aigner (Regensburg Digital)
auf dem Programm.
UPDATE: Prozessbericht

admin •

17:07 •
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Wer hätte es gedacht: Deutschland hatte tatsächlich einmal einen Geheimagent mit James Bond-Qualitäten! Diese Woche erscheint eine Biographie über den Doppelagenten Richard Christmann, der als BND-Resident in Tunesien u.a. beim Algerienkrieg mitmischte und an Adenauers Doppelspiel gegen die Franzosen beteiligt war. Christmann war es auch, der seinerzeit im damaligen Saar-Protektorat die Pressezensur unterlief und das Einschmuggeln von Propaganda-Material organisierte.
„Im Schatten des Dritten Reiches“ basiert u.a. auf dem Privatarchiv des Geheimagenten, über das der Politikwissenschaftler Matthias Ritzi promovierte. In Co-Autorenschaft des Geheimdienstexperten Erich Schmidt-Eenboom entstand eine bemerkenswerte Dokumentation zur Frühgeschichte des BND. Die Autoren haben mit gestattet, eine Zusammenfassung bei Telepolis zu veröffentlichen.
Der oben genannte Film „Schlacht um Algier“, dreifach Oscar-nominiert, wurde übrigens in Frankreich lange zensiert.
11. Oktober 2011
Der Betreiber des Nürburgring-Forums war vom Landgericht Köln wegen der Wiedergabe eines Presseartikels („Zur Not frisst ein ,Deubel‘ auch Fliegen“) vom Betroffenen auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, siehe hier. Das Landgericht Köln hatte seine einstweilige Unterlassungsverfügung bestätigt. Die Pressekammer führte aus:
Der Verfügungsbeklagte kann sich nicht auf das sog. Laienprivileg berufen. Unter das Laienprivileg fallen Behauptungen einzelner, die sich zu nicht transparenten Bereichen von Politik und Wirtschaft oder zu sonstigen Vorgängen von öffentlichem Interesse äußern (vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 136). Nach der Rechtsprechung sollen Privatpersonen, die Presseberichte anderer in gutem Glauben aufgreifen, zur Unterlassung oder zum Widerruf nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt war oder widerrufen worden ist (BVerfG NJW 1992, 1439 – Bayer Beschluss; NJW-RR 2000, 1209, 1211). Diese Grundsätze können nach einem Teil der Rechtsprechung grundsätzlich auch bei Übernahme einer ehrverletzende Pressemitteilung auf eine private Webseite Anwendung finden (LG Berlin MMR 2009, 62; bestätigt KG Berlin MMR 2009, 482).
Der Betreiber machte sein Forum sicherheitshalber mal dicht, denn solche Prozesse kosten eine Kleinigkeit und er fürchtete nach eigenem Bekunden Ordnungsgelder. (Letzteres ist allerdings zu relativieren, denn Ordnungsgelder können nur bei nachweislich schuldhaftem Verstoß verhängt werden. Dennoch bergen natürlich auch solche Verfahren Risiken und machen Stress.)
Der Forenbetreiber Michael Frison störte sich also am Tenor, dass er nicht nur für eigene Verstoße haften solle, sondern auch für solche durch Dritte in seinem Forum (user generated content). Dem Oberlandesgericht Köln ging das nun auch zu weit, zudem reduzierte es den Gegenstandswert von 40.000,- Euro auf 30.000,- Euro und brummte der Antragstellerin 1/3 der Kosten auf. Laut Frison habe ihm das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung zudem das Laienprivileg zuerkannt.
Forenbetreiber konnte sich seinen Rechtsstreit nur leisten, weil von dieser Zensur empörte Menschen über 11.000,- Euro spendeten. Manchmal gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass Zivilcourage und Solidarität nicht völlig aus der Mode gekommen ist. Glückwunsch nach Köln!

admin •

23:47 •
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In Folge 19 des CCC-nahen Podcasts „Alternativlos“ besprachen Berliner Hacker den Bundestrojaner. Wie nun gemeldet wird, können Leute in niedersächsischen Behörden den Podcast anscheinend nicht hören, weil dieser als „Hate Speech“ gelabelt werde. Erinnert an die Zensur von WikiLeaks bei US-Behörden.
Ab Minute 18 wird es witzig!
9. Oktober 2011
Am Samstag veröffentlichte der Chaos Computer Club eine Analyse des Bundestrojaners, bei der einem die Spucke wegbleibt. Alles, was in dem Film „Das Netz“ (1995) gezeigt wurde, ist anscheinend wahr geworden. Aufs Bundesverfassungsgericht scheinen unsere Schnüffel-Behörden offensichtlich zu s*******.
Sonntags-FAZ
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09:42 •
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