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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


3. Mai 2019

Die „Schreibmaschine“ des Marco Verch

https://www.flickr.com/photos/146269332@N03/46756777374/
Werk UPLOADFILTER von Marco Verch („Twitter Trends 2019“), Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

Die mit Abstand meisten Creative Commons-Forderungen, die ich 2018 abwehrte, betrafen solche des Kölner „Fotografen“ Marco Verch. Wie eine Handvoll Mitbewerber auch spamt Verch das Netz mit Bildern zu wohlgefälligen Schlagworten voll, und wenn jemand bei der Nutzung der eigentlich kostenlosen Creative Commons-Lizenz einen Fehler macht, will er Geld sehen. Mehr zu dieser Masche hier.

Obwohl Verch seit geraumer Zeit mit einem irreführenden Urteil aus München durchs Dorf rennt, kann er heute vor Gericht je nach Gerichtsort auf entweder 0,- € oder maximal 100,- € hoffen, was den Aufwand einer Klage nicht lohnt. Wenn man sich seinen Zahlungsaufforderungen nicht beugt, schickt er schon mal seinen Rechtsanwalt mit einer sehr teuren Abmahnung los.

Jetzt aber hat sich „Fotograf“ Marco Verch etwas Neues ausgedacht. Bei Wörtern, die auf Twitter trenden, erscheint öfters mal ein Tweet, der das Bild einer historischen Schreibmaschine mit einem getippten Wort zeigt. Die Bilder liegen auf flickr, inzwischen sind es über 12.000 Variationen ein und desselben Motivs, die vermutlich von einem Programm generiert wurden.

Bei Flickr stehen die Bilder unter einer kostenlosen Creative Commons-Lizenz, die u.a. Namensnennung erfodert. Nur leider, leider wird dort nicht verraten, wer denn der Urheber ist, was eine Namensnennung ausschließt und den Eindruck erweckt, als sei dies dem Urheber nicht so wichtig.

Wer aber bei der Lizenz ein Fehlerchen macht, erfährt alsbald, wer sich hinter diesem „Kunstwerk“ verbirgt: Der freundliche Herr Marco Verch. Der schickt dann nämlich wegen einer angeblich ausgelösten Schadensersatzforderung eine Rechnung iHv 228,- €. Ich halte die Wette, dass selbst Urheberrechtshardliner unter den Richtern für diese Pseudo-Leistung keinen einzigen Cent geben werden.

Wer von Marco Verch derartige Rechnungen erhält, sollte zur Vermeidung einer kostspieligen anwaltlichen Abmahnung unbedingt eine vorbeugende Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben, Zahlungen jedoch verweigern.

Gerne kann ich das für Sie zu fairen Konditionen professionell erledigen, Anfragen nach kostenloser Rechtsberatung bitte an meine Mitbewerber.

30. April 2019

Italienischer Anzugverschenker verschenkt jetzt Uhren!

Was bisher geschah:

Nachdem der freundliche Herr also nunmehr seit über 10 Jahren wegen Spielschulden in Deutschland gestrandet ist und vergeblich einen Sponsor für seine Tankfüllung nach Bella Italia sucht, scheinen ihm die Anzüge inzwischen ausgegangen zu sein. Jetzt verschenkt er Uhren! Ein Blogleser schreibt:

„Sehr geehrter Herr Kompa,

ich habe soeben in ihrem Blog den Bericht über den italienischen Herrn, der gern Anzüge verschenkt, gelesen. Mir ist nun etwas ganz ähnliches passiert. Neben mir stoppte ein Mann in einem Mercedes Cabrio und fragte zunächst, wo man in Stuttgart gute Uhren kaufen kann. Anschließend erzählte er mir, dass er aus Italien stammt und gestern leider all sein Geld im Casino verloren hat. Nun brauche er 300€ für Tankfüllungen bis nach Italien. Freunde oder Familie zu fragen wäre zu peinlich. Anzüge hat er mir zwar keine schenken wollen, dafür jedoch Uhren. Gleich 4 Stück mit einem angeblichen Neupreis von je 200-500€. Gesprochen hat der edel gekleidete Herr in gebrochenem Englisch. Auch seinen italienischen Reisepass zeigte er mir. Die Uhren kannte, genau wie die Anzüge in ihrem Fall, angeblich jeder außer mir. Interessant ist, dass die Marke eine eigene Website hat, skyline-world.com. Auf diversen Portalen stehen Uhren dieser Marke von privaten Anbietern zum Verkauf. Natürlich weit unter den angepriesenen 200-500€ pro Stück. Ich nehme an diese Menschen sind etwas leichtgläubiger gewesen als ich. Eventuell hilft eine Veröffentlichung in ihrem Blog vor dieser Masche zu warnen.“

23. April 2019

Ende einer Trolljagd – Compact-Magazin scheitert am BGH mit Nichtzulassungsbeschwerde

2017 musste ich mich nahezu full time mit Reichsbürgern, rechtspopulistischen Verlagen und deren Influencern herumschlagen. Diese Leute verbreiteten in den (a)sozialen Medien über meinen Mandanten eine hirnverbrannte Schnapsidee, die bei schlichten Gemütern erstaunlich große Resonanz fand.

Ein vergleichbarer Fall, in dem eine verblendete Meute ein schamloses und offensichtlich substanzloses Gerücht derart massiv und aufdringlich wiederkäute, ist mir zumindest in Deutschland nicht bekannt. Ich bin ja eher zurückhaltend mit dem politischen Kampfbegriff Verschwörungstheoretiker, aber für diese wirren Eiferer, die meinen Mandanten mit einem buchstäblichen Shit-Tsunami überzogen, trifft er die Sachlage brauchbar.

Zu den Internet-Trollen gesellte sich auch der Verlag des Compact-Magazins, den wir in zwei Instanzen erfolgreich verklagt hatten. Weil das OLG Köln hiergegen keine Revision zuließ, erhob der Verlag Beschwerde beim Bundesgerichtshof. Letzte Woche nun wies der 6. Zivilsenat des BGH die Beschwerde als unbegründet ab. Dieser Rechtsstreit kostet die Gegenseite damit rund 25.000,- €.

Mit dieser BGH-Entscheidung sind nunmehr alle von uns erstrittenen Unterlassungsurteile rechtskräftig. Lediglich ein seltsamer Autor des Kopp-Verlags, der offenbar als erster das Gerücht ausgebrütet hatte, war mit einer Berufung überraschend erfolgreich, weil das Oberlandesgericht Köln dessen spökenkieckerisches Raunen als gerade noch zulässig ansah.

Da der in diesem Prozess mitverklagte Verlag die Berufung im Gegensatz zum Autor aber zuvor zurückgenommen hatte, ist das Urteil gegen den Verlag trotzdem rechtskräftig. Der Kopp-Verlag muss daher ohne meinen Mandanten auskommen und wieder über Reichsflugscheiben, Echsenmenschen und Mondlandungslüge drucken.

Im Mai letzten Jahres hatte der Mandant bei einer Konferenz in Berlin einen Vortrag über seinen Kampf gegen die Hetzer gehalten und mich kurzfristig um fachliche Mitwirkung gebeten. Dafür, dass wir den vor 2.000 Anwesenden gehaltenen Vortrag nicht geprobt, sondern erst am Vorabend beim Griechen abgesprochen hatten, ist das Ergebnis eigentlich ganz brauchbar geworden.

Die letzten Jahre waren insbesondere für meinen Mandanten eine extrem harte Zeit, allerdings gab es trotz des bitteren Themas sogar auch lustige Momente, etwa die hysterischen Reaktionen auf die Pfändung der Rechte an der Domain des Compact-Magazins. Das Blatt bekam dann in einem Kölner Gerichtssaal auch noch einen Cameo-Auftritt in einem launigen Musikvideo


19. April 2019

LG Darmstadt: Rechtspopulistischer Sektenführer Lama Ole Nydahl aus Dänemark kann nicht ohne Weiteres einen Österreicher in Deutschland verklagen

Seit Jahren vertrete ich Mandanten gegen den buddhistischen Lama Ole Nydahl. Obwohl der Lama offiziell in Armut lebt, kann er sich erstaunlich viele Unterlassungsklagen leisten. Besonders übel stößt es dem eiligen Mann auf, wenn man ihm seine rechtspopulistischen Äußerungen hinterher trägt, die er etwa auf seinem jährlichen Osterkurs in Kassel auszuscheiden pflegt. Das ist nämlich nicht so gut fürs Geschäft.

2017 wollte der erleuchtete Däne dem Herausgeber einer in Österreich verlegten buddhistischen Zeitung Äußerungen untersagen und zog hierzu erst vor das Landgericht Mannheim. Als sich die Mannheimer Pressekammer für örtlich unzuständig erklärte, ging der Rechtsstreit nach Darmstadt, weil dort die Diamantwegstiftung ihren Sitz habe, da kenne man den Lama gut. Die Argumentation fand ich schon deshalb seltsam, weil Nydahl gesteigerten Wert auf die Tatsache legt, dass die millionenschwere Stiftung (die übrgens das weltweite Anwartschaftsrecht auf Nydahls Persönlichkeitsrechte wahrnimmt) nicht dessen querulante Prozesshanselei mit beachtlichen Streitwerten finanziert.

Das Landgericht Darmstadt, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde, wollte wiederum nicht einsehen, warum ein Däne gegen einen Österreicher in Deutschland klagen sollte und wie sich denn wohl die Zwangsvollstreckung einer Unterlassung im Internet an den Landesgrenzen gestalten solle. Auch am Vorliegen eines Anspruchs hatte das Landgericht Darmstadt gewisse Zweifel.

Der Mandant, einst Oberhaupt der Österreicher Buddhisten, hatte einst durchgesetzt, dass Nydahl in der Alpenrepublik nicht mehr viel zu melden hat. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat es der Beitrag auf derzeit Google-Rang 3 bei der Suche nach Nydahl gebracht … ;)

Nach Jahren des Wegsehens hatte sich die Deutsche Buddhistische Union (DBU) letztes Jahr zu weiteren Entgleisungen Nydahls kritisch geäußert, die der Lama im Sommer im Allgäu abgesondert hatte, wo der Diamantweg einen religiösen Stützpunkt baut. Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte gegen Nydahl sogar wegen des Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt, stellte aber das Verfahren jedoch ein. Die DBU wurde auch wieder ruhig, was sicherlich nichts damit zu tun hat, dass der Diamantweg des erklärten Islamfeindes der dominierende Geldgeber.

Über den rechtspopulistischen Lama Ole Nydahl berichten viele Medien leider erstaunlich unkritisch, so etwa auch der öffentlich-rechtliche SWR.

Wikipedia-Manipulation

Normalerweise berichten die Medien über die Wikipedia-Community erstaunlich naiv. Vielleicht ist dieses Feature von Jan Böhmermann ja der Auftakt für eine kritischere Befassung mit dem vermeintlich so qualitativen Lexikonmonopol.

Vor einem Jahrzehnt hatte ich die Verhältnisse in der deutschen Wikipedia-Community untersucht und hierzu eine Serie bei Telepolis verfasst. Die „Fehlerkultur“ im inneren Kreis der Wikipedianer hatte jedoch zur Folge, dass man mich dort zum „Staatsfeind Nr. 1“ erkor, mit dem nicht kommuniziert wurde, sondern der knallhart zu bekämpfen sei.

Da ich damals der erste und einzige Journalist war, der den Manipulateuren der Wikipedianer etwas genauer auf die Finger sah, wurden etliche Insiderinformationen an mich herangetragen. Tatsächlich nämlich sind die Wikipedianer untereinander heftig zerstritten, so dass ich als vermeintlicher Feind hochwillkommen war, damit man sich an mir profilieren konnte.

Damals habe ich mir mal den Spaß gemacht und die ersten beiden öffentlichen Wikipedia-Veranstaltungen besucht. Bei der ersten wurde ich trotz unbeanstandeter Akkreditierung an der Tür abgefangen, bei der zweiten war ich mehr oder weniger undercover unterwegs.

Damals habe ich erkannt, dass die meisten der Menschen, die täglich 10 Stunden und mehr nichts Dringenders zu tun haben, als kostenlos eine Datenbank zu pflegen, große persönliche Probleme hatten, die sie mit dieser Machtstellung kompensierten. Bei manchen konnte man den schlechten Gesundheitszustand äußerlich sehen, von anderen erfuhr ich, dass sie schlicht und ergreifend psychisch krank waren.

Genau diese Leute sind es, die sich vom rauhen Betriebsklima nicht wegekeln lassen, sondern sich da offenbar sogar wohlfühlen. Das ist wie bei den naturgemäß intern zerstrittenen politischen Parteien, in denen sich zwangsläufig nicht etwa die guten Leute durchsetzen, sondern die mit dem dicksten Sitzfleisch. Die Währung, in der man in der Wikipedia bezahlt, ist in erster Linie Zeit, wovon Leistungsträger naturgemäß weniger haben als Menschen, die sonst nichts zu tun haben.

Schon damals war die Wikipedia ein Tummelplatz für professionelle PR und ideologische Weltverbesserer, seit den Snowden-Dokumenten ist unstreitig, dass die Geheimdienste intensiv in Social Media manipulieren, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Während ich das Thema damals aufgab und die Wikipedia als failed state abhakte, untersuchen der renommierte Dokumentarfilmer Dirk Pohlmann und der Privatmann Markus Fiedler die Verhältnisse in der deutschprachigen Wikipedia, wobei sie u.a. auf viele meiner „alten Bekannten“ trafen. Den beiden ist es insbesondere gelungen, einige der unappettitlichsten Wikipedia-Manipulateure zu enttarnen, die aus der Wikipedia wie Heckenschützen Rufmord an ihren Gegnern bzw. vermeintlichen Gegnern begehen.

Einer von diesen Serienrufmördern wehrte sich in neureicher Manier mit einem Promianwalt vor dem Landgericht Hamburg gegen seine Deanonymisierung, und erschlich hierzu mit fragwürdigen Prozesstricks eine einstweilige Verfügung. Vor zwei Monaten konnten wir die weitgehende Aufhebung einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. Da dieser (noch laufende) Fall politisch und juristisch auf mehreren Ebenen spannend ist, werde ich hierüber in einer Serie berichten.

Hier mal eine Auswahl meiner „historischen“ Telepolis-Artikel:

17. April 2019

Streit um Wahlplakate

Vor der Europawahl nimmt wider die Dichte an Wahlplakaten zu. Die Art und Weise, ob und wo und wann und wieviele Plakate und in welcher Größe etc. aufgehangen werden dürfen, ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern richtet sich nach den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer sowie nach den Gemeinde und Stadtsatzungen.

Da diese aber nur selten detailliert sind, entwickeln die Behörden häufig eine gwisse Kreativität, um die Plakateflut einzudämmen. So sollen etwa Kleinparteien nur im Verhältnis zu ihrer angeblichen reellen Wahlchance plakatieren usw..

2013 etwa wollte die Stadt Herne der Piratenpartei das Recht auf gleich viele Plakate absprechen. Parteien haben jedoch aus Artt. 3, 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG iVm § 5 ParteienG einen durchsetzbaren Anspruch auf eine Sondernutzungserlaubnis. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte den Stadtvätern dann auch recht schnell die Rechtslage.

Manchmal werden Plakate auch vom politischen Gegner inhaltlich angegriffen. So ließ etwa die CDU Hessen 2013 allen Ernstes eine Parodie ihres Wahlplakats anwaltlich abmahnen, knickte dann aber ein.

Auch mit der Stadt Göttingen hatte ich wegen Wahlplakaten zu tun. Beim Telefonat mit den Verantwortlichen stellte sich heraus, dass dort die literarisch berühmte illegale Plakataktion des Naturwissenschaftlers Prof. Lichtenberg von 1777 nicht bekannt war. Da ich diese höchst amüsante Geschichte mal recherchiert hatte, ließ ich dem Stadtarchiv meine Darstellung der skurrilen Begebenheit zukommen. Leider führte mein „Bestechungsversuch“ nicht zum Erfolg, denn manchmal ist ein Plakatierungsverbot halt auch gerechtfertigt …

16. April 2019

Lizenzierungsanfrage Internet-Meme

An Constantin Film AG, vorab per E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte freundlich um Auskunft, wie ich für meine Mandantschaft die Rechte für ein Internet-Meme Ihres Hauses erwerben könnte. Mein Mandant möchte insbesondere eine Zensur durch Uploadfilter vermeiden, sowie anwaltliche Abmahnungen.

Mein Mandant möchte gerne zu nicht kommerziellen Zwecken auf der Plattform YouTube Bildmaterial Ihres Films „Der Untergang“ verwenden. So möchte er die legendäre Szene nutzen, in welcher der Führer im Führerbunker ausflippt. Statt des Originaltons soll jedoch in unterschiedlichen Fassungen jeweils eine Stimmimitation von Axel Voss und Helga Trüpel verwendet werden.

Bitte teilen Sie mir nicht nur Ihre Konditionen mit, sondern auch, was von den Lizenzeinnahmen an die Urheber bzw. an deren Erben geht!

Ich danke für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen

Kompa
Rechtsanwalt

UPDATE: Constantin kann mir leider aus vertragsrechtlichen Gründen nix für YouTube lizenzieren. Mein Meme wird also in den Uploadfiltern zensiert werden, nix zu machen.

11. März 2019

Das Köln-Foto des Thomas Wolf – reloaded

Wer dieses Bild im Internet kostenlos nutzen will, soll in zuordbarer Weise die in der Wikimedia-Meta-Datei gewünschte Urheberbenennung

Thomas Wolf, www.foto-tw.de

leisten, sowie die Lizenzangabe CC BY-SA 3.0. Die wenigsten Leute verstehen, was von Ihnen überhaupt verlangt wird.

2015 hatte Herr Wolf einer Kölnerin gegenüber eine Forderung iHv ursprünglich 5.310,38 € behauptet, weil die Kölnerin das in der Wikipedia (die „freie Enzyklopädie“) gefundene Foto für gemeinfrei hielt. Vor drei Jahren hatte ich über die negative Feststellungsklage der Kölnerin berichtet: Das Köln-Foto des Thomas Wolf – negative Feststellungsklage gegen Abkassieren mit Creative Commons

Aus Gründen anwaltlicher Vorsicht hatten wir den Klageantrag so formuliert, dass festgestellt werden sollte, dass Wolf jedenfalls nicht mehr 100,- € verlangen darf. Das erwies sich dann auch als der Betrag, den das Amtsgericht Köln als angemessen erachtete. Das Urteil wurde rechtskräftig.

Als Herr Wolf dann aber nach dem Prozess „seine 100,- €“ zzgl. Umsatzsteuer (!) einforderte, machte die Kölnerin Nägel mit Köpfen und erhob auch bzgl. der restlichen 100,- € eine negative Feststellungsklage. Diese schaffte es schließlich in die 3. Instanz zum Bundesgerichtshof, wo normalerweise nur Revisionen mit Streitwert ab 20.000,- € zugelassen sind.

Inzwischen hatte das OLG Köln in einem ebenfalls von mir betreuten Verfahren wegen eines Wolf-Fotos (Speicherstadt) geurteilt, dass bei Verletzung gegen eine kostenlose Creative Commons-Lizenz ein Fotograf das Vorliegen von Schadensersatz zu beweisen habe, was ihm in dem Fall allerdings nicht gelang. -> 2 x 0 € = 0 € – OLG Köln: Kein Schadensersatz für Verstoß gegen kostenlose Creative Commons-Lizenz für Thomas Wolf – TW Photomedia

Gegen Wolf und seine Mitbewerber wie Dirk Vorderstraße, Marco Verch und Christoph Scholz habe ich knapp 50 negative Feststellungsklagen wegen solcher Forderungen betreut. Während eine Vielzahl an Gerichten dem OLG Köln folgt und den „Schaden“ bei 0,- € sieht, gestehen etliche Gerichte mit diffusen Begründungen eine Zahlung iHv 100,- € zu.

Diese Rechtsunsicherheit hätte nun der BGH beenden können, was das Geschäftsmodell der Creative Commons-Fallensteller beseitigt hätte. „Leider“ hat Herr Wolf nunmehr überraschend die Klage anerkannt. Allein der Rechtsstreit um die „100,- €“ hat Herrn Wolf über 2.000,- € gekostet. Bereits der ursprüngliche Prozess war ähnlich teuer, so dass der Rechtsstreit um das Köln-Foto mit ca. 4.000,- € zu Buche schlägt.

Die Kölnerin hingegen muss nur den Sekt bezahlen, den wir nach drei Jahren Prozessen trinken werden. Den Sekt illustriere ich standesgemäß mit einem Foto von Marco Verch:

https://www.flickr.com/photos/149561324@N03/29713960147/

Foto: Marco Verch, Mehrere Flaschen Sekt auf Eis, flickr Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

7. März 2019

Markante Endmarke

Eigentlich war unsere gestrige Verhandlung in der Markenkammer des Landgerichts Düsseldorf der letzte dort angekündigte Termin. Dennoch fanden sich gegen Verhandlungsende im Zuschauerraum ca. 15 Personen in Robe ein, die geduldig dem temperamentvoll geführten Rechtsstreit schweigend beiwohnten. Gab es offenbar im Anschluss noch eine so bedeutende Markensache, dass eine solche Vielzahl an Anwälten vonnöten sei?

Des Rätsels Lösung war eine andere: Unser Termin beendete die letzte Sitzung der Vorsitzenden der Markenkammer, die in den Ruhestand geht. Am Landgericht Düsseldorf gibt es offenbar ein Ritual, dass die ganzen Richterkollegen zum Ausstand einen Sektempfang geben und diesen stilecht in Robe abhalten.

7. Februar 2019

Déjàs Vues

Heute mal was nicht juristisches:

Mein Studium verdiente ich mir durch Auftritte als Entertainer. An einem Samstag hatte ich einen Gig in einem abgelegenen Hotel, wo sich ein inzwischen betagter Abschlussjahrgang traf. Während ich in der Lobby auf meien Auftritt wartete, war dort ein Mann nicht zu überhören, der über ein unerschütterliches Selbstbewusstsein verfügte, alles mögliche kommentierte und einen Hang zum Lästern hatte. Dabei rauchte er lässig eine Zigarre. Obwohl wir uns in einem gehobenen Hotel befanden und das Ruhrgebiet noch einige Kilometer entfernt war, liefen dort Leute in Trainingsanzügen durchs Restaurant.

Aufgrund seines Gehabes und dessen allgemeiner Akzeptanz war mir klar, dass der Mann nicht irgendein vorlauter Rentner sei, sondern offenbar jemand Wichtiges sein musste. Irgendwann fragte ich mal diskret die Bedienung, ob denn der Herr dort mit der großen Klappe bekannt sei. Sie grinste und fragte mich, ob ich mich für Fußball interessiere, was nicht so recht der Fall war. Das Hotel war nämlich Teil des Trainingslagers von Schalke 04, mein Nachbar war Fußballlegende Rudi Assauer.

Jahre später schenkte mir ein Freund den damals aktuellen Roman „Der Vollidiot“ von Tommy Jaud, weil ihn der beschriebene Typ an mich erinnere. Im Buch (nicht im Film) gibt es eine Szene, in welcher die Hauptperson bei irgendeiner Veranstaltung in einem VIP-Bereich mit einem Zigarrenraucher aneinander gerät, und dann vor die Tür gesetzt wird, weil er dessen Prominenz nicht kannte. Es war ebenfalls Rudi Assauer …

Gestern ist Assauer verstorben.