Auch ich habe eine Xavier-Story zu bieten. Am Donnerstag konnte ich zwei enge Auswärtstermine nur mit dem Pkw realisieren, den ich mir vor Ort mieten musste. Ich bin ein defensiver Fahrer, halte stets Abstand, nehme am Steuer keine Anrufe an und habe sogar einen Zwischenstopp eingelegt, um die Funktion der Scheinwerfer zu checken. Und trotzdem …
Auf regennasser abschüssiger Autobahn machte ein vorausfahrender Lkw mit Anhänger eine unerwartete Vollbremsung. Diese gelang dem schweren Truck, weil die Systeme mit ABS ausgestattet waren, die Bremsen des Anhängers waren gerade überholt worden.
Da ich bislang immer in Mietautos ABS vorfand, ging ich irrtümlich davon aus, dass das inzwischen zum Standard gehöre. Wie ich nun gelernt habe, werden Pkw ohne ABS mit dem Warnhinweis „FIAT“ markiert … Der schönste 2-Sekunden-Abstand hilft wenig, wenn der Vordermann einen kürzeren Bremsweg hat und das Fahrzeug bergabwärts rutscht. So eine Situation wünscht man nicht einmal Dirk Vorderstraße.
Der LKW-Unternehmer bewies allerdings nicht nur bei seinen Bremsen Verantwortung, sondern war auch beim Unterfahrschutz anspruchsvoller, als es die EU-Norm vorsieht. Der nicht ganz so heftige Auprall wurde daher nahezu vollständig von Front und Haube aufgefangen, die Scheibe bekam lediglich einen keinen Riss. Der Unterfahrschutz des Lkw war so robust, dass er nicht mal Spuren abkriegte.
Ohne die EU-Richtlinie zum Unterfahrschutz wäre der Aufprall in Höhe der Windschutzscheibe erfolgt. Doch auch die gegenwärtige Rechtslage ist suboptimal, wie man hier in den Videos sehen kann.
Ich habe überhaupt nichts abbekommen, und so werden wir uns auch künftig vor Gericht wiedersehen. Und damit das so bleibt, werde ich keine engen Termine mehr machen, die mir ggf. falsche Prioritäten im Straßenverkehr aufnötigen. Gelassen läufts …