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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


audiatur et altera pars

 

Heute vor genau einem Jahr um 18 Uhr endete mein bescheidenes Dreivierteljahr als Beinahe-Politiker in einer unfertigen Partei. Deren interne Lufthoheit war zunehmend von Personen gekapert worden, die ein eher subjektives Verständnis von Demokratie, Meinungsfreiheit und Mitgestaltung bewiesen. Was als Partei gegen Überwachungswahn und Urheberrechtsexzesse und für einen zeitgemäßen Umgang mit dem damals von deutschen Politikern völlig unverstandenem Internet begonnen hatte, präsentierte sich dank einiger weniger Personen an den entscheidenden Stellen als eine Art MLPD 2.0. Statt des Grundsatzes audiatur et altera pars und Transparenz war es insbesondere bei Berliner Piraten Methode, (vermeintliche) Parteigegner zu verteufeln, mundtot zu machen und via Twitter regelrechte Hexenjagden zu veranstalten. (Dass es dann nach dem Bremer-Parteitag nahezu totalitär wurde, hatte ich damals nicht für möglich gehalten.)

Den verblasenen Wahlkampf von 2013 konnte ich damals nur noch ertragen, weil mich einmal täglich Friedrich Küppersbusch mit bissigen Kommentaren im „Tagesschaum“ (ARD) entschädigte. Küppersbusch, der montags eine Kollumne in der taz schreibt, war Mitte der 1990er mit seiner ARD-Politshow „Privatfernsehen“ einer der führenden Medienkritiker. Auch Küppersbusch schließt sich der Kritik an der Einseitigkeit der Berichterstattung über die Ukraine an.

 

 

Gestern habe ich auf TELEPOLIS ein Resüme der viel zu geringen Berichterstattung über die entsprechende Kritik des ARD-Programmbeirats gezogen, der seine Aufgabe offenbar ernst nimmt.

« Amtsgericht Bochum: CC-Lizenzeintreiber kriegte im Vergleich nur 16% – Honorarempfehlung der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing läuft nicht – Déjà-vues in der ZDF-Anstalt »

Autor:
admin
Datum:
22. September 2014 um 17:58
Category:
Allgemein,Beweise,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik
Tags:
 
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