Mein Blogger-Kumpel Fefe, der seinerzeit gegen eine Zeitungsverlag das heute legendäre Paperboy-Urteil erstritt und damit Dienste wie „Google News“ in Deutschland erst möglich machte, weist heute auf eine Farce in Belgien hin.
Belgische Verleger hatten Google aus Sorge um ihr Urheberrecht das Verbreiten ihrer Nachrichten untersagen lassen. Google setzte das Urteil um, mit der Folge, dass die betroffenen Zeitungen jetzt in der Google-Sphäre unsichtbar sind. Und jetzt jammern diese genau Leute über „Boykott“ …
Ich würde die Entscheidung „Paperboykott“ nennen! :-P
Erneut berichtet DER SPIEGEL über den Verdacht, Wiki-Watch-Frontmann Prof. Stock habe in der Wikipedia verdeckt anrüchige PR-Dienstleistungen getätigt. Stock, der auch Dienstleistungen in Krisen-PR anbietet, scheint die eigene Krisen-PR aus dem Ruder zu laufen. Was das eigene Wiki-Watch-Blog betrifft, so scheint dort den Verantwortlichen nicht mehr eingefallen zu sein, als den PR-GAU totzuschweigen. Auch dem Hausherr Prof. Wolff Heintschel von Heinegg scheint langsam die Geduld auszugehen.
Im Lager der Wikipedanten, die bevorzugt von außen unbeobachtet über das Wissen der Welt herrschen wollen, dürfte die sich abzeichnende Implosion des Projekts Wiki-Watch für Hochstimmung sorgen. Der aktuelle Beitrag im Wikipedia-Kurier fällt allerdings angenehm (und für Wikipedia-Community-Verhältnisse überraschend) sachlich aus.
Die in sich zerstrittene deutsche Wikipedia-Community kann ein Feindbild, das die Lager eint, derzeit gut gebrauchen. Nachdem sich die Wikipedanten ähnlich prickelnd wie Prof. Stock verhalten hatten, geht man inzwischen offener damit um, dass es einen unbestreitbaren Rückgang an Qualitätsautoren gibt. Angesichts des aktuellen „Spionage-Skandals“ dürften personelle Probleme nicht nur bei den Autoren liegen.
Den Nachdenkseiten ist der am 05.07.2011 unterzeichnete Deal zwischen Maschmeyer & Co. und den NDR-Leuten zugespielt worden. Tage vorher beim Treffen von Netzwerk Recherche hatten sich der NDR-Justiziar und der Kollege Fricke für ihre heroische Arbeit feiern lassen, den Journalisten den Rücken zu stärken. Obwohl man große Aussichten hatte, die Rechtsstreite zu gewinnen, macht man plötzlich vor Maschi Männchen und teilt sich sogar die Prozesskosten.
Aufgrund der bekannten Vorwürfe jedenfalls ist nur sehr schwer nachzuvollziehen, weshalb der NDR Anlass sieht, sein Rückgrat einzurollen. Selbst, wenn einzelne Anträge etwa wegen der Bildnisse, die Maschi beim Überfallinterview zeigen, verschütt durchgegangen wären, so hätte der NDR den Gebührenzahlern Haltung demonstriert. Da es für die überwiegenden Anträge sehr gut aussah, ist es mehr als unverständlich, warum sich der NDR auf die hälftige Übernahme der Gerichtskosten eingelassen hat. Auch für den Verzicht auf den „Judge’s Cut“ ist schwerlich ein Anlass zu sehen.
Wie auch immer es der Hamburger Kollege geschafft haben mag, den NDR und die ebenfalls involvierten Rechercheure und den Präsentator Lütgert zur Unterschrift zu bewegen, das Ergebnis war wirklich mehr, als man erwarten konnte. Vermutlich kennen wir nicht die ganze Geschichte.
Fachlich interessant ist, dass der NDR in Köln in Anspruch genommen wurde, obwohl Maschis Kanzlei das Hamburger Medienrecht wie keine zweite geprägt hat. Aus dem angesprochenen Bestrafungsantrag darf man auf Rechtsunsicherheiten wegen der Verwendung von einstweilen verbotenen Bildnissen schließen, die sich Lütgert vor der Kamera erneut ansah. Mit den strafrechtlichen Drohungen scheint Maschi ernst gemacht zu haben, obwohl diese lächerlich sind.
Hatte sich der NDR durch seine Haltung gegenüber dem mächtigen Maschi über ein halbes Jahr hinweg profiliert, so dürfte er in der Achtung der Gebührenzahler aufgrund Feigheit vor dem Feind in gleicher Weise wieder gesunken sein.
Stock wird vorgeworfen, mit seinem Account – allerdings vor dem Wiki-Watch-Projekt – anrüchige PR-Schönungen für einen Konzern zu dessen Wikipedia-Artikel versucht zu haben. Wikipedanten ist es ähnlich wie Politikern zu eigen, bei unerwünschter Kritik Schwächen in der Person des Kritikers zu suchen, um diese mundtot zu machen. Hierzu bietet die „Vorratsdatenspeicherung“ von Wikipedia reichlich Gelegenheit, um Kompromat zu finden.
Praktisch alle professionellen Wikipedanten halten sich daher einen Schwarm an „Sockenpuppen“, um je nach Bedürfnis ihre Identität zu wechseln – so offenbar auch Stocks „Wiki-watch-de“, der allerdings mit dem Account „Diskriminierung“ Übereinstimmungen aufweist. Dieses Sockenpuppen-Mimikri hat längst zur Entwicklung einer Abteilung „Saatssicherheit“ geführt, die verdächtige Accounts in einem „CheckUser“ genannten Verfahren einer Rasterfahndung unterzieht und mit dem Instrumentarium von Kriminalisten und Geheimdienstlern gemeinsame Identitäten aufspürt.
Nach Beobachtung von Kritikern wird das CheckUser-Verfahren ähnlich willkürlich instrumentalisiert wie die Offline-StaSi. Manche sind eben „gleicher“.
In Mitleidenschaft von der Peinlichkeit wurden neben dem bekannten Berliner Medienanwalt Prof. Johannes Weberling auch Prof. Wolff Heintschel von Heinegg gezogen, an dessen Lehrstuhl Stocks Projekt angesiedelt ist. Das Projekt Wiki-Watch dürfte aufgrund des nun gegebenen Defizits an Glaubwürdigkeit erledigt sein, zumal Stock dem konservativen Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft nahe steht, wo man aufklärungsresistentes Gedankengut kultiviert wie die Schnappsidee, Homosexualität sei therapierbar. Da die Wikipedanten einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Homosexuellen aufweisen, dürften solche Positionen kaum auf Gegenliebe stoßen.
Eine Woche, nachdem Maschmeyer nicht, wie zwischenzeitlich abgekündigt, beim Jahrestreffen von Netzwerk Recherche aufgelaufen ist, wird nun bekannt, dass man sich zur „Nichtverfolgung“ der Rechtsstreite entschlossen hat.
Die Süddeutsche deutet an, es sei Maschmeyer gelungen, etliche Kräfte im NDR zu binden. Andere Vorteile aus dem Deal sind kaum erkennbar. So wird der Judge’s Cut entfernt und das Häuschen von Machmeyer darf nicht mehr gezeigt werden – was lächerlich ist, denn zum Protzen ist es doch wohl da. Wenigstens scheint seine Villa, in der unser Bundespräsident zu urlauben pflegte, falls dies nicht ebenfalls mit „Privathaus“ gemeint ist. Für einen öffentlich-rechtlichen Sender, der sich als eines der wenigen Medien einen solchen Rechtsstreit leisten könnte und die Aussichten günstig waren, ist das eher schwach.
Auch Maschmeyer selbst will nun – kein Witz – ins TV-Geschäft einsteigen: Papagei-TV.
UPDATE: Wer trotzdem sehen will, wie der Maschi schön wohnen tut, kann ja bei Google-Streetview die MaschmeyerRürup AG Independent International Consultancy, Hanebuthwinkel, Hannover suchen … :-P
Wie DER SPIEGEL meldet, möchte der Finanzmensch, der Google das Googlen verbieten wollte (und beim Landgericht Hamburg auch konnte) gegen das Berufungsurteil Revision einlegen. Besonders stört er sich an dem Textbaustein, das Urteil habe keine „grundsätzliche Bedeutung“, wobei ich jedoch ganz schwer hoffen will, dass dem so ist.
Also: Der unglaublich solide Kläger, gegen den wegen Immobiliengeschäften etc. während des Verfahrens mindestens 15 Zivilverfahren liefen und ein gegen den Kläger eingeleitetes Strafverfahren wegen Betruges in 13 Fällen gegen Zahlung einer Geldauflage von 300.000 EURO eingestellt wurde, will von Google nicht mit den Suchbegriffen „Schrottimmobilien“ und „Betrug“ gefunden werden. Nun ja, …
In dem Urteil 3 U 67/11 des Hanseatischen Oberlandesgerichts steht wörtlich:
„So würde über den Umweg der Inanspruchnahme des Suchmaschinenbetreibers eine „Zensur“ von Informationen stattfinden, die im Interesse eines freien Meinungsaustauschs, der durch den Einsatz der Suchmaschinen als Verzeichnis der im Netz stehenden Beiträge gewährleistet wird, nicht hinzunehmen ist.“
Schöner hätte ich das auch nicht sagen können. Für die Revision sehe ich schwarz, denn die Leute vom VI. Senat des BGH, die voraussichtlich zuständig sein werden, halten vom Grundrecht der Meinungsfreiheit erfahrungsgemäß eher viel. Und wenn schon das OLG Hamburg ein Einsehen hat …
Am 02.09. werden wir sehen, ob auch der Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer in einem ähnlichen Verfahren das richtungsweisende Urteil vom Sievekingplatz 2 anerkennt oder als „Einzelfallentscheidung“ bewertet. In Hamburg weiß man nie …
Zu meinen Twitter-Followern gesellte sich eine ihrem Avatar nach schnuckelige Blondine, die für einen Link http://www.dein-presseausweis.de/ wirbt. Dort wird ein „Presseausweis“ angeboten, der total legal sei und allerhand Vorteile böte. Die Website verspricht auch, dass man nicht prüft, ob der Besteller denn tatsächlich Journalist sei, der Ausweis würde aber genau das jedem bescheinigen – für nur 39,95 inkl. Versandkosten.
Erstaunlicherweise lässt der Ausweis nicht erkennen, wer ihn ausgestellt hat, was für eine Urkunde nun einmal konstituierend ist. Damit ist dieser „Ausweis“ so echt wie die Detektiv-Ausweise von YPS. Konventionelle Presseausweise werden von diversen Verbänden ausgestellt, und man muss wenigstens ein bisschen heucheln, dass man Journalist sei. Auch die etablierten Presseausweise begründen übrigens keine originären Rechte. Es bleibt jedem Veranstalter etc. selbst überlassen, ob er jemanden als Journalist anerkennt, oder eben nicht. Der Presseausweis ist nicht mehr als ein Indiz, wobei Aussteller wie der DJV, BDZV, ver.di usw. natürlich eine gewisse Autorität ausstrahlen – mehr nicht.
Der Websitebetreiber – offenbar männlich und nicht die süße Blondine – sieht übrigens schon Twittern als journalistische Tätigkeit an. Na denn …
Nach eineinhalb Jahren Stellungskrieg an den Hamburger Gerichten und etlichen Klagen und Verfügungen muss nun ein weiterer Gegner die Waffen strecken: Der eigenartige Sozialpädagoge, der einen offenbar „anthroposophischen“ Doktortitel führt und von der Evangelischen Hochschule Dresden aus dubiosen Gründen zum Honorarprofessor gemacht wurde, hat die längste Zeit eine Einrichtung für ehemalige Drogenkranke geleitet. Zwar hatte der gute Mann u.a. vor Gericht beteuert, alles sei 100% wissenschaftlich abgesichert, er arbeite nur nach anerkannten Therapien. Aber solch esoterische Methoden wie die „Energiefeldtherapie“ sind nun einmal definitiv keine vom wissenschaftlichen Rat nach § 11 PsychThG anerkannten Verfahren. Und der Rest, den er da veranstaltet hatte, entspricht wohl eher auch nicht dem Stand der Kunst, sondern erinnert an überkommene Konzepte aus den 70ern – und an Schwachsinn vom Feinsten.
Darüber, wie dieser unglaublich dreiste Hochstapler in die Position eines „Leiters eines Fachkrankenhauses“ gelangen und als vermeintlicher Halbgott in Weiß die Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg und den 7. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts so blenden konnte, dass sie meinten, Beweise gar nicht erst erheben zu müssen, könnte man getrost einen Schelmenroman schreiben. Der Mann hatte jedenfalls das Gesundheitssystem und den Umgang mit den Behörden perfekt verstanden. Nun aber musste der Professor das Energiefeld räumen.
Erstaunlich ist, dass
die sächsische Oberkirchenrätin Almut Klabunde sowie der Rektor der evangelischen Hochschule Dresden, Prof. Ralf Evers, kein Problem damit hatten, als Tendenzbetrieb einem Anthroposophen den Professorentitel zu gewähren, der sich zum Karma-Gedanken bekennt, diesen für Wissenschaft hält und eine mystische Verbindung der Sippe propagiert;
u.a. die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen trotz unserer Eingaben keinen Anlass sah, dem wunderlichen Treiben des Quacksalbers, der offenbar keine Erlaubnis für Heilberufe hat, Einhalt zu gebieten;
im Ergebnis auch die evangelischen Sektenbeauftragten sowie die „Experten“ einer gewissen Rentenversicherung versagten.
Nun macht den Job dann hoffentlich wohl (endlich) der Staatsanwalt.
Zur Ehrenrettung des Landgerichts Hamburg sei gesagt, dass der seltsame Professor bei der inzwischen wieder für solche Fälle ausschließlich zuständigen Zivilkammer 24 dieses Jahr keinen Blumentopf mehr gewann. In einer Klageerwiderung, in der es um das geheimnisvolle Energiefeld ging, welches der Professor zu beschwören versprach, benannte ich spöttisch als sachverständige Zeugen die Herren Catweazle, Uri Geller und Mr. Spock. Eine Beweisaufnahme war jedoch entbehrlich.
Das Karma des Sozialpädagogen dürfte durch die mit unapetittlichen Methoden geführten Klagen nunmehr verunreinigt sein.
Auf der Journalisten-Tagung von Netzwerk Recherche, die stets in den Räumen des NDR in Hamburg stattfindet, gab es eben ein Panel zur Sendung von Christoph Lütgert über den AWD.
Das Recherche-Team schilderte die Widerstände, auf welche man bei der Produktion stieß. So hatte nicht nur der Sender Abmahnungen bekommen, sondern auch den Journalisten persönlich – zum Teil freie Mitarbeiter – hatte man Angst einjagen wollen. Recherchefehler mussten sich die NDR-Leute nicht vorwerfen lassen. Das gegenwärtige (lächerliche) Verbot, die Interviewversuche mit Maschi zu zeigen, sind natürlich wieder dem Persönlichkeitsrecht geschuldet.
Im Vorfeld der Veranstaltung hatte Maschmeyer himself sein Kommen zugesagt, um sich in der Höhle des Löwen den Reportern zu stellen. Der gewievte PR-Profi hätte hieraus zweifellose eine Show gemacht. Seine Zusage wollte Maschi jedoch zurückziehen, als er hörte, auf dem Podium mit Lütgert konfrontiert zu werden. Als Netzwerk Recherche hierauf einging, drohte Lütgert mit seinem Austritt, falls die Journalistenvereinigung keine Haltung zeige. Den vollzog er dann auch, als Netzwerk Recherche Maschis Wunsch akzeptierte. Nachdem Maschi nun durch sein Manöver bei den kritischen Journalisten die größtmögliche Zwietracht gesäht hatte, zog er einfach seine Zusage zurück. Gut gespielt, Maschi! Die Journalisten hätten miteinander auch eine Spur gelassener umgehen können.
In dem Panel beklagte Lütgerts Rechercheur Sell völlig zu Recht, dass sich die anderen „Qualitätsmedien“ von Maschi hatten einwickeln lassen. So hatte der stets die Falschberatungen – wie in der Branche üblich – als Einzelfälle abgetan. Warum die Qualitätsjournalisten ihm diese feiste Nummer durchgehen ließen und auf Rückfragen verzichteten, hätte nicht nur Sell interessiert.
Fazit der Veranstaltung war, dass man eine solche Reportage eigentlich nur mit einem öffentlich-rechtlichen Sender im Rücken stemmen kann, weil die juristischen Risiken kaum anders gestemmt werden können. Der Autor dieser Zeilen kann dies bestens nachvollziehen, denn auch er hatte sich vor Jahren Gefechte mit einem großen Finanzvertrieb geliefert.