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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


BILD ./. taz: BGH hebt Landgericht Hamburg auf

Wie gestern hier prognosdiziert, hat der Bundesgerichtshof heute die Fehlentscheidung der Hamburger Presseunrechtskammer kassiert. Hier die Pressemitteilung aus Karlsruhe.

Der Fall unterscheidet sich von den meisten presserechtlichen Fallgestaltungen dadurch, als dass die Kontrahenten Wettbewerber im Zeitungsmarkt sind, die filmische Äußerung als nicht nur politisch/künstlerischer Natur war, sondern auch gewerbliche Interessen im Spiel waren. So stützte der Axel Spinger-Verlag seinen vermeintlichen Anspruch auf § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG (unlautere vergleichende Werbung). Doch der BGH fand es einerseits witzig, andererseits die angebliche Herabsetzung nicht so dramatisch.

Wie so häufig, hatten in die Hamburger die Linie von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, die Artikel 5 Grundgesetz einen weiten Spielraum zubilligen, mal wieder komplett ignoriert. Revisionen gegen abwegige Hamburger Willkür-Entscheidungen lohnen sich fast immer, sind aber häufig eine Frage Geldbeutels. Ob das im Sinne des Erfinders der Meinungs- und Kunstfreiheit sein kann?

Nimmt eigentlich noch irgendwer mit Sachverstand das Landgericht Hamburg ernst?

« BILD ./. taz – Und nun zu euch, Titanic! »

Autor:
admin
Datum:
1. Oktober 2009 um 17:26
Category:
Abmahnung,BGH,einstweilige Verfügung,fliegender Gerichtsstand,Landgericht Hamburg,Medienrecht,OLG Hamburg,PR
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