Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Starfake

Eine Kulturschaffende, die vor allem auf dem Gebiet des deutschen Naturfilms bekannt geworden ist, geht gegen ein Starfake vor. Jemand hatte ihr Konterfei auf einen nackten Körper montiert und damit Werbung für ein Produkt gemacht. Wie der Werbetreibende auf den Gedanken kommen konnte, mit sowas durchzukommen, ist mir schleierhaft, zumal die Künstlerin an ihrem ebenfalls ausgebeuteten Künstlernamen sogar ein Markenrecht hält. Der konservativen FAZ war der triviale Fall immerhin eine Meldung wert.

Ich hingegen freue mich, dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg endlich mal interessante Fotos zu sehen kriegt, nicht bloß kitischige Kinder von Prinzessinnen oder Sockenfüße, die deren Ehemänner aus dem Auto hängen lassen. Die Prinzenrolle hatten wir ja schon.

« User Generated Content – auch das Landgericht Berlin hat es kapiert – Der gute Ruf des Markus Frick – nach seinem Sculp! »

Autor:
admin
Datum:
21. August 2009 um 22:10
Category:
Bildnis,Landgericht Hamburg,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht,PR,Recht am eigenen Bild
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.