30. September 2014
Der BGH hat sich erneut mit der pressemäßigen Nutzung von fremden E-Mails beschäftigt. Vor ein paar Jahren hatte ich den BGH davon überzeugt, die Revision gegen ein Urteil des OLG Stuttgart nicht zur Entscheidung anzunehmen, das die Nutzung von E-Mails aus einer vermeintlich privaten Mailingliste erlaubte.
Nunmehr ging es um E-Mails eines Politikers, die auf einem ihm abhanden gekommenen Rechner gefunden wurden. (Passiert häufig: Allein in London werden jährlich an die 1.000 Notebooks allein in Taxen vergessen …) Der Unglücksvogel war außerehelicher Vater eines Kindes geworden, für das offenbar Sozialleistungen beantragt waren. Für einen Finanzminister war das halt schon ein bisschen peinlich.
Während die Vorinstanzen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erkannten, ließ heute nun der BGH die Äußerungen zu (via Beckmann & Norda):
Zwar greift eine Berichterstattung, die sich auf den Inhalt der zwischen dem Kläger und seiner Geliebten gewechselten E-Mails stützt, in die Vertraulichkeitssphäre des Klägers und sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Beide genannten Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schützen das Interesse des Kommunikationsteilnehmers daran, dass der Inhalt privater E-Mails nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Der Eingriff ist aber nicht rechtswidrig. Das von den Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungsfreiheit überwiegen das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die veröffentlichten Informationen von einem Dritten in rechtswidriger Weise beschafft worden sind. Nach den getroffenen Feststellungen haben sich die Beklagten die E-Mails nicht durch vorsätzlichen Rechtsbruch verschafft, um sie zu publizieren. Sie haben sich an dem Einbruch in die Vertraulichkeitssphäre des Klägers auch nicht beteiligt, sondern aus dem Bruch der Vertraulichkeit lediglich Nutzen gezogen.
Und:
Die Informationen, deren Wahrheit der Kläger nicht in Frage stellt, haben einen hohen „Öffentlichkeitswert“. Sie offenbaren einen Missstand von erheblichem Gewicht, an dessen Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht. Als Minister und als Landtagsabgeordneter gehörte der Kläger zu den Personen des politischen Lebens, an deren Verhalten unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle ein gesteigertes Informationsinteresse besteht. Die der Beklagten zu 1 zugespielten E-Mails belegen, dass sich der Kläger über viele Jahre der wirtschaftlichen Verantwortung für seine Tochter E. entzogen und diese auf den Steuerzahler abgewälzt hat. Er hat es im eigenen persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Interesse hingenommen, dass seine ehemalige Geliebte für die gemeinsame Tochter Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezog, obwohl die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nicht gegeben waren. Denn die Kindesmutter hatte der zuständigen Behörde den Kläger pflichtwidrig nicht als Vater von E. benannt.

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29. September 2014

Foto: Gurke / Salatgurke, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY-NC 3.0
Unser liebgewonnener Fotofreund Dirk Vorderstraße, der seit Jahren mit CC-Fotos auffällt, die dann doch nicht ganz so kostenlos sind, wie sie vielen auf den ersten Blick scheinen, bietet nun auch eine Kategorie Foodfotos an. Das erinnert mich ein bisschen an „Marions Kochbuch“, das ich vor ein paar Jahren im Rahmen meiner Internetrechtsgeschichte „Von Links und rechtsfreien Räumen“ besprochen hatte. Letztlich hatte Marions Geschäftsmodell die Einfügung des § 97a UrhG zur Folge.
Zwar sind nun die Anwaltskosten halbwegs gedeckelt, dennoch versuchen es die Marions und Dirks dieser Welt immer wieder mit horrenden Honorarforderungen. Wie hier kürzlich berichtet, hatte Do-it-yourself-Jurist Vorderstraße dieses Jahr eine Rakete am Amtsgericht Bochum steigen lassen, die jedoch kläglich wieder zu Boden stürzte … ;)

Foto: V2 – Vergeltungswaffe 2, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY-NC 3.0
27. September 2014
Gestern habe ich live auf Twitter und dann bei Telepolis über den selbstentlarvenden Rechtsstreit zwischen den ZEIT-Autoren Josef Joffe und Jochen Bittner gegen das ZDF wegen angeblicher Unwahrheiten in einem zugespitzen satirischen Beitrag der „Anstalt“ berichtet. Kampfschauplatz war mal wieder Saal 335B des Landgerichts Hamburg.
Die gleichen Journalisten, die einseitig und ungenau über den Ukraine-Konflikt berichten, werden auf einmal denkbar sensibel, wenn es um Tatsachenbehauptungen über sich selber geht und legen an Satiriker absurde Maßstäbe an. Wie weggetreten kann man eigentlich sein? Ob man vielleicht mal Putin verraten sollte, dass man missliebige Meinungen am Landgericht Hamburg genauso effizient verbieten lassen kann wie in seinem eigenen straff geführten Reich, das so schrecklich sein soll? Wäre es nicht die politische Aufgabe freier westlicher Journalisten gewesen, dem Osten ein Vorbild in Sachen Pressefreiheit zu geben und wenigstens die Freiheit der Satire zu achten?
Der letzte namhafte Journalist, der den eigenen Kollegen in der Hamburger Zivilkammer 24 Sand in die Druckmaschinen streute, war 2008 Helmuth Markwort, weil er der Saarbrücker Zeitung einen Irrtum von Roger Willemsen zurechnen wollte, der diesem in einem Interview unterlief (Titel: „Heute wird offen gelogen“… ;) ). Nachdem die Hamburger Landrichter sich dankbar Sand in die Augen streuen ließen, hob der Bundesgerichtshof diese hanseatische Dösbattelei wieder auf. Sehr peinlich …
Die eigentlichen Probleme meiner gestrigen „Frontberichterstattung“ lagen da, wo man sie nicht vermuten würde. So musste ich kurzfristig einen dringenden Zahnarztermin verlegen und kämpfte im Gerichtssaal gegen einen schwachen Akku. Während in anderen Gerichten bei Nutzung von Steckdosen eine Jahresgebühr erhoben wird, ist man in Hamburg glücklicherweise liberal. Als tückisch erwies sich die Autokorrektur, die meine Arbeit leider stehts verdoppelte. So „vermenschlichte“ die Maschine den Namen des Kollegen Dr. Mensching, dem die ehrenvolle Aufgabe zufiel, das ZDF zu vertreten.
Das wohl ungewöhnlichste Hindernis beim gestrigen Twitter-Marathon war der Versuch von Uri Geller, mich auf meinem Smartphone anzurufen, weil er sich nochmals für unser auf english geführtes Nonsens-Interview wegen den verbogenen iPhone 6 bedanken wollte. Das war zwar bei Telepolis kein Hit gewesen, wurde aber von internationalen Medien wie dem Wallstreet Journal und dann anderen aufgegriffen und geht gerade um die ganze Welt. Wenn ich mich mit umstrittenen Löffelbiegern besser verstehe als mit die Wahrheit verbiegenden Journalisten, sagt das wohl irgendwas aus … ;)
Noch bizarrer allerdings war gestern eine E-Mail von Bittner, in der er mich auf seinen larmoyanten Kommentar im Heise-Forum aufmerksam machte. Das wäre gar nicht nötig gewesen, denn die Heise-Leser waren so aufmerksam, sämtliche von Bittners Kommentaren rot zu markieren …

admin •

12:40 •
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25. September 2014
Im Leitartikel zum aktuellen KOMPASS habe ich das gegenwärtigen Konzept der Geheimdienstkontrolle in Deutschland beschrieben. Ab S. 4 skizziere ich zunächst kurz, welche Erfahrungen wir hierzulande mit Geheimdiensten so gemacht haben. Anschließend stelle ich knapp die Kontrolle durch Justiz, Verwaltung, Politik und Medien dar, sowie meine Meinung zu dem Thema. Die Zeitung enthält auch ein Interview mit Padeluun von Digital Courage.
24. September 2014
Beim Ansehen der aktuellen Ausgabe der „Anstalt“ hatte ich Tränen in den Augen. Während sich unsere Qualitätsjournalisten auch in den öffentlich-rechtlichen Medien auf die Rolle des Volksempfängers beschränken, halten wenigstens die Kabarettisten die Front – das aber bis ins Detail brillant! Anscheinend haben die mein „Pressekorps“ aufgegriffen … ;)
Auch zu anderen in der Sendung angesprochenen Themen hatte ich ebenfalls geschrieben:
Bevor mir das Landgericht Hamburg wieder etwas aus einem verlinkten Video zurechnet, korrigiere ich hier ein Detail: Der Deutsche Presserat hat das unsägliche SPIEGEL-Cover nicht „gerügt“, sondern „missbilligt“. Im ersteren Fall einer (öffentlichen) Rüge hätten sie im eigenen Blatt darüber berichten müssen. Sicher ist es nur ein häßlicher Zufall, dass die Vorsitzende des Plenums Katharina Borchert ist – die Geschäftsführerin von SPIEGEL ONLINE.
22. September 2014
Heute vor genau einem Jahr um 18 Uhr endete mein bescheidenes Dreivierteljahr als Beinahe-Politiker in einer unfertigen Partei. Deren interne Lufthoheit war zunehmend von Personen gekapert worden, die ein eher subjektives Verständnis von Demokratie, Meinungsfreiheit und Mitgestaltung bewiesen. Was als Partei gegen Überwachungswahn und Urheberrechtsexzesse und für einen zeitgemäßen Umgang mit dem damals von deutschen Politikern völlig unverstandenem Internet begonnen hatte, präsentierte sich dank einiger weniger Personen an den entscheidenden Stellen als eine Art MLPD 2.0. Statt des Grundsatzes audiatur et altera pars und Transparenz war es insbesondere bei Berliner Piraten Methode, (vermeintliche) Parteigegner zu verteufeln, mundtot zu machen und via Twitter regelrechte Hexenjagden zu veranstalten. (Dass es dann nach dem Bremer-Parteitag nahezu totalitär wurde, hatte ich damals nicht für möglich gehalten.)
Den verblasenen Wahlkampf von 2013 konnte ich damals nur noch ertragen, weil mich einmal täglich Friedrich Küppersbusch mit bissigen Kommentaren im „Tagesschaum“ (ARD) entschädigte. Küppersbusch, der montags eine Kollumne in der taz schreibt, war Mitte der 1990er mit seiner ARD-Politshow „Privatfernsehen“ einer der führenden Medienkritiker. Auch Küppersbusch schließt sich der Kritik an der Einseitigkeit der Berichterstattung über die Ukraine an.
Gestern habe ich auf TELEPOLIS ein Resüme der viel zu geringen Berichterstattung über die entsprechende Kritik des ARD-Programmbeirats gezogen, der seine Aufgabe offenbar ernst nimmt.

Foto: Segelschiff am Zingster Strom, Hafen von Zingst, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0
In den letzten Jahren häufen sich die Fälle, in denen gewisse „Fotografen“ das Internet mittels Wikipedia, Flickr, eigenen Websites usw. Google-trächtig mit Fotos fluten, die unter einer Crative Commons-Lizenz stehen, zz. CC BY 3.0. Entgegen einem häufig erweckten Eindruck sind solche Bilder aber nur dann frei, wenn Urheber und Lizenz genannt werden. Es hat den Anschein, dass es bestimmte Fotospammer darauf anlegen, fahrlässige Missverständnisse zu provozieren, um dann mit feisten Lizenzforderungen abzukassieren. Im Patentwesen wird dieses anrüchige Geschäftsmodell Patent-Trolling genannt.
Auch der Kläger, der Lizenzzahlungen für die Nutzung des obigen Lichtbilds eines Boots in Zingst einforderte, ist insoweit ein alter Bekannter. Seine Standard-Drohung, bei Nichtzahlung seiner unverschämten Forderungen einen „Fachanwalt für Urheberrecht“ zu beauftragen, ist bis heute offenbar ein Bluff geblieben. Im einzig mir bekannten und wegen zunächst falscher Gerichtsortswahl vermutlich ersten Prozess, den er gegen einen Nutzer anstrengte, vertrat sich der stolze Hobbyjurist lieber selbst.
Der Kläger begehrte die Zahlung von 1.397,18 € zzgl. Zinsen für das nur wenige Wochen in geringer Größe und Auflösung genutzte Foto. Der Kläger bezeichnete sich in der Klageschrift selbstbewusst als „professioneller Fotograf“ und nahm für sich Geltung der „Honorarempfehlung der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM)“ in Anspruch. Dabei berechnete er gleich die Kosten für ein ganzes Jahr Nutzung, frei nach dem Motto: „Draußen nur Kännchen“.

Foto: Wikingerfest 2010, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0
Diese berühmten Empfehlungen der MFM werden allerdings allenfalls bei wirklich professionellen Fotografen anerkannt, die Kosten für Fotostudios, teure Ausrüstung, Models, Reisen, Nachbearbeitung usw. aufwenden, in die Künstlersozialkasse einbezahlen, bei der IHK als gewerbliche Fotografen gemeldet sind, usw.. Allerdings sind auch diese Empfehlungen kein anerkannter Tarif, sondern bloße Wunschvorstellungen der Lobby. Bei den großen Verlagen, die tatsächlich den Marktpreis gestalten, sind sie nicht durchsetzbar. Nicht einmal das als scharf geltende Landgericht Hamburg nimmt die Empfehlungen der MFM ernst, sondern kennt die Marktpreise.
Die angebliche Professionalität des Klägers stand jedoch in gewissem Widerspruch zu seiner steuererechtlichen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Ein Hinweis auf eine Mitgliedschaft in der IHK des angeblich gewerblich tätigen Fotografs suchte man vergeblich. Die vom Kläger verwendete Kamera, eine Canon EOS 50D (ca. 333,- € Wert) ist eher kein professionelles Gerät. Demgegenüber versehen professionelle Fotografen und Fotostocks entsprechende Bilder mit Urheberstempel bzw. Wasserzeichen. Es mehren sich aufgrund des Prozessverhaltens des Klägers auch in anderen Verfahren die Indizien, dass der Kläger damals nicht eine einzige Bildlizenz im Wege einer regulären Nachfrage verkauft hatte.
Nach § 97 UrhG kann die Höhe eines Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Man kann die Ansicht vertreten, dass diese Vergütung bei Fotos, die unter CC-Lizenzen kostenfrei genutzt werden dürfen, ziemlich genau bei 0,- € zu taxieren ist. Kein vernünftiger Mensch würde für etwas Geld ausgeben, was er umsonst bekommt, falls er die gewünschte Form einhält. Zwar mag es in der Profi-Werbebranche wertsteigernd sein, Fotos in Anzeigen ohne Urheberbenennung benutzen zu dürfen, doch auf einem solchen anspruchsvollen Markt war der Kläger mit seinen mäßig gelungenen Werken nicht wirklich tätig.
Der Marktpreis ist auch aus anderen Gründen zweifelhaft. So kann man vergleichbare Motive sehr günstig erstehen, etwa hier ein Foto des wohl gleichen Schiffes bei Fotolia.
Meines Erachtens verhält sich der Kläger als agent provocateur treuwidrig und muss sich mindestens Mitverschulden nach § 254 BGB anrechnen lassen, da er durch Betreiben sogenannter „Honeypots“ bei der Entstehung des angeblichen Schadens schuldhaft selbst mitwirkte. Das hätte ich gerne einmal durchgefochten.
Das Amtsgericht Bochum sah es zwar etwas anders, mochte dem Kläger jedoch gerade einmal 16% seiner stolzen Forderung zubilligen. Da wegen der geringen Beschwer eine Berufung gegen ein Urteil nicht möglich gewesen wäre, ließ sich der Beklagte auf den Vergleich ein. Da der Kläger allerdings 80% der Prozesskosten zu tragen hatte, konnte der Beklagte mit seiner Ausgleichsforderung aufrechnen. Unterm Strich musste der Kläger wegen seines höheren Prozesskostenanteils sogar draufzahlen.
Letztlich musste der forsche Lizenzeintreiber also den Heimweg wie ein begossener Pudel antreten, zumal es an diesem Tag in Bochum regnete. Auch zum Fotografieren des Amtsgerichtsgebäudes eignete sich diese Beleuchtung nicht.

Foto: Regenwetter, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0
19. September 2014
In einem so wohl historischen Vorgang hat der ARD-Programmbeirat den Duktus der Berichterstattung in der ARD u.a. als „fragmentarisch“, „tendenziös“, „mangelhaft“ und „einseitig“ kritisiert.
Die neun Mitglieder des Programmbeirats empfehlen der ARD „eine gründlichere Recherche durch die politischen Redaktionen“. Angesichts der Fortdauer der Krise sei es wünschenswert, auch noch „im Rückblick Recherche und Information“ zu verstärken. Das Ziel sollte es sein, mehr Dokumentationen und Hintergrundberichte zu produzieren, um die Entwicklungen in der Ukraine „nachvollziehbar zu machen“.
Und:
Insgesamt musste der Programmbeirat nach einer umfangreichen inhaltlichen Analyse in zehn Punkten eine unzureichende Arbeit der ARD feststellen. Differenzierende Berichte über die Verhandlungen der EU über das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine hätten gefehlt. Die „politischen und strategischen Absichten der NATO“ bei der Osterweiterung seien kaum thematisiert worden. Die Legitimation des „sogenannten Maidanrats“ und die „Rolle der radikal nationalistischen Kräfte, insbesondere Swoboda“ hätten ebenso wenig eine Rolle gespielt wie deren Aktivitäten beim Scheitern „der Vereinbarung zur Beilegung der Krise in der Ukraine vom 21. Februar“.
Die DDR ARD-Würdenträger sind über die Watsch’n offenbar sehr unglücklich. Wie es aussieht, bringen auch die eigenen Internet-Foren die ARD in Verlegenheit. Spannend wird es sein, ob das ehemalige Nachrichtenmagezin DER SPIEGEL die Kritik des ARD-Programmbeirats an den ARD-Journalisten(?) genauso tapfer ignorieren wird wie die am eigenen Haus. DER SPIEGEL muss derzeit ertragen, dass das von mir empfohlene Buch meiner TELEPOLIS-Kollegen Mathias Bröckers und Paul Schreyer inzwischen die Top 10 der SPIEGEL-Bestsellerliste für Paperbacks erreicht hat.
Mich würde auch einmal interessieren, wie lange sich die pseudokritische Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche e.V. ihren blinden Fleck leistet. Der jüngste Beitrag im dortigen Blog redet lieber dem neuen Kalten Krieg das Wort.
Das Internet hat offenbar seinen Job gemacht. Hätte sich die heutige Kriegsministerin mit ihren Plänen eines zensierten Internets durchgesetzt, würden wir heute vermutlich in einem anderen Land leben. Auch, wenn ich mich mit meinem Engagement für die Piratenpartei mit etwa einem hochnotpeinlichen Landesverband Berlin häufig ein Stück weit lächerlich gemacht habe, so war und ist mir unser Kampf für ein unzensiertes Netz jede Sekunde wert.
14. September 2014
Die Wahlergebnisse aus Thüringen und Brandenburg sind aus Sicht eines Medienkritikers in zweierlei Hinsicht spannend:
1. Die historisch niedrige Wahlbeteiligung legt nahe, dass die unisono zur Wahl aufrufenden Medien nur noch einen überschaubaren Impact haben.
2. Rund 40% bzw. 30% der abgegebenen Stimmen entfielen auf Parteien, die von Medien und Teilen der Gesellschaft weitgehend geschnitten werden – und jeweils auf ihre Art die deutsche Politik im Ukraine-Konflikt kritisieren.
Auch 25 Jahre nach dem Mauerfall wird die Linkspartei in vielen konventionellen Medien benachteiligt. Insbesondere im Westen hat sie vereinzelt noch Parias-Status. Bodo Ramelow, der nun als Ministerpräsident gehandelt wird, wurde bis vor Kurzem sogar vom Verfassungsschutz überwacht, was durchaus eine stigmatisierende Wirkung haben kann.
Auch der AfD sind nunmehr jeweils zweistellige Wahlergebnisse zuteil geworden, obwohl sich die Rechtspopulisten bei Medienvertretern nicht gerade in Beliebtheit sonnen.
Die Wahlergebnisse in Sachsen, Thüringen und Brandenburg bedeuten daher auch ein Stück weit Machtverlust der etablierten Medien. Die Leute informieren sich heute generationsübergreifend zunehmend im Internet, wenn sie Tages- & Talkshows nicht mehr glauben und sich von der einseitigen Darstellung von Sachverhalten hinter die Fichte geführt fühlen. Alternative Informationsangebote wie Ria Novosti haben sich längst etabliert und verbreiten sich über Social Media, auch wenn konventionelle Medien sie gerne totschweigen.
Der Bedeutungsverlust ist hausgmacht: Das größte Kapital der Medien sind Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit – im aktuellen Ukraine-Konflikt war davon bislang bei den deutschen Edelfedern leider wenig zu spüren. Das von mir neulich vorgestellte Buch des Medienkritikers Mathias Bröckers zum Ukraine-Konflikt hatte es in der ersten Woche auf Platz 15 der Spiegel-Bestsellerliste geschafft und beindruckt auch bei Amazon im Ranking. Politischen Journalisten kann ich die Lektüre gar nicht dringend genug empfehlen.
13. September 2014
Ich habe nun die diese Woche angelaufene Le Carré-Verfilmung „A Most Wanted Man“ gesehen. Es handelt es sich allerdings definitiv nicht um Popcorn-Kino, sondern um einen politischen Streifen für ein Publikum mit der erforderlichen Basic Brainpower. Auch von der prominenten Besetzung sollte man keinen Glamour erwarten, sondern einen düsteren Thriller mit nur homöopathisch dosierter Action in der grauen Welt der Geheimdienste.
Was den Film so beklemmend macht, ist dessen Authentizität. Zwar glaube ich nicht, dass ein Verfassungsschutzamt selbst Entführungen durchführt. Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz dürfen nur beobachten und haben keinerlei hoheitliche Befugnisse wie etwa die Polizei. Allerdings hatten wir letztes Jahr von einem seltsamen deutsch-amerikanischen „Projekt 6“ in Neuss gehört, von der wir noch immer nicht so genau wissen, was da vor sich ging. Dort waren nicht etwa nur NSA-Schlapphüte, sondern immerhin Elitesoldaten stationiert.
Die Praxis der USA, in Deutschland Personen zu entführen, ist allerdings Realität und wird von der Bundesregierung gedeckt. So griff sich die CIA 1991 in Berlin Jeffrey Carney, der in der DDR die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatte, sowie 2001 den deutschen Staatsbürger Murnat Kurnaz, der vier Jahre ohne Anklage in Guantánamo als angeblich terrorverdächtig schmorte. Wenn unsere Regierung derartiges toleriert, mitvertuscht und ihre Geheimdienste mit solchen Diensten kooperieren lässt, spielt es eigentlich keinen Rolle, wer genau die Drecksarbeit erledigt.
Le Carré, der als britischer Schattenmann in Hamburg lebte, benannte die Stadt Hamburg als den dritten Hauptdarsteller seines Romans. Dem Film gelingt es, die düstersten Ecken der Stadt abzulichten. Gegen Ende des Films, das am Brahms-Kontor unterhalb des Sieveking-Platzes spielt, ist sogar kurz das Landgericht Hamburg zu erkennen. Viele Geheimdienst-Thriller aus dem richtigen Leben enden dort, weil auch Geheimagenten Persönlichkeitsrechte haben.