Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Das Köln-Foto des Thomas Wolf – negative Feststellungsklage gegen Abkassieren mit Creative Commons

Wer dieses Bild im Internet kostenlos nutzen will, soll in zuordbarer Weise die in der Wikimedia-Meta-Datei gewünschte Urheberbenennung

Thomas Wolf, www.foto-tw.de

leisten, sowie die Lizenzangabe CC BY-SA 3.0. Die wenigsten Leute verstehen, was von ihnen überhaupt verlangt wird.

Diese Lizenzbestimmungen findet man nur in der Meta-Datei, nicht aber in den Artikeln in der „freien“ Enzyklopädie selbst. Schon gar nicht findet man eine Benennung bei Google, wo das Foto wegen der Verbreitung über die Wikipedia häufig auftaucht. (Ich habe Zweifel daran, dass die Urheberbenennung in Form einer Verlinkung verlangt werden darf. Und da das wohl noch nicht genug an Verwirrung ist, bietet Wolf das Bild auf seiner Website zu einer ganz anderen Lizenz an.)

Das Foto ist absolut nichts Besonderes. Selbst in der Wikipedia gab es das gleiche Motiv bereits fünf Jahre früher:

Thomas Robbin (2004), GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, und Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“

Es handelt sich um eine Aufnahme, die zur sogenannten blauen Stunde bei entsprechenden Lichtverhältnissen gemacht wird, wie viele Gebäude-Fotos von Herrn Wolf. Nun ist der Kölner Dom nicht zum ersten Mal fotografiert worden, am Deutzer Ufer treten sich die Fotografen gegenseitig auf die Füße. Eine qualitativ bessere Leistung des gleichen Motivs als beiden Wikipedia-Fotografen gelang David Witte.

„Urheberrechtsfalle“

Wer die auf den ersten Blick kostenlosen Fotos von meist bekannten Bauwerken im Internet verwendet, bekommt von Thomas Wolf eine Mail mit einer gesalzenen Rechnung. Von einer Kölnerin, die mit dem Bild ein Zimmer zur gelegentlichen Vermietung an Messegäste bewarb, verlangte Wolf zunächst 5.310,38 €, zzgl. Zinsen. (Der mir bekannte Wolf-Rekord liegt bei über 7.000,- €.) Wie bereits deren Tochter, die arglos den Brief mit der Rechnung öffnete, fiel auch die Kölnerin aus allen Wolken, denn für wirklich arbeitende Menschen ist eine solche Forderung eine Menge Geld.

Aber Thomas Wolf ist ja kein Unmensch, sondern kam gönnerhaft der Kölnerin entgegen und verlangte großzügig nur noch die Häfte. Schnäppchen! (Unter uns: Er macht solche Angebote eigentlich immer, nachdem er die Leute eingeschüchtert hat.) Mit seiner Masche, die aufmerksame Blogleser vom geschätzten Herrn Dirk Vorderstraße kennen, hat Herr Wolf offenbar üppig verdient. Die laufende Nummer seiner Rechnungen steht derzeit bei über 700.

Abzocken mit Creative Commons läuft nicht

Das kleine Problem ist halt nur, dass die Rechtsordnung einen solchen Anspruch für kostenfrei unter Creative Commons lizenzierte Fotos so nicht vorsieht. Insbesondere kann ein Amateurfotograf nicht nach den Empfehlungen der Mittelstandsvereinigung Foto Marketing e.V. abrechnen, wenn er nicht nachweist, dass er ernsthaft in dieser Größenordnung Lichtbilder lizensiert. Der Nachweis, dass der angebliche Berufsfotograf auch nur ein einziges Bild konventionell im Absatzweg lizensiert hätte, steht noch aus.

Eigentlich hatte ich Herrn Wolf vor einem Jahr am Amtsgericht München demonstriert, dass er allenfalls einen Bruchteil der aufgerufenen Summen realisieren kann, dennoch machte er heiter weiter. Offenbar hat er keine Vorstellung davon, was seine weit überrissenen Forderungen bei Empfängern psychisch auslösen. Niemand hat solche Summen herumliegen und man hätte auch sinnvolleres zu tun. Das Berliner Kammergericht nannte das Geschäftsmodell bei Mitbewerber Herrn Vorderstraße „Urheberrechtsfalle“ und ließ die Bezeichnung „Abzocken“ zu.

Negative Feststellungsklage

Die Kölnerin hatte zwischenzeitlich sogar 500,- € geboten, um ihre Ruhe zu haben. Als Herrn Wolf auch dies nicht reichte, reichte es der Kölnerin. Wir haben Herrn Wolf auf Feststellung verklagt, dass ihm gegen die Klägerin keine über 100,- € hinausgehenden Zahlungsansprüche zustehen (Streitwert 2.555,19 €).

Als Herr Wolf gestern zum Amtsgericht Köln anreiste, traf er im Zuschauerraum auf etliche andere seiner Abmahnopfer. Der Amtsrichter sah die Sache genauso wie ein aktueller Hinweisbeschluss des Landgerichts Köln: Der CC-Fotograf kann gerade einmal 100,- € verlangen – so, wie wir es beantragt hatten. Wolf gab auf, so dass die Entscheidung nunmehr rechtskräftig ist. Als Verlierer muss er die gesamten Kosten tragen, mit Anfahrt von Würzburg insgesamt wohl knapp 2.000,- €.

Aktion Dom-Foto

Damit Herr Wolf künftig nicht mehr um sein Köln-Foto bestohlen wird, suchen wir noch einen freundlichen Fotografen, der ein entsprechendes Köln-Foto schießt und es dann unter einer umfassend freien Lizenz bei Wikimedia hochlädt und der Allgemeinheit zur Verfügung stellt! ;)

Derzeit betreue ich noch weitere Rechtsstreite gegen den umtriebigen Fotografen: Zum einen werden wir die von manchen Gerichten zugestandenen 100,- € angreifen, denn wie schon Oberlandesgericht Köln am 31.10.2014, Az. 6 U 60/14, sagte: Was nichts wert ist, ist nichts wert.

Zum andern hat mich ein Mandant, der an Herrn Wolf wegen der vermeintlich berechtigten Forderung bereits Geld überwiesen hatte, mit der gerichtlichen Rückforderung beauftragt.

UPDATE:

Ich habe einen kleinen Leitfaden veröffentlicht, wie man am besten reagiert.

« Erdowi, Erdowo, Erdogan – Türkischer Staatspräsident bittet Barbra Streisand zum Staatsbesuch – Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik »

11 Comments

  1. Urheberrecht - von kleinen Münzen und großen Worten - UNTERSCHEIDUNGSKRAFT.

    […] habe, der versucht, mit Hilfe von Wikipedia-Uploads Kasse zu machen (ein Beispiel findet sich hier), werde ich das Zitat benutzen. Und daran anschließend […]

    #1 Pingback vom 05. April 2016 um 12:25

  2. OLG Köln: Lizenzschaden bei Creative Commons-Lizenzverstoß bleibt bei 0,- € » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] von mir vertretenen Fall wollte er eine Mandantin, die ein Zimmer für Messegäste vermietete, um 5.310,38 € […]

    #2 Pingback vom 01. Juli 2016 um 11:38

  3. Thomas Wolf TW Photomedia verschickt wieder „Rechnungen“ wegen Creative Commons-Bildlizenzen » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] tapfer die Gerichte, die seinen unter CC-Lizenzen kostenfrei vertriebenen Werken entweder keinen (OLG Köln) oder nur einen Bruchteil des von ihm aufgerufenen Werts beimessen (Amtsgericht München). […]

    #3 Pingback vom 18. Juli 2016 um 10:39

  4. Die CC-Falle | Thomas Wolf stellt Fotos unter CC BY SA bei Wikimedia ein – nur um selbst Urheberrechtsverletzungs-Abmahnungen einzuklagen – Historisch denken | Geschichte machen

    […] der Bitte, das Foto zu entfernen. Thomas Wolf ist seit Jahren bekannt für diese Praxis – Link 1 – Link 2 – viele weitere Links hierzu. Er hat offenbar bereits hunderte solcher […]

    #4 Pingback vom 18. Januar 2017 um 11:29

  5. Abmahnungen durch Wikipedia-Fotografen | Shtoink!

    […] Als CC-Falle wird Thomas Wolf von Christoph Pallaske im Januar 2017 bezeichnet; Pallaske spricht von einem Fall mit einem Angebot in Höhe von 1177 Euro; Pallaske vermutet, dass Wolf mehrere hundert Verfahren angestrengt haben soll [9]. Auch Rechtsanwalt Markus Kompa berichtete [10]. […]

    #5 Pingback vom 16. Februar 2017 um 18:58

  6. Warum die Wikipedia die Creative Commons-Fotos von Thomas Wolf und Dirk Vorderstraße unbedingt behalten sollte » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] Mandate pro Jahr. Die erste Wolf-Mandantin konnte die „Ansprüche“ vor Gericht auf unter 2% drücken, wir arbeiten gerade an […]

    #6 Pingback vom 21. Februar 2017 um 12:23

  7. Die Abmahnungen und Lizenzforderungen von Thomas Wolf tw-photomedia wegen Creative Commons-Lizenzverstößen hören einfach nicht auf » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] Commons-Problematik noch mit dem Hinweisbeschluss des OLG Köln sowie der Rechtsprechung von Amts- und Landgericht Köln auseinander, die jeweils nur 100,- € […]

    #7 Pingback vom 05. April 2017 um 11:30

  8. Die Creative Commons-Rechnungen des „Fotografs“ Marco Verch für kostenlose Bildlizenzen » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] Das Geschäftsmodell habe ich durch eine Serie von Musterprozessen torpediert. Vor ein paar Tagen verhandelte das Oberlandesgericht Köln über die Frage, ob bei Verletzung solcher grundsätzlich kostenlosen Lizenzen ein wirtschaftlicher Schaden entsteht und in welcher Höhe. Bislang nämlich schätzten die Kölner Gerichte in den Fällen des meinen Bloglesern verrauten Fotolizenzeintreibers Herrn Thomas Wolf den Wert solcher Bilder auf 50,- € + 100 % Verletzerzuschlag und wiesen darüber hinausgehende Forderungen ab. (Das Köln-Foto des Thomas Wolf – negative Feststellungsklage gegen Abkassieren mit Creative Common…) […]

    #8 Pingback vom 05. April 2018 um 09:21

  9. 0 € x 0 € = 0 € – OLG Köln: Kein Schadensersatz für Verstoß gegen kostenlose Creative Commons-Lizenz für Thomas Wolf – TW Photomedia » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] Das Köln-Foto des Thomas Wolf – negative Feststellungsklage gegen Abkassieren mit Creative Common… (01.04.2016) […]

    #9 Pingback vom 23. April 2018 um 16:30

  10. Creative-Commons-Abzocke: negative Feststellungsklagen gegen Marco Verch, Thomas Wolf, Christoph Scholz, Christian Fischer, Dirk Vorderstraße, Dennis Skley und den Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) » Rechtsanwalt Markus Komp

    […] ein Gästezimmer bewarb. Die Kölner Gerichte stellten vor zwei Jahren antragsgemäß fest, dass kein höherer Betrag als 100,- € verlangt werden kann. Und auch den macht ihm die Kölnerin in einer weiteren Klage in nunmehr zwei […]

    #10 Pingback vom 31. Oktober 2018 um 14:14

  11. Das Köln-Foto des Thomas Wolf – reloaded » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] 2015 hatte Herr Wolf einer Kölnerin gegenüber eine Forderung iHv ursprünglich 5.310,38 € behauptet, weil die Kölnerin das in der Wikipedia (die „freie Enzyklopädie“) gefundene Foto für gemeinfrei hielt. Vor drei Jahren hatte ich über die negative Feststellungsklage der Kölnerin berichtet: Das Köln-Foto des Thomas Wolf – negative Feststellungsklage gegen Abkassieren mit Creative Common… […]

    #11 Pingback vom 11. März 2019 um 09:34

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.