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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


25. Oktober 2024

Trickreiche Mitgliederversammlung

Neulich habe ich im Rahmen eines Fachkongresses in Lübeck in meiner Eigenschaft als Vereinsjustiziar erstmals eine Mitgliederversammlung geleitet. War sehr lustig.

Der mit über 2.000 Mitgliedern in Europa größte Verein seiner Art akzeptiert ausschließlich Mitglieder, die falsche Tatsachen vortäuschen, etwa durch Manipulation von Wahlentscheidungen. Manche pflegen die Kunst des Falschspiels, klauen ihren Mitmenschen die Uhren oder sägen lebende Menschen auseinander. Gelächter gab es insbesondere, als ich vor einem Wahlgang dazu aufforderte, die Wahlurnen als leer vorzuzeigen – eine berufstypische Geste …

24. Oktober 2024

Schutz vor dem Verfassungsschutz

Vorab: Ich halte eine Behörde mit nachrichtendienstlichen Befugnissen, die den Staat als solchen vor Unterwanderung, Extremisten oder Spionage schützen soll und keine Polizeibefugnisse hat, grundsätzlich für sinnvoll. Mit Inlandsgeheimdiensten, die über den Beobachtungsauftrag hinaus aber auch eine erzieherische Aufgabe wahrnehmen und politische Gesinnung kontrollieren sollen, haben wir hierzulande allerdings keine sonderlich guten Erfahrungen gemacht.

Das ostdeutsche Ministerium für Staatssicherheit war von gestandenen Antifaschisten gegründet worden, entwickelte sich aber schnell selbst zum perversen Repressionsinstrument eines Staates mit Spitzelkultur. Auch die Geschichte der westdeutschen Inlandsgeheimdienste verlief nicht durchweg ruhmreich. Studenten, deren Autokennzeichen etwa bei Demos gegen Kernenergie gesehen wurde, mussten Jahre später mit Schwierigkeiten bei der Übernahme in den Staatsdienst rechnen usw. Bekannte Überwachungsopfer sind Winfried Kretschmann, Klaus Traube und Rolf Gössner.

Es ist auch international nahezu einmalig, dass ein Staat politische Parteien bespitzelt, obwohl die ja in einer Demokratie per Definition den Willen des Volkes artikulieren, von dem „alle Macht ausgehen“ soll. Über den Sinn hiervon kann man diskutieren.

Was aber derzeit unter dem Stichwort „Delegetimierer des Staates“ läuft, ist weder verfassungsjuristisch noch demokratisch irgendwie vertretbar. Kritik am Staat, auch polemische, hat hierzulande seit über zwei Jahrhunderten Tradition, Staaten und insbesondere Regierungspolitiker müssen etwas abkönnen. Politische Meinungen müssen auf dem Markt der Meinungen bestehen können. Geheimdienstliche Befugnisse sind in diesem Punkt creepy und schränken die vom Grundgesetz und der Europäischen Menschrechtscharta garantierte Meinungsfreiheit auf fragwürdige Weise ein.

Der Staat hat insbesondere den Stresstest der Corona-Pandemie nicht bestanden. So beobachtete der Inlandsgeheimdienst allen Ernstes Menschen, die sich ihre eigene Meinung über den Sinn der Corona-Politik gebildet hatten, und die aus heutiger, historischer Perspektive sogar kompetenter war als die Regierung. Obwohl derartiger Missbrauch staatlicher Sonderbefugnisse skandalträchtig ist, blieb es in den Medien auffällig still.

Bei Geheimdiensten stellt sich stets die Frage, wer die Wächter bewacht. Während Grünen-Politiker wie Konstantin von Notz in der Opposition wohl gute Arbeit leisteten, ist ihnen der Wechsel in die Regierung wohl zu Kopf gestiegen. Eine wegen ihrer Ansichten zu Corona vom Verfassungsschutz beobachtete Mandantin beobachtet nun zurück und informiert, wie man sich gegen die Gängelung der Schlapphüte wehren kann.

Wer einen totalitären Überwachungsstaat befürwortet, wird ihn auch dann akzeptieren müssen, wenn die Regierung eines Tages nicht von seiner Lieblingspartei gestellt wird. Etwas Besseres als unsere Verfassung hatten wir bislang nicht. Die Aushöhlung unseres Grundrechts auf Meinungsfreiheit sollten wir uns nicht ansatzweise bieten lassen – von niemandem.

25. Juni 2024

Prof. Schertz erzählte was vom Pferd

Eine weltbekannte Turnierreiterin ließ reihum Publikationen wegen böser Zungen abmahnen. So gelangten Lichtbilder von Pferden mit blauer Zunge in Umlauf, aus denen Fachleute schließen, die Tiere seien so hart an die Kandarre genommen worden, dass Blut abgedrückt worden sei. Der Berliner Anwalt der entrechteten Stars und Sternchen bestritt vehement die Echtheit der in renommierten Zeitungen von etablierten Fotografen geschossenen Lichtbilder, dozierte von Beweislast und warnte vor hohen Schadensersatzforderungen usw.

Nicht alle ließen sich einschüchtern. Die Abmahnung war wohl doch nicht so werth-haltig, denn hier hat bislang nichts gewiehert …

Ich selbst kannte blaue Zungen im Sport nur bei Asterix.

10. Juni 2024

Anmerkungen zur Wahlarena-Entscheidung

Der WDR in Vertretung der ARD hatte sich geweigert, die neue Partei BSW in die ARD Wahlarena einzuladen. Dort wolle man nur Parteien sehen, die 2019 den Sprung ins Europaparlament geschafft und eine gewisse aktuelle Bedeutung hätten – darunter die nur in Bayern wählbare CSU sowie FDP und Linkspartei.

Die Freiheit des Rundfunks hat Verfassungsrang – Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Ebenso jedoch der Anspruch auf Chancengleicheit politischer Parteien aus Art. 3 , 21 Abs. 1 GG. Hieraus folgt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Pflicht zur Berücksichtigung in der Wahlberichterstattung nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit. Den „Yogischen Fliegern“ muss nicht in gleichem Maße Sendezeit eingeräumt werden wie etwa traditionell erfolgreichen Volksparteien.

Der WDR hatte für die Wahlarena ein Sendekonzept behauptet, das Fragen zur parlamentarischen Arbeit in der abgelaufenen Legislaturperiode vorsah, denen BSW naturgemäß nicht hätte antworten können. Tatsächlich aber wurde keine einzige Frage zur Vergangenheit gestellt. Die Fragen kamen außerdem nicht von der Redaktion, sondern von Zuschauern, und die konnten sich die jeweiligen Politiker frei aussuchen.

Der WDR hatte behauptet, eine weitere Partei würde die Sendung zerfasern. Warum das bei acht statt sieben Gästen der Fall sein sollte, blieb unklar, vielmehr hätte man bei asymmetrischer Anzahl von Gästen sogar ein Problem beim Separieren der beiden Gruppen gehabt. Die Befragungen wurden auch nicht paritätisch durchgeführt, sondern willkürlich.

Der WDR zog für die Beurteilung der aktuellen Bedeutung von BSW die Belastbarkeit von Demoskopie in Zweifel. Tatsächlich aber war das höhere Rangverhältnis von BSW im Bezug auf FDP und Linkspartei seit März 2024 in allen Meinungsumfragen stabil.

Das Verwaltungsgericht Köln maß Faktoren wie Resonanz in Social Media wenig Aussagekraft bei. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht aber ließ sich nicht einreden, der hohe Zulauf von BSW bei Kundgebungen sei mit dem Wetter zu erklären, in Köln kamen die Leute sogar bei Regen. Die Kundgebungen der politischen Mitbewerber waren durchweg gefloppt.

Wie erwartet, wurde BSW auf Anbieb bundesweit fünftstärkste Kraft. Im Osten schnitt BSW sogar an dritter Stelle ab, auch im Westen nähert man sich immerhin der 5 %-Marke. Bei den Landtagswahlen im Herbst wird BSW wegen Koalitionsausschlüssen bereits in drei Landesregierungen gesehen.

Es wäre für den WDR peinlich gewesen, wenn er dieser Partei weniger Aufmerksamkeit als CSU, FDP und Linkspartei zugebilligt hätte.

Der WDR ist nach §§ 4 und 5 WDR-Gesetz wie folgt verpflichtet:

Der WDR hat in seinen Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. (…) Für die Angebote des WDR gilt die verfassungsmäßige Ordnung. (…) Der WDR trägt darüber hinaus in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards Rechnung. (…) Der WDR soll die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in seinen Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen. Der WDR stellt sicher, daß 1. die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtprogramm der Anstalt in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet, 2. die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte im Sendegebiet im Gesamtprogramm der Anstalt zu Wort kommen, 3. das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient. (…) Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.

Wie das gehen soll, wenn man eine deratige politische Kraft ausspart, bleibt rätselhaft.

Gleich zu Beginn ihrer Abschlusskundgebung auf dem Berliner Alexanderplatz feierte die Parteichefin die einzig richtige Entscheidung.

OVG NRW, 13 B 494/24 (I. Instanz VG Köln 6 L 928/24)

5. Juni 2024

OVG Münster: WDR muss neue Partei in die Wahlarena lassen

Zum 10. Todestag besuchte ich neulich das Grab von Guido Westerwelle, das sich hier um die Ecke auf dem Melatenfriedhof befindet. Ich wollte ihn dafür ehren, dass er einst in den Koalitionsvertrag den Abzug der Kernwaffen hineinverhandelt hatte, auch wenn das dann nicht umgesetzt wurde. Westerwelle hatte 2002 auch erfolglos versucht, sich als selbst ausgerufener Kanzlerkandidat in das ARD/ZDF-Kanzlerduell einzuklagen, BVerfG, Beschluß vom 30. 8. 2002 – 2 BvR 1332/02.

Auch andere Kleinparteien hatten immer wieder versucht, ihnen von den Sendern versagte Berücksichtigung in der Wahlberichterstattung gerichtlich durchzusetzen.

Nun legte eine neue Partei einen Blitzstart hin und zog gleich an drei etablierten Parteien vorbei. Den Sendern reichte das aber nicht. Beim ZDF half schließlich gutes Zureden, die ARD in Gestalt des WDR zeigte sich jedoch bockig. Erstmals in der Geschichte des Rundfunkrechts ist es nun gelungen, eine Partei per Gerichtsbeschluss in eine Wahlsendung (ARD Wahlarena) einzuklagen.

OVG NRW, 13 B 494/24 (I. Instanz VG Köln 6 L 928/24)

27. April 2024

Grüne werben mit Hakenkreuz – rechtliche Anmerkung

Die Grünen plakatieren aktuell bundesweit mit dem Hakenkreuz.

Das Verwenden solche Symbole ist allerdings grundsätzlich nach §§ 86, 86a StGB eine Straftat.

Zwar haben die Grünen das Hakenkreuz durchgestrichen und damit Ablehnung bekundet, aber ein solcher Kontext wird von den Gerichten nicht automatisch als ausreichend bewertet, um eine sog. „Sozialadäquanz“ zu begründen. § 86a StGB wird nämlich durchaus das gesetzgeberische Ziel beigemessen, solche Symbole komplett aus dem öffentlichen Raum zu halten. Die Verwendung wird als jugendgefährend bewertet.

Die Rechtsprechung duldet eine Verwendung nur dann, „wenn sich auf Anhieb aus der Abbildung in eindeutiger und offenkundiger Weise die Gegnerschaft des Angekl. zur NS-Ideologie ergibt“, BayObLG, Urteil vom 7.10.2022 – 202 StRR 90/22, was im dortigen Fall nicht gelungen sei.

Ironie ist an dieser Stelle also ein gefährliches Stilmittel. Ich zitiere mal aus einem Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 9.12.2022, das gegen die politisch-satirische Verballhornung einer NS-Grußformel ergangen war:

„Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Gebrauch eines Kennzeichens in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Geg­nerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, dem Schutzzweck der Vorschrift nicht zuwiderlaufe (vgl. BGH NJW 1973, 106, 107; NJW 2009, 928, 931 ). Schutzzweck der Vorschrift sei nicht nur, die Abwehr einer Wiederbelebung der verbotenen Organisation oder deren verfassungsfeindlicher Bestrebungen, sondern auch die Wahrung des politischen Friedens dadurch, dass jeder Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern vermieden werden soll, es gebe in der Bundesrepublik Deutschland innenpolitische Entwicklungen, solche verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu dulden.

(…) Von einem dem Schutzzweck der Vorschrift unterfallenden Verstoß ist auch des­wegen auszugehen, da im Verlauf der Pandemie besonders in den sozialen Medien im Internet eine besondere Häufung von Kennzeichen von NS-Organisationen zu verzeichnen war und ist. Aus diesem Grund ist insbesondere der Schutzzweck betroffen, gegenüber Beobachtern den Eindruck zu vermeiden, die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen werde in der Bun­desrepublik Deutschland geduldet.“

Das (nicht rechtskräftige) Mannheimer Urteil halte ich in mehrfacher Hinsicht für klar überzogen, denn der dort Angeklagte hatte sich mit satirischen Mitteln gegen eine befürchtete Impfpflicht ausgesprochen und eindeutig seine Gegnerschaft mit totalitären Systemen kommuniziert. Die Motivation der Strafverfolgungsbehörden dürfte einen politisch Hintergrund haben.

Ob die aktuelle Provokation des grünen Wahlplakats wirklich gelungen ist, finde ich unter mehreren Aspekten zweifelhaft. Denn gegenwärtig möchte die rot-grün-gelbe Bundesregierung die Meinungsfreiheit beschneiden, indem sie den Inlandsgeheimdienst (!) gegen Äußerungen einsetzen will, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen. Das erscheint nicht nur mir als totalitär.

Die Grünen, die vorgeblich gegen Hass im Netz vorgehen, geben mit der Stigmatisierung politischer Gegner als Nazis jedenfalls insoweit ein fragwürdiges Vorbild. Die Frage, ob die Grünen in der EU-Politik denn ihre Versprechungen gehalten haben, hat mir diese Woche ein denkbar kompetenter Experte beantwortet.

29. März 2024

OLG Frankfurt: Vortrag mit mindestens zehn kritischen Äußerungen darf als „vor allem Verständnis für“ dargestellt werden.

Die Gerichte in Frankfurt haben – jeweils nach wohl ungewöhnlich langem Vorlauf – eine beantragte einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung nicht erlassen. Der investigative Journalist Patrick Baab, den die konventionellen Medien nahezu geschlossen ausgrenzen, hatte sich gegen einen auch für FAZ-Verhältnisse erstaunlich tendenziösen Artikel gewehrt, der ihn anlässlich einer Autorenlesung als scheinbaren Putin-Apologet porträtierte. Das ist schon deshalb irrwitzig, weil Baab seit zwei Jahrzehnten kritisch über Putin berichtet und sich einst vor Ort sogar mit dem FSB angelegt hatte.

Konkret beanstandete Baab den Satz:

„Für Russland hat Baab vor allem Verständnis übrig, nur einmal erwähnt er im Nebensatz, dass dort ‚auch keine Demokratie‘ sei.“

Tatsächlich nämlich hatte Baab an dem Abend mindestens zehn Mal Russland ausdrücklich kritisiert, dieses an etlichen vorgelesenen Stellen aus seinem Buch (jeweils in Hauptsätzen) und auch im an die Lesung anschließenden Gespräch. Der zweite Satzteil ist also offenkundig unzutreffend. Außerdem enthält das Buch viele weitere Stellen, die ein „vor allem Verständnis“ für Russland definitiv ausschließen.

Normalerweise sind falsche Tatsachenbehauptungen und bewusstes Auslassen von Kontext rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Insbesondere das Weglassen von Worten oder das Auslassen von Wichtigem in einem Zitat kann zu einem falschen Zitat wegen einer »Entstellung« des Bildes und der Wahrnehmung eines Menschen werden.

Die Frankfurter Gerichte (deren Rechtsprechung zum Presserecht ich ansonsten sehr schätze), erkannten in diesem Fall auf Presse- und Meinungsfreiheit. Die Begründung dazu überzeugt mich nicht, denn man machte Baab ausgerechnet zum Vorwurf, dass er – unstreitig wahrheitsgemäß – auch Positives über Russland berichtete. Methodisch finde ich das sehr fragwürdig.

Unverkennbar atmen die Beschlüsse der Frankfurter Gerichte das westliche Narrativ über den Ukrainekrieg, das uns die konventionellen Medien propagieren, und wenn eine Information dem widerspricht, muss der Überbringer der schlechten Nachricht geköpft werden. Das ist deshalb verstörend, weil eigentlich das Bundesverfassungsgericht von der Medienlandschaft eine Sicherung der Meinungsvielfalt verlangt, die Meinungen von Minderheiten also grundsätzlich zu respektieren sind.

Als die Welt 2020 von Corona erfasst wurde, synchronisierten die Medien und ließen nur noch eine Meinung zu – die dieser Tage von den RKI-Protokollen erschüttert wird. Dieser intolerante Gleichklang wurde fortgesetzt, als Russland 2022 in die Ukraine einmarschierte, nur in den neuen Medien kamen alternative Perspektiven wirklich zu Wort.

Die unerwünschte Prognose, dass ein Krieg der großen Intensität nicht durch Strategie, Wunderwaffen und Kampfgeist, sondern durch Logistik gewonnen wird, hat sich offenkundig bewahrheitet. Während deutsche Politiker die Lektion von Verdun offenbar nicht gelernt haben und mal wieder von einem Endsieg träumen, desertieren die Rekruten dieses Krieges. Ebenso hat sich inzwischen herumgesprochen, dass die Sanktionen nicht die versprochene Wirkung erzielen, sondern primär uns selbst trefen.

Nachdem die Medien als „vierte Gewalt“ offenbar permanent versagen, scheint nun auch die Iudikative anfällig für politische Anpassung zu sein. Wenn sich Exekutive, Legislative, Leitmedien und möglicherweise nun auch die Iudikative dasselbe Glaubwürdigkeitsproblem einhandeln, stellt sich die Frage, was aus diesem Staat geworden ist.

11. Dezember 2023

Desinformation-Online – Florian Harms und die Fake News

Florian Harms hatte seine Karriere beim Portal SPIEGEL Online (Spiegel.de) schließlich dann nach einem Jahr als Chefredakteur beendet. Für den renommierteren Print-Spiegel, der damals noch in getrennter Redaktion spiegelte, durfte der Onliner nicht schreiben. Nach seinem SPIEGEL-Ende wurde dort schließlich zunehmend auf Bezahlcontent umgestellt – zulasten von Reichweite und Deutungsmacht. (Und das ist gut so …)

Statt in einer etablierten Redaktion fing Harms im Werbekonzern Ströer an, der das Portal T-Online.de betreibt. Das rufen T-Online-Kunden normalerweise auf, wenn sie ihre E-Mails checken wollen, fallen aber häufig auf die Click Baits herein. Die sind kostenlos, aber werbefinanziert – die Leser sind also das Produkt. Das meiste dort scheint Boulevard zu sein, beim Großteil dürfte es sich um Agenturmaterial handeln.

Eigentlich wäre eine KI für den Job mehr als ausreichend.

Dennoch werkelt da anscheinend wirklich eine Redaktion, sogar einen Leiter der Recherche soll es geben, wobei unklar ist, ob der wirklich jemanden anleitet oder Ahnung von seinem Job hat. Soweit ich es beurteilen kann, ist der gute Mann vor allem damit beschäftigt, Personen, die regierungsnahen Narrativen nicht ausreichend huldigen, als gaga zu framen. Damit kommt man im journalistischen Berlin vermutlich weit.

In diesem Video behauptet Harms stolz, er habe 150 Redakterinnen und Redakteure.

Harms tut dort kund, es müsse in Deutschland ein seriöses Medienangebot geben, das seine Inhalte nicht hinter eine Paywall verstecke, man bräuchte Zugang zu „gutem Journalismus“. Man trenne zwischen Meinungsbeiträgen und anderen. Sie seien Journalisten und nicht Aktivisten. Eine aufgeklärte Bürgergesellschaft sei gerade in Zeiten von Fake News umso wichiger.

Toll! Endlich mal ein Medium, das sich als unabhängig und überparteilich deklariert. Gab es vorher ja noch nie! „Stroeer.de mit zwei e“ erklärt Harms. (Sind das nicht 3 e?) Der Spruch erinnert mich an „Hermann Willié mit Akzent auf dem e“ …

Ob man bei T-Online wirklich Ahnung vom Recherche-Handwerk hat und einen qualifizierten Beitrag leistet, um die Welt vor Fake News zu bewahren, darf man höflich bezweifeln. Etwa die Arbeitsprobe „Ex-Agent enthüllt neue Details über Kennedy-Attentat“ („aktualisiert am 10.9.2023“) eignet sich für jede Journalistenschule als Negativbeispiel auf allen denkbaren Ebenen:

So tischte T-Online.de absolut unkritisch das Märchen des einstigen Personenschützers Paul Landis auf, der knapp 60 Jahre nach den Schüssen auf John F. Kennedy nun behauptete, ein Projektil auf der quasi Hutablage der Limousine aufgelesen und später im Krankenhaus auf Kennedys Trage gelegt zu haben – das als „Beweisstück 399“, berühmtesten Asservat der Kriminalgeschichte.

Allen Ernstes kaufte man bei T-Online.de dem Personenschützer das Seemannsgarn ab, dieser hätte knapp 60 Jahre die Diskussion um die „magische Kugel“ nicht mitbekommen, die spätestens seit dem Film „JFK“ (1991) fester Bestandteil der US-Populärkultur ist. 399 wurde ballistischen Untersuchungen zufolge aus einem „Manlicher Carcano“ abgefeuert und soll die Zuordnung des Attentats zur angeblich gefundenen Waffe des Fabrikats Manlicher Carcano beweisen, die angeblich Oswald gehört haben soll.

Kein ernst zu nehmender Journalist reicht eine solche Räuberpistolenkugel wie die von Landis ungeprüft durch. Es ist schon unklar, wie das Projektil entgegen der Schwerkraft an der angegebenen Stelle verblieben sein soll.

Dass ausgerechnet Landis der vehemente Streit um die hanebüchene Single-Bullet-Theorie entgangen sein sollte, weil er traumatisiert gewesen, ist nicht nur völlig unglaubhaft, sondern sogar positiv widerlegt. Die Frage, warum es von Landis keinen Bericht gegenüber der Warren Kommission gab, beantwortet Landis selbst: Weil dessen Zeugenwahrnehmung unerwünscht war. Der angeblich traumatisierte Landis selbst hatte in Wirklichkeit im Juni 1964 sogar an die Warren Kommission einen ignorierten Brief zum Thema geschrieben, der tödliche Schuss sei seines (professionellen) Eindrucks nach von vorne gekommen.

Seltsamerweise aber hatte er Beweisstück 399 in seinem Brief von 1964 nicht erwähnt. Der angeblich traumatisierte Landis hatte auch öffentlich zum Thema gesprochen, nämlich bereits in den 1990ern, angeblich seine Meinung dann aber 2010 geändert, in 2016 dann bezweifelte er wieder die Single Bullet-Theorie. Aber erst mit 88 Jahren will ihm eingefallen sein, die Geschichte von Fund und Platzierung zu erzählen.

Landis bietet auch keine glaubhafte Geschichte an, wie das Geschoss nahezu unversehrt auf den Bereich oberhalb der Rücksitze hätte gelangen sollen. Geschosse schlagen in ihre Ziele ein und deformieren sich beim Aufprall mindestens an der Spitze (erst recht, wenn diese Knochen zerschlagen haben sollen). Ein nahezu unversehrtes abgefeuertes Projektil wie Beweisstück 399 wird im richtigen Leben praktisch nur dann beobachtet, wenn es von der Polizei zum Zweck eines ballistischen Vergleichs in einen Wassertank geschossen wird. Blut wurde an Beweisstück 399 nicht sichergestellt …

Qualifizierte Rechercheure hätten sich auch den Ghostwriter James Robenalt und dessen Buch etwas genauer angesehen. Darin behaupten Robenalt/Landis, von den zahlreichen Verschwörungstheorien gäbe es keine, der zufolge Beweisstück 399 auf Kennedys Bahre platziert worden sei. Abgesehen davon, dass genau eine solche Szene in „JFK“ (1991) nachgestellt wurde, hatte der Biograph von Landis 1997 verstorbenem Kollegen Sam Kinney dieselbe Geschichte bereits 2013 aufgetischt. Kinney hatte das Folgefahrzeug gefahren, auf dessen Trittsteige Landis stand. Kinney soll einem Autor zufolge ebenfalls von Schüssen von vorne und vom Fund von 399 im Wagen berichtet haben, den auch Kinney auf der Bahre platziert habe.

Nun haben wir also zwei Secret Service-Agenten, welche 399 gefunden und platziert haben sollen.

In beiden Fällen dürfte Anlass für diese Story gewesen sein, dass sich neue Bücher über historische Themen nur dann verkaufen lassen, wenn sie ein neues Alleinstellungsmerkmal bieten. Die Geschichte ist also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein PR-Gag, mit dem der 88-jährige Landis und sein umtriebiger Ghostwriter noch mal schnell Kasse machen wollen, und das auch noch abgekupfert.

Anscheinend ist Harms & Co. auch unbekannt, dass Landis kaum als weißer Ritter taugt. So lag der Secret Service wie auch etliche andere US-Nachrichtendienste mit den Kennedys im Clinch, etwa wegen dem Streit um den von Kennedy protektionierten dunkelhäutigen Secret Service-Mann Abraham Bolden. T-Online ist offenbar auch entgangen, dass Landis einer von neun Secret Service-Leuten war, die sich am Vorabend in Fort Worth bis 5 Uhr morgens in einem Strip-Local, das einem Freund von Oswald-Mörder Jack Ruby gehörte, so stark betrunken hatten, dass sie dort Dienstgegenstände verloren. Der Secret Service spielte im Vorfeld sowie bei der „Beweissicherung“ eine zweifelhafte Rolle, ohne dass jemand für das Maximalversagen bestraft wurde.

Nun könnte man das Versagen von Harms „Spitzenteam“ ja noch damit entschuldigen, dass die New York Times auch auf diese „Sensation“ reinfiel – oder der Klicks wegen reingefallen sein wollte.

T-Online.de schreibt aber allen Ernstes: „Doch die Schlussfolgerung der damals ermittelnden Warren-Kommission könnte nun ins Wanken geraten.“

Bitte nochmal lesen.

Das ist, höflich ausgedrückt, inkompetent. Umfragen zufolge glaubt bereits seit 60 Jahrem über die Hälfte der US-Bevölkerung diesen Schmarrn nicht. Da gibt es nichts mehr zu „wanken“.

Noch am Tag des Attentats hatte der angeblich ebenfalls von der „magischen Kugel“ getroffene Gouverneur John Conally von weiteren Schüssen gesprochen, allein Conallys zahlreiche Wunden dürfen von mehreren Geschossen stammen. In Conallys Hand, die dem Zapruder-Film zufolge vor Kennedys Kopf getroffen wurde, verblieben unstreitig zeitlebens Metallsplitter, die offensichtlich am nahezu intakten Geschoss 399 nicht fehlen.

Sogar vier der sechs Mitglieder der Warren Kommission hatten damals öffentlich erhebliche Zweifel an der Single Bullet-Theorie geäußert, einer hatte sogar vergeblich eine Dissenting Oppinion gefordert und Material an die Presse geleakt. Ein fünfter, Gerald Ford, hatte in seiner Eigenschaft als späterer US-Präsident seinem Amtskollegen Valéry Giscard d’Estaing in den 1970er Jahren vertraulich eingeräumt, dass die Warren Kommission von mindestens einem weiteren Schützen ausging, man habe aber nicht gewusst (oder wollte es nicht), von wem.

Der sechste, der mit den Kennedys verfeindete und mit dem für den Secret Service zuständigen Minister (ein Multimillionär) eng befreundete Ex-CIA-Chef Allen Dulles darf als befangen gelten, denn in jeder seriösen Untersuchung wäre Dulles nicht der Ermittler, sondern der Hauptverdächtige gewesen. Dulles hatte über zwei Jahrzehnte fremde Staatschefs liquidieren lassen, mit den Nazis vor und während des Zweiten Weltkriegs seltsame Geschäfte gemacht und Roosevelt, Truman, Eisenhower und Kennedy hintergangen.

Seit den Berichten des House Select Committee on Assassinations von 1979 und des JFK Records Review Board von 1998 hält selbst in den USA niemand ernst zu nehmendes noch an der Alleintäter-Theorie fest. Auch die Ärzte vom Parkland Hospital hatten bereits vor Jahrzehnten mit diesem Quatsch aufgeräumt.

Diesen Unfug verbreiten heute nur noch Leute, deren Gehalt davon abhängt, dass sie gewisse Dinge nicht verstehen.

Wie wird man eigentlich Journalist, wenn man selbst diesen historischen Klassiker nicht kennt?

Und was machen diese 150 Menschen in Harms Redaktion und sein Leiter der Recherche so hauptberuflich, wenn sie einen 60 Jahre alten cold case so naiv berichten, als wäre er gerade geschehen?

Und wie kann man sich vom Secret Service-Opa mit einer Gute-Nacht-Geschichte so derart verladen lassen?

2. Dezember 2023

#JFK60 – Folge 8

In der aktuellen Folge meines Podcasts zum Forschungsstand über das Kennedy-Attentat geht es heute um den ultrarechten Ölbaron H. L. Hunt.

22. November 2023

Journalisten haben offenbar den Schuss nicht gehört …

Bis zum 24.2.24 kann man auf 3.sat die Doku JFK Revisited – Die Wahrheit über den Mord an John F. Kennedy (2021) sehen, die sachlich die These wiederlegt, dass Jophn F. Kennedy von einem einzigen Schützen ermordet wurde. Das hatte allerdings schon 1963 kein Fachmann geglaubt, weder die Mitglieder der Warren Kommission wirklich noch John Conally, der ja selbst von der „magischen Kugel“ getroffen worden sein soll. Die in Conallys Hand verbliebenen Metallfragmente können schwerlich vom nahezu unversehrten „Beweisstück 399“ stammen.

Die in der Doku behandelte Pseudo-Obduktion wird auch im aktuellen Podcast von Rob Reiner besprochen und ist Thema eine neuen Doku von Paramount+. Den etablierten US-Medien ist es nach sechs Jahrzehnten offenbar inzwischen peinlich, die durchsichtige Lügengeschichte vom verrückten Alleintäter Oswald weiter zu tradiieren.

Nicht so hierzulande. Die Personen, die sich in Deutschland „Journalisten“ schimpfen, sind mit dem Thema offensichtlich überfordert. Mein Podcast #jfk60, der dieser Berufsgruppe freundliche Hilfestellung leisten sollte, hat offenbar die Zielgruppe nicht erreicht. Statt in Scham zu schweigen küren FAZ, WELT usw. Oswald zum „Täter“.

Wie die konventionellen Medien, die wir im Rundfunkbereich immerhin mit 8 Milliarden Euro subventionieren, Glaubwürdigkeit beanspruchen wollen, ist mir unklar. Niemand sollte überrascht sein, wenn die Leute sich lieber in Social Media und bei alternativen Medien informieren als bei Anbietern, die Märchen auftischen.