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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


BILDer, die lügen

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Das Persönlichkeitsrecht eines Abgebildeten kann man auch dadurch verfälschen, indem man ihn in einen falschen Kontext setzt – etwa mit Photoshop an der Realität manipuliert.

Ein sehr schönes Beispiel für die Dreistigkeit der Journaille in diesem Bereich präsentierte BILDblog-Erfinder Stefan Niggemeier. Man hatte einen Einsamen noch einsamer machen wollen und hierzu „halbherzig“ einen Passanten wegretouchiert. Auf die Echtheit der BILDer, die man uns sonst so unterjubelt, können Sie sich einen Reim machen.

Allgemein zum Thema siehe das obige Video!

« Streisand-Effekt via Bundesverfassungsgericht – Der General mit dem Knall »

Autor:
admin
Datum:
31. August 2009 um 11:09
Category:
Allgemein,Medienmanipulation
Tags:
 
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