Johannes Heesters hatte sich am Landgericht Berlin zur Freude der Presse sowie gewisser Gerichtstouristen mit einem Kabaretthistoriker Volker Kühn über seinen Auftritt im KZ Dachau gestritten. Dabei war es darum gegangen,ob er bei diesem Auftritt, den Heesters als Fehler bedauert, auch vor SS-Leuten gesungen habe, wie es Kühn von einem Zeugen erfahren haben will. Die Berliner Pressekammer wies ab. Bei der Berufung vor dem Kammergericht Berlin schlossen die Parteien nun einen Vergleich: Kühn darf seine Überzeugung behalten, wird Heesters aber nicht mehr als Lügner bezeichnen. Heesters trug die Kosten. (Via log.handakte.de)
Auch Heesters hatte mit Äußerungen so seine Schwierigkeiten. Dass er 2008 mit 105 Jahren noch über seinen Schatten springen konnte (1:50 im Video), ist eine durchaus respektable Leistung.
Der Hamburger Ex-Politiker, der neulich mit der Klage gegen Wikimedia Deutschland wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte an deren fehlender Passivlegitimation gescheitert war, konnte zumindest ein Versäumnisurteil gegen Wikimedia (International) erstreiten. Während der Kläger das psychologisch als Erfolg verkauft, ist unklar, was er mit seinem Titel gegen die in San Francisco ansässige Organisation tun möchte.
Wie ich vorhin gelesen habe, hat SPON offenbar etwas durcheinandergebracht:
Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde Markus Kompa als zwischenzeitlicher Anwalt von Wikimedia Deutschland bezeichnet. Nach Auskunft von Wikimedia Deutschland war Kompa jedoch nie als Anwalt der Organisation tätig.
Ne, also Wikimedia werde ich definitiv nicht vertreten. Im Gegenteil …
Vor drei Wochen hatte mich ein Kamerateam von RTL besucht, um meine Meinung darüber zu hören, was ich von GEZ-Gebühren auf Registrierkassen halte. Ist möglicherweise inzwischen gesendet worden, ich selbst sehe kein fern.
Soeben hatte ich an der Haustür – erstmals in meinem Leben – Besuch von der GEZ. Ich wies den unangemeldeten Gast höflich auf das Hausverbot hin, das ich der GEZ erteilt hatte, nachdem sie mal mein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ (vulgo: „Computer mit Internetanschluss“) ungebeten angemeldet hatten. Der Mensch verabschiedete sich mit den Worten „Bis zum nächsten mal“ – nach dem Motto „I’ll be back!“
Ich konnte es mir gerade noch verkneifen, dem Ärmsten zu verraten, dass ich das medienrechtliche Wahlprogramm der Piratenpartei NRW formuliert hatte … ;-)
Die in Sachen Zensur erfahrenste Organisation auf diesem Planeten hat sich an das Landgericht Hamburg gewandt, um nicht nur sündhafte Blogger zu bannen, sondern auch das Häretiker-Magazin DER SPIEGEL. Medienblogger Stefan Niggemeier berichtet ausführlich über den Fall.
Ich hatte letzten Dienstag nach einem ätzenden Termin beim Landgericht Hamburg (zufällig in der Zivilkammer 25, die das zitierende Blog behandelte) einen alten Freund besucht, der in den 50er Jahren einen interessanten Job hatte: Er betreute alleinstehende Mütter im Auftrag einer gewissen Religionsgemeinschaft, deren Kleriker selbst nicht zur Human-Reproduktion befugt waren. Die alleinstehenden Mütter waren alle wie die Jungfrau zum Kind gekommen, und mein Kumpel hatte die dankbare Aufgabe, diese Mütter regelmäßig mit irdischen Gütern der Religionsgemeinschaft zu versorgen – wenn sie darüber schweigen.
Er hat sich dann irgendwann einen anderen Arbeitgeber gesucht. In seinem Bücherschrank befinden sich heute zahlreiche Werke von Karlheinz Deschner.
Das Wiki-Wahrheitsministerium hat entschieden, dass die Spitzenkandidatin einer Partei mit Aussicht sowohl auf Einzug ins Landesparlament als auch auf ein Regierungsbündnis uns nicht zu interessieren hat.
Nach Jahren des distanzierten Beschnupperns und nach Blogger Kais Fernduell scheint die Springerpresse nun zum bewaffneten Kampf überzugehen und schwingt wegen Petitessen die Abmahnkeule. Die BILDblogger bitten schon um Spenden.
Die CDU hat uns ja schon mit etlichen peinlichen Videos beglückt. Das Ding hier aber macht aber einfach nur noch aggressiv … (Für Geräteschäden lehne ich jede Haftung ab.) vie el flojo
Und hier gibt es den Vorgänger von 1975, der irgendwie mehr zu Rüttgers passt …
Copperfields Ex-Freundin Claudia Schiffer beschäftigte gestern das Landgericht Hamburg, weil ein Wiener Medium über eine angebliche Bevorzugung berichtet hatte, als sie neulich im Tunnel unter dem Ärmelkanal feststeckte. Copperfield, der auch Entfesslungskünstler ist, hätte sich selbst aus dem Zug befreit oder das Transport-Problem auf magische Weise gelöst …
Vor zwei Jahren musste ich mich mit den Herrschaften rumschlagen, die einen schlechten Ruf bekamen, weil man sie strafrechtlich als Mörder des Volksschauspielers Walter S. verurteilte. Nachdem diese Leute auf PKH-Basis allerhand Medienunternehmen im Namen des Persönlichkeitsrechts verulkt hatten, hatte der BGH ein Einsehen und beendete diese Farce. Nun versuchen es die Ex-Knackis beim Bundesverfassungsgericht.