Promi-Anwalt Dr. S. könnte sich eigentlich freuen: Die Wedel-Autobiographie mit den ungalanten Kolportagen des Regisseurs über Frau Elsner wird vom Verlag zurückgezogen.
Außerdem sah sich Talkmaster Frank Plasberg veranlasst, eine Live-Show zu unterbrechen:
„Darf ich Sie an dieser Stelle einfach mal unterbrechen“, unterbrach Plasberg Wedel und trug Stellungnahmen der Bank und der genannten Vermögensverwalter vor. Die Vermögensverwalter „bezeichnen Sie (in einer Strafanzeige) als notorischen Lügner“, las Plasberg dem Regisseur vor und erklärte: „Unser Justiziariat hat uns geraten, die vorliegenden einstweiligen Verfügungen dann einzuführen, wenn Herr Wedel seine Vorwürfe gegen Bank und Vermögensverwalter in der Live-Sendung wiederholt.“
Sich mit der Finanzwirtschaft anzulegen ist nicht ganz ungefährlich … Elsners Anwalt betreut betreut übrigens auch solche sympathischen Firmen wie Sal. Oppenheim, die seeeeeeehr empfindlich sind.
Der gute Dr. S. hatte trotzdem gestern einen schlechten Tag: Wie Pressekammer-Blogger und Anwaltsfresser Rolf Schälike im Blog seines Blogger-Kollegen Kai Diekmann bekannt gab, ist Dr. S. mit seinen Versuchen, den ungeliebten Vertreter der „Pseudoöffentlichkeit“ in eigener Sache juristisch einzuschüchtern, allein gestern in der Berliner Pressekammer dreimal gescheitert! Und auch Kollege E. soll in eigener Sache nach seinen Siegen über Diekmann nun gegen die Süddeutsche Zeitung siegreich in Sachen Recht am eigenen Bild gewesen sein.
Da war jemand von der Firma KOMSA offenbar von Anzeigen im Internet angenervt und hat einen Adblocker geschaltet. Das Ding war offenbar so eingestellte, dass jede Werbung durch das firmeneigene KOMSA-Logo ersetzt wurde. Soweit, so schön.
Nun hat aber irgendeine treue Seele diese Technik nicht durchschaut und glaubte, auf fremden Websites das KOMSA-Logo zu sehen. Man ließ natürlich gleich den fleißigen Anwalt von der Kette, der serienweise Leute mit Reklame auf der Homepage abmahnt, die aufgrund des Filters wie KOMSA-Reklame aussieht.
Und weil der mit den Phantomdelikten so schrecklich, scheint er auch gleich ein bisschen mit den Adressen und Namen durcheinander gekommen zu sein, so dass sich aus den Kontakten bereits eine „Selbsthilfegruppe“ gebildet hat, die einen sehr lustigen Tag hatte!
Seit einiger Zeit putzen mein Kollege Behrens und ich in einem Watchblog u.a. der Deutschen Vermögensberatungs AG hinterher. Letztes Jahr hatten wir angefangen, uns über reichlich unbeholfene Werbespots lustig zu machen, die wir seither hier einbetten.
Das findet die DVAG, die offenbar mindestens täglich unser Blog liest, natürlich nicht so prickelnd, weshalb sie die Videos jeweils innerhalb von 24 Stunden raus nahm. Gerade diese Woche hatten wieder so geschehen bei einem Vermögensberater, der im kabarettistischen Nebenjob die Rolle eines Mafiabosses spielt und im DVAG-Spot offenbar allen Ernstes den Familiensinn eines Mafiabosses lobt.
Die DVAG meint offenbar, dass sie uns den Content madig macht. Wir meinen: Ausknipsen der DVAG-Werbung im Internet! ;-)
Hier ist übrigens noch ein Video (ohne DVAG-Werbung) über das Nachwuchs-Talent „Don Enzo Matrazzi“!
Wie die TAZ meldet, taxiert der Medienrechtler, der sich um Diekmann’s Blog verdient macht, die angefallenen Rechtsverfolgungskosten auf inzwischen über 50.000,- Euro – zzgl. den nun anfallenden 20.000,- Euro „Schmerzensgeld“ zzgl. weiterer ca. 5.000,- Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Diekmanns Blog der 100 Tage hat demnach 75.000,- Euro an juristischen Kosten produziert (die Aliensache stand ja zumindest indirekt mit dem Blog in Zusammenhang).
Vielleicht schafft er es noch, in den letzten zwei Wochen die 100.000,- Euro voll zu kriegen, was einen würdiger Abschluss bieten würde. Schon jetzt dürfte er den unbeugsamen Gerichtsblogger Rolf Schälike mit den Gerichtskosten im Monatsdurchschnitt eingeholt haben. Bloggen ist ein teures Hobby …
Mein lieber Ex-Mandant Kai Diekmann, den ich letzte Woche zum standeswidrigen Freundschaftspreis von 50 Cent für ein Stündchen beraten hatte, musste heute eine herbe Niederlage vor dem Landgericht Berlin einstecken. Der Kollege E., den ich für den besten Presserechtler mindestens Berlins halte, hat eine Geldentschädigung von beträchtlichen 20.000,- Euro erstritten.
Soweit ich es überblicke, ging es um den Alien-Streit, bei dem die BILD das Bildnis des bekannten Anwalts für eine – wie sie es nennt – „Satire“ – verwendete, in der Kollege E. zum Alien stilisiert wurde. Kollege E. ist jedoch in der Medienwelt dafür bekannt, sein Recht am eigenen Bild vehement zu verteidigen und liefert sich mit Diekmann eine langjährige Vendetta. Offenbar war die satirisch veranlagte Benutzung nicht ausreichend genug, ein Interesse der Öffentlichkeit an E.’s Antlitz zu begründen.
Im obigen Video kann man sehen, wie ein Kabarettprofi eine wirklich gute Alien-Satire auf eine Prominente macht, wobei keine Bildrechte verletzt werden. Hat ja nicht jeder 20.000,- Euro zu Forschungszwecken rumliegen.
UPDATE:
Inzwischen hat Diekmann sein Posting erweitert und eine Presseerklärung des gegnerischen Anwalts veröffentlicht, die meine Vermutung bestätigt. Diese Veröffentlichung könnte allerdings weiteren Ärger auslösen. Warten wir ab, wie sich Diekmanns juristisches Forschungsprojekt in den nächsten (und damit letzten) beiden Wochen gestalten wird!
Bei seinen Kollegen scheint der Imagewandel vom suspekten BILD-Boss zum „Crazy Kai“ funktioniert zu haben: Seine Leute vom Medienmagazin „Horizonte“ wählten ihn zum „Medienmann des Jahres“.
„Wir sind nicht zimperlich bei Bild, wenn es darum geht auszuteilen. Also dürfen wir auch nicht mimosenhaft reagieren, wenn es darum geht einzustecken“
Gestern erschien bei Telepolis mein Bericht über mein BILD-Praktikum von letztem Freitag. Presseanwälte sind über die Existenz von Boulevardmedien nicht ganz unglücklich … Gerade gab es ja eine einstweilige Verfügung wegen dem Wedel-Buch.
Bei meinem Berlin-Besuch letzte Woche traf ich mal wieder Aktivisten des Enthüllungsportals Wikileaks, deren Arbeit man nicht hoch genug schätzen kann. Derzeit suchen sie nach Geldgebern, wobei sie einen jährlichen Etat von 600.000,- $ finanzieren müssen. Damit die zahlreichen Nutzer den Wert des vorgehaltenen Contents besser zu schätzen wissen, ist die Website während der Spendenaktion abgeschaltet. Die Freigabe wurde nun erneut verschoben, diesmal auf den 18.01.2009. Wenn Sie mal Geld wirklich sinnvoll anlegen wollen und ihnen an der politischen Zukunft etwas liegt, dann wäre das vielleicht was für sie. Wenn sich jeden Tag 70.000,- Euro zur Erhaltung des Kölner Doms finden, dann müsste in einem globalen Fundraising doch mehr drin sein als die bisherigen 200.000,- Euro.
We have received hundreds of thousands of pages from corrupt banks, the US detainee system, the Iraq war, China, the UN and many others that we do not currently have the resources to release. You can change that and by doing so, change the world. Even $10 will pay to put one of these reports into another ten thousand hands and $1000, a million.
Das oben verlinkte Video entstand beim Jahreskongress des CCC. Der Vortrag endete mit einer standing ovation.
Wie berichtet, waren die Ruhrbarone von einer Fotografin angegangen worden, welche vor Jahren Sara Wagenknecht abgelichtet hatte und sich nicht erinnern konnte, den Ruhrbaronen ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt zu haben. Die Ruhrbarone argumentierten mit dem nachvollziehbaren Rechtsempfinden, das Portrait sei von Frau Wagenknecht etliche Jahre zum Download bereitgestellt worden, eine journalistische Nutzung des Pressefotos sei daher legitim.
Grundsatz: kein gutgläubiger Erwerb von Rechten
Während Frau Wagenknecht als öffentliche Person journalistische Auswertung ihres Bildnisses hinnehmen muss, behält die Urheberin (Helga Paris) der konkreten Fotografie grundsätzlich ihre Rechte. Sie kann die Nutzungsrechte an ihrem Werk ihrer Kundin Wagenknecht in der Weise einräumen, dass diese wiederum dann Dritten Nutzungsrechte einräumt. Das ist ja auch der Sinn von PR-Material. Das Problem am durch Zwischenpersonen vermittelten Rechtserwerb ist, dass nur tatsächlich bestehende Rechte übertragen werden können.
Anders als etwa bei beweglichen Sachen wird der Glaube des Erwerbers an das Eigentum des Veräußerers nicht geschützt.
Grundsatz: Keine Rechtsscheinsprivilege im Urheberrecht
Auch der Rechtsgedanke der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht ist nicht ohne weiteres übertragbar.
Im dem Urheberrecht verwandten Markenrecht sieht es anders: eine erworbene Marke muss man pflegen. Marken können wegen Nichtgebrauchs gelöscht werden. Der Industrie obliegen sogar gewisse Marktbeobachtungspflichten, um Verwässerung der Marke etc. frühzeitig zu begegnen. Marken können sogar gegenstandslos werden, wenn sie zum allgemeinen Sprachgebrauch aufsteigen, etwa Vaseline.
Im Urheberrecht jedoch treffen solche Pflichten einen Künstler grundsätzlich nicht. Es ist auch prinzipiell seine Sache, wann er gegen wen seine Rechte geltend macht.
Korrektiv: Rechtsschutzbedürfnis
Für Fälle, die zwar den Buchstaben des Gesetzes entsprechen, auf der Wertungsebene aber aufgrund des unschlüssigen Verhaltens des Klägers Bauchschmerzen bereitet, hat die Rechtsprechung als letzten Notnagel das weitgehend ungeschriebene Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses entwickelt. Wir befinden uns hier eher in der Abteilung „Gnade vor Recht“.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg folgte der Argumentation, dass es sich die Künstlerin entgegenhalten lassen muss, jahrelang die Verbreitung des Bildes toleriert zu haben. Sie kann daher heute nicht mehr wie der Geist der vergangenen Weihnacht jedem Verbreiter hinterhersteigen und Nutzungshonorare schinden.
Dies ist eine Wertungsentscheidung, die andere Gerichte auch anders hätten sehen können. Ich habe von einem Gericht im Raum Norddeutschland gehört, bei dem man auf der Ebene des Rechtsschutzbedürfnisses die Beklagten allenfalls aus Höflichkeit ausreden lässt, sich jedoch einen Dreck um die Praktikabilität unverschämter Ansprüche schert.
Fürs Protokoll: Hier handelt es sich um eine spezielle Fallgestaltung. Die prozessuale Enthaltsamkeit der Urheberin hat insbesondere auch nichts mit Verjährung oder ähnlichem zu tun. Die Rechtsauffassung, man könne Pressefotos einfach so übernehmen, ist nicht zur Nachahmung empfohlen. Oft sind die Rechte nur für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Nutzung frei.
Standeswidriger Ruhrbaron
Seiner Durchlaucht Ruhrbaron David Schraven scheinen ihr prozessualer Erfolg zu Kopf gestiegen zu sein, weshalb Schraven nicht die dem Adel obliegende vornehme Zurückhaltung wahrt. So fand er es geziemend, mich aufgrund meiner ad hoc-Einschätzung öffentlich zu bashen. Da er hierzu sogar eine religiöse Formulierung verwendet hat, fällt sein Missgriff nicht nur unter die freie Meinungsäußerung, sondern auch unter Religionsfreiheit.
Sofern der Eindruck entstanden sein sollte, ich stünde auf der Seite gewisser „Abmahnanwälte“ und Gebührenschinder, nur weil ich eine unsichere Rechtsposition als solche darstelle, sei kundgetan, dass ich Mitglied und Rechtsberater der Piratenpartei NRW bin. Wir arbeiten daran, Missbrauch von Urheberrecht einzudämmen.
Ich komme gerade von meinem Praktikum bei der BILD-Zeitung, zu dem mich unser lieber Blogger-Kollege Kai Diekmann eingeladen hatte. Gemeinsam fachsimpelten wir über die juristischen Nöte, die so ein Blog mit sich bringt. Inzwischen hat er ja einen Counter für juristische Kosten eingerichtet, dessen Größenordnung mich an meinen ersten Blog-Fall erinnert.
Vor der Teilnahme an der Redaktionskonferenz wollte er zur Sicherung des Redaktionsgeheimnisses mit der Investition von 10 Cent ein Anwaltsverhältnis begründen, doch ich verkaufte mich nicht unter Wert und nahm 50 Cent.
Später traf ich dann im Journalisten-Club meinen Kollegen Soehring zum Fachsimpeln. Ein andermal mehr zu diesem wirklich abgefahrenen Tag.
Als Gast wollte auch ich mich nicht lumpen lassen und beschenkte Kai Diekmann mit einem Platz auf meiner Blogroll. Alle mit „Anwalts Liebling“ getagten Postings können dort übersichtlich eingesehen werden und dem Forschenden in Sachen Medienrecht Anschauungsmaterial bieten.
Um nicht dem Vorwurf einseitiger Vereinnahmung ausgesetzt zu sein, schreibe ich diese Zeilen aus dem benachbarten TAZ-Cafe! ;-)
Bild: Künstler unbekannt, geklaut bei Kai Diekmanns Fan-Shop, Grüße an die Rechtsabteilung!
Während man den perfiden Taschenspielertrick „Schubladenverfügung“ andernorts schon immer für eine Unsitte hielt, hat man am Landgericht Hamburg ein großes Herz für kackendreiste Abmahner. Entsprechend servile Anwälte pflegen auf diese Weise ihre Opfer reinzulegen und abzukassieren. Diese Frechheit hat BGH nun um das Gebührenschinden entschärft, worauf der Kollege Stadler hinweist.
Normalfall
Normalerweise kriegt man zuerst eine Abmahnung, die man anerkennen kann, oder nicht. Der nächste Angriffsschritt wäre nun ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Abwehrstrategie: Schutzschrift
Aufgeweckte Anwälte nehmen jedoch Abmahnungen zum Anlass, bei Gerichten Schutzschriften zu hinterlegen, die vor Erlass einer einstweiligen Verfügung berücksichtigt werden müssen. Oft muss sogar vorher eine mündliche Verhandlung stattfinden.
Abwehrstrategie: Sofortiges Anerkenntnis
Hätte der Abmahner ganz auf eine Abmahnung verzichtet, könnte man bei Eintreffen einer einstweiligen Verfügung diese sofort anerkennen, mit der Folge, dass nach § 93 ZPO der Angreifer auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Schubladen-Verfügung
Anwälte wie mein geschätzter Hamburger Kollege Dr. M. sind sich jedoch nicht zu schade, absichtlich auf die Abmahnung zu verzichten, um auf diese Weise ihre Opfer von der Hinterlegung einer Schutzschrift abzuhalten. Ohne, dass das Opfer die geringste Ahnung hat, wird hinter dessen Rücken an Hamburger Gerichten einstweilige Verfügungen ertrotzt, ggf. sogar über die Instanzen.
Schutzschrift unterlaufen
Die so erschundene einstweilige Verfügung stellt man jedoch nicht zu, sondern übersendet heuchelnd dem Opfer eine Abmahnung, in der man etliche Unterlassungsansprüche fordert, darunter auch den bereits gerichtlich festgestellte. Nicht nur, dass die Sache hierdurch absichtlich unübersichtlich wird, man beraubt das Opfer auch der Möglichkeit einer Schutzschrift, die dann nämlich ins Leere gehen würde – die eV ist ja schon in der Welt, nur weiß das das Opfer davon nichts.
Anerkenntnis unterlaufen
Anschließend wird dann die einstweilige Verfügung zugestellt. Hat nun ein Opfer die Abmahnung nicht anerkannt, etwa weil man sich etwas von der Schutzschrift erhoffte, so wurde es nunmehr auch der Möglichkeit des sofortigen Anerkenntnisses beraubt. Denn, so die Logik der lieben Hamburger Richter, wer eine nachträgliche Abmahnung nicht anerkennt, der hätte das wohl auch vorher nicht getan. Spekulativ, aber so ist das in Hamburg nun mal.
Keine Abmahnkosten mehr
So kann es passieren, dass man plötzlich auf den Kosten eines über mehrere Instanzen geführten Verfahrens sitzt, von dem man nie etwas gehört hatte. Und damit nicht genug: Der feiste Abmahner will auch noch Geld für seine „vorgerichtliche“ Abmahnung sehen.
Doch von „vorgerichtlicher“ Tätigkeit wird man bei nachgerichtlicher Abmahnung nicht sprechen können. So war schon immer meine Meinung.
Und wieder bröckelt ein Stück weit Hamburger Landrecht. Arme Kollegen … ;-)