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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


21. Dezember 2009

VG Braunschweig lehnt GEZ-Gebühr für Zweitcomputer ab

Wie der Kollege Spieß vermeldet, scheint man auch in Braunschweig keinen Gefallen an aufgedrängte Leistungen wie dem ins Internet gestreamten Radioprogramm zu finden. Jedenfalls dann nicht, wenn dieser zusätzliche Vertriebsweg Geld kosten soll, dieses unabhängig von der Inanspruchnahme – und dann noch für das Zweitgerät!

Demnächst will die GEZ ja sogar Handys in die Pflicht nehmen, die via Internet Radio empfangen …

19. Dezember 2009

Liebesgrüße aus Moskau – verliebt in ein Foto

Eine attraktive Russin klagt gerade gegen die russische Gerichtsvollzieher wegen Missbrauch eines Fotos von ihr. Sie staunte nämlich nicht schlecht, als sie im TV sah, was sich die Gerichtsvollzieher hatten einfallen lassen, wie man Schulden-Nomaden einfängt:

Die checken ihre Pappenheimer, die sich dem Zugriff entziehen, in sozialen Netzwerken durch und nehmen dann unter der Identität einer schönen Frau Kontakt auf. Die flirten so lange mit den säumigen Zahlern, bis diese von sich aus ein Date vorschlagen. Ziemlich ungeschickt ist es dann, mit einem fetten Auto protzen zu wollen, wenn man hoch verschuldet ist, denn zum Date erwartet den liebestollen Schuldner nicht die heiße Braut, sondern der kalt kalkulierende Gerichtsvollzieher.

Hierzulande wäre die Nutzung eines Fotos zur – wie es in Fachkreisen heißt – „Honigfalle“ ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, § 22 KunstUrhG. Auch in Russland scheint es so was zu geben.

Die russischen Gerichtsvollzieher haben inzwischen angekündigt, künftig nur Fotos von Frauen zu verwenden, die eingewilligt haben.

Auch in Kanada scheinen Behörden soziale Netzwerke zu bemühen. Wer sich Stripshows ansieht, obwohl er wegen Depressionen krankgeschrieben ist, sollte damit eher diskret umgehen.

18. Dezember 2009

Diekmann fängt sich eine Gegendarstellung ein – und patzt!

„Medienmann und Blogger des Jahres“ Kai Diekmann wird nicht müde, mir Stoff für mein kleines Blog zu liefern. Jetzt musste er eine Gegendarstellung von Frank Berberich veröffentlichen. Die Druckqualität der Gegendarstellung entspricht allerdings nicht der Originalmeldung, vielleicht muss der gute Diekmann das nochmal bringen. Müsste sich doch eigentlich zur BILD-Zeitung herumgesprochen haben, dass die Gegendarstellung optisch nicht schlechter ausfallen darf als der Originaltext, also im Zweifel in der gleichen Schrift gesetzt werden muss. Diekmanns Anwalt – vermutlich mein lieber Kollege Dr. M. (Grüße!) – wird das zweifellos wissen. Ob Diekmann wieder provozieren möchte, um Berberich dann als kleinlich hinzustellen, wenn dieser Nachbesserung verlangt?

Bei dieser Gelegenheit sei noch etwas nachgetragen: Vor allem durch meine Pingbacks bin ich ja auch präsent in Diekmanns Kommentarforum. Neulich hatte ich einen für Diekmann besonders unschmeichelhaften Beitrag geschrieben, der zwar zunächst freigeschaltet wurde. Dann aber verschwand Diekmanns Ausgangsposting – samt der Kommentare!

Vielleicht war es ja nur thematisch veranlasst, denn das Ursprungsposting betraf seinen inzwischen ja abgezählten Countdown. Daher hier nochmal der Beitrag „Morgendliche Propaganda beim Bäcker“. Weil’s so schön war!

17. Dezember 2009

„Aktion Tier“ quält Menschen

Die sebsternannten Tierschützer von „Aktion Tier“ (Achtung! Es scheint scheint mehrere „Aktion Tiers“ zu geben!), die offenbar genug Geld für Anwälte aufbringen können, hatten neulich dem Landgericht Hamburg im Wege einer einstweiligen Verfügung befohlen, einen kritischen Artikel des SPIEGEL verbieten zu lassen. So weit, so schlecht, denn diese Leute scheinen unter Tierschützern tatsächlich ein bisschen umstritten zu sein.

Nun haben die Tier-Aktionisten nichts besseres zu tun, als durchs Internet zu latschern und ihren Anwalt jeden anraunzen zu lassen, der den SPIEGEL-Artikel verbreitet, etwa in Internetforen. Anders als bei konventionellen Abmahnungen will man weder eine Unterlassungserklärung, noch stellt man Kostenforderungen, sondern begehrt lediglich konkrete Löschung des Artikels.

Dabei schreibt der Anwalt wörtlich, die Verbreitung und Zugänglichmachung des SPIEGEL-Beitrags sei durch die Verfügung verboten.

Langsam, liebe Tier-Aktionisten.

  1. Nur zwei Behauptungen sind dem SPIEGEL verboten worden, nicht aber der gesamte Artikel,
    1. Es geht um die Behauptung, in den Jahren 2006 bis 2008 nur etwa 20% der Einnahmen in Gnadenhöfe, Heime oder andere sogenannte Kooperationspartner geflossen seien,
    2. sowie um die Behauptung, Mitarbeiter der Aktion Tier zeigten sich mitunter eisern, wenn klamme Rentner usw. in den Geschäftsstellen anrufen und um Senkung der am Stand vereinbarten Monatsbeiträge bitten.
  2. Dieses Verbot ist wohl noch nicht rechtskräftig und wurde lediglich in Form einer einstweiligen Verfügung ausgesprochen, in der Sache also noch keinerlei Beweis erhoben. Der Gegner wurde nicht einmal angehört.
  3. Dieses Verbot gilt nur gegenüber dem Verlag des SPIEGEL. Es ist kein objektives Verbot. Ein gegen Dritte gerichtetes Verfahren kann nach ggf. aktualisiertem Informationsstand usw. ganz anders ausgehen.
  4. Die Entscheidung kommt von der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, muss also nur bedingt ernst genommen werden.

Soweit ich hörte, haben alle Empfänger der „kostenlosen Rechtsberatung“ den SPIEGEL-Artikel komplett vom Netz genommen. Es hätte gereicht, die beiden Passagen zu schwärzen oder sich im Begleittext davon zu distanzieren. Eine solche Distanzierung bzw. Richtigstellung sollte jedoch unbedingt vor Eintreffen einer kostenpflichtigen Abmahnung erfolgen.

16. Dezember 2009

Rapid Share darf nicht mehr vorlesen

Das Landgericht Hamburg hat gegen die Filesharingplattform Rapid Share eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen. Der Film „Der Vorleser“ darf dort nicht mehr Dritten zugänglich gemacht werden.

Morgendliche Propaganda beim Bäcker

Neulich bloggte der Diekmann Kai stolz, wie er als erster die Story vom tatsächlichen Wissen der Regierung zum Kunduz-Massaker gehabt hätte. Auch, wenn die Freude über die Erstvermarktung angesichts eines solchen Ereignisses reichlich obszön ist, konnte man für einen kurzen Moment kindlicher Naivität annehmen, Diekmann sei einer von uns – einer der die Herrschenden kritisiert und öffentlich der Lüge zeiht.

Doch der unvermeidliche Blick beim Bäcker auf den Titel der heutigen BILD-Zeitung belehrt eines Besseren. Da klagt ein Soldat, der todesmutige Einsatz in Afghanistan werde nicht genug anerkannt. Eine blonde Soldatin huldigt sogar hündisch ihrem Verteidigungsminister. Man möchte noch mehr Rechte zur Menschenjagd. Sicherheitshalber überprüfte ich sofort den Jahrgang der BILD, ob da nicht vielleicht „1939“ oder so stand. War von heute. Was hat Diekmanns Berliner Partykumpel zu Guttenberg denen wohl für eine Gegenleistung für diesen journalistisch absolut unveranlassten Beitrag versprochen? In Diekmanns (Video-)Blog kann der Pöbel sich die Kungelei wenigstens direkt ansehen, ohne dass man das als „linke Parolen“ abtun könnte.

Gleich daneben befindet sich ein pseudokritischer Artikel über die schlechte Beratungsleistung von Banken. Unwahrscheinlich, dass man einen solchen Beitrag auch über die großen Finanzvertriebe lesen würde, denn DVAG-Chef Pohl ist ein guter Freund des Hauses. Neulich beim Nachtreffen zum 20. Jahrestag des Mauerfalls saß Pohl mit seinem „Angestellten“ Kohl, dessen Kumpel Diekmann sowie Bush sen. an einem Tisch. Dass die DVAG in der Finanzberatung einen so schlechten Ruf genießt, dass sogar die anderen Finanzvertriebe verächtlich mit dem Finger auf diese Drückerbude weisen, wird wohl nie ein BILD-Thema sein.

Der Blogger-Clown, der sich gerne auf Berliner Partys rumtreibt, will jetzt „Medienmann des Jahres“ werden. Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um zu argwöhnen, dass diese „Ehrung“ längst eine abgesprochene Sache ist, die alberne „Kampagne“ eine Schimäre. Solange er das Ding „Kampa“ nennt, und nicht etwa „Kompa“, werde ich es wohl ertragen müssen …

Soviel zur oberen Hälfte der heutigen BILD, der Rest war glücklicherweise umgefaltet, so dass ich mich ohne weiteren Appetitverlust dem Brötchenkauf widmen konnte. Hier noch eine aktuelle Gegendarstellungs-Sache in Sachen BILD vom echten BILD-Blog.

15. Dezember 2009

BGH: Mörder haben keine Macht über Archive

Die Serie an BGH-Entscheidungen, die den Hamburger Humbug des dortigen Landgerichts neutralisieren, reißt nicht ab:

Heute wurde die Meinung der berühmt-berüchtigten 24. Zivilkammer, Presse- und Rundfunkunternehmen müssten die Namen von Mördern nachträglich in ihren Archiven anonymisieren, als Quatsch enttarnt:

Im Streitfall hat das Schutzinteresse der Kläger hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten.

Wer tötet, muss damit leben – zumindest in den Archiven. Der Fall hat eine Besonderheit:

Sie war nur auf den für Altmeldungen vorgesehenen Seiten des Internetauftritts der Beklagten zugänglich, ausdrücklich als Altmeldung gekennzeichnet und nur durch gezielte Suche auffindbar.

Der BGH setzt definitiv ein Signal Richtung Hamburg:

Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde.

Da der BGH Medienkompetenz hat, bietet er ab sofort einen RSS-Feeder. In Hamburg muss man erst warten, bis Herr Schälike die interessanten Sachen in seinem Blog hat.

Bild: StromBer

EGMR: Quellenschutz wichtiger als wirtschaftliche Interessen

Wie der Kölner Stadtanzeiger meldet, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Zeugnisverweigerungsrecht britischer Journalisten gestärkt. Diese hatten über ein Übernahmeangebot betreffend einer Brauerei berichtet, was den Aktienkurs verzwanzigfachte. Daraufhin wollte man gerichtlich die Journalisten zur Preisgabe ihrer Quellen zwingen.

Der Menschenrechtsgerichtshof gab nun den Medien Recht. Würden die Quellen preisgegeben, könnte das eine abschreckende Wirkung auf künftige Informanten haben, so die Richter. Mögliche Schadenersatzforderungen an den Informanten seien geringer zu gewichten als das öffentliche Interesse am Schutz der journalistischen Quellen. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach den Medien 160.000 Euro Auslagenersatz zu.

In Deutschland werden Journalisten umfassend durch Zeugnisverweigerungsrechte geschützt.

Übrigens: Hierzulande sollten sich Journalisten – auch Blogger! – besser § 13, § 14 und  §§ 20a Wertpapierhandelsgesetz ansehen, bevor sie Nachrichten mit solcher Sprengkraft ventilieren. Denn etwa bei illegalen Insiderinformationen und vermeidbaren Falschmeldung helfen auch keine Zeugnisverweigerungsrechte.

Störerhaftung des Internetteilnehmers

Einen gut verständlichen Artikel über die sehr praxisrelevante Haftung von Computerbesitzern für die Sünden Dritter habe ich auf datenschutz-praxis.de gefunden. Hier geht es natürlich wieder um Filesharing, begangen durch Familienmitglieder des Computerbesitzers. Kritisiert wird ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Mai diesen Jahres, das eine entsprechende Haftung annimmt.

Freiheitsfeindliche Gerichte wie Landgericht Hamburg erlegten 2006 übrigens sogar den Betreibern ungesicherter WLANs die Haftung für parasitäre Downloads von Unbekannten auf, während das OLG Frankfurt jedoch bei einem Fall aus dem Jahre 2007 Milde walten ließ. Heute allerdings sollte es sich herumgesprochen haben, dass unverschlüsselte WLANs ein leicht vermeidbares Sicherheitsrisiko sind. Problematisch ist eine Haftung natürlich für Betreiber offener WLANs, etwa in Gaststätten oder sonstigen offenen Plätzen.

14. Dezember 2009

Streng geheim: Darf man auf Wikileaks verlinken?

Diese Nacht brachte DIE ZEIT einen Vorabbericht über den geleakten Bericht zum Kundus-Massaker. Darin wird auch auf den bei Wikileaks vorgehaltenen Bericht verlinkt, der wie folgt klassifiziert ist:

VS – Nur für den Dienstgebrauch

Nur Deutschen zur Kenntnis

„VS“ heißt natürlich „Verschlusssache“, so dass wir uns im Bereich der §§ 94 ff StGB befinden – bei den Staatsgeheimnissen.

Mit Wikileaks fetzte sich letztes Jahr jemand, der sich als BND-Chef Ernst Uhrlau ausgab und den untauglichen Versuch unternahm, die Veröffentlichung eines geheimen Dokuments betreffend das Kosovo zu beenden.

Wie aber verhält es sich mit der Linkhaftung auf so eine Website? Macht man sich bei Verlinkung möglicherweise ebenfalls strafbar? Man denkt unwillkürlich an das seltsame Urteil des Landgerichts Humbug von 1998.

Hm. Naja … Wenn etwas bei Wikileaks eingstellt wurde, ist es dort für jedermann auffindbar. Soweit bekannt, hat diese international agierende Organisation – „Geheimdienst des Volkes“ – noch nie ein Dokument wieder gelöscht.

Daraus folgt: Wenn ein Staatsgeheimnis von Wikileaks verbreitet wurde, ist es keines mehr. Daher: Verlinken, was das Zeug hält! Spread the word!

UPDATE:

Der Kollege Jens Ferner kommentiert meinen Beitrag auf seiner Website und verweist auf den Fall mit der Hausdurchsuchung. Beim Betreffenden handelte es sich allerdings nicht um einen „Webmaster“, sondern um einen Förderer, der die deutsche Domain auf seinen Namen angemeldet hatte.

Recht hat er allerdings, nicht zu unbekümmert zu verlinken. Wie besonders die Leser meines Blogs wissen, macht man sich ja ggf. verlinkte Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu eigen, wenn man sich aus Sicht des Landgericht Hamburgs nicht schnell genug distanziert.

UPDATE:

Scheint doch einen Linkfall zu geben.