Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. erklärt ausdrücklich das Unverständnis für die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg. Letztlich würde die Konsequenz aus dieser Entscheidung sein, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit auf unerträgliche Weise eingeschränkt wird. Einer der Verteidiger in dem besagten Verfahren, Rechtsanwalt Walter Teusch aus Saarbrücken, hat der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. gegenüber nochmals ausdrücklich bestätigt, dass die Buchautorin Gisela Friedrichsen ausschließlich Informationen verwertet hat, die Gegenstand der öffentlichen Hauptverhandlung geworden sind, so dass diese Entscheidung einem Verbot gleich käme, darüber zu sprechen, was man als Zuschauer eines öffentlichen Verfahrens erfahren hat. Quelle: openpr.de
Nunmehr hat das Landgericht Hamburg einen Rückzieher gemacht, wie beim inzwischen zum Inventar der Pressekammer gehörenden Chronisten nachzulesen ist. Offenbar ging es um Fragen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten minderjähriger Zeugen, die über Sachverhalte aus der Intimsphäre befragt wurden. Das Buch richtete sich jedoch nicht an den breiten Boulevard, sondern an ein kriminologisch interessiertes Fachpublikum. Thema der Autorin waren Suggestivfragen, die gerade bei Kindern hochproblematisch sind.
Es gibt sehr gute Gründe, die ungestörte Entwicklung von Kindern zu schützen. Aber es gibt aber eben auch das Prinzip der Gerichtsöffentlichkeit. Es mag Autoren zuzumuten sein, Zeugen zu anonymisieren und entsprechendes Fingerspitzengefühl zu wahren und die Gerichtsöffentlichkeit nicht zur reißerischen Boulevardberichterstattung zu missbrauchen. Vorliegend kann wohl nicht ansatzweise hiervon die Rede sein.
Wann wird das Landgericht Hamburg endlich akzeptieren, dass es in Karlsruhe eine grundsätzliche Vermutung für die Pressefreiheit gibt?
Im „Jetzt“-Magazin der Süddeutschen Zeitung findet sich ein interessanter Beitrag zur Gegenwart der deutschen Blogosphäre, die angeblich relativ unpolitisch sei. Auch scheinen deutsche Blogger etwas schüchtern zu sein, was wohl auch durchaus mit der Angst vor betuchten Mimosen zusammenhängen könnte, deren Anwälte zum Landgericht Hamburg pilgern. Vielleicht ist es insoweit sogar ein Fehler von mir, dass ich da regelmäßig darauf hinweise, denn letztlich führt ja erst das Bewusstsein von Gefahr zu Selbstzensur. Andererseits wäre es auch unmoralisch, seine Mitmenschen auflaufen zu lassen. Dilemma!
Auch die Kinder des Nationalheiligen und Kaisers Franz Beckenbauer unterliegen irdisch-bürgerlichem Recht. So wollte Beckenbauer zugunsten seiner Kinder ein präventives Verbot für die Verbreitung von Fotos seiner minderjährigen Kinder durchsetzen. Tatsächlich folgte Richter Buskes Pressekammer beim Landgericht Hamburg dem so nicht im Gesetz vorgesehenen Ansinnen Beckenbauers und sprach ein bis zur Volljährigkeit der Kläger geltendes Unterlassungsgebot aus. Auch das hanseatische Oberlandesgericht sah hierin „keine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit“.
Wie der Bundesgerichtshof heute jedoch in einer Pressemitteilung bekannt gab, kann
Eine solche Interessenabwägung kann nicht in Bezug auf Bilder vorgenommen werden, die noch gar nicht bekannt sind und bei denen insbesondere offen bleibt, in welchem Kontext sie veröffentlicht werden. Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil die Kläger noch minderjährig sind. Zwar müssen Kinder und Jugendliche gegen die Presseberichterstattung in stärkerem Umfang geschützt werden als Erwachsene. Doch ist für die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung auch bei Minderjährigen eine Abwägung zwischen deren Persönlichkeitsrecht und der Äußerungs- und Pressefreiheit erforderlich. Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit ist auch bei Kindern und Jugendlichen bei vielfältigen, im Einzelnen nicht vorhersehbaren Lebenssachverhalten denkbar. Ein Generalverbot, welches insbesondere bei jüngeren Kindern bis zu deren Volljährigkeit viele Jahre gelten würde, wird dem nicht gerecht und stellt eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Äußerungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) dar.
Es bleibt also dabei: Man muss in jedem Einzelfall abwägen, ob das Berichtsinteresse überwiegt, oder eben nicht. Das wird bei Kindern von Prominenten, die vom Promi nicht in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt werden, regelmäßig im Interesse des ungestörten Aufwachsens nicht der Fall sein. Aber es ist Sache des Gerichts, Verstöße nachträglich bzw. bei unmittelbarer Drohung gerichtlich zu sanktionieren. Das, was Hamburg da strukturell einstielt, kann man kaum höflicher als „Zensur“ nennen.
Immer wieder das gleiche Spiel: Hamburg verbietet, was das Zeug hält, spricht aberwitzige Geldsummen aus usw., Karlsruhe beendet den Spuk. Wie lange soll diese Sisyphos-artige Farce eigentlich noch die Geldbeutel von Verlagen, Rundfunkhäusern und Bloggern strapazieren? Könnte nicht mal irgendjemand in Hamburg die Fenster aufmachen und mal kräftig durchlüften?
Wenn ihr aber schreibt, ihr wärt die am meisten verbotene Zeitschrift, dann ist das keine Satire, sondern statistisch meines Wissens zutreffend. Ein großer Anteil von eurem Kaufpreis besteht aus Rechtsverfolgungskosten.
Am witzigsten aber finde ich, dass euch die einstweiligen Unterlassungsverfügungen meistens kalt lassen, denn ihr verschickt ja den Großteil der Auflage im Abo, der bereits geliefert ist, wenn es Post aus Berlin oder Hamburg gibt.
Der Fall unterscheidet sich von den meisten presserechtlichen Fallgestaltungen dadurch, als dass die Kontrahenten Wettbewerber im Zeitungsmarkt sind, die filmische Äußerung als nicht nur politisch/künstlerischer Natur war, sondern auch gewerbliche Interessen im Spiel waren. So stützte der Axel Spinger-Verlag seinen vermeintlichen Anspruch auf § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG (unlautere vergleichende Werbung). Doch der BGH fand es einerseits witzig, andererseits die angebliche Herabsetzung nicht so dramatisch.
Wie so häufig, hatten in die Hamburger die Linie von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, die Artikel 5 Grundgesetz einen weiten Spielraum zubilligen, mal wieder komplett ignoriert. Revisionen gegen abwegige Hamburger Willkür-Entscheidungen lohnen sich fast immer, sind aber häufig eine Frage Geldbeutels. Ob das im Sinne des Erfinders der Meinungs- und Kunstfreiheit sein kann?
Nimmt eigentlich noch irgendwer mit Sachverstand das Landgericht Hamburg ernst?
Der BGH hat heute (wie hier angekündigt) in einem wichtigen Urteil die konstant vom Landgericht Hamburg beschnittene Meinungsfreiheit gestärkt. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, war Grässlins Interview, in dem er die Umstände des Rücktritts von Schrempp kommentierte, laut Karlsruhe eine zulässige Meinungsäußerung.
Grässlin musste sich die Zulassung zur Revision hart erstreiten. Mich persönlich verbindet mit Grässlin, dass auch sein Name auf der „Gästeliste“ von Buskes Freitagssitzung stand, als ich vor drei Jahren dort das erste mal meinen Fuß in die berühmt berüchtigte Pressekammer setzte.
Herzlichen Glückwunsch und meinen tiefen Respekt für Ihre Hartnäckigkeit, die nun belohnt wurde! Verbunden fühle ich mich allen Spendern, die Grässlin bei diesem für die Meinungskultur in Deutschland richtungsweisenden Urteil unterstützt haben.
Heute war ein großer Tag für die Meinungs- und Pressefreiheit!
Sowie das Urteil vorliegt, werde ich es eingehend kommentieren. Schöne Grüße nach Hamburg!
Wie der Kollege Feldmann in seinem Feldblog berichtet, scheint Richter Mauck vom Landgericht Berlin langsam im digitalen Zeitalter angekommen zu sein. Wer bei einem Forenbetreiber Prüfpflichten auslösen will, muss schon präzise darlegen, was ihn stört.
Der Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin ist ein Dauerkunde in der Hamburger Pressekammer, wenn es darum geht, dass Äußerungen mit Biegen und Brechen so ausgelegt werden sollen, dass sie dem „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ eines sensiblen Rüstungs- und Kfz-Konzerns abträglich sein könnten. Grässlin ist ein standhafter Gegner, dem gerade die Solbach-Freise Stiftung ihren mit 4.000,- Euro dotierten »Preis für Zivilcourage« 2009 zuerkannt hat. Die wird der Pazifist für seine Kriegskasse brauchen.
Herr Grässlin hat mich gebeten, auf die gegen harte Widerstände erkämpften Revisionsverhandlung beim Bundesgerichtshof hinzuweisen, die demnächst ansteht. Hier ist sein aktueller Pressetext zum Fall:
++ Meinungsfreiheitsprozess Schrempp gegen mich wird gegen den Willen der Hamburger Justiz am 22.09.2009 vor BGH öffentlich verhandelt – Einladung zur Teilnahme ++
Gegen den ausdrücklichen Willen der Hamburger Justiz geht der Meinungsfreiheitsprozess des früheren Daimler-Vorsitzenden Jürgen E. Schrempp gegen mich in die nächste Runde. Über den (more…)
Das Grenzpfosten-Blog hat eine lesenswerte Handreichung an Unternehmen, die sich gegen lästige Blogger wehren möchten, ohne eigendynamische Kommunikationspannen zu erleiden. Ich kann aus der Erfahrung mit Blogger-Prozessen jeden dieser Aspekte zu 100% unterstützen.
Die Empfehlung, bei der Kontaktaufnahme zu Bloggern besser auf Emails zu verzichten, da diese veröffentlicht werden und damit nach hinten losgehen können, ist allerdings dann unfruchtbar, wenn es nur diese Kontaktmöglichkeit gibt. Ziemlich ungeschickt ist es allerdings, wenn man mailt, obwohl der Blogger im Vorhinein angekündigt hat, aus Prinzip jede Email zu veröffentlichen. Letztes Jahr hatte ein solchen Fall sogar den Weg vor Gericht gefunden, als ein Mandant als angeblicher Blogger auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war. Da das Landgericht Köln in dieser Sache eine unglaublich schwache Entscheidung getroffen hatte, die dann auch noch unkritisch verbreitet wurde, sah ich mich zu folgendem Artikel veranlasst:
Damals vertrat ich die temperamentvolle Website Finanzparasiten.de, die sich kritisch mit Finanzvertrieben befasst. Da die Auseinandersetzung mit einem der kritisierten Finanzdienstleister Überhand nahmen, war beschlossen worden, diesem ein eigenes Weblog zu widmen. Um die Firma ordentlich zu provozieren, sollte die Domain aus dem Firmennamen und dem Wort „Blog“ bestehen. Noogie konnte nun am lebenden Objekt forschen! (more…)