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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


27. August 2009

Mitesser

Siehe auch Süddeutsche.

Provinzposse: Falsches Ministerium zugeordnet

In einer Glosse eines Provinz-Blattes haben Provinz-Sozis dem NRW-Grünen Michael Vesper versehentlich das Amt des Verkehrs- und Wirtschaftsministers angedichtet. Tatsächlich ist der Mensch Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport.

Normalerweise kontert man sowas im Wahlkampf, macht daraus einen Gag oder nimmt es nicht zur Kenntnis. Nicht so die Provinz-Grünen. Man erwirkte wegen der offensichtlichen wie wohl eher unbedeutenden Verwechslung eine einstweilige Verfügung. Vor Gericht gab es dann einen Vergleich auf Augenhöhe. Warum so etwas vor Gericht ausgetragen werden muss, weiß ich nicht. Dass ich solch uncoole Minister nicht wählen würde, weiß ich hingegen ganz genau.

Sie glauben, es geht nicht peinlicher? Aber ja doch: Provinz-CDUler ruft zum Boykott einer Zeitung auf, die weder seinen Geburtstag würdigte, noch sein Grußwort zum Schützenfrühstück in Salzgitter.

25. August 2009

Aktienblog gibt nicht auf

Wie hier im Blog prognosdiziert, unterlag das Aktien-Blog vor dem Landgericht Hamburg gegen Markus Frick. Es ging um Richter Buskes generelle Rechtsauffassung, dass im Zeitpunkt einer Berichterstattung aktuelle Änderungen berücksichtigt werden müssen, welche von der 25.Zivilkammer offenbar geteilt wird. Ein zum Zeitpunkt x wahrer Sachverhalt kann inzwischen unwahr geworden sein. Also heißt die Devise für jede Zeitung: Kurz vor Druckfreigabe noch mal alle Beteiligten anrufen, ob es etwas neues gibt.

Grundsätzlich ist es ja zu begrüßen, wenn sich Journalisten um solide Recherche und damit eben auch um Aktualität bemühen. Aber so, wie sich die Hamburger Richter die Dinge vorstellen, kann man nicht wirklich Journalismus praktizieren.

Das Aktien-Blog will es wissen und hat Berufung angekündigt. Doch trotz partieller Fortschritte, etwa in der Frage des User Generated Content, ist auch der Weg zum hanseatischen Oberlandesgericht für die Verwirklichung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nicht allzu ergiebig.

23. August 2009

Der gute Ruf des Markus Frick – nach seinem Sculp!

Mehrfach ging Bäckermeister Markus Frick gegen unliebsame Berichterstattung vor. Wenig Erfolgsaussichten wird er jedoch haben, wenn darüber berichtet wird, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage gegen den guten Mann erhoben hat, und zwar wegen des Verdachts auf Marktmanipulation. Er selbst hat ja inzwischen „Scalping“ auch eingeräumt.

Kennen Sie eigentlich irgendeinen Börsenjournalisten, der nicht nach diesem Prinzip arbeitet? Das wäre ja dann auch ein ziemlicher Amateur …

21. August 2009

User Generated Content – auch das Landgericht Berlin hat es kapiert

Der Kollege Thorsten Feldmann meldet, dass auch die Pressekammer Landgericht Berlin zur Frage der Haftung für Beiträge Dritter der Linie vernünftiger OLGs folgt: In einem aktuellen Hinweisbeschluss ließ Richter Mauck wissen, dass eine Haftung für Beiträge Dritter (Foren, Wikis, Blogs) erst ab Kenntnis des Betreibers besteht. Wird man auf einen Verstoß hingewiesen , muss man zwar ggf. sofort löschen, aber keine Kosten für eine Abmahnung tragen.

So sah es allerdings noch Richter Buske von der liebenswerten Hamburger Pressekammer, dem ich letztes Jahr vergeblich von der Unvereinbartkeit von solch einer uferlosen Haftung mit der Diskussionskultur zu überzeugen versuchte. Unsere Verfassungsbeschwerde läuft …

Dass eine Löschungsaufforderung natürlich Hand und Fuß haben muss, erläutert der Kollege Udo Vetter in seinem Lawblog.

18. August 2009

Steter Tropfen hölt den Stein

Am Sonntag war ich zu Gast bei einer Geburtstagsfeier in Hamburg-Altona. Einige Gäste kamen auf die bevorstehende Bundestagswahl zu sprechen, bei der sie bedauerten, dass keine Partei mehr ernsthaft wählbar sei. Ich schlug daraufhin vor, die bisher noch unverbrauchte und vernünftige Piratenpartei zu wählen. Sofort konterte man mir mit der Tauss-Keule. Für die Medienkonsumenten war die gesetzliche Unschuldsvermutung gegenstandslos.

Bemerkenswert, wie effizient sich mit PR Fehlgewichtungen steuern lassen!  Können die Wähler anderer Parteien denn ausschließen, dass in deren Reihen Politiker entsprechenden Neigungen nachgehen? In welchem Verhältnis steht der Besitz solcher Bilder im Vergleich zu den Entscheidungen von Politikern, die in Afghanistan die Bundeswehrsoldaten zu Mördern machen, ganze Gegenden nuklear verseuchen und sich ungeniert von der Energiewirtschaft schmieren lassen? Das verhält sich ungefähr so wie die Lewinsky-Affäre zur Lüge über Massenvernichtungswaffen im Irak.

Aber so funktioniert nun einmal PR. Wichtiges wird totgeschwiegen und zur Ablenkung vergleichsweise Unwichtiges in den Medienfokus geschwenkt.

Unser Gastgeber, der seinen 80.Geburtstag feierte, war 43 Jahre Mitglied in der SPD gewesen. Als Kanzler Schröder erfolgreich erfolgreich seine Partei mit Rücktrittsdrohungen zu erpressen begann, sah mein Freund die Zeit zum Austritt als gekommen an. Dieser kleine Schritt bewirkte damals nicht viel, jedoch blieb sein stummer Protest an der Basis der SPD Altona nicht unbemerkt. Während der Geburtstagsparty am Sonntag fand sich für mich völlig überraschend Bundesminister Olaf Scholz ein. Der Besuch des Alt-Jusos beim Ex-Mitglied war garantiert kein Höflichkeitsbesuch, sondern Ausdruck persönlicher Verbundenheit. Mein SPD-verdrossener Freund sitzt also unsichtbar ein Stück weit mit am Kabinettstisch.

Trotz aller persönlicher Sympathie: Wählen werde ich definitiv keine Internetsperren-Partei. Und wenn die Piratenpartei eine probate Möglichkeit bietet, den Politikern anderer Parteien den rechten Weg zu kommunizieren, dann sollte der mündige Bürger davon Gebrauch machen.

Gerichtsvergleich ab sofort geheim?

Vergleiche sind eine tolle Sache. Damit kann man nicht nur unkalkulierbare Richtersprüche vermeiden, sondern vor allem können beide Parteien das Gesicht wahren und sich als Sieger verkaufen. Außerdem muss man nicht damit leben, dass ein ggf. hochpeinliches Urteil veröffentlicht wird. Haben sich nun solche Streithähne nach einem Showdown geeinigt, wird nicht selten Stillschweigen über die Details vereinbart.

Sicherlich gibt es gute Gründe dafür, dass solche Vergleiche häufig erst dann geschlossen werden, wenn man sich vor dem Kadi begegnet. Es ist zweifelsfrei nur ein böses Gerücht, dass die späte Einsicht gelegentlich mit der dann höheren Anwaltsgebühr zusammenhängen soll. Doch wenn man sich in der Öffentlichkeit streitet, dann muss man auch mit den Folgen leben.

§ 169 GVG

Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich.

Wem also an Diskretion gelegen ist, der sollte so geschickt sein, und früher in die Gänge kommen. „Pustekuchen“ sagt neuerdings die Pressekammer des Landgerichts Berlin, die einem Gerichtsblogger die Veröffentlichung eines von ihm notierten Vergleichs per einstweiliger Verfügung untersagte (LG Berlin 27 O 504/09). Der Mensch, dem hier so an Geheimhaltung liegt, ist der hochsolide Börsenguru Markus Frick, der sich seit einiger Zeit hässlichen Rufmords erwehren muss. Hierzu beauftragte Frick einen Rechtsanwalt, der gegen den besagten Gerichtsblogger eine Privatfehde führt gelegentlich in eigener Sache prozessiert.

Ich sage da nur: Streisand-Effekt. Nachdem es keine geschriebene Rechtsgrundlage gibt, mit der vorliegend in § 169 GVG eingegriffen werden könnte, kommt nach

Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

einzig das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in Betracht. Das scheint ja für alles gut zu sein. Was ein Gerichtsvergleich mit persönlicher Ehre zu tun haben könnte, erschließt sich mir nicht so recht.

Die Widerspruchsverhandlung endete im Eklat, da sich der Blogger von Anträgen auf Feststellung der Befangenheit der Richter einen Vorteil verspricht.

17. August 2009

Bayrischer Schäuble fordert Sperrverfügungungen für ausländische rechtsradikale Websites

Iron Sky Teaser from Antoine Martin on Vimeo.

Auch der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat seine PR-Chance erkannt, um mit dem Wahlkampf-Gag „Internetsperren“ einen auf starken Mann zu machen. Im knallhart kritischen Polit-Magazin BILD begründete der gute Herrmann wie ein DAU „härtere Maßnahmen“ wie eben die Sperren – und zwar mit den unglaublich vielen fiesen Seiten.

Wann werden diese Leute begreifen, dass jeder, der nicht gerade zu den Internetausdruckern gehört, die „Sperren“ spielend umgehen kann? Lesenswert (natürlich) Heise nebst angeschlossenem Internetforum, von dem ich mich mal aus Sicherheitsgründen extra distanziere.

Solange es noch geht, habe ich hier ein möglicherweise bedenkliches Video verlinkt, in dem Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verwendet werden, die womöglich sogar verherrlicht werden. Wie sieht das eigentlich mit Links zum Mond aus?

13. August 2009

Wenn Anwälte zur Partei werden …

Der Anwalt als Mensch: Exzellentes Kanzleimarketing from Kent Prince & Young AG on Vimeo.

Eigentlich wollte ich zu diesem bemerkenswerten Statement von Stefan Niggemeier etwas bloggen. Nach reiflicher Überlegung habe ich den Text wieder gelöscht, denn Rechtsanwälte sind aufgrund ihres konservativen Standesrechts gehalten, nicht negativ über Kollegen zu sprechen.

Außerdem wäre es gut möglich, dass es mir der Kollege Gravenreuth übel nehmen könnte, würde ich ihn mit dem Kollegen Schertz vergleichen …

Hausdurchsuchung bei Nürburgring-kritischem Journalist war illegal

Mehrfach hatte ich über Wilhelm Hahne berichtet, der sich mit den mächtigen in Rheinland-Pfalz angelegt hat. Das gehört sich nicht, so dass Hahne ungeladenen Besuch bekam, der ihm die Bude auf den Kopf stellte. Das Landgericht Koblenz stellte nun fest, dass nicht einmal ein Anfangsverdacht bestand.