Es gibt doch noch Gangster alter Schule, die solides Handwerk ehren und die Kunst der Täuschung mit einer beeindruckenden Chuzpé durchziehen! Okay, sie haben sich erwischen lassen, aber immerhin, einen solchen Scam einzufädeln und durchzuziehen erfordert erhebliches Geschick. Das Hamburger Abendblatt beschreibt den Trick:
Der Ablauf: Zuerst verwickelt einer der Täter das Opfer in ein Gespräch. Dann geht der zweite an den beiden vorbei und lässt wie zufällig ein Geldbündel fallen. Das wiederum hebt der erste Täter auf und steckt es ein – offensichtlich hat er nicht vor, den Fund zu melden. Dann kommt der zweite Täter, der das Geldbündel fallen ließ, wieder und fragt nach dem vermeintlichen Verlust. Das Opfer soll das eigene Bargeld zeigen, um zu beweisen, dass es das Geld nicht eingesteckt hat. Der Täter gibt vor, die Seriennummer überprüfen zu wollen. Dabei tauscht er das ihm anvertraute Geld gegen ein anderes Bündel aus – außen Euroscheine, innen wertlose ausländische Währung.
Den Nachwuchs-Gangstern empfehle ich im Knast zum Zeitvertreib die Lektüre von David W. Maurers „The Big Con“, in dem etliche solcher Scams beschrieben werden. Auf diesem Buch basiert übrigens das Drehbuch zu „The Sting“ („Der Clou“). Ich biete auch Nachhilfekurse an …
Gestern wurde ich in der Pressekammer Zeuge, wie Richter Buske seinen früheren Justizsenator Roger Kusch als Zeugen vernahm. Selbst der Justizsenator a.D. wurde über die ihm wohlbekannten Zeugenrechte belehrt und zur Person befragt, wie sich das gehört. Kusch kommt übrigens eigentlich aus Stuttgart.
Der interessantesten Kunde, den die Hamburger an diesem Wochenende zu bedienen hatten, kam ebenfalls aus Stuttgart, rangiert jedoch politisch ein Stockwerk höher: Robin Wood will Ministerpräsident Mappus eine Maultascheeinen Maulkorb verpassen.
Mappus hat die erheblichen Körperverletzungen durch die Polizei am 30. September im Stuttgarter Schlossgarten politisch zu verantworten und er hat den Gewaltexzess der Polizei medial vorbereitet. Am 25. September erklärte er im Interview mit FOCUS Online, es gebe einen „nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten, zum Beispiel von ROBIN WOOD, die der Polizei das Leben sehr schwer machen“. Bei ihnen würden „Aggressivität und Gewaltbereitschaft zunehmen“.
Die ehrenamtlichen Robin Woodler sind sauer, weil Mappus von Berufsdemonstranten sprach. Mal gespannt, was die Hamburger mit den Stuttgarter Entgleisungen machen …
Herr Mappus, falls Sie mit der Bahn anreisen wollen und es ja gern unterirdisch haben: Nehmen Sie am Hbf die U2 und steigen Sie bei der Station „Messehallen“ aus, Ausgang „Sievekingplatz“.
DIE ZEIT hatte offenbar Zeit zu viel und nahm eine Internetpublikation ins Visier, welche eine Rubrik mit „Stimmt’s?“ betitelte – erfolgreich, wie der Kollege Graf berichtet, was möglicherweise mit der sachdienlichen Wahl des Gerichtsorts zusammenhängen könnte.
Es dürfte eine Frage der ZEIT sein, bis die PRAWDA mal bei der TAZ anklopft, weil es da eine (ziemlich abgefahrene) Seite „DIE WAHRHEIT“ gibt. Sowohl „Stimmt’s?“ als auch „die Wahrheit“ befassen sich ja mit dem journalistischen Selbstanspruch, authentisch zu berichten, so dass meinetwegen die PRAWDA ruhig auch gegen die Rubrik der ZEIT vorgehen kann.
Die (Front-)Berichterstattung über das Landgericht Hamburg kann unser Freund Schälike nicht alleine leisten. Nunmehr erhielt er in seiner Beobachtung von Spruchkörpern Unterstützung von gestählten Körpern. Das Bodybuilding Magazin berichtet von einer aktuellen Widerspruchsverhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung, die sich ein Fotograf eingefangen hatte, weil er Plakate auf seiner Website verbreitete, auf denen ein Logo zu sehen war. Die Details des Falles sind mir jetzt nicht so wichtig wie die Tatsache, dass diese Leute von ihrem Recht auf Gerichtsöffentlichkeit Gebrauch machen.
Wie Heise berichtet, will das Bundeskriminalamt „den Besitz von Links“ kriminalisieren.
* Facepalm *
Wobei „Besitz“ juristisch ja eigentlich nur an körperlichen Sachen denkbar ist. Naja, obwohl, man kann allerdings auch im „Vollbesitz“ seiner geistigen Kräfte sein. Ob einer solcher Besitz bei den Leuten vom BKA vorliegt, die solche Zensur fordern, mag jeder selbst entscheiden. Die bewegen sich mit ihren feuchten Träumen gefährlich nahe am Pre-Crime.
Zum Hintergrund sollte man wissen, dass es praktisch keinen über bloße Links erreichbaren Markt für KiPo gibt. Was es aber gibt, sind die handfesten Begehrlichkeiten der Content-Industrie und die Interessen der Propaganda, die gerne das Internet auf Deutschland begrenzen würden, wo das Landgericht Hamburg für Ordnung sorgt.
Ruschmeier sieht das anders und erwirkte am 31. August vor der 24. Zivilkammer am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung. Thoma ist es nun verboten, den Eindruck zu erwecken, Ruschmeier habe zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Köln-Arena bereits beabsichtigt, zur Oppenheim-Esch-Holding zu wechseln.
Tja, auch Köln liegt halt in Hamburg. Buske weiß halt auch, was für die Kölner Jecken gut ist!
Meine Güte, was rauchen eigentlich Schweizer Anwälte, die sich im deutschen Medienrecht versuchen, so für ein Kraut? Oder ziehen die möglicherweise ein ganzes Alphorn voll Gras durch?
Ein in den bisherigen Verfahren stets glücklos wie ungeschickt agierender eidgenössischer Kollege verstand bislang meine Hinweise nicht, weshalb es stets deren Wiederholung durch einen Richter bedurfte, um Einsicht zu stiften. Aus Mitleid vor seinem – übrigens multimillionenschweren – Mandanten machte ich ihn schließlich bei einem Vollstreckungsproblemchen darauf aufmerksam, dass er eine angebliche Begleichung eines Titels freundlicherweise binnen zwei Wochen nachweisen möge, andernfalls sein Mandant mit einer Zwangsvollstreckung zu rechnen hätte. Dem Unglücksvogel war nichts Intelligenteres eingefallen, als mich Minuten später per Email wegen dieser altruistischen Rechtsauskunft gegenüber der Anwaltskammer der Nötigung und Erpressung zu „denunzieren“.
Es kam noch besser: Die Gegenseite verklagte meinen Mandanten und mich auf Schadensersatz wegen der „Nötigung“ und „Erpressung“, da ich mit einer rechtswidrigen Vollstreckung gedroht hätte. Da ihm meine Klageerwiderung dann wohl doch etwas im Magen gelegen haben muss, versuchte er es wie ein gekränkter Wikipedianer mit persönlicher Diskreditierung:
„Im Internet erscheint der Beklagte zu 1) (…) als Zauberer (…). Es gibt also starke Hinweise, dass der Beklagte zu 1) (…) unerlaubte Handlungen vornimmt.“
Ich habe vor Lachen fast in die Tischkante gebissen … :-P
Was muss wohl die arme Richterin gedacht haben? Hält mich der Advokat etwa für einen Hexenmeister, der mit Voodoo seinen Mitmenschen Schadenszauber zufügt? Oder will er der Richterin gar verklickern, spleenige Herren, die mit Zauberkunststückchen der Welt etwas Farbe bringen, tendierten zu Kriminalität?
Lieber Kollege von der Alm, wenn Sie mich mal so richtig in Misskredit bringen möchten, dann erzählen Sie das nächste mal doch dem Gericht besser, ich sei Vorsitzender eines im Untergrund agierenden Falschspielersyndikats und pflege Freundschaft mit Taschendieben, falschen Hellsehern, echten Spionen und paranormalen Löffelverbiegern. … Spätestens dann wird die Richterin wohl die Lektüre der Schriftsätze abbrechen und sich fragen, ob denn der Schweizer Anwalt noch etwas von dem Kraut für sie übrig hat … ;-)
Hoffentlich kommt der Gegner nicht auf den Trichter, mal den Anwalt zu wechseln, dann wir werden noch viel Spaß miteinander haben …
Die BILD-Zeitung positioniert sich in ihrer heutigen Ausgabe als Volkstribun für Meinungsfreiheit und kommentiert Äußerungen von Sarrazin, die man womöglich „nicht sagen dürfe“.
Ich habe die Sarrazin-Kontroverse nur sehr am Rand verfolgt und habe derzeit leider nicht die Zeit, mich damit zu beschäftigen, was genau wer wann gesagt hat und möchte daher keine keinerlei Stellung beziehen. Spannend finde ich den nicht notwendig populären Eingriff der BILD-Zeitung jedoch in jedem Fall.
Meinungsfreiheit ist eine prinzipielle Angelegenheit, die gegenwärtig auf vielfache Weise unterhölt wird. Wenn ich allein an die Post denke, die ich diese Woche aus Hamburg erhielt, kriege ich das kalte Kotzen.
Weder durch grundgesetzverachtende Richter, noch durch ein Kartell an Political Corectness in den Medien sollte dieses fundamentale Prinzip der Meinungsfreiheit infrage gestellt werden. Durch Verbote und Denkverbote wertet man Rechtspopulisten ohnehin nur auf. Mir imponieren in den USA die jüdischen Anwälte der ACLU, die Neonazis verteidigen, weil für sie die Meinungsfreiheit ein höheres Gut ist als ihre persönliche Befindlichkeit.
Vor ein paar Wochen sahen wir gemeinsam in der Hamburger Pressekammer die seltsame Widerspruchsverhandlung zum Fall des Herrn Ballack, der nicht über sein Karriereende lesen möchte. Die absurden Vorstellungen der Hamburger Kollegen inspirierten mich zu dieser heute erschienenen Glosse auf Telepolis.