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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


6. Februar 2010

Gespenstergeschichten

Ein seltsamer Philosoph, der esoterischen Praktiken anhängt wie der „Energiefeldtherapie“, macht einige seltsame Dinge in einer Therapiegemeinschaft für ehemalige Drogenabhängige. Ein paar Leute kritisieren seine nicht durchgehend der Schulwissenschaft entsprechenden „Therapien“ und bekommen darauf hin nicht nur Druck von Anwälten, sondern auch von einem gewissen Landgericht im norddeutschen Raum eine Salve von einstweiligen Verfügungen ab.

Die sensationellste einstweilige Verfügung betraf einen kurzen Text, der Tatsachen mitteilt, die allesamt wahr und unbestritten sind. Der Mann berichtete nämlich im Internet

  1. zutreffend über eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen eine andere Kritikerin sowie
  2. die Tatsache, dass ihm Zeugenaussagen vorliegen, welche die verbotene Behauptung stützen.

Der Mann hat weder behauptet, die Zeugen seien besonders glaubwürdig, noch hat er behauptet, der promovierte Philosoph und das ehrwürdige Landgericht Hamburg seien besonders unglaubwürdig. Er hat das Urteil seinen Lesern überlassen, hat keine Details genannt. Trotzdem sollen allein diese Äußerungen ausreichend sein, um den „Eindruck zu erwecken“, dass die Version des Philosophen bezweifelt werde. Zu dem Fall ein andermal mehr.

Generell zum „Eindruck“ ist interessant, dass die Hamburger wahre Tatsachenmitteilungen verbieten, die zur eigenen Meinungsbildung beitragen sollen. Wie das mit der Meinungsfreiheit zu vereinbaren sein könnte, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Sie? Offenbar haben die Ohrfeigen aus Hamburg noch nicht laut genug geknallt.

Was das Erwecken eines Eindrucks betrifft, so hat auch ein hier bereits thematisierter Bayer Kummer mit den Norddeutschen wegen eines „Eindrucks“.

Zum oben genannten „wissenden Feld“, das auch Wissen der Toten konserviert, passt mein heutiger Beitrag auf Telepolis über den Streit um die schöne Geisterbeschwörerin Margery, der Mitte der 20er Jahre die Presse beschäftigte.

5. Februar 2010

Euroweb geht mit Kritikern ins Gericht

Die ins Gerede gekommene sympathische IT-Firma Euroweb ist sehr sensibel, wenn man über ihre Geschäftspraktiken berichtet. Hier ein Bericht über eine aktuelle einstweilige Verfügung.

Update:

Euroweb goes BGH!

4. Februar 2010

Presserecht: Zitieren aus Akten im laufenden Strafverfahren möglicherweise bald gesetzlich erlaubt – in Polen

In Polen gibt es gerade eine gewisse Empörung wegen Anklagen gegen Journalisten, die aus Interne laufender Strafverfahren berichtet haben. Jetzt soll daher ein Gesetz kommen, dass solcherlei nur noch dann unter Strafe stellt, wenn es denn auf das Verfahren „negative Einwirkungen“ zeitigt.

Hierzulande gibt es ein ähnliches Problem, nämlich den – weitgehend unbekannten – § 353d Nr. 3 StGB. Ist eigentlich kein großes Ding, weil die nur inhaltliche, nicht wörtliche Wiedergabe zulässig ist.

Außerdem wollen die Polen Knast für Üble Nachrede sogar abschaffen. Strafrecht ist hierzulande für Journalisten seit der SPIEGEL-Affäre eigentlich kein großes Thema mehr. Die praktischen Probleme liegen im Zivilrecht.

2. Februar 2010

Scientology-kritisches TV-Movie angekündigt

Die ARD kündigt einen Spielfilm über die bekanntermaßen klagefreudige Scientology Church an, der unter absoluter Geheimhaltung produziert wurde. SPIEGEL online schreibt:

Bislang galt der Stoff schon aus rechtlichen Gründen als schier unverfilmbar. Unter Filmleuten war man sich nahezu gewiss, dass Scientology Ausstrahlungen gerichtlich untersagen lassen würde. So übte sich die Öffentlichkeit in Debatten um die Verfassungsmäßigkeit des Imperiums, oder man erzählte sich Schauergeschichten über Gehirnwäschen der obskuren Glaubensgemeinschaft. Dazwischen gab es nichts.

SWR-Mann Bergengruen hat nun die Lücke geschlossen. Den Anstoß dazu gab ausgerechnet der Schauspieler und Star-Scientologe Tom Cruise. Im November 2007 wurde ihm mit allerlei Ehrenbezeugungen der Medienpreis Bambi des Burda-Verlags überreicht. Da reichte es Bergengruen.

Als die ARD vor einiger Zeit einen Spielfilm über NS-Zwangsarbeiter in einer Batterienfirma gemacht hat, an deren Erträgen sich noch heute Superreiche erfreuen, hat man sicherheitshalber die Ausstrahlung nicht im Programmheft angekündigt, sondern „tagesaktuell“ ins Programm genommen. Nach der Erstausstrahlung haben die Superreichen dann eingesehen, dass man im Internet-Zeitalter, in dem die Gatekeeper nur noch einen begrenzten Einfluss auf die öffentliche Meinung haben, andere Kommunikationsstrategien fahren muss.

Mal gespannt, ob wir diesen Scientology-Film zu sehen kriegen. Im Moment habe ich es gerade mit ähnlich skurrilen Leuten zu tun, die an ein „wissendes Feld“ glauben und kritische Berichterstattung nicht zu schätzen wissen. Übrigens auch vor dem Landgericht Hamburg, wo auch Scientology gerne gag orders verteilen lässt.

Diekmanns Aschermittwoch

Fünf Jahre hatte die BILD-Zeitung das BILD-Blog eisern ignoriert. Unter den Spitzen-Managern in Deutschland gilt mediale Zurückhaltung als eine Tugend. Man rümpft in diesen Kreisen die Nase über Wirtschaftskapitäne, die Öffentlichkeit in Talkshows suchen, wahrt bewusst die Distanz.

Nachdem inzwischen die mediale Durchsetzungskraft des Internets der Gutenberg-Galaxis immer mehr Terrain abgerungen hat, betrat BILD-Chef Kai Diekmann für erklärte 100 Tage die Blogosphäre, wohl um in Stefan Niggemeiers angestammten Revier zu wildern und ihm die Deutungshoheit für seine Person streitig zu machen.

Über seine Motive zur inszenierten Selbstentblößung wird noch immer spekuliert. Nachdem er früher die deutsche Eiche gegeben hatte, der es egal ist, ob sich die W(B)ildsau an ihr reibt, verwandelte er sich nun selber in einen selbstironischen Medienkommentator, an dessen Fell Kritik abperlt wie Wasser an einer W(B)ildsau:

Nehmerqualitäten hat er sportlich bewiesen. Er hatte es zugelassen, dass ich ihm einen Link auf die unzensierte Version des Wallraff-Buchs in die Kommentare gelegt hatte, ertrug mannhaft selbst meinen bisweilen deftigen Senf zur Dödel-Affäre, für mein Spottgedicht gab es statt Schelte sogar eine großzügige Einladung.

Niggemeier tat ihm (und uns) nicht den Gefallen, sich auf eine Presse- bzw. Blogger-Fehde einzulassen. Erst heute zum Diekmann-Aschermittwoch kommentiert der Alpha-Blogger. Die nun mal existierende Spannung zwischen beiden Parteien klammert er vornehm aus. Hat der „Spaß-Buhmann“ Diekmann nun Boden in der Blogosphäre gut gemacht, oder war es nur ein selbstverliebter Ego-Tripp eines Selbstdarstellers?

Inwieweit der Ego-Trip Diekmanns Salonfähigkeit in den konservativeren Stockwerken des Axel Springer-Universums geschadet haben könnte, ist schwer zu sagen, zumal sich auch dort Generationswechsel vollziehen. Umgekehrt haben Leute wie Udo Lindenberg, Alice Schwarzer und etliche andere längst die Fronten gewechselt.

Diejenigen, die ihn früher hassten, werden es auch weiterhin tun. Es ist auch ebenso unwahrscheinlich, dass er mit der zielgruppenfernen Aktion die Auflage seiner Holzmedien steigert. Als ich vor zwei Wochen „meine“ BILD kaufte, kostete es mich große Disziplin, die mich nun mal nicht interessierenden Boulevard-Inhalte und Nachrichtenhülsen zu lesen. Was Diekmann vermutlich aber sehr wohl geändert hat, ist die Wahrnehmung seiner Person innerhalb des Raumschiffs Berlin, speziell in seinen Journalistenkreisen.

Finanziell profitiert hat vor allem der Presserechts-Kollege Rechtsanwalt E., der an den über 30.000,- Euro Rechtskosten, die mehr oder weniger das Blog verursachte, den Großteil eingesteckt hat. Respekt!

UPDATE:

Die FAZ, die ich für heuchlerischer als BILD halte, hat einen lesenswerten Kommentar. Ist Stefan Niggemeiers Autorität beschädigt, hat ihn der boulevardesque Diekmann PR-technisch in die Ecke des Moralisten verwiesen?

UPDATE:

Auch der Blogwart der TAZ kommentiert treffend:

(…) Verglichen mit derlei Scheußlichkeiten läßt sich ein gewisser zivilgesellschaftlicher Fortschritt der Springer-Humoristen also nicht abstreiten – und den in 100 Tagen Blog einmal aufgezeigt zu haben kann  Diekmann und seinem Team als Verdienst angerechnet werden. An dem unerträglich unterirdischen Niveau der vom Genossen Kai verantworteten “Bild” freilich hat der Ausflug in die Höhen der Blogoshäre nichts geändert.  “Krebs-Patientin Julia (23) – Ihre Brust bekommt Schweinehaut” heißt es z.B. heute in einem großzügig bebilderten Artikel. Schweineblatt bleibt  eben Schweineblatt…

(more…)

1. Februar 2010

Nachschlag zum NDR-Hoax

Ein Trittbrettfahrer von den Grünen hat sich von FDPlern ein paar Strafanzeigen wegen des Verdachts übler Nachrede eingefangen. Auch der glaubt an die Erlaubnis des „Presserechts“. Ob er auch so einen langen Atem wie seinerzeit Greenpeace hat?

Derweil will der Chef auch die Sauna günstiger haben.

Bei der CDU entdecken einige ansatzweise eine Schamgrenze.

Wissenschaftsfreiheit im Gerichtssaal

Hamburg gilt als die „englischste Stadt“ des Kontinents. Vielleicht hängt es damit zusammen, dass die Hamburger Rechtsprechung gegen Meinungsfreiheit Ähnlichkeiten zu jener des Vereinigten Königreichs aufweist, die international als äußerst meinungsfeindlich gilt. London ist sogar der Lieblingslandeplatz international fliegender Gerichtsstände.

Der bekannte Wissenschaftsjournalist Simon Singh hat seit letztem Jahr eine Klage wegen des Wörtchens „Bogus“ am Hals. Er hatte behauptet, ein Chiropraktikerverband propagiere Hokus Pokus-Behandlung.

„This organisation is the respectable face of the chiropractic profession and yet it happily promotes bogus treatments.“

Er dachte, er hätte seine Meinungs- bzw. Wissenschaftsfreiheit in Anspruch genommen, gewisse Verfahren gegen Asthma seien unwirksam, man könne ihm ja das Gegenteil beweisen.

Umgekehrt! Aus seinen Zweifeln folgerte man auf einen Betrugsvorwurf. Das ist zwar eine nicht ganz unlogische Konsequenz seiner Meinung, aber so hat er das nun mal nicht gesagt. Man forderte, Singh müsse diese ihm unterstellte Tatsachenbehauptung beweisen. Der Fall hat längst eine gewisse Debatte über die Rechtspraxis in diesem Bereich ausgelöst.

Sekten mit wundertätigen Verfahren klagen ja auch ganz gerne mal in Hamburg. Dazu vielleicht demnächst mal mehr.

Ich habe vor Jahren mal einen sehr ähnlichen Fall im Finanzbereich beim Landgericht Hamburg erlebt. Es wurden einem Äußerungen in den Mund gelegt, die man so nicht intendiert hatte. Andeutungen reichten, um einen unterstellten strafrechtlichen Betrugsvorwurf zu erdeuteln, der ironischerweise allerdings so weit von der Wahrheit gar nicht entfernt war. Vom Beklagten wurde dann erwartet, dass er die Schuld von Wirtschaftskriminellen beweist, die sich seit Jahren unter Strafanklage befanden, bei der lediglich über Details gestritten wurde. (Die Verfahren endeten übrigens nicht mit Freisprüchen.

29. Januar 2010

NDR-Hoax mit der FDP

Das NDR-Satire-Magazin Extra3 hatte eine Idee der Satire-Zeitschrift TITANIC aufgegriffen, sich als FDP auszugeben. So lud man mit einem gefälschten Anschreiben Journalisten kurzfristig in ein Hotel(!), wo angeblich Herr Westerwelle Erklärungen abgeben wolle. Für das leibliche Wohl der Journalisten werde gesorgt.

Offenbar nur wenige Journalisten fielen auf den Hoax herein, die FDP-Abwehr scheint zeitnah reagiert zu haben, selbst die anwesenden Medienvertreter zogen sich schnell zurück. Die FAZ war sauer und sprach von „bewaffnetem Zeitraub“. Dem Stern gegenüber meinte die FDP, in ihren Einladungen würde niemals geschrieben, es werde für das leibliche Wohl der Journalisten gesorgt.

Na klar, über Selbstverständlichkeiten redet man nicht … ;-)

Was die rechtliche Seite betrifft, so hat sich der NDR gegenüber der DPA geäußert, dies falle unter die „Pressefreiheit“ (sic! – TV ist keine Presse). Ob unter die Satirefreiheit tatsächlich fällt, sich schriftlich als Pressesprecher auszugeben, könnte auch anders gesehen werden. Die FDP, die so gerne Freiheiten in Anspruch nimmt, wird allerdings klug genug sein, den Fall nicht durch einen Prozess aufzuwerten. Wie man am Landgericht Hamburg auf die Nase fallen kann, wenn man Pressefreiheit in Anspruch nimmt, hat Herr Westerwelle ja am eigenen Leib hinreichend erfahren.

Medien – recht geistreich

Der spleenige Autor dieses Blogs interessiert sich nicht nur für Medien, sondern auch für Medien – also solche, die zwischen dem Diesseits und der Geisterwelt vermitteln können. Die historische Pressefehde von 1925 zwischen dem Spiritismus-Enthusiasten Sir Arthur Conan Doyle und dem manischen Antispiritisten Houdini ist anläßlich des aktuellen Sherlock Holmes-Films Thema meines aktuellen Artikels auf Telepolis. Er wird Sie begeistern! ;-)

Die nächste Geister-Geschichte erzählt Ihnen erst wieder Eisenberg. Also Lee Eisenberg, der das Drehbuch zu Ghostbusters III schreibt …

28. Januar 2010

Das Lied vom Persönlichkeitsrecht eines Volksmusikmoderators

Wie berichtet, fand es ein Moderator für TV-Shows mit volkstümlichen Barden nicht schön, dass sein Name im Zusammenhang mit seinem Neffen fiel, welcher der Familie gar Schande bereitet hatte.

Nunmehr haben die geschätzten Richter vom Landgericht Hamburg dem Bardenkönig Recht zugesprochen: Der Journalist Hubert Denk, Herausgeber des Passauer Magazins „Bürgerblick“, darf nicht mehr auf das Verwandtschaftverhältnis hinweisen.

Vielleicht sollte der Volksmusik-Moderator mal eine Sängerin namens Barbra Streisand einladen …