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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


3. Mai 2012

Markus Lanz und das „geistige Eigentum“

Lieber Markus Lanz,

du hast neulich einer Piratin etwas krawallig vom „geistigen Eigentum“ doziert, das man durch Kopien stehle. Das hat mich an eine alte Geschichte zwischen uns beiden erinnert, als du selbst mal einen von mir vertretenen Künstler schamlos ausgebeutet und dabei sein Kunstwerk sogar zerstört hast.

Während deiner Zeit bei einem großen Kölner Schundsender hattest du ein Scripted-Reality-Format moderiert, in welchem ihr Geld durch Verletzung von Persönlichkeitsrechten erwirtschaftet habt. In einem Fall hattet ihr einem Zauberkünstler eine Falle gestellt, in dem ihr ein Hotelzimmer mit versteckten Kameras verwanzt hattet. Ihr habt seinen Trick ausspioniert und den Mann im TV bloßgestellt. Den Trick mit seiner persönlichen Methode kann er seither nie wieder zeigen. Ihr hattet ihm nicht einmal eine Gage gezahlt.

Der Mann, ein sehr freundlicher wie zurückhaltender Künstler, hatte niemanden etwas getan. Er hatte zuvor zu Promotionzwecken einer konventionellen Zaubershow „die Lottozahlen vorhergesagt“, ein seit den 50er Jahren klassischer Zaubereffekt, den sogar David Copperfield mal in „Wetten dass …“ zeigte, deiner künftigen Show. Obwohl er sich von Scharlatenen entschieden distanziert, habt ihr es so aussehen lassen, als sei er ein Hochstapler, „der für Geld die Lottozahlen vorhersagt“. Und weil er sich weigerte, eure vorgegebenen Sätze zu sagen, habt ihr sie ihm im Off-Kommentar in den Mund gelegt. Ihr habt sogar versteckt gedrehte Aufnahmen gesendet, die ihn beim Umziehen im Hotelzimmer zeigten.

Um ihn zu beruhigen, hattet ihr angeboten, er könne „am Freitag“ ins Studio kommen, „um am Schnittplatz das Schlimmste zu verhindern“. Gesendet habt ihr es jedoch am Donnerstag.

Lieber Markus Lanz, erzähl du mir bitte nichts vom Respekt vor geistigem Eigentum von Künstlern.

PS: Das Oberlandesgericht Köln liebte Zauberkunst, der Vorsitzende Richter hatte gerade „The Prestige“ gesehen. Das dumme Gesicht und hilflose Gestammel eures Justiziars, der noch am Landgericht Köln auf erstaunliche Weise durchgekommen war, werde ich nie vergessen.

14. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (10)

Die umfangreichen Schriftsätze der Klehr-Anwälte, die hier so über meinen Schreibtisch gehen, sind nun verfilmt worden. Letzte Woche sendete der Bayerische Rundfunk diese Reportage über eine erstaunliche Lücke in der Aufsicht über Mediziner – und Dr. Nikolaus Klehrs ausgelebtes Bedürfnis nach Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.

Von den im Beitrag aufgestellten Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen und Andeutungen distanziere ich mich. Ich habe von Medizin keine Ahnung und kann auch die Echtheit der abgebildeten Dokumente nicht beurteilen.

26. Juli 2011

Wurde Günther Jauch ein Ohr abgeschnitten?

Günther Jauchs Anwalt sieht auf Fotos Dinge, die sonst niemand sieht. Manche Dinge sieht auch das Landgericht Hamburg, das manchmal bei nicht farbechter Wiedergabe eine Persönlichkeitsrechtsverletzung annimmt, weil etwa jemand kränklich aussieht usw. Neulich aber wurde es auch der farbenfrohen Pressekammer zu bunt:

Jauchs Anwalt monierte, dass Jauch nebst Gemahlin (deren Namen man nicht einmal nennen soll) auf der Titelseite der Postille „Viel Spaß“ in einer montierten Weise abgebildet wurde. Wegen der Bildaufteilung hatte man die Eheleute näher aneinander gerückt. Weil in dieser Position die auf der Originalaufnahme von hinten auf Jauchs Schulter gelegte Hand nicht mehr so recht passte, hatte man die Hand weggephotoshoped, zumal eine Kollision mit dem Logo beknackt ausgesehen hätte.

Jauchs Anwalt wollte hierin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erkennen, zumal man die Fotomontage als solche nicht erkennen würde, was ja ganz schlimm sei. Allerdings steht da rechts oben „Fotomontage“ dran, denn auch bis zu „Viel Spaß“ hatte sich die alberne Ron Sommer-Entscheidung herumgesprochen, in der die Erkennbarkeit einer Montage streitig war.

Nach Meinung des Promi-Anwalts würde durch die montierte Position der Eindruck erweckt, zwischen den beiden gäbe es Knatsch. Außerdem wollte der Anwalt erkannt haben, seinem Mandanten sei am Ohr etwas weggeschnitten. Zwar sieht das Ohr tatsächlich eher aus wie das von Mr. Spock auf Drogen, aber das tat es auch schon auf der Originalaufnahme. Wäre diese unglückliche Einstellung geschönt worden, dann wäre der Anwalt wohl erst recht wegen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht auf die Barrikaden gegangen.

Der an Kummer gewohnte Vorsitzende hob die ursprünglich erlassene einstweilige Verfügung wieder auf. Vermutlich hatte er nur nur mit einem Ohr hingehört …

UPDATE: Hier ist das Urteil.

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23. Juli 2011

Maschi wechselte Berater

Carsten Maschmeyer muss in irgendeinem lichten Moment jemand erklärt haben, wie Internet und andere Medien PR-mäßig funktionieren. Dass der Hamburger top of the notches-Medienanwalt für die „richtige Markenstory“ keine sonderlich große Hilfe war, hätte er von mir im Blog vor einem halben Jahr gratis bekommen können. Millionen-Maschi mag es aber lieber teuer und hat laut einem taz-Bericht die Firma Communications & Network Consulting (CNC) aus München angeheuert, die PR-Dienstleistungen anbietet. Die steht nun mit der Positionierung der Marke Maschmeyer vor einer anspruchsvollen Herausforderung.

Auch, wenn der NDR seinen Kompromiss als Sieg verkauft, bleibe ich dabei, dass es für diesen Deal kaum nachvollziehbaren Anlass gibt, insbesondere was die großzügige Kostenteilung betrifft. Die Maßlosigkeit, mit der Maschmeyer die Presseleute einzuschüchtern versuchte, hätte einer eindeutige Antwort und Stehvermögen verlangt. Hier jedoch wurde Schwäche signalisiert.

11. Juli 2011

Vertrag zwischen NDR und Maschmeyer geleaked

Den Nachdenkseiten ist der am 05.07.2011 unterzeichnete Deal zwischen Maschmeyer & Co. und den NDR-Leuten zugespielt worden. Tage vorher beim Treffen von Netzwerk Recherche hatten sich der NDR-Justiziar und der Kollege Fricke für ihre heroische Arbeit feiern lassen, den Journalisten den Rücken zu stärken. Obwohl man große Aussichten hatte, die Rechtsstreite zu gewinnen, macht man plötzlich vor Maschi Männchen und teilt sich sogar die Prozesskosten.

Aufgrund der bekannten Vorwürfe jedenfalls ist nur sehr schwer nachzuvollziehen, weshalb der NDR Anlass sieht, sein Rückgrat einzurollen. Selbst, wenn einzelne Anträge etwa wegen der Bildnisse, die Maschi beim Überfallinterview zeigen, verschütt durchgegangen wären, so hätte der NDR den Gebührenzahlern Haltung demonstriert. Da es für die überwiegenden Anträge sehr gut aussah, ist es mehr als unverständlich, warum sich der NDR auf die hälftige Übernahme der Gerichtskosten eingelassen hat. Auch für den Verzicht auf den „Judge’s Cut“ ist schwerlich ein Anlass zu sehen.

Wie auch immer es der Hamburger Kollege geschafft haben mag, den NDR und die ebenfalls involvierten Rechercheure und den Präsentator Lütgert zur Unterschrift zu bewegen, das Ergebnis war wirklich mehr, als man erwarten konnte. Vermutlich kennen wir nicht die ganze Geschichte.

Fachlich interessant ist, dass der NDR in Köln in Anspruch genommen wurde, obwohl Maschis Kanzlei das Hamburger Medienrecht wie keine zweite geprägt hat. Aus dem angesprochenen Bestrafungsantrag darf man auf Rechtsunsicherheiten wegen der Verwendung von einstweilen verbotenen Bildnissen schließen, die sich Lütgert vor der Kamera erneut ansah. Mit den strafrechtlichen Drohungen scheint Maschi ernst gemacht zu haben, obwohl diese lächerlich sind.

Hatte sich der NDR durch seine Haltung gegenüber dem mächtigen Maschi über ein halbes Jahr hinweg profiliert, so dürfte er in der Achtung der Gebührenzahler aufgrund Feigheit vor dem Feind in gleicher Weise wieder gesunken sein.

9. Juli 2011

Maschmeyer macht Kuhhandel mit NDR

Eine Woche, nachdem Maschmeyer nicht, wie zwischenzeitlich abgekündigt, beim Jahrestreffen von Netzwerk Recherche aufgelaufen ist, wird nun bekannt, dass man sich zur „Nichtverfolgung“ der Rechtsstreite entschlossen hat.

Die Süddeutsche deutet an, es sei Maschmeyer gelungen, etliche Kräfte im NDR zu binden. Andere Vorteile aus dem Deal sind kaum erkennbar. So wird der Judge’s Cut entfernt und das Häuschen von Machmeyer darf nicht mehr gezeigt werden – was lächerlich ist, denn zum Protzen ist es doch wohl da. Wenigstens scheint seine Villa, in der unser Bundespräsident zu urlauben pflegte, falls dies nicht ebenfalls mit „Privathaus“ gemeint ist. Für einen öffentlich-rechtlichen Sender, der sich als eines der wenigen Medien einen solchen Rechtsstreit leisten könnte und die Aussichten günstig waren, ist das eher schwach.

Auch Maschmeyer selbst will nun – kein Witz – ins TV-Geschäft einsteigen: Papagei-TV.

UPDATE: Wer trotzdem sehen will, wie der Maschi schön wohnen tut, kann ja bei Google-Streetview die MaschmeyerRürup AG Independent International Consultancy, Hanebuthwinkel, Hannover suchen … :-P

7. Juni 2011

Nachbar-TV

Schön, wenn man Nachbarn hat, die Anteil an einem nehmen. Damit sich ein Ehepaar nicht über mangelnde soziale Kontrolle beschweren konnte, installierten freundliche Nachbarn eine Videokamera, die Tag und Nacht filmte, sogar ins Schlafzimmer hinein. Angeblich ging es dem Filmenden um Überwachung seines Briefkastens (wie wir das ja alle machen). Am Amtsgericht Landsberg wusste man die Fürsorge jedoch nicht zu schätzen.

Recht am eigenen Bild von Straftätern

Der BGH hat dem Axel Springer Verlag bestätigt, dass dieser die ungepixelten Fotos von drei verurteilten Herren zeigen durfte, die ein Attentat auf einen irakischen Ministerpräsidenten planten, meldet SPIEGEL ONLINE. Dies hatte das OLG Stuttgart noch anders gesehen:

Es gehe nicht an, dass „Strafrichter nach eigenem Ermessen über die Art und Weise entscheiden, wie zulässige Bildberichterstattung aus dem Gerichtssaal auszusehen hat“.

Ungewöhnlich ist hier, dass Strafrichter das Verbot ausgesprochen hatten und sich über die Art und Weise der Verbreitung von Bildnissen für entscheidungsbefugt hielten.

UPDATE: Pressemitteilung des BGH.

Vor einiger Zeit hatte ich meedia aus anderem Anlass ein Interview zum Thema gegeben.

2. UPDATE: Verhandlungsbericht zur Zivilverhandlung 1. Instanz, in welcher der Klage stattgegeben wurde.

Filmender Schuhkarton

Wir hatten ja vor einiger Zeit den Trainer einer Frauschaft im Raum Dortmund, der in eine Duschgelflasche eine Kamera eingebaut hatte. Das war von der Tarnung her ja wenigstens durchdacht.  Doch jetzt ist bei Hannover ein Fußballtrainer damit aufgefallen, der eine Kamera in einem Schuhkarton versteckt hatte, der da einfach auf einem Tisch stand.

Was für eine Pfeife … Schuhkarton! Jeder Mann mit einem Minimum an Lebenserfahrung muss doch wissen, dass sich Frauen nun einmal für wenig Dinge mehr als für Schuhe interessieren …

Siehe auch: § 201a StGB

25. Mai 2011

Nackerter filmt Nackerte

Die Süddeutsche berichtet über einen Naturfilmer, der textilfrei eine ebenso bekleidete Sonnenbaderin auf einer Kiesbank heimlich filmte, offensichtlich ohne deren Einverständnis. Die Zeitung zitiert die Rechtsmeinung eines Polizisten. Demnach

„ist derartiges Filmen nur strafbar, wenn sich die Frau belästigt fühlt.“

Eine Anwendung des „Spannerparagrafen“ 201a StGB scheidet bei Entblößung der Fotografierten in der Öffentlichkeit schon mal aus.

Liegt eine „exhibitionistische Handlung“ nach § 183 StGB vor? Der Fotofreund war lediglich mit seiner Kamera bekleidet, die er vermutlich oberhalb der Gürtellinie trug. Da er seine Pracht allerdings wohl eher nicht präsentierte, dürfte insoweit eher keine vorsätzliche Belästigung zu begründen sein.

Hat der Mann die sich in der Öffentlichkeit sonnende Frau beleidigt, § 185 StGB? Eine Kundgabe der Missachtung wird schwer zu begründen sein, denn er wollte ja nichts kundgeben. Im Gegenteil hat er faktisch zum Ausdruck gebracht, dass sie ihm gefällt …

Liegt ein Erregen öffentlichen Ärgernisses vor, § 183a StGB? Erregt wird er wohl gewesen sein, aber man wird sich streiten können, ob diskretes Filmen als sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit zu werten ist, zumal er ja nach Entdeckung sofort eingepackt hat, also keinen entsprechenden Vorsatz gehabt haben dürfte. Sicher hat der Ästhet die Frau auch nur aus künstlerischen Motiven gefilmt und wird sich auf die Kunstfreiheit berufen …

Bleibt noch die mögliche Ahndung durch Geldbuße wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ als Ordnungswidrigkeit, § 118 OWiG. Da an der Stelle ohnehin Nacktbadeverbot herrschte, wird die Öffentlichkeit dem Manne wohl insoweit die Vornahme einer „grob ungehörige Handlung“ zum Vorwurf machen können, nicht allerdings die gleichfalls nackte Geschädigte. Auch das unerwünschte Rumknipsen wird man unter diesen Umständen als „ungehörig“ ansehen dürfen.

Zivilrechtlich betrachtet sieht es ebenfalls weniger freizügig aus. Sofern das Gesicht der Frau gefilmt wurde, kann diese sich auf §§ 22ff KunstUrhG berufen und für den Rest ihres Körpers das Allgemeine Persönlichkeitsrecht bemühen. Das schützt zwar nicht gegen das Filmen als solches, aber immerhin gegen die mögliche Verbreitung der Bilder. Vereinzelte Gerichte haben bereits die bloße Möglichkeit des Verbreitens als ausreichend angesehen, um die inflagranti erfolgte Vernichtung der Aufnahmen zu rechtfertigen. Das geht zwar über das geschriebene Gesetz hinaus, wäre aber auf der Wertungsebene für Fälle wie diesen nachvollziehbar.

Wenn Frau sich also gegen die Bilder zur Wehr setzen will, sollte sie den Lümmel vor Ort möglichst durch einen Ordnungshüter zur Löschung der Aufnahmen dringend veranlassen. Ob die Löschung zivilrechtlich und vor allen Dingen faktisch durchgesetzt werden kann, wenn der Täter die Gelegenheit zu Kopien hatte, ist im Ergebnis müßig.