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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Dirks Kochbuch?

 

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Foto: Gurke / Salatgurke, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY-NC 3.0

Unser liebgewonnener Fotofreund Dirk Vorderstraße, der seit Jahren mit CC-Fotos auffällt, die dann doch nicht ganz so kostenlos sind, wie sie vielen auf den ersten Blick scheinen, bietet nun auch eine Kategorie Foodfotos an. Das erinnert mich ein bisschen an „Marions Kochbuch“, das ich vor ein paar Jahren im Rahmen meiner Internetrechtsgeschichte „Von Links und rechtsfreien Räumen“ besprochen hatte. Letztlich hatte Marions Geschäftsmodell die Einfügung des § 97a UrhG zur Folge.

Zwar sind nun die Anwaltskosten halbwegs gedeckelt, dennoch versuchen es die Marions und Dirks dieser Welt immer wieder mit horrenden Honorarforderungen. Wie hier kürzlich berichtet, hatte Do-it-yourself-Jurist Vorderstraße dieses Jahr eine Rakete am Amtsgericht Bochum steigen lassen, die jedoch kläglich wieder zu Boden stürzte … ;)

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Foto: V2 – Vergeltungswaffe 2, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY-NC 3.0

« ZEIT-Journalisten verstehen keinen Spaß – BGH: Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter E-Mails kann zulässig sein »

Autor:
admin
Datum:
29. September 2014 um 12:35
Category:
Allgemein,fliegender Gerichtsstand,Fotorecht,Internet,Urheberrecht
Tags:
 
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