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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


3. April 2013

Kölner Stadtanzeiger erfindet Interview

In der heutigen Ausgabe des Kölner Stadtanzeigers kann man das hier lesen:

Köln (ots) – Die Kandidatenliste der Piraten in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl ist nach Auffassung eines führenden Parteienrechtlers angreifbar. „Ich halte das Gutachten zur fehlenden Rechtmäßigkeit bei der Listenaufstellung der Piraten für zutreffend“, sagte Professor Martin Morlok von der Universität Düsseldorf dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe). In besagtem Gutachten hatte eine Anwaltskanzlei aus Moers eine Fristverletzung bei der Einladung der Mitglieder kritisiert. Der Landesvorstand der Piraten hatte das Gutachten vor der Aufstellungsversammlung Ende Januar in Meinerzhagen selbst in Auftrag gegeben, dann aber vor den Mitgliedern und der Öffentlichkeit geheim gehalten. Morlok erklärte nun, es wäre „mehr als sinnvoll, würden die Piraten den Beschluss unter Einhaltung eines ordnungsgemäßen Verfahrens neu fassen“.

Ich habe gerade mit Prof. Morlok telefoniert. Er war gestern von dem Journalisten angefragt worden, wollte sich jedoch zunächst das Gutachten ansehen, wozu er bis jetzt noch gar nicht gekommen sei. Die „Zitate“ im Kölner Stadtanzeiger waren ihm neu.

Lieber Kölner Stadtanzeiger, heute ist der 3. April, nicht der 1.

UPDATE: Der Kölner Stadtanzeiger hatte mit einem Mitarbeiter Morloks gesprochen und dessen Rechtsauffassung Morlok in den Mund gelegt.

Weiteres UPDATE: Prof. Morlok hat sich der Bewertung seines Mitarbeiters inzwischen angeschlossen und die Kölner nachträglich autorisiert. Allerdings setzt die Bewertung „Anfechtbarkeit“ voraus, dass dies noch möglich wäre. Die Frist aus § 8 Abs. 4 SGO ist aber abgelaufen, ohne dass mir eine Anfechtung bekannt wäre.

Noch ein UPDATE: (Echtes) Interview mit Prof. Morlok.

1. April 2013

Stellungnahme zum „Ostergate“

Im Bezug auf die etwas knapp versandte formelle Einladung zur Aufstellungsversammlung der NRW-Piraten am 26./27.01.2013 in Meinerzhagen zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den 18. Deutschen Bundestag kommentiere ich wie folgt:

Es stellen sich zwei Fragen:

1. Können Parteimitglieder die Aufstellung erfolgreich anfechten?

2. Könnte der Bundeswahlleiter etwas beanstanden?

Beide Fragen beantworte ich mit: „Nein“.

Zu 1:

Aktuell können keine neuen Anfechtungen erklärt werden, weil die zweimonatige Anfechtungsfrist am 27.03.2013 verstrichen ist. Wer die AV bereits fristgerecht angefochten hat, benötigt ein sogenanntes „Feststellungsinteresse“. Ein solches wird etwa unterlegenen Bewerbern für eine Anfechtung zugebilligt, da nur solche einen greifbaren Nachteil erlitten haben könnten. Sofern überhaupt Bewerber innerhalb der Frist angefochten haben sollten, wäre unerfindlich, worin ein Nachteil liegen sollte, wenn diese offiziell erst wenige Minuten nach Mitternacht ihre Einladung im E-Mail-Postfach vorfanden. Die Angelegenheit betrifft alle gleichzeitig, der Termin war seit langem bekannt, das Bewerberportal seit etwa einem Monat freigeschaltet, niemand hätte auch nur eine Stimme mehr oder weniger bekommen.

Zu 2:

Auch der Bundeswahlleiter wird nichts zu beanstanden haben.

Zwar schreibt das Parteiengesetz vor, dass die Aufstellung außer in den Wahlgesetzen auch in den Satzungen zu regeln sei. Die Betonung liegt aber auf „zu regeln“. Eine andere Frage ist, inwieweit auch die Einhaltung dieser Regeln überprüfbar ist. Hierzu sagt die berühmte Entscheidung „BVerfGE 89, 243 – Kandidatenaufstellung“, die auch im umstrittenen Gutachten ausdrücklich und zentral genannt ist:

„Verstöße allein gegen das Satzungsrecht der Parteien sind wahlrechtlich ohne Bedeutung. „

Weiter steht dort:

„Zu den in §§ 21 Abs. 1 bis 4 und 6, 27 BWahlG normierten Anforderungen an die Kandidatenaufstellung durch politische Parteien gehört auch die Einhaltung eines Kernbestandes an Verfahrensgrundsätzen, ohne den ein Kandidatenvorschlag schlechterdings nicht Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sein kann. „

Ein „Kernbestand an Verfahrensgrundsätzen“ wurde bei einer denkbar demokratischen Wahl wie bei der AV Pampa zweifellos eingehalten.

Nervosität könnte bei der mit dem Gutachten beauftragten Kanzlei der weitere Leitsatz ausgelöst haben:

„Es begründet einen Wahlfehler, wenn die Parteien rechtlich mögliche und ihnen zumutbare organisatorische Maßnahmen zur Einladung der teilnahmeberechtigten Parteiangehörigen unterlassen.“

Nun war es sicherlich möglich und zumutbar, die formelle Einladung mit etwa einem Tag Sicherheitsabstand vor Fristende abzusenden. Sieht man sich den entschiedenen Fall aber einmal genauer an, so ging es dort aber darum, dass sich dort ein Bewerber durch einen Rechtsverstoß benachteiligt sah und der Vorwurf im Raum stand, man habe diesem nicht genug Gelegenheit gegeben, für seine Kandidatur zu werben. Diesem Einwand hatte das Bundesverfassungsgericht sogar Rechnung getragen, aber im Ergebnis trotzdem eine Mandatsrelevanz abgelehnt. Der dortige Bewerber hatte nicht plausibel machen können, dass bei korrektem Verfahren ein anderes Aufstellungsergebnis erzielt worden wäre.

So liegt der Fall hier. Ob die Einladungs-E-Mail einige Minuten vor Mitternacht oder nach Mitternacht eintraf, ist ohne erkennbare Relevanz für den Verlauf der AV Pampa, betraf jedenfalls alle Bewerber in gleicher Weise, benachteiligte niemanden. Ein vorsätzlicher oder wenigstens bewusster organisatorischer Mangel ist nicht erkennbar. Die verlangten „elementaren Voraussetzungen einer demokratischen Wahl“ wurden in Meinerzhagen offensichtlich eingehalten.

Und jetzt bitte Wahlkampf. Danke sehr.

Piratenpartei will Star Trek-Rituale einführen

Nachdem die Piraten beim Bochumer Parteitag mit dem satirisch gemeinten, aber leider von der Presse überwiegend negativ aufgenommenen Zeitreise-Antrag die Aufmerksamkeit von wichtigen Themen abgelenkt hatten, „nutzen“ sie nun erneut die Gelegenheit, um sich auf einem Parteitag lächerlich zu machen: So haben die Piraten mit ihrer Demokratiesoftware Liquid Feedback beschlossen, kommenden Mai auf dem Parteitag in Neumarkt über die Integration klingonischer Rituale in die Parteisatzung abzustimmen. Die jeweiligen Antragsteller beabsichtigen mit ihren Vorschlägen das Eindämmen von Streit, der bis zum Zeitpunkt des jeweiligen Rituals begrenzt werden soll.

Kernstück der geplanten Satzungsänderung ist die Adaption des klingonischen Entehrungsrituals. So soll es künftig dem Vorstand möglich sein, ein in Ungnade gefallenes Vorstandsmitglied zu verstoßen, um lähmendem Dauerstreit vorzubeugen. Nach einstimmig zu treffendem Beschluss der übrigen Vorstandsmitglieder wird die Verstoßung vollzogen, in dem man den Delinquenten eines letzten Blickes würdigt. Sodann verkreuzt ein Vorstand nach dem andern beide Arme vor der Brust und wendet dem Verstoßenen den Rücken zu. Anschließend muss der Entehrte den Raum in Schande verlassen.

Als wenig aussichtsreich gilt hingegen ein Antrag zur Einführung eines Rituals, das an die vulkanische Gedankenverschmelzung angelehnt ist und Unmut über eine parteiinterne demokratische Niederlage abfedern soll. So soll eine Abstimmung über zwei konträre Ansichten fixiert werden, in dem sich die beiden Kontrahenten in einem Ritual auf das erzielte Abstimmungsergebnis einschwören und fortan so zu behandeln sind, als hätten beide diese Ansicht schon immer geteilt.

Als mit dem Transparenzdogma unvereinbar wurde ein Vorschlag verworfen, Flüche und Droh-SMS künftig nur in klingonischer Sprache abzufassen. Ziel des Antragstellers war es, negative Presse zu vermeiden, da Medienvertreter selten klingonisch verstehen und erfahrungsgemäß bei Piratenthemen grundsätzlich nicht mehr recherchieren.

Zurückgezogen wurde ein Antrag zur Einführung des klingonischen Schreirituals bei Todesfällen, nachdem der Antragsteller überzeugt wurde, dass dieses Vorgehen nicht mit aktuell herrschenden Vorstellungen über Pietät in Einklang zu bringen ist.

Ein weiteres angedachtes Ritual, zu Beginn jedes Wahlkampfeinsatzes die klingonische Hymne abzusingen, wurde aus Bedenken wegen der GEMA ebenfalls aufgegeben.

Keine Mehrheit fand der offensichtlich als Trollerei gemeinte Vorschlag, bei Eheschließung zwischen Piraten die betazoidische Nackthochzeit vorzuschreiben.

UPDATE: Bitte unbedingt das Datum beachten … ;)

26. März 2013

Rainer Stickelberger (SPD) will die Vorratsdatenspeicherung

Irgendwer hat offenbar gefehlt, als wir das mit der Vorratsdatenspeicherung durchgenommen hatten. Dieser Mensch konnte nunmehr als „Rainer Stickelberger“ (SPD) identifiziert werden.

Weisband bei WestArt

Ihre Tingeltour für ihr Buch „Wir nennen es Politik“ beendete Piratin Marina Weisband mit einem wirklich sehenswerten Talk bei WDR WestArt. Soweit mir bekannt, wurden im deutschen TV die Positionen zu Liquid Democracy nie anschaulicher erklärt. Bemerkenswert sind die Eloge des Politikwissenschaftlers Alrbrecht von Lucke auf ihr Buch, sowie der Respekt von NRW-CDU-Chef Armin Laschet, den der piratische Geist offenbar bereits erfasst hat.

Bei dieser Gelegenheit sei auch auf eine Initiative der NRW-Medienministerin hingewiesen, die das  Mediengesetz online diskutieren will. Ob ernst gemeint, oder nur Pressegag, wie man sie in einigen Wahlkämpfen bereits gesehen hat, wird man sehen.

25. März 2013

Prägnantes Video zum Leistungsschutzrecht

Siehe auch Heldenstadt.de.

 

23. März 2013

Vorsicht beim Spiegeln von SPIEGEL

„Die Redaktion von SPIEGEL ONLINE “ lässt uns seit gestern wissen, wie sie zum Leistungsschutzrecht steht:

Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.

Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache.

Danke, aber das Verlinken von Artikeln ist auch ohne gnädige Erlaubnis zulässig. Wer URLs in das www einstellt, will nun einmal verlinkt werden. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Dass man Werke mit deren Titel bezeichnen darf, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil darf ein Werk ohne Einwilligung des Urhebers nicht einmal anders bezeichnet werden, vgl. § 13 UrhG (im politischen Diskurs hierüber ggf. aber schon).

Was die komplette Übernahme von Artikeln betrifft, stellt SPON zutreffend fest, dass die wie bisher auch nicht ohne Erlaubnis zulässig ist. Das LSR bringt also insoweit nichts Neues.

Und jetzt „schenkt“ uns SPON auch noch das Zitieren – ebenfalls eine an sich im Urheberrechtsgesetz längst geregelte Sache. Das Problem beim Zitieren aber ist, was unter „erhebliche Textpassagen“ verstanden werden soll. Wenn ich zu knapp zitiere, kann ich Dinge aus dem Zusammenhang reißen, den Autor in Misskredit bringen, ggf. sein Werk sogar entstellen. Ich muss also, wenn ich den Gedanken korrekt wiedergeben will, schon das Wesentliche zitieren. Was genau bitte unterscheidet das „Wesentliche“ vom „Erheblichen“?

Mit meinem obigen Zitat habe ich möglicherweise bereits gegen die Konzeption des LSR verstoßen, sehe mich aber außerstande, den SPON-Artikel kürzer wiederzugeben, ohne den Sinn zu entstellen. Da ich mich also vielleicht schon jetzt gegen das Konzept des LSR versündigt habe, macht es dann sicherlich auch nichts mehr, wenn ich weiter zitiere:

Übrigens: Wir bieten Ihnen Überschriften, Anrisse und Links auf unsere Artikel auch als RSS-Feed an. SPIEGEL ONLINE nutzt dieses offene Datenformat, um Überschriften und Snippets im Web zu verbreiten.

Aha. SPON will also selbst bestimmen und kontrollieren, wie seine Werke in Kurzdarstellung kommuniziert werden. Ich persönlich möchte aber beim Hinweis auf Artikel und der Inhaltsangabe schon selbst beurteilen und mitteilen, was da wohl wirklich drin steht und was davon wichtig ist und lehne derartig bevormundende Handreichungen dankend ab.

Es ist also nach wie vor völlig unklar, was uns SPON denn nun wirklich gestattet.

Unerfindlich ist vor allem, wie bei nichtkommerzieller Übernahme „erheblicher Textanteile“ für SPON ein Schaden entstehen soll. Wenn solche erheblichen Textteile mit dem Original verlinkt sind, werden diese SPON Leser zuführen, sind also eine gute und kostenlose Werbung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendjemand für die Wiedergabe von SPON-Artikeln Geld bezahlen würde, wenn er sie genauso gut kostenlos verlinken kann. Da geht kein Geld verloren. Der Bundestag ist beim LSR einem Phantomschaden aufgesessen.

22. März 2013

Anti-GEZ-Demos? Nein, Danke.

Ja, wir haben die GEZ als Schnüffelbehörde gehasst. Leute, die ganz früher sogar in Mülltonnen nach TV-Zeitschriften wühlten, um den Besitz von Rundfunkempfangsgeräten zu beweisen. Leute, die in Studentenwohnheimen überfallartig mit der Tür ins Haus fielen, sich frech aufs Bett setzten, und dann einen Kaffee verlangten. Leute, die [hier bitte x-beliebige GEZ-Geschichte aus Bekanntenkreis einsetzen]. In der Form gibt es die GEZ seit der Haushaltsabgabe offenbar nicht mehr.

Ja, man kann sich darüber streiten, ob der „Service-Beitrag“ zu hoch ist. Man kann die Art und Weise kritisieren, wie das aktuell gerade geregelt ist. Und man kann am Umgang mit unseren Daten deutliche Kritik üben. Man kann sich auch Gedanken darüber machen, ob die Rundfunkhäuser mit unserem Geld wirklich wirtschaftlich arbeiten, und ob sie ihrem Informationsauftrag ausreichend genug nachkommen, wenn etwa Desinformation über die Piraten gestreut wird („Urheberrecht abschaffen“ …). Man kann sich darüber unterhalten, ob unser Geld für Fußball oder überteuerte Shows ausgegeben werden soll. Kann man alles machen.

Aber den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablehnen, der nun einmal irgendwie finanziert werden muss, kann man eher nicht. Wir haben in Deutschland das beste Rundfunksystem der Welt. Wer mal in Italien oder in den USA die Fernsehlandschaft nach halbwegs unabhängigen politischen Informationen absucht, wird von Fundamentalkritik am Rundfunksystem ganz schnell geheilt. Unser Rundfunksystem ist eine kulturelle Errungenschaft. Vergleichbares Qualitätsfernsehen wie Phönix, ARTE usw. gibt es im Privat-TV nicht. Aber selbst unser Privat-TV kann sich angesichts der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz nur punktuell erlauben, gewisse Mindeststandards zu unterbieten.

Diesen Samstag hat die – gähn – NPD zu Demonstrationen gegen die GEZ aufgerufen. Nicht auszuschließen, dass sich der eine oder andere Krawallrentner davon angesprochen fühlt. Es mag auch unter den 34.000 Piraten die eine oder andere verirrte Seele geben, die Spaß an Fundamentalkritik am Rundfunksystem hat. Unsere Partei aber hat mit Fundamentalkritik am Rundfunksystem nichts zu tun.

Mein erster Shitstorm!

Endlich habe auch ich meinen ersten Shitstorm!

Ich hatte gebloggt (oder bloggen wollen), dass wir mit unseren eigentlichen Kernthemen nicht wahrgenommen werden und wie Wähler mit Präferenzen „Gender-Gerechtigkeit“, „BGE“ und „Anti-Schwarz-Gelb“ wohl entscheiden werden.

Auf Twitter werden mir gerade etliche Positionen und Intentionen angedichtet. Man wirft mir Frauenfeindlichkeit und ähnliches vor. Alle Blogpostings, in denen ich mich etwa für mehr Frauen bei den Piratinnen ausgesprochen und mich über Fortschritte gefreut hatte, sind vergessen. Man wirft mir vor, ich würde andere Parteien „empfehlen“ usw., nur weil ich mich in Wählerlogik hinein versetze. Letzteres wird dann auch gleich als Opportunismus betrachtet.

Einen Vorwurf, den ich mir allerdings gefallen lassen muss, ist der, dass ich Themen gegeneinander ausgespielt habe. Dieser Eindruck mag entstanden sein, und das wäre dann auch nicht in Ordnung. Die genannten Themen sind durchaus wichtig, sie sind aber nicht der Grund, warum die Piratenpartei gegründet wurde. Die eigentlichen Kernthemen wurden im letzten Halbjahr von den Talkshowpiraten nicht mehr wahrnehmbar kommuniziert.

Wenn ich in den letzten Monaten auf die Piraten angesprochen werde, dann wird uns immer vorgeworfen, unser BuVo würde nur streiten und dass wir auf unserem Bochumer Parteitag über einen „Zeitreiseantrag“ abgestimmt haben. Letzterer war zwar witzig und pädagogisch wertvoll, aber wurde in der Öffentlichkeit bestenfalls als Klamauk, häufig offenbar sogar als ernst gemeint wahrgenommen. Im gleichen Atemzug wird dann meistens auch noch dieses urheberrechtsgeschützte Buch vom letzten Jahr erwähnt, das „die Piraten“ ihre Glaubwürdigkeit gekostet habe.

Wenn selbst politische Journalisten nicht wissen, dass wir gegen Überwachung und für Datenschutz eintreten, dann haben wir verdammt viel falsch gemacht und offenbar falsche Schwerpunkte gesetzt. Übereinstimmend wurde mir von den Journalisten gesagt, wir hätten letztes Jahr alle Chancen der Welt gehabt. Und wir haben es vermasselt.

Die Parteien haben den Piraten gestern eine wichtige Nachricht geschickt

Es waren die Piraten, welche 2009 den etablierten Parteien 2% ihres Machtanspruchs nahmen und auf diese Weise zur Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes zwangen. Es waren die Piraten, die im NRW-Wahlkampf 2010 auf das Jugendmedienschutzgesetz hinwiesen, das aus dem Internet ein Kindernet machen sollte – und es war dann NRW, das sich dem entsprechenden Staatsvertrag verweigerte. Es waren auch die Piraten, die das unverstandene Thema ACTA 2012 auf die Agenda setzten, 100.000e Menschen bei Minustemperaturen auf die Straße brachten und hüpften, bis ACTA sogar in Brüssel(!!!) fiel.

Das waren die Piraten, vor denen die etablierten Parteien Schiss hatten.

Wie wir gestern beim Leistungsschutzrecht im Bundesrat und beim neuen Überwachungsgesetz im Bundestag gesehen haben, sehen nicht einmal rot-rüne Politiker noch einen Anlass für Scham.

Wie ich bereits neulich schrieb, ist nicht einmal allen politischen Journalisten bekannt, dass Datenschutz zu unseren Kernthemen zählt. Die GRÜNEN werden Piraten nicht fürchten müssen, denn wenn sich die Piraten lieber ideologischen Luxusthemen weltbewegenden, menschenunwürdigen Diskrimierungen widmen wie der Bekämpfung von Bad Taste-T-Shirts oder von rosa Überraschungseiern, wird die insoweit interessierte Wählerschaft bei gleichem Angebot wohl eher der Partei die Stimme geben, die ihre organisatorischen Kinderkrankheiten so langsam hinter sich hat. Wer das BGE für absehbar durchsetzbar hält, findet mit der Linkspartei eine parlamentarisch erfahrenere Alternative. Wer Schwarz-Gelb verhindern will, wird im Zweifel die SPD unterstützen, weil die Stimme nicht an der 5%-Hürde zu scheitern droht.

Wenn die Piraten in der Bundestagswahl etwas melden wollen, wären sie gut beraten, sich auf ihre Kernthemen zu konzentrieren und diese zu betonen. Es wird Zeit, das Thema Datenschutz so laut und deutlich zu kommunizieren wie irgendwie möglich.

Update: Ob rosa Überraschungseier oder selbstironische Bad Taste-T-Shirts Diskriminierung sind, soll jeder beurteilen, wie er will. Diese Partei hat aber wichtigere Anliegen.

UPDATE: SELBSTVERSTÄNDLICH sind Gleichberechtigung, Integration Antidiskriminierung wichtig. Aber aktuell geht unser eigentliches Profil in der öffentlichen Wahrnehmung unter.