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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


4. September 2009

Gysi ./. ZDF

Gregor Gysi hat am Landgericht Hamburg (324 O 164/09) erneut obsiegt: Richter Buske verbot dem ZDF, den Eindruck zu erwecken, Gysi habe mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet. Passiert dem ZDF nicht zum ersten mal.

Gegen die vorausgegangene einstweilige Verfügung läuft noch eine Berufung am hOLG Hamburg. Dort wird man sich auch mit einer Berufung gegen die heute entschiedene Hauptsacheklage befassen, die das ZDF angekündigt hat.

Mit diesem Verdacht gegen Gysi ist das so eine Sache. Ob Gysi IM gewesen ist oder nicht, ist eine Frage, die eher Historiker und Sachverständige beurteilen sollten. Gerichte entscheiden nicht selten nach Beweislast, und die liegt bei Tatsachenbehauptungen beim Äußernden, vorliegend also beim ZDF. Was Richter Buske für einen Beweis hält, darüber gibt es geteilte Meinungen.

Wenn es klappt, werde ich demnächst jemanden interviewen, der seit Lektüre der eigenen Stasi-Akte diese Schlussfolgerung zu Gysi anstellt. Aber wie werde ich darüber berichten können, ohne den Verdacht als solchen auszusprechen, ohne mich nach jedem Satz meines Gesprächspartners hiervon zu distanzieren?

Hier vorsichtshalber Gysis Statement.

Update:

Wie u.a. die Netzzeitung berichtet, scheiterte Gysi mit einem weitergehenden Antrag, dem ZDF auch die weitere Verwendung von Birthlers Interview-Äußerung zu verbieten, auf der der umstrittene Beitrag im wesentlichen fußte.

Hier vermisste Buske das von ihm sonst sehr schnell angenommene „Zu-Eigen-Machen“ fremder Äußerungen, wie er es bei unkommentierten Interviews oder User Generated Content annimmt.

Piratenpartei: Warum eigentlich keine Gegendarstellung?

Es wurde neulich berichtet, dass bei einer Wahlkampfveranstaltung unserer geschätzten Frau Bundesfamilienministerin die Piraten gestört hätten.

Die Veranstaltung im Saal eines Ausflugslokals an der Elbe war nach Presseberichten von Anhängern der Piratenpartei gut besucht. Sie störten den Meldungen zufolge mehrfach.

Es handelte sich um die Veranstaltung, in der ein Idiot einen Farbbeutel zu werfen versuchte, der aber schon vorzeitig losging und einen Unbeteiligten verletzte.

Wie man in einem Leser-Kommentar ersehen kann, haben die Piraten nicht IM Saal gestört, waren nach meinen Informationen nicht einmal drinnen anwesend, sondern haben nur draußen friedlich ihre Flyer verteilt.

Trotz dieser Kommentare hat der Focus seine Meldung nicht korrigiert. Eigentlich wäre jetzt langsam mal eine Gegendarstellung fällig. Zudem wird der ebenfalls gegendarstellungsfähige Eindruck erweckt, die Piraten hätten etwas mit dem Farbbeutelmenschen zu tun.

Proletenhaftes Pöbeln, wie man es von den Nachwuchsorganisationen der großen Volksparteien beim politischen Gegner kennt, ist mir von Piraten bisher noch nicht zu Ohren gekommen. Zwar haben die Piraten einen wenig ansprechenden Wahlkampfsong, aber der wurde ja von Aktivisten der Leyen-Partei eindrucksvoll um Klassen unterboten. Im Vergleich zum Farbbeutel des verhinderten Werfers dürfte der JU-Song locker als Körperverletzung zu qualifizieren sein.

3. September 2009

Boykott-Aufruf

Wie hier kommentiert, scheiterte ein Pharmazie-Unternehmen auf juristisch niedrigem Niveau mit einer gewünschten einstweiligen Verfügung gegen einen Verein Contergan-Geschädigter, die zum Boykott aufgerufen hatten.

Nun verlautbart das Unternehmen, man werde keine Hauptsacheklage erheben, sondern hoffe auf ein Einsehen der Gegner, welche ihren Boykottaufruf offenbar bislang nicht mehr wiederholt haben. In der Sache mag es löblich sein, wenn man sich nunmehr mit Respekt begegnet und die Angelegenheit jenseits der Gerichte regelt. Andererseits könnte die Zurückhaltung auch damit zu tun haben, dass ideologisch motivierte Boykott-Aufrufe – also solche, die keinen geschäftlichen Hintergrund haben – vielfach für zulässig gehalten werden. Außerdem dürfte man wohl auch die abträgliche PR-Wirkung wie den Streisand-Effekt registriert haben.

Neuer Rekord: 400.000,- EURO

Das OLG Hamburg hat es wieder getan!

Eine schwedische Prinzessin bekommt statt der vom Buske-Gericht bewilligten 300.000,- Euro nun deren 400.000,-. Und zwar vom Klambt-Verlag, weil dieser seine Klatschzeitungen mit unzutreffendem Klatsch füllte.

Dies wirft mal wieder die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf: Eine vergewaltigte Frau darf sich glücklich schätzen, wenn sie als Schadensersatz auch nur ein Prozent dieser Summe bekommt. Wie sehr leidet wohl ein schwedisches Prinzeßchen, wenn im fernen Deutschland irgendwelche Hausfrauen irgendwelchen Klatsch lesen?

Die eigentliche Ratio dieser hohen Summen bei Pressedelikten ist die, dass große Verlage Geldentschädigungen aus der Portokasse zahlen können und daher von vorneherein einkalkulieren, wenn sich die Sache lohnt. Also will man den Verlagen den Zahn ziehen, in dem man das wirtschaftliche Motiv unterläuft und kalkulierte Rechtsverstöße unattraktiv macht. Wer allerdings mit den Werbepreisen vertraut ist, dem werden selbst 400.000,- Euro nur ein müdes Lächeln abgewinnen. Wie man aus Verlagskreisen hört, haben die ungleich mehr Angst davor, dass sie auf den Titelseiten Gegendarstellungen bringen müssen – denn die vergraulen Anzeigenkunden.

Das eigentlich tragische ist, dass diese überflüssigen Klatschmagazine dazu beitragen, die gegenwärtige Presserechtssprechung immer mehr zu verhärten. Mehr zum Urteil, wenn die Urteilsgründe vorliegen. Glückwunsch an den Kollegen Prof. Prinz und seine Rechte Hand Dr. Michael Veddern. (Die Sache mit dem Kleiderhaken ist mir noch immer peinlich, Michael …)

Kommt Zensursula mit ihrem PR-Gag durch?

Was auch immer von der Leyen-Uschi zu halten ist, ihre Spindoktors verstehen ihren Job. Definitiv. Beim Zauberwort „Kinderpornographie“ ist bei der Diskussion jeder Anflug von Sachlichkeit illusorisch, denn die muss man ja „mit allen Mitteln“ bekämpfen. Wie ich in persönlichen Gesprächen immer wieder die Erfahrung machen muss, fehlt da selbst intelligenten Menschen die erforderliche Flexibilität, um den in der Sache völlig sinnlosen Wahlkampfgag zu verstehen. Wie eigentlich immer bringt es Volker Pispers auf den Punkt.

Wer sachliche Informationen zum Thema sucht, findet beim Kollegen Udo Vetter, der als Strafverteidiger die tatsächliche Praxis aus vielen spezifischen Fällen kennt, belastbares Material.

2. September 2009

Versteckte Kamera: LG Düsseldorf bestätigt einstweilige Verfügung

Wie berichtet, fand es ein großer, großer Kölner Privatsender angebracht, beim Arzt versteckte Kamera zu spielen. Das Landgericht Düsseldorf hat nun das entsprechende Verbot bestätigt.

1. September 2009

Schredder in Telgte

Zu den mit Abstand sympathischsten Personen während meiner Referendarsausbildung gehörte der Verwaltungsjurist und damalige Bürgermeister der westfälischen Kleinstadt Telgte, hier um die Ecke im Münsterland. Der Mann war zwar auf dem Ticket der CDU gesegelt, aber parteilos. Bevor er in die aktive Politik gegangen war, hatte er wohl eher idealistische Vorstellungen. Im Stadtrat aber traf er vor allem auf Selbstoptimierer, etwa Notare, die wissen wollten, wo demnächst Bauland entstehe, usw.

Telgte verfügt über so schöne Dinge wie eine wundertätige Madonnenstatue, ein Weihnachtskrippenmuseum, ein wesentlich interessanteres Kornbrennereimuseum sowie die möglicherweise bundesweit höchste Dichte an Gitarren-Schülern (niemand weiß so genau, warum). Und seit Sonntag schreibt man da auch Wahlgeschichte: Wie der WDR bereits am Wahlabend (oder war es gestern früh?) berichtete, hat man in Telgte vor der Auszählung über 500 Wahlzettel von Briefwählern geschreddert! Warum?

Ein städtischer Mitarbeiter hatte am Samstag im Rathaus leere Wahlurnen für den Abtransport der Briefwahlunterlagen in die Wahllokale reinigen sollen. In einem der Behälter befanden sich die Umschläge. In dem Glauben, es handele sich um alte Unterlagen, hat er sie in den Reißwolf gesteckt.

Quelle: Westfälische Nachrichten

Dies ist besonders pikant, da nach derzeitigem Wahlergebnis der ohne Gegenkandidat angetretene Bewerber gerade einmal 50,5% geschafft hat, was die Briefwähler wohl hätten ändern können. Eine Neuwahl zeichnet sich ab.

Wir halten fest: In Telgte werden Briefgeheimnis, Wahlgeheimnis und Datenschutz hochgehalten – wenn auch nicht immer zum geeigneten Zeitpunkt …

31. August 2009

Der General mit dem Knall

Bild: US Army

In meiner Berufspraxis habe ich gelegentlich mit investigativen Journalisten zu tun, und auch ich aber vor ein paar Jahren so etwas wie eine journalistische Ader entdeckt. Da es spannenderes gibt, als über juristische Problemchen zu schreiben, recherchiere ich vorzugsweise im Geheimdienstbereich, der ja zur Presse ein – sagen wir mal – „interessantes“ Verhältnis hat. Gestern erschien bei Telepolis der letzte Teil über einen Strippenzieher, der hierzulande praktisch unbekannt ist. Meines Erachtens zu Unrecht.

“Der General mit dem Knall. Die geheimen Pläne des Lyman Louis Lemnitzer”:
– Teil 1: Vom Knallfrosch zur Atombombe, 1899-1945
– Teil 2: Von der V2 zum Krieg der Sterne, 1945-1960
– Teil 3: Vom Geheimkrieg zum Doomsday-Plan, 1961, Schweinebucht, SIOP
– Teil 4: Lie-Man Lemnitzer, 1962, Northwoods, Kubakrise
– Teil 5: Von der NATO zum nuklearen Gleichgewicht, 1963 – 1989, Kennedy-Attentat, SACEUR, Rockefeller-Kommission

BILDer, die lügen

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Das Persönlichkeitsrecht eines Abgebildeten kann man auch dadurch verfälschen, indem man ihn in einen falschen Kontext setzt – etwa mit Photoshop an der Realität manipuliert.

Ein sehr schönes Beispiel für die Dreistigkeit der Journaille in diesem Bereich präsentierte BILDblog-Erfinder Stefan Niggemeier. Man hatte einen Einsamen noch einsamer machen wollen und hierzu „halbherzig“ einen Passanten wegretouchiert. Auf die Echtheit der BILDer, die man uns sonst so unterjubelt, können Sie sich einen Reim machen.

Allgemein zum Thema siehe das obige Video!

28. August 2009

Prof. Albrecht redet Klartext

Ohne Kommentar.