Der Kollege Thorsten Feldmann meldet, dass auch die Pressekammer Landgericht Berlin zur Frage der Haftung für Beiträge Dritter der Linie vernünftiger OLGs folgt: In einem aktuellen Hinweisbeschluss ließ Richter Mauck wissen, dass eine Haftung für Beiträge Dritter (Foren, Wikis, Blogs) erst ab Kenntnis des Betreibers besteht. Wird man auf einen Verstoß hingewiesen , muss man zwar ggf. sofort löschen, aber keine Kosten für eine Abmahnung tragen.
So sah es allerdings noch Richter Buske von der liebenswerten Hamburger Pressekammer, dem ich letztes Jahr vergeblich von der Unvereinbartkeit von solch einer uferlosen Haftung mit der Diskussionskultur zu überzeugen versuchte. Unsere Verfassungsbeschwerde läuft …
Dass eine Löschungsaufforderung natürlich Hand und Fuß haben muss, erläutert der Kollege Udo Vetter in seinem Lawblog.