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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


12. Januar 2010

Springer-Tribunal

Der Axel Springer-Verlag kündigt an, sein Archiv über die Zeit der 68er Bewegung ins Internet stellen. Wie Heise kommentiert, war schon vergangenes Jahr der Versuch gescheitert, das legendäre Springer Tribunal neu aufzulegen. Vielleicht wurde das Revival ja aber auch nur einfach vertagt, wie das beim Original vor 40 Jahren gewesen war.

Ich für meinen Teil, werde mich demnächst mal ganz friedlich im Axel Springer-Haus einfinden, wo ich der freundlichen Einladung eines liebgewonnenen Berliner Bloggerkollegen folgen werde.

Der unberührbare Busen der RTL-Chefin

Gerade ist Stefan Niggemeier wieder heftig am Schimpfen. Der war vor ein paar Jahren von RTL unter Anklang rechtlicher Konsequenzen gebeten worden, einen Screen-Shot zu entfernen, der RTL-Chefin Dr. Schäfferkordt im Kampf mit einem ungünstig sitzenden Textil zeigte. Die Dame gibt in Interviews ja zum Besten, sie sei schüchtern.

Nun kritisiert Niggemeier den RTL-Voyeurismus bzgl. eines 18jährigen Barden, der sich vor dem Sängerwettstreit auf der Toilette „beim Abtropfen“  nicht die erforderliche Ruhe gegönnt hatte, woraus ein Fleck auf der Hose resultierte. Da sich der Barde nicht in zivilisierter Umgebung befand, wo man derartiges wie Gentlemen übersehen hätte, sondern einem RTLümmel gegenüber saß, wurde er durch den Fernsehwolf gedreht. Medienunerfahrene Zuschauer dürfen bloßgestellt werden, die hieran gut verdienende Chefin hingegen hat Anspruch auf eine Glasglocke – sie gebietet ja einer ganzen Rechtsabteilung, die wiederum teuerste Anwälte dirigiert.

Alte Geschichten

Ach, die Frau Anke Schäfferkordt! Vier Jahre ist es jetzt schon her, als ich die persönlich geladene RTL-Chefin am Oberlandesgericht Köln empfangen wollte. Sie hat einfach gekniffen und kam nicht, so dass auch ich keine Expertise über deren Oberweite erstellen kann. Manche sind halt gleicher. Doch ihre Jungs fürs Grobe kamen – und vielen auf die Schnauze. Auch in Köln wird nur mit Wasser gekocht! ;-) (more…)

11. Januar 2010

Medien-Geschichte: Geheimdienstlich lancierte Ente bei der TAZ

In der TAZ wurde gerade an ein unrühmliches Kapitel erinnert: Die wohl erfolgreichste Desinformationskampagne östlicher Dienste, welche den Amerikanern die Urheberschaft des AIDS-Virus andichtete. In Teilen Afrikas wird das heute noch geglaubt.

Nach dem Kalten Krieg stellte sich heraus, dass sowohl die Stasi als auch der Verfassungsschutz die Redaktion der TAZ unterwandert hatten. Die TAZ war seinerzeit gegründet wurde, als auffiel, dass die etablierten Medien bestimmte Themen nicht oder verfälscht darstellten, weil es halt mit der Unabhängigkeit der Medien nicht ganz so weit her ist, als man es uns denn Glauben machen will. Die Geheimdienste beider Länder waren sich offenbar einig, dass durch einen unkontrollierten Informationskanal ihre Interessen gefährdet würden – entsprechend „glücklich“ sind sie heute über das Internet. (more…)

Wie ein religiöser Fanatiker das Presserecht mitruiniert

Man kann zum Thema Abtreibung unterschiedlicher Auffassung sein – auch als Katholik. Aber da gibt es einen unerschütterlichen Fanatiker Klaus Günter Annen, der standhaft zum Kreuzzug gegen die Abtreibung aufruft und Hexenjagden gegen beteiligte Ärzte veranstaltet.

Die sind davon natürlich nicht erbaut, sehen durch öffentliche namentliche Anprangerung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und wehren sich. Das bekannteste Resultat von Annens Entgleisungen ist die Babycaust-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es ging dabei über die Auslegung der Bezeichnung „Mörder“ für Abtreibungsärzte, die im juristischen Sinne keine Mörder sind, umgangssprachlich aber so gesehen werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht war seiner für die Auslegung mehrdeutiger Rechtsbegriffe berühmten Stolpe-Entscheidung gefolgt und stellte für den Unterlassungsanspruch eine Verpflichtung auf, die tatsächlich gemeinte Intention klarzustellen.

Dies führt dazu, dass (more…)

8. Januar 2010

Journalistische Alt-68erin mit Eigentumswohnung(en)

Nachdem Kai Diekmanns Anwälte neulich kräftig daneben gehauen hatten, wurde nun seine Kollegin Brigitte Fehrle, Stellvertreterin des Chefredakteurs der Berliner Zeitung, in ähnlicher Weise blamiert. Frau Fehrle, die mal früher bei der TAZ gewesen war, scheint zur Pressefreiheit inzwischen ein eher professionelles Verhältnis zu pflegen.

Dem Berliner „MieterMagazin“ sowie der Zeitung „junge welt“ war vom Landgericht Berlin im Wege der einstweiligen Verfügung verboten worden, über die Journalistin, die auch Bauherrin ist, in identifizierender Weise zu berichten. Weder Name noch Funktion durften in Berichten und Kommentaren zu den Immobilienangelegenheiten genannt werden. Das hatte der Autor deshalb getan, weil Frau Fehrle in einem Kommentar Oskar Lafontaines Forderungen nach höheren Erbschafts- und Vermögenssteuern, so der Autor, scharf kritisiert habe.

Frau Fehrle bzw. ihr Fachanwalt hatten allerdings bzgl. der jungen welt die falsche juristische Person belangt. Die einstweilige Verfügung wurde daraufhin aufgehoben. Am Dienstag, den 19. Februar sollte nun das Hauptsacheverfahren stattfinden. Die peinlich gewordene Klage war jedoch inzwischen zurückgezogen worden.

Neue Evangelikale mögen keine nackten Aliens

Religiös-konservative Zensur ist noch immer die Spaßigste! Wie groß war die Freude, als aufmerksamen Amis schon in den 90ern aufgefallen war, dass Ernie und Bert gemeinsam in einem Bett schliefen …?! Oder dass Donald Duck untenrum unbekleidet ist?

Wie die Süddeutsche meldet, haben fromme Amis jetzt ein Problem mit nackten Aliens in „Avatar“.

Liebe Evangelikale, was ihr auf keinen Fall machen dürft: Googlet nie die Begriffe Star, Wars und Porn …

Entsorgter Vater geht in Berufung wegen 2 Sekunden

Wie berichtet, hatte man einem Filmemacher wegen Eingriffs in das Recht am eigenen Bild einen Ausschnitt seines Werks verboten. Der Mann zeigte seine damals drei Jahre Tochter, die heute acht Jahre später möglicherweise gar nicht mehr zu erkennen ist.

Da „Bildnis“ im Sinne des § 22 KunstUrhG „Erkennbarkeit“ voraussetzt, könnte man – also normale Menschen – auf die Idee kommen, das Vorliegen eben dieses Tatbestandsmerkmals infrage zu stellen, da die Klägerin heute wohl nicht mehr erkannt werden kann. Uns bösen Juristen ist das aber schnurz, denn das Bild hat die Klägerin ja irgendwann einmal zutreffend abgebildet, das damalige Persönlichkeitsrecht wird nicht durch nachträgliche Änderungen beeinflusst. Außerdem wird sie durch den Film des namentlich genannten Vaters auch erkennbar gemacht, was insoweit ausreichend ist.

In dem oben verlinkten STERN-TV-Video ist problematisch, dass der Filmemacher den privaten Brief seiner minderjährigen Tochter veröffentlicht hat. So schlimm das für den Mann ja sein mag, aber glaubt er wirklich, durch das in die Öffentlichkeit Tragen solch denkbar privater Angelegenheiten die Liebe seiner Tochter zu gewinnen?

Nun versucht der Filmemacher erneut sein Glück vor dem OLG Düsseldorf, wo am Dienstag verhandelt werden wird. Wenn er nur im luftleeren Raum mit „Kunstfreiheit“ und „Filmfreiheit“ argumentiert, wird die Berufung mit einiger Sicherheit in die Wicken gehen.

„Meine Worte“ waren wohl nicht seine Worte

Der Rezitator Karl-Heinz Rummenigge wird von einer Fußball-Literatin wegen einer Ode an den Kaiser urheberrechtlich angegangen. Wie es sich bei Klägerinnen aus Hessen und Beklagten aus Bayern gehört, läuft der Fall natürlich am Landgericht Hamburg.

Die Dichterin signalisiert jedoch Interesse auf außergerichtliche Beilegung:

„Wann meldest Du Dich denn bei mir?
Ich klär‘ es gern bei ein paar Bier.
Doch einfach so, so geht das nicht –
schließlich ist es mein Gedicht.“

Die letzte Zeile könnte man austauschen in:

„in Hamburg gibt’s ein Landgericht!“

UPDATE:

Wie BILD (16.01.) berichtet, haben sich die Parteien freundschaftlich geeinigt. Die Autorin bekam einen Tausender, über das erhoffte Bier mit dem rezitierenden Fußballidol wurde nichts bekannt.

7. Januar 2010

Tritt Professor Gersdorf in GEZ-Streik?

Soeben von mir auf Telepolis erschienen: Staatsrechtler Prof. Hubertus Gersdorf überlegt, durch einen Widerspruch gegen seinen GEZ-Bescheid und entsprechende Klagen ein Vorlageverfahren nach Art. 100 GG zu initiieren, damit das Bundesverfassungsgericht die Staatsferne des ZDF kommentieren kann!

Bloggender Prozesshansel: Falscher Kläger, Ausschlussfrist verpatzt

Da bekommt der Kai Diekmann in letzter Zeit kostenlosen Rechtsrat von mir, trotzdem verlässt er sich lieber auf seine Berliner Rechtsberater. Die TAZ kommentiert mitleidig u.a.:

Zu dem  Beitrag auf taz.de  “Bild zahlt für Sarrazin-Interview” vom 16.11.2009, in dem wir berichtet hatten, dass der Springer-Verlag Lettre ein Vergleichsangebot von 30.000 EU gemacht hätte, hatten Kai Diekmanns Anwälte beim Landgericht Berlin eine Gegendarstellung beantragt. Das Landgericht lehnte diese ab, weil Diekmann von der Meldung nicht betroffen sei. Daraufhin beantragten dieselben Anwälte eine Gegendarstellung für den Axel Springer Verlag. Dies wurde vom Landgericht erneut abgelehnt, weil der Axel Springer Verlag die Gegendarstellung nicht unverzüglich angemeldet und so die Frist versäumt hatte. Die Kosten für diesen Anfängerfehler: 3.000.- €. (more…)