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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


13. März 2015

Vorderstraße ./. Kompa, Oberlandesgericht Frankfurt 6 W 4/15

Inzwischen hat die hessische Justiz den Abweisungsbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt 6 W 4/15 vom 28.01.2015 in Sachen Vorderstraße ./. Kompa veröffentlicht. Vergeblich hatte der Fotofreund Dirk Vorderstraße versucht, dieses Posting verbieten zu lassen.

Der Antrag war allerdings nicht nur wegen zwischenzeitlich eingetretener Erledigung unbegründet, sondern auch aus anderen Gründen. So empfiehlt sich der Kollege Herr Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm, & Rosenbaum als Gerichtsstandsflieger und hatte auch den Verfügungsantrag an einem völlig unbeteiligten Gericht verfolgt, da beide Parteien ihren ordentlichen Gerichtsstand im OLG-Bezirk Hamm haben. Die Gerichtsstandswahl war schon deshalb erstaunlich, weil das Landgericht Köln ihn in zwei Hinweisbeschlüssen hatte wissen lassen, dass es kein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Fotografen und einem Rechtsanwalt erkennen konnte. Damit entfällt der fliegende Gerichtsstand nach § 14 UWG.

Ein solches Prozessverhalten aber spricht gegen die Dringlichkeit eines Anliegens, die man nun einmal bei Anträgen im einstweiligen Rechtsschutz benötigt. Dazu hatte ich am 25.01.2015 vorgetragen:

Eine Inanspruchnahme der Gerichte war nicht geboten, da der Antragsteller sein vorgebliches Rechtsschutzziel ungleich schneller und leichter im Wege einer Abmahnung hätte erreichen können, was er vorsätzlich unterließ. Derjenige Mitbewerber, dem es nur oder in erster Linie auf die Abstellung eines tatsächlichen oder vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes ankommt, wird bestrebt sein, dies schnell und unter Vermeidung überflüssiger Kosten zu erreichen, vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 28.11.2013 – 31 O 130/13; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. September 2013 – 2 AR 28/13.

Selbst bei Annahme einer Hinweispflicht zur fehlenden Zuständigkeit wäre der Antrag wegen vom Antragsteller verzögerter Sachbehandlung unzulässig. So entfällt die nach §§ 935, 940 ZPO erforderliche Dringlichkeit, weil die mutwillige Wahl des unzuständigen Gerichts den Zeitraum für eine ihm günstige Entscheidung sinnlos verlängert. So hat der Antragsteller wider besseren Wissens nicht nur das unzuständige Gericht gewählt, sondern gebotene Ausführungen zur Zuständigkeit und Hilfsanträge bewusst unterlassen und provoziert auf diese Weise Schriftverkehr und ggf. langwierige Verweisungsentscheidungen sowie erneute Einarbeitung mindestens eines weiteren Gerichts. Dann aber kann es ihm so eilig nicht sein. Das unschlüssige Prozessverhalten ist im Effekt einem dringlichkeitsschädlichen Antrag zur Terminsverlegung oder Verlängerung einer Begründungsfrist gleichzusetzen, vgl. OLG Hamm NJWE WettbR 1996,164; Enders/Börstinghaus, Einstweiliger Rechtsschutz, 2. Aufl. 2010, Rdnr 95.

Gegen ein Rechtsschutzbedürfnis spricht auch die Tatsache, dass der Antragsteller in dieser sofortigen Beschwerde vom 29.12.2014 und bis heute die wesentliche Tatsache unterschlägt, dass das Kammergericht die sofortige Beschwerde gegen den Abweisungsbeschluss des Landgerichts Berlin mit Beschluss vom 19.12.2014 zurückgewiesen hatte, was der Antragsgegner glaubhaft macht durch Vorlage des Beschlusses Kammergericht Berlin, 5 W 356/14, vom 19.12.2014.

Herr Vorderstraße hat durch seinen Anwalt Herrn Arno Lampmann erklären lassen, dass er im Bezug auf den Sachverhalt des Abweisungsbeschlusses keine Hauptsacheklage erheben wird.

Herr Vorderstraße und sein Anwalt Herr Arno Lampmann versuchen gegenwärtig, das Landgericht Münster von einem Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien zu überzeugen.

11. März 2015

OLG Köln: Kohl schwant Gutes

Der Verlag von Buchautor Heribert Schwan hat wohl auch am Oberlandesgericht Köln keinen Erfolg.

Das OLG Köln ist wie das Landgericht der Ansicht, dass Dr. Schwan im Verhältnis zum Kläger eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung traf. Die Verträge zwischen dem Kläger und dem Drömer Knaur Verlag einerseits und diesem und Dr. Schwan andererseits sähen vor, dass Dr. Kohl das Letztentscheidungsrecht über die Verwendung seiner Äußerungen als solche wie auch über den konkreten Inhalt und den Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zustehe. Beide Verträge des Verlags seien inhaltlich aufeinander abgestimmt und dem jeweils anderen Vertragspartner bekannt gewesen, der Vertrag zwischen Verlag und Schwan sei Kohl vereinbarungsgemäß zur Billigung vorgelegt worden. Das vertragliche Gefüge sei insgesamt dahingehend zu bewerten, dass Dr. Schwan im Rahmen seiner Tätigkeit in dienender Funktion gehandelt habe und er auch gegenüber Kohl zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen sei. Dementsprechend habe Schwan keine der Äußerungen Kohls, die in der Zusammenarbeit erfolgt sind, verwenden dürfen, es sei denn, diese seien ohnehin bereits öffentlich bekannt gewesen.

Damit wird der Rechtsstreit primär vertragsrechtlich entschieden, ohne dass es auf es auf einen Rückgriff auf Persönlichkektsrecht oder Urheberrecht ankommen wird. Die Verträge zwischen den Beteiligten lagen mir leider nicht vor, als ich mal die Rechtslage kommentierte (Heribert Schwans Ko(hl)portage).

Die Entscheidung soll am 05.05.2015 verkündet werden.

6. März 2015

In geheimer Mission

Letzten Samstag hatte ich in Berlin etwas Zeit totzuschlagen, und so setzte ich mich vor die Spionverwahranstalt, die seit fast einem Jahrzehnt in Berlin gebaut wird. Immerhin handelt es sich um das teuerste Bauprojekt des Bundes aller Zeiten, da will man als Steuerzahler auch ein bisschen genießen.

Das machte alles einen sehr friedlichen Eindruck, niemand lupfte seinen Schlapphut. Zwischendurch kam ein schwarzer Pudel an, der an meinen Schuhen herumschnüffelte. Das erinnerte natürlich an den Buchtitel „Schnüffler ohne Nase“, das erste große Enthüllungsbuch über den BND. Das hatte damals die Inlands-Observation des Fachautors Erich Schmidt-Eenboom ausgelöst.

Bei meinem Besuch bin ich zwangsläufig in das Visier der Überwachungskameras geraten, so dass ich nun Teil eines Staatsgeheimnisses bin. Seit diese Woche gemeldet wurde, dass Unbekannte am Dienstag in das perfekt bewachten Gebäude eingedrungen sind, um die Wasserhähne zu demontieren, werden die Videos wohl etwas genauer ausgewertet werden. Ich auch gespannt, wann hier jemand mal auftaucht und unter einem Vorwand meine Wasserhähne sehen möchte … ;)

Der Wasserschaden wird in die Millionen gehen. Der Etat fehlt dann natürlich für die Öffentlichkeitsarbeit des BND. Die hatten 1967 mal verdeckt einen Spielfilm Mister Dynamit. Morgen küsst euch der Tod über einen BND-Agenten protegiert, der der CIA unter die Arme griff. Hauptdarsteller Lex Barker benötigte damals einen Anwalt, um an seine Gage zu kommen. Der Film war so peinlich, dass er kollektiv in Vergessenheit geriet. Selten hatte der BND derart effizient etwas vertuscht …

 

4. März 2015

Lagebericht Innere Sicherheit ist nunmehr gesichert!

 

 

Letzten Samstag habe ich mir die derzeit in Berlin gastierende Ausstellung des Hauses der Geschichte zur RAF angesehen. Unter den Exponaten war auch ein Faxausdruck aus den 1970ern mit dem damals geheimen täglichen „Lagebericht Innere Sicherheit“. Bis heute existiert eine Rundmail der Sicherheitsbehörden über aktuelle Infos rund um Terrorismus und Organisierte Kriminalität, deren Inhalt und Empfängerkreis der Geheimhaltung unterliegen.

Bislang gab es offenbar keine oder etwas laxe Richtlinien, was da so verbreitet werden darf. Das habe ich inzwischen geändert. Ja, ich. ;)

Die Rundmail konnte nämlich bislang dazu missbraucht werden, um behördeninterne Informationen an die Presse zu lancieren und die Quelle zu anonymisieren. Denn investigative Magazine haben nun einmal einen guten Freund bei der Polizei oder im Geheimdienst, der ihnen eine Kopie durchsticht, und bei dem geheimen wie vermutlich dreistelligen Empfängerkreis kann man Leaks kaum rückverfolgen.

Nachdem der Lagebericht im Oktober 2012 dazu missbraucht wurde, um halbgare Behördeninterna über einen Piraten an den SPIEGEL zu spiegeln, haben wir den Bundesdatenschutzbeauftragten in Marsch gesetzt. Nach zwei Jahren hat er – inzwischen eine sie – den Verantwortlichen auf die Finger geklopft. Infolgedessen wurden nunmehr die redaktionellen Richtlinien für den Lagebericht Innere Sicherheit verschärft.

Auf presserechtlichen Terz gegen den SPIEGEL hatten wir übrigens bewusst verzichtet, denn mein Mandant, ein Pirat der ersten Stunde, achtet die Pressefreiheit fundamental. Die ganze Geschichte meines terroristischen Mandanten habe ich auf Telepolis erzählt. In einer Gastrolle: Kollege Udo Vetter. ;)

3. März 2015

Erpressung von Leistungsschutzgeld

Am Mittwoch debattiert ein Ausschuss des Bundestags über die gebotene Abschaffung des eigenartigen Leistungsschutzrechts für Presseverleger. U. a. der Kollege Thomas Stadler wird dort als Sachverständiger auftreten. Bereits im Dezember hatte eine Expertenrunde zu diesem Thema u.a. mit meinem früheren Chef Prof. Dr. Hoeren stattgefunden.

Auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen wird sich am 12.03.2015 mit dem Thema im Rahmen eines Fraktionsantrags zur Abschaffung des LSR beschäftigen. Dazu habe ich eine Stellungnahme als Sachverständiger eingereicht.

27. Februar 2015

Griechenland-BILD

 

Ich beteilige mich ja nur selten am BILD-Bashing, weil durch einseitige Dämonisierung eines Blatts andere Medien verharmlost werden. Nur, weil anderswo die Sätze länger sind, sind sie nicht besser.

Doch die aktuelle Anti-Griechenland-Kampagne nimmt Formen an, die man nur noch Hetze nennen kann. Das ist eine Verrohung der Sitten in der deutschen Presselandschaft, die ich vor dem „Stoppt Putin jetzt!“-Cover des SPIEGEL nicht für möglich gehalten hätte. Offenbar erleben wir gerade eine kulturelle Rückentwicklung. Der Deutsche Journalisten Verband hofft noch auf Einsicht.

Ich finde es ja selten dreist, dass uns ausgerechnet Belá Anda etwas über Finanzen erzählen will. Der machte jahrelang für den AWD von Carsten Marschmeyer den Grüßaugust, wo man parasitär sowohl den Beratungsopfern als auch dem eigenen Personal das Geld aus der Tasche fingerte.

26. Februar 2015

Wo bleibt der BND-Whistleblower?

 

Diese im Dezember auf arte gelaufene Doku berichtet eindrucksvoll über US-Bürger, die in ihrer Eigenschaft als CIA-, NSA- und State Department-Mitarbeiter Rückgrat bewiesen und nicht mitlaufen wollten, als sie erkannten, dass die gegen „feindliche“ Länder und Terroristen entwickelten Instrumente heimlich gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden.

Heute nun tun sich im NSA-Ausschuss des Bundestags weitere Abgründe auf, siehe Liveblog von netzpolitik.org. Unsere Politiker und Geheimdienste nehmen nahezu hemmungslos Zugriff auf unsere Telekommunikation, etwa von der BND-Anlage in Schöningen aus, deren Bewandtnis in den Snowden-Dokumenten nur als „das Geheimnis“ bezeichnet wird.

Mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun. Es wird Zeit, dass auch mal in der Geheimdienst-Community die Selbstachtung aufbringt und an die Öffentlichkeit geht. Es reicht langsam.

24. Februar 2015

Der Hacker, der sich selber hackte

 

In „House of Cards“ versucht ein investigativer Reporter, einen Politiker durch Einsatz eines USB-Sticks auszuspionieren. Diesen will er in einem Rechenzentrum heimlich anbringen, stellt sich dabei jedoch so dilletantisch an, dass er sich dabei erwischen lässt, zumal seine Aktion verraten war, bevor sie begann. Täuschung in real life ist halt nicht jedermanns Sache …

Nun hat sich ein ähnlicher Fall in der Taz-Redaktion ereignet. So versuchte ein Taz-Mitarbeiter, einen USB-Keylogger verschwinden zu lassen. Die Taz schreibt in eigener Sache:

Am späten Vormittag versucht sich die Praktikantin am betroffenen Rechner einzuloggen. Wieder ein Problem. Allerdings ist der Rechner nicht komplett stillgelegt, wie es die EDV geplant hatte. Also macht sich ein Mitarbeiter daran, der Praktikantin einen anderen Rechner hinzustellen und einzurichten.

Während er daran arbeitet, beobachten mehrere Mitarbeiter, wie ein taz-Angestellter seine Zeitung über die Rückseite des betroffenen Rechners hält und den Keylogger entnimmt. Er habe nur einen USB-Stick herausgezogen, sagt der Erwischte laut Augen- und Ohrenzeugen. Der EDV-Mitarbeiter nimmt ihm den Stick ab. Gemeinsam gehen sie in die EDV. Es ist zwölf Uhr. Der Kollege äußert sich nicht weiter, geht auf die Toilette, dann an seinen Arbeitsplatz. Auch gegenüber dem herbeigerufenen Abteilungsleiter und einem Mitglied der Geschäftsführung sagt er nichts zu den Vorwürfen. Der Kollege verlässt die taz.

Es wäre vermutlich schwierig gewesen, einen USB-Stick einem Täter zuzuordnen. Im Fachjorgon nennen Strafrechtler so etwa „ungeschicktes Nachtatverhalten“.

Zur Rechtslage habe ich gestern bei Telepolis geschrieben: „Befugtes Spionieren“.

23. Februar 2015

Bürger4

Die vom Bayrischen und Norddeutschen Rundfunk co-produzierte Doku Ciizenfour hat den Oscar gewonnen. Der Film musste in Deutschland geschnitten werden, weil in den USA die erforderliche Pressefreiheit nicht gewährleistet war. Damit ist über den Zustand des Mutterlandes der Bürgerrechte, das in der gesamten Welt die Demokratie herbeibomben will, eigentlich alles gesagt. Snowden war bereit, lieber sein Land zu verlassen als überwacht zu leben.

22. Februar 2015

Stoppt manipulative Überschriften jetzt!

Immer, wenn ich auf einen Beitrag von BILD verlinke, empört sich reflexartig irgendein selbsternannter Tugendwächter oder zitiert gar Max Goldt. Bei Verlinkung von SPIEGEL Online (mitverantwortet von Ex-BILD-Mann Nikolaus Blome) eigenartigerweise noch nie. Freunde, mal ganz unter uns: Abgesehen von der Satzlänge sehe ich keinen, aber wirklich gar keinen Unterschied zwischen den beiden Medien. Beispiel gefällig?

Der heutige SPON-Ukraine-Beitrag hat folgende Überschrift und Dachzeilen:

Ukraine-Krise: Die fehlerhafte Revolution

Ein Jahr nach den Schüssen auf dem Maidan ist es Zeit für eine Bilanz: Kiew und der Westen haben es dem russischen Aggressor zu leicht gemacht. Ihre Fehler spielten dem Kreml in die Hände.

Na, was bleibt wohl hängen? Insbesondere bei den wohl meisten Lesern, die nur die Überschriften lesen und die anschließende Buchstabenwüste meiden? Richtig: Putin war der Aggressor der Schüsse auf dem Maidan. Und natürlich Profiteur.

Zum Mitmeißeln: Bei den Schüssen auf dem Maidan schossen unbekannte Sniper auf beide Parteien. Ein Jahr später deutet vieles darauf hin, dass dies zur taktischen Destabilisierung geschah. Das scheint SPON aber nicht zu interessieren. Falscher Gegner.

Putin dürfte das geringste Interesse an der Destabilisierung der Ukraine und damit der Krim gehabt haben. Was SPON da betreibt, ist schlichtweg Kriegstreiberei. Und jeder, der SPON gegenüber BILD verharmlost, trägt dazu bei.

(Bild: Hier geklaut.)