Heute nutzte die BILD-Zeitung die halbe Titelseite, um das Bedürfnis nach Kachelmann-Berichterstattung zu befriedigen. Das hierbei verdiente Geld wird man horten müssen, wenn Wetterman mit seiner Forderung nach Schmerzensgeld über zwei Millionen Euro durchdringt. Ob das Thematisieren von Kachelmanns Intimsphäre durch den Tatvorwurf einer angeblichen Vergewaltigung gedeckt ist, und ob Franz-Josef Wagners grenzwertiges Gerülpse über den Usus von Besteck in Betten noch der Meinungsfreiheit unterliegt, wird eine spannende Frage sein.
Während auf der Welle der Empörung der Kollege Dr. S. gegen die Medien wettert, ist des Wettermans tatsächlicher Anwalt Prof. Ralf Höcker eher zurückhaltend. Der Mann ist absoluter Profi und außerdem Autor eines Buches über populäre Rechtsirrtümer.
Die juristischen Blogger reflektieren derzeit den Sinn und Unsinn juristischen Bloggens. Die meisten Kollegen kennen sich über den Blogaggregator jurablogs.com. Wenn man sich das dortige Blogranking ansieht, dann scheinen sich die Leser eher für Boulevard-Themen (typischerweise Strafrecht) als für juristisch-feinsinnige Ausführungen zu interessieren. Der Erfolg der Kollegin „Mausi“, die sich nicht zuletzt mit Belanglosigkeiten an die Spitze gebloggt hat, dürfte akademisch orientierte Jurablogger frustrieren. Die Urlaubsgrüße, die zur Zeit grassieren, geben ihnen zweifellos des Rest!
Ich sage da nur: jedem Tierchen sein Pläsierchen! Obwohl ich mich ja eher mit weltbewegenden Dingen befasse, titelte mein von den Kollegen am meisten geklickter Beitrag mit dem Busen der RTL-Chefin. Da kann man wohl nichts machen … Vielleicht wäre die Lösung darin zu suchen, dass man die Geschnatter-Beiträge und die fachlichen über jeweils über einen Tag markiert, so dass jeder nach seinen Präferenzen eine Vorauswahl treffen kann.
Die Hoffnung, durch juristische Bloggen nennenswert Mandanten anzuziehen, würde ich nicht überschätzen, diese Klientel fischt meines Erachtens zum Großteil der Blog-Nestor Udo Vetter ab. Ich blogge eher aus persönlichen Gründen. Was unser Handelsvertreter-Blog betrifft, so verschafft es eine gewisse Befriedigung, dass die von uns kritisierten Massenvertriebe dieses Ventil als ernste Gefahr für ihr Geschäftsmodell sehen und unsere Nadelstiche tagesaktuell verfolgen. Die ein oder andere Dankes-Mail, dass wir qualifiziert vor solchen Firmen warnen, ist uns Bestätigung genug.
Der Bundestrainer prüft derzeit neben der Taktik gegen Uruguay auch eine solche gegen „Poldi’s WM-Tagebuch“ des bisweilen recht pubertären WDR-Sender 1live, wo man in einer anzüglichen Satire auf die Schiedsrichter-Affären anspielte (Folge: Politik [05.07.2010]).
Oups, gestern hat der Promi-Anwalt in einer Talkshow vor Journalisten in Hamburg zum Besten gegeben, er möchte nicht „Pomi-Anwalt“ genannt werden. Warum so bescheiden?
Der Presse-Anwalt der Fußballnationalmannschaft muss neben der gestrigen Niederlage seiner Mandantschaft auch einen weiteren Rückschlag verkraften:
In den offenen Meisterschaften des Bloggergängelns holte sich Favorit Dr. Schertz im Rückspiel eine weitere Klatsche! Obwohl man in Mannschaftsstärke aufgelaufen war, um einem Blogger den angeblichen Vorrang des Persönlichkeitsrechts von Rechtsanwälten vor der Meinungsfreiheit des Gerichtsbloggers gerichtlich beizubringen, erlitt man auf dem Feld beim Amtsgericht Charlottenburg eine herbe Niederlage.
Zwar hatte man sich Anfang 2007 eine einstweilige Verfügung und später in der Hauptsache ein Versäumnisurteil besorgt, doch als man nun den Hals nicht voll kriegte und Kosten für die Abmahnung und ein verlangtes Abschlussschreiben einforderte, ließ sich der Blogger aus der Reserve locken und Dr. Schertz vor die Wand laufen:
Allerdings standen die Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Zedenten als Rechtsanwalt. Dem Beklagten ist es nicht zu verwehren, öffentlich Kritik an der Vorgehensweise des Zedenten als Medienanwalt zu üben, und zwar auch bei dessen Tätigkeit in eigener Sache (LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Al.: 27 0 705/09; Urteil vom 21,01.2010,‘ Al.: 27 0 938/09). Äußerungen zu der Sozialsphäre desjenigen, über den berichtet wird, dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persaönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 31.03.2009, Az.: 27 0 300/09 m.w.N.). Eine Prangerwirkung geht von dem angegriffenen Bericht nicht aus. Der Beklagte hat darin eingeräumt, dass er auf die Abmahnungen des Zedenten Unterlas$ungserklärungen abgegeben hat. Die Tatsache, dass der Zedent den Beklagten auf Unterlassung von Äußerungen in Anspruch genommen und Klage erhoben hat und hierfür auch Honorar forderte, liegt bei einem Rechtsanwalt nahe und ist nicht geeignet, diesen herabzuwürdigen. Soweit der Beklagte sich in dem Bericht eine „andere Arbeitsweise“ von einem „Profianwalt“, zu denen er auch den Zedenten zählt, wünscht und diesem „Mimosenhaftigkeit“ unterstellt, handelt es sich offensichtlich um Meinungsäußerungen des Beklagten, die jedenfalls keine strafrechtsbewehrte Beleidigung darstellen. Die Feststellung des Beklagten in dem Bericht, ,Solche Menschen wie mich, professionell verlieren zu lassen, und mit hohen Kosten abzumahnen, obwohl es andere professionelle Wege gibt, ist nicht in Ordnung“ stellt ebenfalls eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dass diese Behauptung zu einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Zedenten geführt hat, beispielsweise dadurch, dass (potentielle) Mandanten ihn nicht mehr beauftragt haben, weil sie befürchten mussten, nicht ordnungsgemäß vertreten zu werden, hat die Kläigerin nicht dargelegt.
Ein Kollege hat einem Blogger ein Interview zur Meinungsfreiheit von Bloggern gegeben. Darin spielt er die juristischen Risiken in einer Weise herunter, die sich sich nicht mit meinen Erfahrungen deckt.
Hätte der Blogger mich interviewed, hätte ich ihm von der anhaltenden Ära der Stolpe-Rechtsprechung gekündet, die Diskrepanz zwischen Hamburg und Karlsruhe aufgezeigt und über die Unsitte berichtet, dass man sich einstweilige Verfügungen durch offensiven Einsatz falscher eidesstattlicher Versicherungen erschleicht.
Ein großes Problem ist, dass der Äußernde alles beweisen muss, was er sagt, insbesondere auch Spekulationen! Der Kläger mus nur „Lügner“ sagen und darf sich bequem zurücklehnen und dabei zusehen, wie der Blogger in Beweisnöte kommt. Es reicht bereits aus, eine falsche Andeutung gemacht zu haben, sogar unbewusst. Meinungen werden und Hamburg zu Tatsachenbehauptungen gemacht.
Wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine Firma wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung ermittelt und das auch seit Jahren in der Zeitung steht, dürfen Sie nicht einmal die Vermutung bloggen, dass man die wohl Betrüger nennen dürfte, solange noch kein Urteil gesprochen wurde.
Alleine, wenn ich gerade die aktuell von mir vertretenen Fälle durchsehe, dann stehen einem die Haare zu berge, was findige Anwälte da von willfährigen Richtern verboten wissen wollen. Und dann gibt es da noch solchen Blödsinn.
Die Strafverteidigerin Kerstin Rüber aus Koblenz ist eine der erfolgreichsten juristischen Bloggerinnen. Die Themen der deutschen Antwort auf Ally McBeal sind dabei nicht durchgehend juristisch, sondern häufig textiler Natur. So ließ sie uns an ihrer Abneigung zu weißen Blusen, Perlenketten und Uniformen teilhaben, kündete von ihrer Wertschätzung für lässige Jeans, Anwaltsroben und fachmännisch ausgesuchte Schuheund versteht sich auf die Finanzierung von „Fummeln“.
Nun aber aber hat die blonde Anwältin mit dem Hang zur Selbstironie ein didaktisch unschlagbares Konzept entwickelt, wie man an Fußball desinteressierten Frauen die Absatz-Regel näher bringen könnte: Konkurrenzkampf im Schuhladen! Respekt!
UPDATE: Den „Respekt“ muss ich nun wieder zurücknehmen. Die Strafverteidigerin hat geklaut! Ob sie demnächst wohl einen Medienrechtler braucht, der sie aus diesem sehr speziellen Fall des „Ladendiebstahls“ raushaut?
Letzten Freitag liefen vor Schiedsrichter Buske der klagende Spieler Olivier Caillas und das Sportmagazin TAZ auf. Caillas soll vor über einem Jahr einen anderen Spieler rassistisch beleidigt haben, worauf der Kläger (offenbar in Berlin) eine Gegendarstellung durchsetzte und auf Unterlassung klagte. Zur Unterlassungsklage bat der Düsseldorfer ins Hamburger Pressestadion, wo mal jemand gegen die zuvor lange geduldete Bezeichnung „Negerkalle“ geklagt hatte.
Ob diese Äußerung tatsächlich gefallen war, ist streitig. Die Äußerungen des TAZ-Anwalts hingegen sind dokumentiert (wenn auch aus dem Zusammenhang gerissen und möglicherweise falsch zitiert). Nach dem ersten Termin (Herbstsaison) war ein Beweisbeschluss ergangen.
Im Hinspiel hatte sich der TAZ-Anwalt bereits gegen das Trikot gesträubt:
Muss ich mit Robe sitzen? In Berlin ist das nicht mehr nötig.
Anpfiff. Der Unparteiische vermisst den Videobeweis:
Es gibt keine Zeugen, keine Fernsehaufnahmen.
Foul TAZ-Anwalt:
Ich lass mich hier nicht verarschen.
Der Unparteiische lässt einwechseln:
Wir haben einen Wechsel in der Kammer.
Rückspiel letzten Freitag. Caillas läuft persönlich auf. Der geladene Spieler Mouhani will offenbar nicht in den Strafraum. Im Fanblock an der Vuvuzeela: Rolf Schälike.
Der Unparteiische:
Er sagt, er ist im Trainingslager und muss sich vorbereiten. Wir dachten, wir sind besonders schlau und haben den Termin vorverlegt. Kamerun ist gestern rausgeschmissen worden. Ja, er ist Kongolese.
Fouls TAZ-Anwalt:
Ausgerechnet die Zivilkammer in Hamburg entscheidet, ob die Presse berichten darf. Es gibt die BGH-Entscheidung, dass keine überhöhten Forderungen an die Verdachtsberichterstattung zu stellen sind.
Kenne ihn nicht. Ist mir nicht als Irrer aufgefallen.
Wenn der Hausanwalt von FC Union Berlin ein schlechter Anwalt ist. Bei mir hätte er gewonnen. Wären Sie bei Mauck [Vorsitzender Richter der Pressekammer am Landgericht Berlin] nicht weit gekommen.
Caillas:
Habe kein einziges Wort gesprochen während des Spiels. Nach dem Spiel kam ich auf ihn zu, wollte ihm die Hand geben. So verabschiede ich mich nach jedem Spiel von den Profispielern, die ich kennen gelernt habe. Er wollte nicht.
Der Unparteiische:
Kein Wort?
Caillas:
Nachdem der Trainer mir gesagt hat, ich hätte ihn rassistisch beleidigt.
Der Unparteiische:
Während des Spiels?
Caillas:
Während den 90 Minuten fiel kein einziges Wort. Nach dem Spiel, ich war ausgewechselt. Mouhani kannte ich neun bis zehn Jahre. Unterhalten uns nach dem Spiel. Haben ein kollegiales Verhältnis. Ich habe es nicht gesagt.
Der Spielverlauf wird diskutiert:
Unparteiische Ritz:
Habe eine kurze Frage. Vertreter der Beklagtenseite sagt, dass es zu einem …
TAZ-Anwalt:
Handspiel …
Unparteiische Ritz:
Freistoß wegen absichtlichem Handspiel kam.
Caillas:
Der Spieler Mouhani hatte schon im Spiel eine gelbe Karte gehabt. Bei …. Wäre es eine Rote Karte geworden.
Unparteiische Ritz:
Das verstehe ich.
Caillas:
Hätte eine Rote Karte gegeben.
Der Unparteiische:
Wir sind Spezialisten.
Caillas:
Hat gesagt, mehr Absicht gibt es nicht. Dem Schiedsrichter Wolfgang Stark gegenüber hat er das gesagt. Ich habe kein einziges mal mit Mouhani gesprochen. Er wusste, dass die zweite Gelbe Karte gezogen wird. Dementsprechend die Äußerung. Das denke ich. Um das Ganze abzulenken. Daraufhin hat keiner von uns Gelb bekomme. (…)
Nach dem Handspiel kam es zur Rudelbildung. Mouhani und ich wurden zum Schiedsrichter geholt. Wenn Du zu mir noch ein Mal musst, bekommst Du gelb, hat er mir gesagt. Zu Mouhani hat er gesagt – genau was, weiß ich nicht – bla, bla, fliegst Du vom Platz.
TAZ-Anwalt:
Ich berufe mich auf die Zeugenaussage vom Schiedsrichter Stark. Du sagst: Handspiel. Beide Spieler gingen aufeinander los.
Der Vorsitzende:
[Nicht dokumentiert, in der Pressekammer sind keine Aufzeichnungen zulässig. Vermutlich, weil die Rechte bei der FIFA liegen.]
Schiedsrichter-Foul TAZ-Anwalt:
Ich weiß mehr als Sie.
Unparteiische Ritz:
Das ist nicht selten.
TAZ-Anwalt:
Beide Spieler, beide waren schon mit Gelb geahndet. Der da auch. Ist vergessen worden. Das ist die Wahrheit. Die habe ich dazu … Der hat dagegen protestiert. So werden Sie, Herr Buske an der Nase herumgeführt. Sie sollten sich schlau machen, Herr Richter.
Der Unparteiische:
Wir können es kurz machen.
Foul TAZ-Anwalt:
Bei Ihnen kann man alles erwarten.
Der Unparteiische:
Der Beklagten-Vertreter sagt,“Ich berufe mich in Bezug für die folgenden Tatsachen auf das Zeugnis von Wolfgang Stark, [Adresse].“ Er ahndete in der 65. Spielminute ein Handspiel von Young-Mouhani. Direkt nach dem Freistoß-Pfiff gingen beide Spieler, der Kläger und der Zeuge Mouhani, aufeinander los und schlugen aufeinander ein. Der Schiedsrichter separierte beide und informierte beide, dass er in Falle der Fortsetzung, beide mit Gelb und somit mit Gelb-Rot des Feldes verweisen wird. Beide waren bereits mit Gelb verwarnt. Der Zeuge Mourani hat … dass er so reagiert hat, weil der Kläger zu ihm „Neger“ gesagt hat. Damit ist widerlegt, dass beide kein Wort gewechselt haben. Ist ja Sinn dieser Lüge, hat mit diesem Menschen gar nicht geredet.
Das Verfahren geht in die Verlängerung. Der ausgebliebene Zeuge darf mit einem Ordnungsgeld rechnen.
„Kommt der Berliner Creme de la Creme Anwalt zur Einsicht?“
Er kam es nicht, sondern schickte mal wieder einen Kollegen aus, um sich mit dem klatschenden Blogger zu messen und beantragte den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung beim Landgericht Köln (das für Rechtsstreite zwischen Berliner Anwälten und Hamburger Bloggern zuständig ist …)
Doch die Kölner Pressekammer, die seit 2008 ebenfalls unter Beobachtung des renitenten Bloggers steht, machte den Anwalt auf eine Schwäche in seinem Antrag, nämlich auf ein seinem Begehr entgegenstehendes aktuelles Judikat des Bundesverfassungsgerichts aufmerksam (das übrigens von einem Anwalt des Bloggers gegen den hiesigen Berliner Anwalt erstritten worden war). „Klatsche“ bewerteten die Kölner als zulässige Meinungsäußerung. Der tapfere Anwalt gab nicht auf, jedoch ließ sich der Prozessbevollmächtigte mit seiner Reaktion schlappe 12 Tage Zeit. Zu viel, um noch eine Dringlichkeit plausibel zu machen, sagten sich die Kölner und wiesen die Sache 28 O 254/10 ab. ;-)
Im Januar hatte ich eine unerwartete Einladung von BILD-Chef Kai Diekmann erhalten, der zum Gaudium der Blogosphäre seinen verregneten Marokko-Urlaub per Video gebloggt und zu Gedichten aufgerufen hatte. Peinlicherweise bekam mein Werk einen Sonderpreis …
Nunmehr fiel dem einzig wahren BILDbloger auf, dass das Roaming von Marokko Geld kostet, das sogar die Portokasse meines Blogfreundes übersteigt: 42.000,- Euro! Soweit ich mich recht erinnere, sind das mehr als die Kosten, welche die Kabbelei mit dem Kollegen E. eingebracht hatten.
Doch der kommunikative Diekmann versuchte sein Verhandlungsgeschick und laberte – so will es die TAZ erfahren haben – Trelekom-Chef René Obermann an, übrigens ebenfalls einen Münsteraner, ob man da wohl was machen könnte. Wenn die TAZ über den Kai so etwas schreibt, wird es wohl stimmen, denn weder BILD, Kai noch der TAZ-Anwalt sind schüchtern, wenn es darum geht, sich wegen Äußerungen vor Gericht zu beharken.
Warten wir mal ab, ob in der BILD ein Verbraucherschutz-Artikel über teure Volkshandys auftaucht … ;-)
UPDATE: Gerade wollte ich einen Blogger-Solidaritäts-Spendenkampagne aufziehen, doch nun bloggt der Kai in der Süddeutschen, dass der Axel Springer-Verlag den Reibach für das gesamte Blog zahlt.