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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


A Most Wanted Man – Geheimdienstthriller in Hamburg

 

Ich habe nun die diese Woche angelaufene Le Carré-Verfilmung „A Most Wanted Man“ gesehen. Es handelt es sich allerdings definitiv nicht um Popcorn-Kino, sondern um einen politischen Streifen für ein Publikum mit der erforderlichen Basic Brainpower. Auch von der prominenten Besetzung sollte man keinen Glamour erwarten, sondern einen düsteren Thriller mit nur homöopathisch dosierter Action in der grauen Welt der Geheimdienste.

Was den Film so beklemmend macht, ist dessen Authentizität. Zwar glaube ich nicht, dass ein Verfassungsschutzamt selbst Entführungen durchführt. Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz dürfen nur beobachten und haben keinerlei hoheitliche Befugnisse wie etwa die Polizei. Allerdings hatten wir letztes Jahr von einem seltsamen deutsch-amerikanischen „Projekt 6“ in Neuss gehört, von der wir noch immer nicht so genau wissen, was da vor sich ging. Dort waren nicht etwa nur NSA-Schlapphüte, sondern immerhin Elitesoldaten stationiert.

 

 

Die Praxis der USA, in Deutschland Personen zu entführen, ist allerdings Realität und wird von der Bundesregierung gedeckt. So griff sich die CIA 1991 in Berlin Jeffrey Carney, der in der DDR die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatte, sowie 2001 den deutschen Staatsbürger Murnat Kurnaz, der vier Jahre ohne Anklage in Guantánamo als angeblich terrorverdächtig schmorte. Wenn unsere Regierung derartiges toleriert, mitvertuscht und ihre Geheimdienste mit solchen Diensten kooperieren lässt, spielt es eigentlich keinen Rolle, wer genau die Drecksarbeit erledigt.

Le Carré, der als britischer Schattenmann in Hamburg lebte, benannte die Stadt Hamburg als den dritten Hauptdarsteller seines Romans. Dem Film gelingt es, die düstersten Ecken der Stadt abzulichten. Gegen Ende des Films, das am Brahms-Kontor unterhalb des Sieveking-Platzes spielt, ist sogar kurz das Landgericht Hamburg zu erkennen. Viele Geheimdienst-Thriller aus dem richtigen Leben enden dort, weil auch Geheimagenten Persönlichkeitsrechte haben.

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Autor:
admin
Datum:
13. September 2014 um 12:39
Category:
Allgemein,Landgericht Hamburg,Medienmanipulation,Medienrecht,Politik,Überwachung
Tags:
 
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