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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


29. April 2013

Deutsche Bank: Kartoffelsuppe statt Erbsensuppe

Die Deutsche Bank achtet stets auf gute Presse. So wollen sich die edlen Banker nicht nachsagen lassen, sie hätten bei ihrer Hauptversammlung die verehrten Aktionäre mit ordinärer Erbsensuppe abgespeist, vielmehr beköstigte man die Geldgeber mit vorzüglicher Kartoffelsuppe. Mitgekocht hat dann wohl auch der Presseanwalt, denn so ist auf SPON zu lesen:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels hieß es, zum Mittagessen habe es unter anderem Erbsensuppe gegeben. Das ist falsch. Es handelte sich um Kartoffelsuppe. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Der Autor hat die Suppe nicht selbst probiert, sondern lediglich vom äußeren Anschein auf den Inhalt geschlossen.

Den qualitativen Unterschied zwischen Erbsen- und Kartoffelsuppe habe ich noch nicht so recht durchschaut. Vielleicht ist die Hülsenfrucht den Geldzählern nicht fein genug, weil diese traditionell auch bei Volksfesten gereicht wird. Allerdings wirkt Kartoffelsuppe nicht ernsthaft eleganter, so dass die Aussage wohl wertneutral sein dürfte. Dem SPIEGEL-Journalist wird der Fehler wohl deshalb unterlaufen sein, weil die Presse hoffentlich was noch Besseres zu Futtern bekommen hat.

Nicht angegriffen worden zu sein scheint jedoch die Darstellung, die Führungsriege um Anshu Jain, Fitschen und Achleitner habe sich derweil mit Keksen und Kaffee begnügen müssen – was ich persönlich für angreifbarer halte, da die Chefbanker mit einiger Sicherheit über das nötige Kleingeld verfügten, um sich eine Pizza ins Haus kommen zu lassen, so dass von „müssen“ keine Rede sein kann.

Falls Sie in einer Stadt leben sollten, in der viele Aktionärshauptversammlungen abgehalten werden, rate ich zu einem Portfolio aus sogenannten „Fressaktien“. Nach dem Aufstoßen kann man die wieder abstoßen …  ;)

26. April 2013

Piraten am Horizont

Angesichts der zunehmend besorgniserregenden Entwicklungen im Urheberrecht und im Überwachungsstaat ist ein Korrektiv wie die Piraten nötiger denn je. Im aktuellen Deutschland-Trend allerdings tauchen sie im Gegensatz zur obskuren AfD nicht einmal mehr auf.

Während die Piraten letztes Jahr als „Ein-Themen-Partei“ wahrgenommen wurden und damit um die 8% Wählerstimmen generierten, scheint ihnen ihr Bemühen um ein Vollprogramm nicht gedankt zu werden. Thematisch nähern sie sich immer weiter den Grünen und der Linkspartei an, wobei die Wähler allerdings in diesem Spektrum die etablierten Anbieter klar favorisieren. Die Leute sind bereit, gebrochene Wahlversprechen und personelle Missgriffe von Grünen und Linkspartei genauso zu verzeihen, wie man bei CDU, SPD und FDP Korruption hinnimmt. Die Piraten werden offenbar nicht als Alternative angesehen.

Nun fällt es auch wohlwollenden Zeitgenossen schwer, eine Partei ernst zu nehmen, deren öffentliche Wahrnehmung sich nahezu auf „Zeitreise-Anträge“, „Zombie-Anträge“ und die Maus Frederick sowie Selbstbeschäftigung beschränkt. Von den Piraten, die in letzten 12 Monaten in den Medien präsent waren, steht nicht ein einziger zur Bundestagswahl an. Die tatsächlichen Bundestagskandidatinnen und -Kandidaten sind der Öffentlichkeit nahezu unbekannt – weniger als fünf Monate vor der Wahl.

Während im Frühling letzten Jahres sich die Wahlkämpfer um Medieninteresse keine Sorgen machen mussten, die Piraten bereits mit einem Bein in den Parlamenten standen, wird es dieses Jahr schwer, das Wählervertrauen zu gewinnen. Das Konzept einer ehrenamtlich geführten Partei scheint nur eine Minderheit anzusprechen und produziert zu viele interne Reibungswiderstände. Die Themen, welche die Piraten als einzige Partei glaubwürdig und konsequent vertreten, hätten hingegen Professionalität verdient.

25. April 2013

Ist Eckart von Hirschhausen ein Pirat?

1990 gewann ich auf einem Fachkongress in Berlin mit einer experimentellen Zauber-Darbietung die „Ken Brooke-Medaille“. Ich hatte den Anspruch, neue Tricks, neue Effekte und eine neue Form der Präsentation zu entwickeln. Nicht ein einziges Detail meiner Performance hatte vorher irgendein anderer Künstler so gezeigt.

Zwei Jahre wurde Eckart von Hirschhausen Träger der Ken Brooke-Medaille. Seine Darbietung war alles andere als originell. Zu jedem Kunststück und zu jedem Gag könnte ich den Urheber benennen. Auch wenn seine Leistung unkreativ war, so war sie dennoch hervorragend gut. Auch David Copperfield ist mehr ein Interpret als ein Erfinder, auch Goethe hat sich bei anderen bedient. Da Eckart aber die Künstler, die er kopierte, nicht bezahlt hat, darf man ihn wohl einen „Piraten“ nennen.

Eckart hat inzwischen zu Ende studiert und promoviert, wurde zwischendurch Profi-Zauberkünstler, entdeckte dann die Sparte medizinisches Kabarett und ist auch als Buchautor äußerst erfolgreich. Er gehört zu dem homöopathisch gering dosierten Bruchteil von Autoren, die von ihren Schreibkünsten tatsächlich leben können. Da er sogar mehr Geld verdient, als er sinnvoll ausgeben kann, spendet er einen Großteil seiner Einkünfte. So weit, so sympathisch.

Um so erstaunter bin ich nun, dass sich Eckart, der es absolut nicht nötig hätte, in die unterirdische Kampagne der VG Wort einspannen lässt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Propaganda möchte ich mir ersparen, dazu habe ich bzgl. des ähnlich unsäglichen ZEIT-Aufrufs „Wir sind die Urheber“ eigentlich schon alles gesagt. Interessant ist aber die Mentalität der Leute, in deren Gesellschaft sich Eckart begibt. Das muss man sich schon im Original ansehen, bevor man das glaubt:

Ach, übrigens: Die VG Wort erwartet demnächst ein wohl peinliches Urteil. Sie hat nämlich ihre Urheber zugunsten von Verlagen über den Tisch gezogen. Pharisäer eben …

 

23. April 2013

Sind Telekommunikationsunternehmen „frei“?

Der hummeldümmste Text, den ich seit den Uhl/Friedrich-Äußerungen der letzten Woche gelesen habe, ist

Die Deutsche Telekom ist trotz ihrer Historie ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen und hat damit jedes Recht der Welt, Produkt- und Vertragsangebote nach eigenem gusto zu gestalten. Ebenso hat jeder Kunde zumindest theoretisch die Möglichkeit, solche Verträge abzulehnen.

Offenbar ist dem Schwätzer, dem dieser hanebüchene Unsinn aus der Feder geflossen ist, nicht bekannt, dass sogar in den freien USA marktbeherrschende Unternehmen seit über einem Jahrhundert an die Kette gelegt oder sogar zerschlagen werden, weil Monopole und Oligopole Märkte kaputt machen. Dies passiert in der konventionellen Wirtschaft durch Kartellrecht, in einigen Branchen wie eben in der Telekommunikation wird dieser Bereich durch Sonderkartellrecht reguliert.

TK-Unternehmen müssen spezielle Auflagen erfüllen. So muss etwa Mitbewerbern Zugang zu den eigenen Netzen gewährt werden, und zwar diskriminierungsfrei. Ansonsten etwa könnte die Telekom, der nach wie vor die meisten Leitungen zwischen den Endgeräten und dem letzten Netzknotenpunkt gehört, den Konkurrenten das Mitspielen verweigern. Man darf Mitbewerbern auch nicht Leistungspakete aufdrücken, sondern muss Angebote entbündeln. Auch Tarife gegenüber Endkunden werden gesetzlich überprüft.

Die Bundesnetzagentur hat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass solche mächtigen Unternehmen weder ihre Mitbewerber gängeln noch die Verbraucher. Das ist bereits seit Ende der 1990er Jahre gesetzlicher Standard in der gesamten EU.

Offenbar ist landläufig auch nicht bekannt, dass die Sozialbindung von Eigentum sogar im Grundgesetz verankert ist. Offenbar haben einige Herrschaften noch nie davon gehört, dass Eigentümerrechte nicht grenzenlos sind, im öffentlichen Interesse sogar enteignet werden kann.

Wie man bei den GRÜNEN sieht, ist Netzneutralität für die Medien gerade ein Riesenthema. Schade, dass die Piratenpartei noch immer keine Themenbeauftragung für Netzpolitik vergeben hat. Zuständig hierfür ist übrigens der politische Geschäftsführer, dem ich damit seit Monaten vergeblich in den Ohren liege. Vielleicht könnte ja die Themenbeauftragte für Landwirtschaft dieses Randthema vorläufig mitbetreuen …

18. April 2013

Bundeswehr schießt mit urheberrechtlichen Abmahnungen

Die WAZ-Mediengruppe hatte im November 2012 Dokumente geleaked, die als Verschlusssache nur für den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags bestimmt waren. Mitte März diesen Jahres hat das Bundesverteidigungsministerium der WAZ eine Abmahnung geschickt. Der Verlag sollte das Veröffentlichen unterlassen, weil er * Trommelwirbel * gegen Urheberrecht verstoße.

Bei der WAZ blieb man standhaft und ließ das Datum verstreichen. Die Fraktion der NRW-Piraten fackelte nicht lange und stellte heute einen Mirror der Dokumente auf ihre Website, der heute präsentiert wurde. Im Rahmen einer Pressekonferenz erläuterte ich heute im Landtag die Rechtslage, die ich hier kurz skizziere.

Das Bundesverteidigungsministerium konnte die Dokumente nicht mehr mit Geheimhaltungsbedürfnissen einfangen, denn geleakte Dokumente sind nun einmal nicht mehr geheim. Daher versuchen es die Strategen nunmehr mit der Wunderwaffe Urheberrecht. Das Urheberrecht ist aber eigentlich zu dem Zweck bestimmt, die Interessen der eigentlichen Urheber (Urheberpersönlichkeitsrecht) und die Interessen der Verwerter zu schützen. Ersichtlich dienen die Berichte jedoch keinen künstlerischen Zwecken, ebenso wenig sind sie für eine urheberrechtliche Verwertung bestimmt. Im Gegenteil werden die Dokumente eines Tages nach Ablauf von Geheimhaltungs- und Archivfristen zu Zwecken der Forschung veröffentlicht und in diesem Moment zu „amtlichen Dokumenten“ im Sinne von § 5 UrhG werden, also gemeinfrei sein.

Ob die Dokumente strukturell tatsächlich vom Urheberrecht geschützt sind, ist zweifelhaft. Hierzu müsste es sich um Werke im Sinne von § 2 UrhG handeln, was eine persönlich geistige Schöpfung erfordert, die ein Mindestmaß an Individualität und sog. Gestaltungshöhe aufweisen muss. Die vorliegenden Dokumente sind aber überwiegend Berichte, die festgelegten Strukturen folgen. Die Autoren haben gerade keine Spielräume für Kreativität und Formgebung, sondern erfüllen einen militärischen Standard. Die enthaltenen Daten genießen schon gar keinen urheberrechtlichen Schutz. Auch die hieraus erstellten Graphiken sind keine individuellen Kunstwerke. Zur Orientierung: Gerichte halten anwaltliche Schriftsätze im Regelfall auch nicht für urheberrechtlich geschützt, denn diese dienen keinem ästhetischen oder wissenschaftlichen Zweck.

Man kann jedoch nicht ausschließen, dass ein Gericht zu einer anderen Bewertung gelangt. Riskant ist insoweit, dass einige der unsorgfältig eingescannten Dokumente unleserlich sind und daher der mögliche Inhalt nicht beurteilt werden kann. Daher ist von einem Risiko auszugehen, dass die Berichte als urheberrechtlich relevant eingestuft werden können.

In diesem Fall würden die im Urheberrecht statuierten Ausnahmen nicht greifen. Zwar dürfen Journalisten urheberrechtlich geschützte Werke bei der Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse verwenden (§ 50 UrhG), auch ansonsten darf man sie zitieren, wenn man sich geistig mit den Werken auseinandersetzt (§ 51 UrhG). Dies gilt aber nur für veröffentlichte Werke. Außerdem stellt Leaken von Dokumenten keine inhaltliche Befassung dar, die für die genannten Ausnahmen aber erforderlich sind. Nach bislang herrschender Meinung sind die Ausnahmen, die im Urheberrechtsgesetz geregelt werden, abschließend.

Damit wäre das Urheberrecht stärker als das Presserecht. Anders als im Spannungsverhältnis zwischen Presse-, Meinungs-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit einerseits und Persönlichkeitsrecht andererseits, die jeweils Grundrechte sind, ist im deutschen Recht keine Abwägung zum Urheberrecht anerkannt. Daher dürfen die Zivilgerichte nicht ohne weiteres eine solche einführen. Aus diesem Grund bleibt entweder der Rechtsweg, der bis zur Verfassungsbeschwerde ausgeschöpft werden muss, oder aber ein Richter verfährt nach Art. 100 GG und legt die Sache bereits früher dem Bundesverfassungsgericht vor.

Allerdings gab es vor einigen Monaten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, der sich zum Spannungsverhältnis zwischen Presserecht und Urheberrecht äußerte. Geklagt hatten dort Modeschöpfer, die das Verbreiten von Fotos über ihre Modenschauen verbieten wollten. Zwar gaben die Richter den Klägern recht, allerdings war ausschlaggebend, dass die Beklagten die Fotos auf ihrer Website zu kommerziellen Zwecken benutzten. Sie bereicherten sich also an der Kreativität der Schneider. Hätten die Beklagten jedoch über einen Missstand im Modebereich berichtet, etwa über magersüchtige Models, so hätte ein solch ideeller Bericht nicht durch Rückgriff auf Urheberrecht verhindert werden dürfen.

Exakt so liegt der Fall hier. Dem Bundesverteidigungsministerium geht es nicht um den Schutz kreativer Leistungen, sondern um das Prinzip. An dem Material besteht aber ein legitimes, sogar überragend wichtiges Interesse der Öffentlichkeit, denn solange deutsche Soldaten in Afghanistan eingesetzt werden, sollten wir schon wissen, wie das gegenüber der Politik wirklich begründet wird. Insoweit greift das „Lex Wallraff“, das bei Berichten über eklatante Missstände auch das Verbreiten rechtswidrig beschaffter Informationen erlaubt.

Im Ergebnis also spricht alles dafür, dass die Verbreitung der geleakten Dokumente nicht durch Urheberrecht eingeschränkt werden kann. Aus den genannten Gründen ist aber nicht auszuschließen, dass in den unteren Instanzen die Entscheidung des EGMR nicht angemessen umgesetzt wird. Am Landgericht Hamburg etwa brauchen die dortigen Richter erfahrungsgemäß häufig eine Extraeinladung. Sollte das Verteidigungsministerium die WAZ-Mediengruppe oder die NRW-Piraten verklagen, so gäbe es einen Musterprozess, der insoweit Rechtsklarheit erzeugen würde. Der Schuss dürfte daher nach hinten losgehen.

Auf der Hardthöhe wäre man gut beraten, den geordneten Rückzug anzutreten. Gegen das Piratenschiff wird auch die Marine nicht helfen … ;-)

Zur Vertiefung über das Verhältnis geleakter Dokumente zum Urheberrecht: Hoeren/Herring, MMR 2011, S. 143ff. und S. 500ff.

17. April 2013

Gesetzgeberischer Terror

Kurz nach den Anschlägen in Norwegen erklärten etliche „Experten“ zum Teil „mit Sicherheit“ Islamisten zu den Tätern. In Wirklichkeit war der Terrorist ein konservativ-katholischer Extremist. Das zivilisierte Norwegen hatte damals mit großer Besonnenheit reagiert und sich nicht psychologisch terrorisieren und in eine Überwachungsgesellschaft zwingen lassen. Ich verneige mich vor solchen Politikern.

Deutschland leidet ebenfalls unter einem konservativ-katholischen Extremist, nämlich unter dem Ex-Zeitsoldaten Hans-Peter Uhl. Nachdem die Rote Gefahr in den 1990er Jahren gebannt schien, betätigt sich der Mann bisweilen als Verschwörungstheoretiker und fordert immer neue Sicherheitsgesetze, mit denen Bürgerrechte eingeschränkt werden. Uhl, der nicht gerade durch IT-Kompetenz aufgefallenen war,  jedoch ausgerechnet die Leute vom CCC als „Pseudo-Computerexperten“ bezeichnet hatte, nannte seinerzeit „jede Rede von ‚Zensur‘ oder ‚Freiheitsbeschränkung‘ pervers.“ Leider ist dieser offenbar nicht ganz orientierte Mann nicht Vorsitzender eines oberbayerischen Stammtischs, sondern der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Wie sich nun in Italien herausstellt, wo man die Netzsperren tatsächlich eingeführt hat, bewahrheiteten sich die Horrorszenarien, vor denen die Bürgerrechtler gewarnt hatten: Die aufgebaute Netzinfrastruktur wird eingesetzt, um Urheberrechtsverstöße zu bekämpfen – und um politische Informationen zu zensieren, gestern etwa Indymedia. Es ist vor allem der Piratenpartei Deutschland zu verdanken, dass diese 2009 den konventionellen Parteien 2% ihres Machtanspruchs streitig machte, was zur parteiübergreifenden Rücknahme des im Übrigen wohl verfassungswidrigen Gesetzes führte.

Wie diese Übersicht verdeutlicht, hat die SPD jede Sauerei zum Abbau der Bürgerrechte mitgemacht, obwohl es hierzu keinen Anlass gab. Seit 20 Jahren gab es in Deutschland keine dem Linksterrorismus oder Islamisten zugeschriebenen Anschläge, solche hätten auch nicht durch Überwachungsgesetze verhindert werden können. Zur Aufklärung oder gar Verhinderung der NSU-Mordserie waren die Instrumente offensichtlich untauglich.

Nun also dürften die – nach wie vor nicht zugeordneten – Anschläge in Boston neuen Wind in die Segel der Terrorhysteriker blasen. Es wird daher schwierig sein, den Vertretern der beiden Volksparteien im Bundesrat ihre unsägliche Bestandsdatenauskunft auszureden. Wer sich noch nicht sein Hirn hat vergiften lassen, dem empfehle ich zur qualifizierten Meinungsbildung diese aktuellen Stellungnahmen:

16. April 2013

Uhl fordert Vorratsdatenspeicherung

Der bayerische Kabarettist Hans-Peter Uhl, der 2011 in die Rolle eines naiven Opas schlüpfte, der die „immer ausgetüftelteren Computer“ nicht versteht, hat erneut zugeschlagen. So schämte er sich nicht, aus den noch unklaren Explosionen in Boston politisches Kapital zu schlagen, um ausgerechnet die Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Die Pointe vermag allerdings nicht so recht zu zünden, denn in den USA ist die Überwachung ungleich krasser und hat die Anschläge offensichtlich nicht verhindert. Es würde mich auch überraschen, wenn sie wesentlich zur Aufklärung der Angelegenheit beitragen würde.

13. April 2013

Bestandsdatenauskunft? Nein Danke.

An diesem Wochenende haben Aktivisten kurzfristig in 28 Städten Demonstrationen gegen die vom Bundestag beschlossene Bestandsdatenauskunft organisiert, weitere Demos werden folgen. In Münster hatten wir heute als Experten zu Gast:

  • Dirk Schatz, MdL, Polizeikommissar a.D., Rede
  • Udo Vetter, Strafverteidiger und Lawblogger, Rede
  • Marina Weisband, Psychologiestudentin, Rede
  • Markus Barenhoff, Informatiker, Rede
12. April 2013

Bombenbauanleitungen

Als ich vor zwei Jahren für eine kleine Geschichte des Internetrechts („Von Links und rechtsfreien Räumen“) recherchierte, blätterte ich in juristischen Fachzeitschriften und musste über den Bullshit schmunzeln, den Ende der 1990er Hysteriker wie Internetphobiker Jürgen Rüttgers absonderten. Damals warnten paranoide Verschwörungstheoretiker vor „Bombenbauanleitungen“, die im Internet auf Menschenkinder lauerten. In den letzten beiden Jahrzehnten wäre mir allerdings nicht aufgefallen, dass die Anzahl der Bombenanschläge in Deutschland gestiegen wäre. Was man mit Unkraut-Ex und Zucker machen kann, war uns auch vor dem Internet bekannt.

Offenbar sind die damaligen Manuskripte, die so lustige Begriffe wie „Datenautobahn“ und „rechtsfreie Räume“ enthalten, versehentlich irgendwie auf den Schreibtisch eines verängstigten Bayern gelangt, den wir im folgenden nur noch „Cyberjoachim“ nennen wollen. Im verlinkten Video verzapft er u.a. den gleichen Müll, den Polizeigewerkschafter Rainer Wendt neulich auftischte. So glaubt Cyberjoachim daran, dass Hacker Atomkraftwerke angreifen können, weil er offenbar nicht weiß, was Stuxnet wirklich ist. Was Cyberjoachim noch so alles großartiges gesagt hat, muss man sich unbedingt reinziehen. Kommentieren muss man das allerdings nicht mehr detailliert, dazu wurde längst alles gesagt.

4. April 2013

Demos gegen Bestandsdatenauskunft

In Münster demonstrieren wir am Samstag, den 13.04., wie auch im gesamten Bundesgebiet gegen die Bestandsdatenauskunft.

Das Thema ist ernst. Wer einmal durch aberwitzige Ermittlungswut in irgendwelche Polizei- oder Geheimdienstdatenbanken gelangt ist, bleibt da drin und bekommt unsichtbare Probleme. In den 1980er Jahren reichte dafür aus, wenn man Halter eines Autos war, dessen Kennzeichen der Verfassungsschutz bei Anti-AKW-Demos vorsorglich notierte. Etliche Lehrerkarrieren endeten mit dem Zweiten Staatsexamen, weil man zu Uni-Zeiten in den Verdacht kommunistischer Umtriebigkeit geriet, was dem Beamtenverhältnis im Wege stand. Inzwischen reicht es aus, jemanden zu kennen, der jemanden kennt, für den sich die Behörden wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit interessieren. Unser Staat behandelt uns präventiv wie Terroristen und Verbrecher.

Wir jedoch sind der Meinung, dass sich souveräne Bürger nicht bespitzeln lassen müssen. Wenn auch Sie nicht Ihre privaten E-Mails, Ihre (sicherlich nur versehentlichen) Besuche auf Sex-Seiten oder die Daten Ihrer Familie und Freunde mit Behörden teilen möchten, die mitunter durch Datenlecks und -Missbrauch aufgefallen sind, dann laden wir Sie herzlich, gegen diese aktuell beim Bundesrat liegenden Schnüffelgesetze zu demonstrieren.

Wir treffen uns am Samstag, den 13.04., um 14.00 Uhr am Servatiiplatz zur Auftaktkundgebung, dann geht es durch die Fußgängerzone zum Kreisel zu einer kurzen Zwischenkundgebung, dann weiter durch die Fußgängerzone zum Schlossplatz zur Abschlusskundgebung und einer anschließenden Pressekonferenz.

Wir haben die anderen Parteien in Münster und einige Organisationen um Mitwirkung angefragt und suchen derzeit Redner. Zugesagt hat insoweit bereits Marina Weisband, vormalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland. Weitere Details folgen!