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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


27. März 2010

Ciftlik ./. SPIEGEL: kein Stimmenklau?

Erstaunlicherweise verhandelt die Hamburger Pressekammer gerade einen Fall, bei dem beide Parteien sogar aus Hamburg kommen. SPIEGEL-Autor Gunther Latsch hatte nach Meinung des Vorsitzenden dein Eindruck erweckt, den Bürgerschaftsabgeordneten Bülent Ciftlik einer Beteiligung am Diebstahl der Briefwahlstimmen im Februar 2007 zu verdächtigen, was per einstweiliger Verfügung verboten wurde. Der Mann hat mit Verdächtigungen nicht zum ersten Mal Ärger.

26. März 2010

OLG Hamburg Gysi ./.ZDF

Am Dienstag hat das OLG Hamburg die Entscheidung bestätigt, der zufolge das ZDF nicht mehr die die Äußerung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatsicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler verbreiten darf, Gregor Gysi habe über Robert Havemann „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“, soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung wie im „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 geschieht.

Das ZDF will nun den Gang nach Karlsruhe prüfen, wo man bekanntlich andere Auffassung als in Hamburg vertritt. Was Robert Havemann betrifft, so hätten LG-Richter Buske und OLG-Richterin Reske einen (stets!) präsenten sachverständigen Zeugen fragen können: Der Buskeismus-Betreiber war einer der engsten Vertrauten der Havemanns und weiß auch so einiges von der StaSi zu berichten.

24. März 2010

Dunkle Geldtöpfe sollen unbeleuchtet bleiben

Der Blogger Andreas Ammer, der sich sicherlich völlig zu Unrecht für mögliche Korruption der CSU interessiert, konnte sich zum Teil gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München wehren.

Nach einer Verhandlung am Montag entschied das Gericht nun, dass nur „dunkle Geldtöpfe“ zu beanstanden sei, die Wortwahl Ammers im Zusammengang mit der Versteuerung der Spende aber zulässig sei.

Dass dunkle Geldtöpfe verboten sind, wussten schon die Simpsons.

18. März 2010

Promi-Anwalt Dr.S. unterliegt Buskeismus.de

Wie bei Stefan Niggemeier ausführlich berichtet, hat der justizkritische Blogger Rolf Schälike die absurde Verfügung des Promi-Anwalts Dr. S. auch im Berufungsverfahren abwenden können: Er darf dem Promi-Anwalt wieder näher als 50 m kommen. Die Posse erinnert an ein ähnliches Verfahren von Michael Moore, dem ein sensibler Milliardär ebenfalls ein Abstandsgebot aufs Auge drücken wollte.

Sex. Lügen. Fußball.

Eigentlich wollte ich den Fall ja nicht kommentieren, aber gegenwärtig ruft die Chronistenpflicht.

Der geschätzte Kollege Promi-Anwalt Dr. S., der offenbar mit dem Abmahnen von Gerichtsbloggern nicht so recht ausgelastet ist, hat einem Herrn Amerell untersagt, Emails eines Herrn Kempter zu verbreiten. Hierzu hatte sich Dr. S., der beim „Fliegenden Gerichtsstand“ offenbar miles&more bekommt, des Landgerichts Köln bedient, die offenbar besonders gerne Emails verbieten.

Der Herr Amerell wiederum fand es nicht witzig, dass sich ein Herr Zwanziger Anspielung auf die aktuell ins Blickfeld geratene etwas zu nahe Nächstenliebe bei Gott&Sohn leistet – und hatte nichts Dringenderes zu tun, als gegen Zwanziger eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Dies tat er irritierenderweise nicht in Hamburg oder Berlin, sondern bei sich zu Hause in Augsburg, wo man offenbar auch die Lehre des Eindrucks verinnerlicht hat. Harald Schmidt scheint den Vergleich ja noch machen zu dürfen.

8. März 2010

Plattmacher plattgemacht: juristisches Buch zensiert

Ein kritisches Buch über die Realität des Insolvenzrechts wurde in der gegenwärtigen Auflage durch einstweilige Verfügung verboten, weil da jemand ein Bild mitgenommen haben soll, das ihm angeblich geschenkt worden sei, das er aber wieder zurückgegeben habe … Mal wieder ganz großer Sport!

Ich werde es mir wohl demnächst mal anschaffen!

Andree Wernicke: Kartell der Plattmacher.

OLG Düsseldorf erlaubt versteckte Kamera in Arztpraxis, wenn verfremdet

RTL konnte in der Berufung einen Sieg für die Pressefreiheit verbuchen. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arztes sind bei Dreh mit versteckter Arztpraxis offenbar dann nicht rechtswidrig, wenn der Arzt nicht individualisiert werden kann. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Problematisch dürfte sein, dass künftig Ärzte mit entsprechenden Drehs rechnen müssen, was sich auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient auswirken könnte.

UPDATE

RTL versuchte es auch mit einer anderen hier bereits thematisierten Sache mit der Berufung, machte jedoch eine Bauchlandung. Darüber gab es freilich keine so laute Pressemeldung.

Kabarettist Jürgen Beckers Auftritt in Brilon juristisch attackiert

Der durch seine regelmäßigen Auftritte im WDR bekannte Kabarettist Jürgen Becker trat im Provinznest Brilon auf. Im Vorfeld hatten Frömmler offenbar allen Ernstes versucht, mit einstweiligen Verfügungen gegen den kirchenkritischen Kabarettisten vorzugehen. Tatsächlich hatte ein Kölner Pfaffe mal Becker erfolgreich etwas untersagen lassen. In Sachen Zensur haben die Index-Leute ja eine reichhaltige Erfahrung.

5. März 2010

LG Hamburg Stegner ./. Carstensen: Der Widerspenstigen Zähmung

Stegner erschien überraschend persönlich in der Pressekammer, um seine Ehre als nicht bettelnder Politiker sowie die bereits errungene einstweilige Verfügung gegen den redseligen Landesvater zu verteidigen. Carstensen machte Ernst und ließ sich von Prinz vertreten. Der frühere Familienrichter Buske wirkte offenbar väterlich auf einen Vergleich hin, dem zufolge man über das Telefonat Stillschweigen bewahre, dem die Parteien zustimmten.

Weitere Einzelheiten hat noch das Hamburger Abendblatt.

LG Hamburg: NDR darf NATO-Dienstleister nicht des Drogenschmuggelns verdächtigen

Mit einer einstweiligen Verfügung hat heute das Landgericht Hamburg (Pressekammer) dem NDR verboten, die Firma Ecolog des Drogenschmuggelns und der Nähe zur Organisierten Kriminalität zu verdächtigen. Schnell den Link checken, bevor er weg ist! Ansonsten hier. Sicher wird sich das alles als Irrtum oder böses Gerücht aufklären! Wie gut, dass uns das Landgericht Hamburg vor eigenen Irrtümern bewahrt!