Morgen verhandelt der Bundesgerichtshof den Streit um den obigen Werbespot, den der Axel Springer-Verlag als herabsetzende Werbung erachtete und – wo sonst? – beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkte. Man muss kein eingefleischter Kenner der BGH-Rechtsprechung oder Hellseher sein, um vorherzusagen, dass der BGH die auf Hamburger Landrecht beruhende Verfügung aufheben und den Spot zulassen wird.
Am 27.September 1933 wurde das Reichssicherheitshauptamt ins Leben gerufen, in dem die Geheimdienste und Polizei zusammengelegt wurden. Die GeStaPo wurde das ultimative Machtinstrument, um den Staat nach innen hin zu kontrollieren. Ausgerechnet zum 75. Jahrestag der Gründung dieser schrecklichen Behörde werden Tendenzen bekannt, dass das von der konservativen Partei geführte Innenministerium wieder eine solche Einrichtung aufbauen möchte.
Heute haben Sie Gelegenheit, dem Staat zu kommunizieren, was Sie davon halten.
Letzte Woche hatte ich einen Beitrag über Schäubles entglittenen feuchten Traum eines nicht parlamentarisch kontrollierten Geheimdienstes geschrieben und über die Zukunft unserer Sicherheitsbehörden spekuliert. Die Woche davor hatte ich leicht provokant gefragt, ob wir wieder eine politische Polizei haben. Wie ein nunmehr aufgetauchtes CDU-internes Papier zeigt, war mein Argwohn noch bei weitem nicht groß genug. Man will offenbar die stets als besonders gelungenes Merkmal für Rechtsstaatlichkeit gepriesene Trennung zwischen dem Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ und der Polizei aufheben. Das Resultat wäre dann eine „geheime Staatspolizei“, abgekürzt: „GeStaPo“. Eine sachlichere Bezeichnung wäre „Staatssicherheit“, abgekürzt „StaSi“.
Wenn Sie also eine politische Polizei wünschen sollten, wählen Sie bitte die CDU. Falls Sie glauben sollten, die FDP würde in einer Koalition derartigen Begehrlichkeiten wirksam entgegen treten, wäre es ein guter Zeitpunkt, sich mit der politischen Geschichte der FDP zu befassen. Wenn Sie eine Partei unterstützen wollen, die in Sachen Bürgerrechten verlässlich bleibt und insoweit keine Kompromisse schließen wird, gibt es derzeit nur eine Alternative.
Und wer glaubt, dass Steinmeyer weiß, wovon er redet, sollte sich diesen demagogischen Stuss ansehen:
§ 353d Abs. 3 StGB stellt mit bis zu einem Jahr Gefängnis unter Strafe, wenn jemand
die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
Gäbe es die Voraussetzung „im Wortlaut“ nicht, hätte der SWR jetzt ein kleines Problem. Report Mainz hat Teile der Anklageschrift referiert, die Jörg Tauss schwer belasten. Ob das guter Journalismus ist, eine offenbar durch Indiskretion erlangte Anklageschrift zu verbreiten, mag ein jeder selbst entscheiden. Ebenso, ob der Zeitpunkt der Veröffentlichung so kurz vor der Wahl ein Zufall ist.
Die Piratenpartei hat durch diese Veröffentlichung ein massives Problem aufgrund ihrer kontrovers diskutierten Entscheidung, Tauss politisches Asyl zu gewähren, das jedenfalls PR-mäßig nicht zu unterschätzen ist. Die Tatsache, dass Tauss gar nicht für ein politisches Amt kandidiert, scheint irrelevant zu sein.
Ich hatte letzte Woche ein Treffen der Piraten hier in Münster besucht, wo für mich überraschend Tauss als Gast anwesend war. Der erfahrene Vollblutpolitiker erwies sich in seinem politischen Vortrag und in der anschließenden Fragerunde als sehr kompetent und in jeder Hinsicht überzeugend.
Aber genau aus diesem Grunde kann ich nicht nachvollziehen, dass sich ein erfahrener Politiker bei angeblich delikaten Recherchen nicht lückenlos absichern und Derartiges völlig allein auf sich gestellt tun würde.
Aber wie dem auch sei: Jeder hat einen Rechtsanspruch auf ein faires Verfahren. Die öffentliche Meinung allerdings wird nach diesen Vorwürfen ihr Urteil gefällt haben, was sich auf die Meinung der Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit auswirken wird – und auch seine Wirkung auf den Spin bzgl. der Piratenpartei nicht verfehlen wird. Die Masse ist nun einmal unglaublich dumm und urteilt undifferenziert und assoziativ.
Journalisten haben die Rolle des Beobachters. Durchgestochene Anklageschriften verbreiten kann jeder Blogger, sogar jeder „Leser-Reporter“. Dafür brauche ich keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Schon gar keinen, der sich in Wahlkämpfe einspannen lässt.
Der BGH hat heute (wie hier angekündigt) in einem wichtigen Urteil die konstant vom Landgericht Hamburg beschnittene Meinungsfreiheit gestärkt. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, war Grässlins Interview, in dem er die Umstände des Rücktritts von Schrempp kommentierte, laut Karlsruhe eine zulässige Meinungsäußerung.
Grässlin musste sich die Zulassung zur Revision hart erstreiten. Mich persönlich verbindet mit Grässlin, dass auch sein Name auf der „Gästeliste“ von Buskes Freitagssitzung stand, als ich vor drei Jahren dort das erste mal meinen Fuß in die berühmt berüchtigte Pressekammer setzte.
Herzlichen Glückwunsch und meinen tiefen Respekt für Ihre Hartnäckigkeit, die nun belohnt wurde! Verbunden fühle ich mich allen Spendern, die Grässlin bei diesem für die Meinungskultur in Deutschland richtungsweisenden Urteil unterstützt haben.
Heute war ein großer Tag für die Meinungs- und Pressefreiheit!
Sowie das Urteil vorliegt, werde ich es eingehend kommentieren. Schöne Grüße nach Hamburg!
Gerhard Baum, Bundesinnenminister a.D. (1972-1978), redet in der obigen Talkshow Klartext. Seine Wahrnehmung der Piratenpartei, „geistiges Eigentum“ im Netz abzuschaffen, ist eine wohl etwas freie Wiedergabe des Programms der Piraten, der Rest ist aber o.k. Die Tonqualität ist allerdings schlecht.
In dieser Talkrunde verteidigt er 2007 konsequent das Recht auf freie Meinungsäußerung.
In einem aktuellen Interview des „Computerclub 2“ stellt er u.a. sein neues Buch „Rettet die Grundrechte!“ vor und spricht über seine Übereinstimmungen und Probleme mit der Piratenpartei. Schade, dass seine Partei (FDP) in den letzten Jahren in Sachen Internet versagt und in den Länderregierungen praktisch jeden Kompromiss mitgetragen hat.
Käme diese Nachricht aus dem Adenauer-Deutschland, könnte man sie mit einem mitleidigen Lächeln abtun. Sie kommt heute: Die Chefredaktion des das nördliche Bundesland dominierenden Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags (SHZ) hat offenbar eine Weisung gegeben, dass nicht über die Piratenpartei oder die vor Ort höchst erfolgreichen Freien Wähler berichtet werden darf. Die Kenntnisnahme der Linkspartei ist den Lesern an der Waterkant allenfalls durch Umfrageergebnisse gestattet. Dies gab heute die Piratenpartei bekannt, nachdem die Sache per Zufall herausgekommen war.
Soviel zum Thema „Unabhängigkeit der Presse“.
In der Präambel des vom Deutschen Presserat verabschiedeten Pressekodex heißt es:
(…) Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.
Ich kenne besagte Zeitung nicht, aber ich bin sicher, dass man sich dort lautstark über Zensur im Iran und in China aufregt.
UPDATE:
Der Chefredakteur der SHZ bezieht Stellung. Er formuliert seine Vorstellungen, wann eine Partei Relevanz für seine Zeitung hat und orientiert sich hierbei an der 5%-Hürde. Man werde jedoch selbstverständlich kleinere Parteien „zu Wort kommen lassen“, wenn es etwas „Berichtenswertes“ gäbe.
Das rasante Wachstum der Piratenpartei sowie ihre Alleinstellungsmerkmale wie spezifische Thematik, geringer Altersdurchschnitt usw. dürfte allemal berichtenswert sein. Am besten hat mir die CDU-Reklame gefallen, die neben dem Statement aufleuchtete. Wenn die SHZ Glaubwürdigkeit beanspruchen will, sollte sie aber ganz schnell nachbessern.
Ein dänischer Elitesoldat, der aus erster Hand vom Krieg von den friedenserhaltenden Maßnahmen in Afghanistan berichtet, soll zensiert werden. Angeblich wegen der erforderlichen Geheimhaltung – doch ganz so geheim ist der Inhalt nicht mehr, denn viele Rezensenten kennen es, Teile kursieren im Internet.
Der dänlische Kommunikationsoffizier sagt:
„Wir machen ja keinen Spaß, wenn wir sagen, der Inhalt des Buches ist eine Gefahr für die Sicherheit des Königreiches und beeinträchtigt unserer Verhältnis zu anderen Staaten. Natürlich kann ich keine Details nennen, aber der Leser erhält ein sehr detailliertes Bild, wie unsere Soldaten und Spezialeinheiten in Afghanistan operieren und wie wir mit unseren Verbündeten zusammenarbeiten.“
Nachdem ich jetzt eine vielversprechende politische Karriere begonnen habe und in die Piratenpartei eingetreten bin, werde ich mich für den Fall der Regierungsbildung als Verteidigungsminister ins Gespräch bringen:
Wenn unsere Bündnispartner gute Gründe dafür liefern, dass deutsche Soldaten Massaker mit zivilen „Kollateralschäden“ befehlen, Kinder an Grenzposten totschießen und dass wir unsere Wehrpflichtigen nach Afghanistan schicken, um sich verkrüppeln oder töten zu lassen, dann soll die gute Sache an mir nicht scheitern!
Mir sind solche Gründe allerdings nicht bekannt. Afghanistan hat uns nie den Krieg erklärt, und soweit ich hörte, sollen die gefährlichsten Terroristen keine Afghanen (gewesen) sein, sondern Saudis, weshalb man möglicherweise das Aufmarschgebiet bei Gelegenheit korrigieren sollte. Im Gegenteil sind Afghanen, obwohl wir seit acht Jahren Krieg dorthin exportieren, bisher sportlich geblieben und haben darauf verzichtet, sich hierfür in Form von Attentaten in Europa zu rächen.
Falls man mich als Innenminister in Betracht zieht, würde ich jeden, der Sätze entäußert wie
„Unsere Freiheit wird am Hindukush verteidigt“
wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Vorbereitens eines Angriffskriegs, Bildung einer kriminellen Vereinigung u.ä. einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren zuführen.
Ich möchte gerne jedem Juristen dringend ans Herz legen, diesen Bericht eines verhinderten Teilnehmers der Demonstration „Freiheit statt Angst“ über seine Festnahme und die anschließende Behandlung durch die Berliner Polizei durchzulesen. Tun Sie es bitte jetzt!
Ich persönlich kann nicht glauben, dass so etwas im Jahre 2009 möglich ist. Irgendwas läuft gerade verdammt schief.
Wir leben in Zeiten, in denen die Polizei den Besitz eines CD-Rohlings wegen des hierdurch(!) begründeten Verdachts auf urheberrechtliche Straftaten zum Anlass für eine Hausdurchsuchung nimmt, wo man ggf. die Früchte vom verbotenen Baum erntet. Sogar das Setzen eines Links kann inzwischen eine Hausdurchsuchung auslösen – sogar das bloße Anklicken eines Links oder eine falsche E-Mail-Adresse.
In Frankreich stellt man derzeit das Filmen von Polizisten unter Strafe – etwa bei Gewaltexzessen, wie wir es gerade in Berlin erlebt haben. Und auch dieses archaische Hadopi-Gesetz, mit dem man vom Internet amputiert werden soll, wird dort demnächst Realität.
Irritiert hat es mich, dass sich selbst etablierte Kabarettisten wie Diether Nuhr erstaunlich weit unter ihr Niveau begeben, wenn gegen digitale Bürgerrechtler polemisiert werden muss („keine Partei für zivilisierte Wähler“, wie er auf seiner Homepage schreibt). Auch er sitzt offenbar der Legende der KiPo-Industrie auf.
Ich selbst hatte es für mich ausgeschlossen, einer politischen Partei beizutreten, da dort vornehmlich Selbstoptimierer Macht aufteilen. In Zeiten, in denen die hart erkämpften Bürgerrechte und die Kommunikationsfreiheiten des Internets durch dreisteste Polemik beschnitten werden, und Politiker unverblümt ihr Herrschaftswissen wahren, kann man es sich nicht mehr leisten, unpolitisch zu sein und die öffentliche Meinungsbildung an Internet-phobe Versager zu delegieren.
Ich bewerte die Piratenpartei weniger als Partei denn als Bürgerrechtsbewegung. Ich halte es für eine Schande, dass man sich 20 Jahre nach Ende des totalitären DDR-Systems zur Gewährleistung der Grundrechte wieder in Bürgerrechtsbewegungen organisieren muss.
Eine Kandidatin einer heute praktisch nur noch in Wahlspots präsenten Partei hat in einem bislang dreimal ausgestrahlten (und wie stets unfreiwillig komischen) Fernsehspot mit folgenden Sätzen geworben:
„Nein, mein Name ist nicht Schlämmer. Und ich kandidiere auch nicht für eine Spaßpartei. Politik ist nicht lustig. Aber seine 18 % würden auch uns gut stehen …“
„Wählen Sie die Republikaner (…) Frei nach Horst Schlämmer: Schlechter als die anderen sind wir auch nicht.“
Wie die BILD-Zeitung meldet, will Schlämmers Alter Ego HaPe Kerkeling sich diese Verreinnahmung seiner erfolgreichen Kunstfigur nicht bieten lassen und will nach erfolgloser Abmahnung nun die Parteiwerbung durch eine einstweilige Verfügung verbieten lassen.
Dieses Anliegen dürfte schwierig werden, denn Kerkelings Satire, die sich mit dem realen Wahlkampf überschneidet und dumpf-populistische Feierabendpolitiker parodiert, ist durchaus ein zulässiges Thema politischer Diskussion. Diese erschöpft sich vorliegend weitgehend mit der Ausnutzung des Aufmerksamkeitswerts von „Schlämmer“. Es wird insbesondere nicht der Eindruck erweckt, als unterstütze Schlämmer bzw. Kerkeling die Republikaner. Während solch billige Trittbrettfahrerei etwa bei Werbung für kommerzielle Produkte gegen Persönlichkeits- und Markenrechte verstoßen würde, kann sie durchaus im politischen Meinungskampf zu Wahlkampfzeiten zulässig sein, insbesondere das Zitat in der zweiten Äußerung.
Wie immer: PR-technisch kann der REP-Kampagne wenig besseres passieren, als dass ihr „Horst Schlämmer“ durch einen medienwirksamen Prozess Aufmerksamkeit beschert.
Die Dame, die im mäßig originellen Spot posiert, hat sich offenbar auch einer weitere Kunstfigur von Kerkeling bedient: Sie hört auf den Vornamen „Uschi“ uns scheint geistig ähnlich bemittelt zu sein.
UPDATE:
Wie der Tagespresse zu entnehmen ist, hat die Pressekammer des Landgerichts Köln zugunsten Kerkelings eine einstweilige Verfügung erlassen. Glückwunsch an die Kollegen, allerdings: Nach meiner Erfahrung mit der Kölschen Pressekammer sind die dortigen Rechtskenntnisse allenfalls als rudimentär einzuschätzen. Während man in Hamburg und Berlin nach allen Regeln der Kunst um sein Recht gebracht wird, scheitert die Kölner Pressekammer selbst an einfachsten Rechtsfragen. Die einstweilige Verfügung kann auf allem Möglichen beruhen.
Auch, wenn es weh tut: es spricht einiges dafür, dass die nicht affirmative Rufausbeutung einer Kunstfigur wie Horst Schlämmer im Wahlkampf von den Grundrechten des Art. 5 GG gedeckt ist. Ich bezweifle stark, dass der Rechtsstreit auf dieser Ebene bereits beendet ist.