26. Oktober 2017
Zu den in wenigen Stunden anstehenden Aktenfreigaben hatte ich mich auf Telepolis mehrfach geäußert, bin aber vorgestern Nacht über die unqualifizierte Berichterstattung deutscher Qualitätsmedien dann irgendwann ausgeflippt.
Auch heute liefern sich etablierte Medien um den Preis für den inkompetentesten Kommentar einen sportlichen Wettbewerb. Mein Favorit ist derzeit das ehemalige Nachrichtenmagazin. Schon irre, dass sich niemand an dem Aufwand störte, mit dem die CIA unstreitig die Aufklärung zu vertuschen versuchte, etwa Bezirksstaatsanwalt Garrison abhören ließ.
Unser System der Medienvielfalt ist offensichtlich ineffizient, wir haben vielmehr einen Rudeljournalismus. Wenn sich Journalisten ihre Hunderte an Journalistenpreisen gegenseitig verleihen, bekomme ich langsam Mitleid.
Oswald hätte man vermutlich so verteidigt.
13. Oktober 2017
Als Medienanwalt, der im Meinungskampf berufsbedingt zwischen die Fronten gerät, trifft man wirklich sehr skurrile Leute. Derzeit kämpft ein Oldtimer-Händler um seine Geschäftsehre, der einst einem exzentrischen bayrischen Milliardär einen Fuhrpark an Nazi-Autos vertickt hatte, unter anderem Hitlers Auto. Bei dem Deal hatte sich der Gebrauchtwagenhändler wegen Steuerdelikten nicht nur eine mehrjährige Haftstrafe eingehandelt, vielmehr kam auch heraus, dass er den Milliardär übers Schlitzohr gehauen hatte: Ein angeblicher Zwischenhändler war in Wirklichkeit ein Strohmann, um den vermeintlichen Einkaufspreis zu erhöhen.
Der ehrenwerte Gebrauchtwagenhändler wehrt sich aktuell am Landgericht Traunstein u.a. dagegen, dass man ihn in einem Internetforum als „Knasti“ bezeichnet hatte. In der mündlichen Verhandlung wurde er gestern allerdings in dem Moment etwas wortkarg, als wir ihm eine auf seiner Website vorgehaltene Veröffentlichung präsentierten, in der er sich als den „Uli Hoeneß der Automobilbranche“ bezeichnen ließ. Er habe sogar vor dem gleichen Richter gestanden.
Nun scheinen Supperreiche zwar tatsächlich Steuervergehen für Kavaliersdelikte zu halten, Richter tun das aber eher nicht. Die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nun einmal nicht statisch. Wer seinen sozialen Geltungsanspruch sogar in der Geschäftssphäre derart definiert, dass er sich mit seiner strafrechtlichen Vergangenheit brüstet, der wird wohl mit der Bezeichnung „Knasti“ leben müssen.
10. Oktober 2017
Was bisher geschah:
Die überflüssigste Einrichtung im Presserecht ist zweifellos der Deutsche Presserat. Bei diesem Verein handelt es sich um ein scheintotes Relikt aus den 50er-Jahren, als die Verlegerlobby den Bundestag erfolgreich von der Verabschiedung eines Bundespressegesetzes abhielt. Damals wollte Adenauer für die „innere Sauberkeit der Presse sorgen“ und die „Initiative zur Aussonderung der unlauteren Elemente ergreifen“. Diesen Versuch einer Einschränkung der Pressefreiheit wollten die Verleger überflüssig machen, indem die Branche durch Selbstkontrolle mit einer nichtstaatlichen Organisation ähnlich wie die Handwerkskammern selbst für Ordnung sorgt.
Zwar wurde das ohnehin verfassungswidrige Gesetz verhindert, nicht jedoch die späteren Landespressegesetz, die allerdings auch eher Ordnungscharakter haben. Hinsichtlich des bezweckten Ehrenschutzes ersetzte die Rechtsprechung das sabotierte Gesetz mit einer verfassungsrechtlichen Herleitung eines ungeschriebenen allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das im Ergebnis praktisch auf dasselbe hinausläuft. Während Opfer von Pressedelikten bei Gericht also Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen können, vermag der Deutsche Presserat ohnehin kaum mehr auszurichten als Flüche auszusprechen, nämlich „Hinweise“, „Missbilligungen“ und „Rügen“.
Doch selbst von seinen bescheidenen Instrumenten macht der Deutsche Presserat nur geringen Gebrauch. So spottete einst Medien-Müllmann Stefan Niggemeier, der Deutsche Presserat tue niemandem weh, außer denen, die sich an ihn wenden. Diese vornehme Zurückhaltung der selbsternannten Medienwächter dürfte wohl damit zusammenhängen, dass in deren Ausschüssen keine demokratisch gewählten oder etwa wie in Rundfunkräten pluralistisch entsandten Personen sitzen, sondern honorige Gesandte großer Verlagshäuser und Journalistengewerkschaften urteilen – die naturgemäß großes Verständnis für die Interessen der eigene Branche aufbringen.
Publizistische Sorgfaltspflicht
Während sich Medienopfer eine Eingabe zum Deutschen Presserats also sparen sollten, könnte sich der Presserat theoretisch dort ein Verdienst erwerben, wo es keine klageberechtigten Opfer gibt, aber sehr wohl einen Missstand: Bei der Bekämpfung von in den Medien lancierten Propagandalügen zur Dämonisierung von Gegnern, um die politische Akzeptanz militärischer Gewalt herbei zu manipulieren. (Also eine Verantwortlichkeit für Fake News, wie sie seit dem 01.10.2017 von Facebook & Co. erwartet wird.)
Theoretisch nämlich verpflichtet der Pressekodex des Deutschen Presserats dessen Mitglieder zur Recherche und Wahrheit. So lautet
Ziffer 2 Abs. 1 des Pressekodexes :
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Ziffer 3 Abs. 1 des Pressekodexes lautet:
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
Immer wieder fallen sorglose Laien auf diese Sonntagsreden herein, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden. Denn der Deutsche Presserat hat nicht ansatzweise die Absicht, als Störung von Betriebsabläufen beim Verbreiten von Lügen und Halbwahrheiten empfunden zu werden, sondern beschränkt seine Aufmerkamkeit nahezu auf Entgleisungen bei der Berichterstattung über Personen. Damit kümmert er sich also um die Wahrung von Persönlichkeitsrechten – was Gerichte aber nun einmal ungleich effektiver können. Würde sich der Deutsche Presserat von heute auf morgen auflösen, würde vermutlich niemand irgendeinen Unterschied bemerken.
Probe aufs Exempel
Der Blogger Blauer Bote machte ein soziologisches Experiment und reichte eine Beschwerde gegen Stern.de ein, weil man dort die unsägliche Story über das Twitter-Mädchen im Syrienkrieg ungeprüft durchgereicht hatte.
Eine Dschihadistin mit journalistischer Ausbildung hatte 2016 ihre siebenjährige Tochter als scheinbar der englischen Sprache mächtige Twitterin inszeniert, die politische Botschaften verbreitete und das vom Westen gewünschte Narrativ bediente (Das „Twitter-Mädchen“ im Syrienkrieg). Wenn es gegen Assad geht, sind auch Dschihadisten unsere Freunde.
Stern.de hatte das für jeden ernst zu nehmenden Journalisten durchsichtige Propagandamärchen Anfang Dezember 2016 unkritisch bejubelt, der dortige Autor twitterte sogar gläubig, er bete für das Mädchen (welche Religion auch immer für Dschidistentöchter zuständig ist). Der Verlag und dessen betender Autor waren sich ihrer Ehre so sicher, dass sie den ungläubigen Blogger mit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung mit dem Streitwert 100.000,- € bedachten.
Der Blogger rief nun den Presserat an und vertrat die Ansicht, dass die Propaganda-Inszenierung offensichtlich sei, stern-online diese jedoch weder sorgfältig geprüft noch richtig gestellt hätten. Anders, als man es in einem Gerichtsprozess erwarten würde, legte man die Stellungnahme der Stern-Juristen zur Beschwerdeschrift dem Beschwerdeführer nicht zur Erwiderung vor, sondern tagte hinter verschlossenen Türen. Soweit die Stern-Stellungnahme zitiert wurde, hält man bei stern.de das streitbare Online-Magazin Bellingcat für eine ernst zu nehmende Quelle und will in einem gestellten Interview einen Beleg dafür sehen, Bana verstehe zumindest englisch. Außerdem hätten andere Medien die Story ja auch gebracht.
All our fake news are good news
Der Deutsche Presserat machte sich seine Sache erstaunlich einfach und paraphrasierte in seiner Vorsitzendenentscheidung lediglich Teile der Eingabe sowie der Einlassung des Verlags. Dabei unterschlug der Deutsche Presserat mal eben die Tatsache, dass etwa die Tagesschau bereits am 1.12.2016 starke Bedenken bei der Zuverlässigkeit der Quellenlage äußerte. Zwar kam auch die Tagesschau-Autorin an der Story nicht vorbei, kommunizierte aber sehr wohl Skepsis hinsichtlich deren Authentizität. Bei stern.de hätte man bei der Recherche (?) einfach nur Tagesschau.de frequentieren müssen.
Für seine Erwägungen benötigte der Deutsche Presserat gerade einmal drei Sätze.
Er vermochte keinen Verstoß gegen das in Ziffer 2 niedergelegte Gebot zur Sorgfalt in der journalistischen Arbeit und folgte ausdrücklich „der Einschätzung der Redaktion, dass die Berichterstattung so differenziert sei, dass daraus nicht der Eindruck entstehe, Bana habe allein getwittert. Außerdem lege sie verlässliche Quellen dar, auf die sich der Autor bei der Berichterstattung gestützt habe.“
Dass dieser Eindruck nicht entstehe, ist angesichts der Überschriften Siebenjährige twittert aus Aleppo und Sorge um Bana al-Abed. Twitter-Konto von Siebenjähriger aus Aleppo gelöscht eine spannende Interpretation.
Deutsche Presseratende
Zum ebenfalls vom Blogger eingeforderten Gebot zur Richtigstellung von Falschdarstellungen verloren die Pressewächter kein Wort. Wäre ja auch irgendwie anstrengend, wenn man Ziffer 3 des eigenen Pressekodex auf einmal ernst nehmen müsste. Offenbar betrachtet der Deutsche Presserat Filterblasen und Rudeljournalismus nicht als Problem, sondern als valides Argument für unterlassenen Journalismus.
Ist das Kunst, oder kann das weg? Die Branche wäre besser beraten, ihr Geld nicht in potemkinsche Gremien, sondern in Fact Checking und anspruchsvoller ausgebildete Journalisten zu investieren. Stattdessen lamentiert man lieber über den Liebesentzug des Publikums und stellte kritische Leser sogar buchstäblich vor Gericht.
Damit ist stern.de der Mentalität von Adenauers so schrecklichen Bundespressegesetz erstaunlich nahe.
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (8)
8. Oktober 2017
Im Sommer habe ich mit einem befreundeten politischen Kabarettisten überlegt, ob und wie man das Grundgestz zeitgemäß thematisieren könnte. Das Ergebnis hatte kürzlich beim 3sat-Festival Premiere und lief am Samstag im TV.
Warum wir diese Reihenfolge für das „Telekolleg Staatsrecht“ gewählt haben, erfahren Sie am Ende. Das Warten lohnt sich … ;)
7. Oktober 2017
Auch ich habe eine Xavier-Story zu bieten. Am Donnerstag konnte ich zwei enge Auswärtstermine nur mit dem Pkw realisieren, den ich mir vor Ort mieten musste. Ich bin ein defensiver Fahrer, halte stets Abstand, nehme am Steuer keine Anrufe an und habe sogar einen Zwischenstopp eingelegt, um die Funktion der Scheinwerfer zu checken. Und trotzdem …
Auf regennasser abschüssiger Autobahn machte ein vorausfahrender Lkw mit Anhänger eine unerwartete Vollbremsung. Diese gelang dem schweren Truck, weil die Systeme mit ABS ausgestattet waren, die Bremsen des Anhängers waren gerade überholt worden.
Da ich bislang immer in Mietautos ABS vorfand, ging ich irrtümlich davon aus, dass das inzwischen zum Standard gehöre. Wie ich nun gelernt habe, werden Pkw ohne ABS mit dem Warnhinweis „FIAT“ markiert … Der schönste 2-Sekunden-Abstand hilft wenig, wenn der Vordermann einen kürzeren Bremsweg hat und das Fahrzeug bergabwärts rutscht. So eine Situation wünscht man nicht einmal Dirk Vorderstraße.
Der LKW-Unternehmer bewies allerdings nicht nur bei seinen Bremsen Verantwortung, sondern war auch beim Unterfahrschutz anspruchsvoller, als es die EU-Norm vorsieht. Der nicht ganz so heftige Auprall wurde daher nahezu vollständig von Front und Haube aufgefangen, die Scheibe bekam lediglich einen keinen Riss. Der Unterfahrschutz des Lkw war so robust, dass er nicht mal Spuren abkriegte.
Ohne die EU-Richtlinie zum Unterfahrschutz wäre der Aufprall in Höhe der Windschutzscheibe erfolgt. Doch auch die gegenwärtige Rechtslage ist suboptimal, wie man hier in den Videos sehen kann.
Ich habe überhaupt nichts abbekommen, und so werden wir uns auch künftig vor Gericht wiedersehen. Und damit das so bleibt, werde ich keine engen Termine mehr machen, die mir ggf. falsche Prioritäten im Straßenverkehr aufnötigen. Gelassen läufts …
1. Oktober 2017
Heute wird mein prominentester Mandant 75 Jahre. Gute Beiträge hierzu gelangen dem stern und dem Tagesspiegel. Mit der „Lex Wallraff“ schrieb der Enthüllungsjournalist am Bundesverfassungsgericht Presserechtsgeschichte.
Zu den vielen Menschen, deren Leben Wallraff verändert hatte, gehöre auch ich. Jahrelang hatte er mir geraten, nach Köln zu gehen. Als ich dann 2015 im Begriff war, ausgerechnet nach Düsseldorf zu ziehen, konnte das der Kölner nicht guten Gewissens mitansehen und vermietete mir ein gerade leer werdendes Nachbarhaus in Ehrenfeld. Das Terrain ist historisch interessant, denn nebenan hatten die deutschen Geheimdienste dreimal Wallraffs Küche abgehört, auch Salman Rushdie war einst hier untergetaucht.
Und so kam es, dass sich heute mein Büro zwischen Wallraffs Tischtennis-Schuppen und seinem Steinemuseum befindet. Für mich war der Wechsel nach Köln – genauer: Ehrenfeld – in jeder Hinsicht eine der besten Entscheidungen meines Lebens, heute möchte ich nirgendwo anders mehr wohnen. An der gemeinsam Gartenmauer trifft man sich schon mal, um über das Landgericht Hamburg zu schimpfen, mit dem er drei Jahrzehnte länger Erfahrung hat als ich.
Obwohl Wallraff viele Kämpfe durchstehen musste, hat er sich stets seinen Humor und seine Schlagfertigkeit bewahrt. Und nach wie vor bleibt er nicht nur an der Tischtennisplatte am Ball. Falls ich eines Tages im gleichen Alter nur halb so gut drauf sein sollte, habe ich alles richtig macht.