Was müssen wir heute auf SPIEGEL online für häßliche Dinge lesen? Peter Alexander, der sich der Dienste des wohl prominentesten deutschen Medienanwalts Prof. P. bediente, scheint über die erzielten Ergebnisse nicht glücklich zu sein.
Mit dem Verhältnis zwischen Anwalt zu Ex-Mandanten ist das so eine Sache. Der Ex-Mandant darf kräftig austeilen, während der Anwalt gegen die Schweigepflicht verstoßen könnte, wenn er sich angemessen zu verteidigen versucht. „Der Mandant von heute ist der Feind von morgen“ wird jungen Anwälten eingebläut. Was die nach Ansicht von Peter Alexander „völlig unverhältnismäßig hoch angesetzten Gegenstandswerte“ betrifft, so hat sich Alexander ja auf Angreifersache mitgetragen, wollte sie seinem Gegner zumuten, letzteres in offenbar unsicherer Sache. Da es u.a. um Schmerzensgeld/Geldentschädigung im sechsstelligen Bereich ging, sage ich da nur eins: Gier frisst Hirn.
Der Regensburger Oberdomspatz Bischof Gerhard Ludwig Müller ließ folgenden unheiligen Spruch vom Stapel:
“Unsere Justizministerin gehört zur Humanistischen Union, sozusagen zur Freimaurerei”
Nun kann man zwar von der Schnarri eine Menge beleidigender Dinge sagen, etwa dass sie in der FDP sei und so weiter, aber das mit dem Freimauern (übrigens hervorgegangen aus den Dombauhandwerkern) ist wohl eher Mumpitz. Aber von Mumpitz leben Religionsunternehmen nun einmal.
“Für diesen Verein stellt die Pädophilie eine normale Realität dar. Sie wollen die Pädophilie entkriminalisieren.”
Das fanden die Humanistische Union und das Landgericht Berlin dann doch ein bisschen zu viel der Narren Religionsfreiheit und legten ihren Bann über den Frevel.
Wie der katholische Dampfplauderer Mathias Matussek dem SPIEGEL Schande macht, das lese ein jeder Gottesfürchtiger selbst im verlinkten Beitrag nach. Jede weitere Zeile darüber wäre eine zu viel.
Das Landgericht Hamburg scheint langsam zu verstehen, dass die grotesk weite Haftung für User Generated Content nicht uferlos bleiben kann. Während die 24. Kammer (Pressekammer) noch vor zwei Jahren ein Wiki nicht von einem „Tagebuch“ unterscheiden konnte (ich hatte den Fall selbst vertreten), scheint die 25. Kammer („Internetkammer“) da flexibler zu sein.
Viel Neues hat die Entscheidung nicht gebracht, weil Wikimedia e.V. ein feiger Laden ist: Die distanzieren sich von der deutschsprachigen Wikipedia, das wäre alles Sache der Wikimedia Foundation in den USA. Faktisch gesehen Heuchelei auf hohem Niveau, aber juristisch haltbar. Hier mein aktueller Bericht bei Telepolis.de.
Haften tut Wikimedia e.V. allerdings für Einträge in deren Blog. Da gibt es zur Zeit zwei aktuelle Entscheidungen der Landgerichte Hamburg und München. ;)
Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen Reinecke aus Köln!
Der aktuelle Anwalt des Buskeismus.de-Betreibers hatte nun für einen anderen Mandanten, der ebenfalls gelegentlich Händel mit gewissen Berliner Medienanwälten ausficht, Erfolg mit einer Verfassungsbeschwerde.
Anlass für den Kontakt zu den Anwälten war Werner Rügemers ungebetener Nachruf auf einen Bankier eines berühmten (heute jedoch nicht mehr so recht glänzenden) Kölner Bankhauses, der in für die Pressefreiheit bedenklicher Weise mit juristischen Angriffen bedacht wurde. Die Betroffenen hatten Gegenwehr geleistet und ihrem Unmut über die Zensurwünsche Luft verschafft. Exakt diese Luft wurde ihnen ebenfalls von den Medienanwälten streitbar gemacht, was das BVerfG so angekotzt hat, dass sie den Kollegen heute kräftig auf die Fingerchen gegeben hat.
Beim Anwalt war um Erlaubnis für den Abdruck eines Fotos von ihm ersucht worden, worauf der Kollege so antwortete:
„…wir widersprechen ausdrücklich jedweder Nutzung von Bildnissen von Herrn H. und meiner Person. Sollten Sie hiergegen verstoßen, werden wir eigenständige rechtliche Schritte einleiten. Wir weisen darauf hin, dass wir unlängst auch anderen Medienunternehmern die Veröffentlichung von Bildnissen unsererseits verboten haben.“
Als dieser Text veröffentlicht wurde, wetterte der sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wähnende Kollege gegen seine angebliche „Anprangerung“, die das BVerfG jedoch bei Widergabe der eigenen Texte nicht erkennen konnte – im Gegensatz zu den Berliner Vorinstanzen. Die Entscheidung schließt mit der Banalität, dass …
… die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss.
Warum man für diese simple Erkenntnis in Deutschland drei Jahre lang den Rechtsweg beschreiten muss, verstehe, wer will.
DSDS-News.de musste sich an Kölner Gerichten einfinden, um den Angriff eines großen deutschen Privatsenders auf die Domain abzuwehren. Der findet Fan-Sites zwar grundsätzlich gut, möchte aber das Geschäft mit der Marke nicht so recht mit anderen teilen. Ist die fragliche Website nun kommerziell (dann Markenrecht anwendbar) oder nicht?
Die für ihre fehlenden Rechtskenntnisse bekannte 28. Kammer des Kölschen Gerichts hatte die Domain dem Sender geben wollen, doch das Oberlandesgericht Köln hat dem Ansinnen nun eine Absage erteilt. (Via Markenblog)
Am Dienstag hat das OLG Hamburg die Entscheidung bestätigt, der zufolge das ZDF nicht mehr die die Äußerung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatsicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler verbreiten darf, Gregor Gysi habe über Robert Havemann „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“, soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung wie im „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 geschieht.
Das ZDF will nun den Gang nach Karlsruhe prüfen, wo man bekanntlich andere Auffassung als in Hamburg vertritt. Was Robert Havemann betrifft, so hätten LG-Richter Buske und OLG-Richterin Reske einen (stets!) präsenten sachverständigen Zeugen fragen können: Der Buskeismus-Betreiber war einer der engsten Vertrauten der Havemanns und weiß auch so einiges von der StaSi zu berichten.
Wie bei Stefan Niggemeier ausführlich berichtet, hat der justizkritische Blogger Rolf Schälike die absurde Verfügung des Promi-Anwalts Dr. S. auch im Berufungsverfahren abwenden können: Er darf dem Promi-Anwalt wieder näher als 50 m kommen. Die Posse erinnert an ein ähnliches Verfahren von Michael Moore, dem ein sensibler Milliardär ebenfalls ein Abstandsgebot aufs Auge drücken wollte.
Eigentlich wollte ich den Fall ja nicht kommentieren, aber gegenwärtig ruft die Chronistenpflicht.
Der geschätzte Kollege Promi-Anwalt Dr. S., der offenbar mit dem Abmahnen von Gerichtsbloggern nicht so recht ausgelastet ist, hat einem Herrn Amerell untersagt, Emails eines Herrn Kempter zu verbreiten. Hierzu hatte sich Dr. S., der beim „Fliegenden Gerichtsstand“ offenbar miles&more bekommt, des Landgerichts Köln bedient, die offenbar besonders gerne Emails verbieten.
Der Herr Amerell wiederum fand es nicht witzig, dass sich ein Herr Zwanziger Anspielung auf die aktuell ins Blickfeld geratene etwas zu nahe Nächstenliebe bei Gott&Sohn leistet – und hatte nichts Dringenderes zu tun, als gegen Zwanziger eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Dies tat er irritierenderweise nicht in Hamburg oder Berlin, sondern bei sich zu Hause in Augsburg, wo man offenbar auch die Lehre des Eindrucks verinnerlicht hat. Harald Schmidt scheint den Vergleich ja noch machen zu dürfen.
RTL konnte in der Berufung einen Sieg für die Pressefreiheit verbuchen. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arztes sind bei Dreh mit versteckter Arztpraxis offenbar dann nicht rechtswidrig, wenn der Arzt nicht individualisiert werden kann. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Problematisch dürfte sein, dass künftig Ärzte mit entsprechenden Drehs rechnen müssen, was sich auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient auswirken könnte.
UPDATE
RTL versuchte es auch mit einer anderen hier bereits thematisierten Sache mit der Berufung, machte jedoch eine Bauchlandung. Darüber gab es freilich keine so laute Pressemeldung.