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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


18. November 2010

Bombe Surprise!

Die Staatsanwälte müssen wohl diesen Film gesehen haben, als sie das hier anklagten …

BGH: „Jauchs Hochzeit nicht völlig tabu“

Wenn Günther Jauch, der bekanntlich den Hals nicht voll kriegt, mal wieder einen seiner unverschämten Prozesse verliert, komme ich in Stimmung, eine Lokalrunde zu schmeißen. ;-)

Die heute vom Bundesgerichtshof  bekannt gegebene Entscheidung ist jedoch inhaltlich interessanter, als angenommen. Eine Verlag hatte eine Nullnummer einer neuen Publikation gemacht, die testweise mit Jauchs Antlitz titelte. Das Ding sollte nie in den Verkauf kommen. Das aber war für den BGH nicht einmal entscheidend:

Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch die Abbildung eines Porträtfotos des Klägers war hier vergleichsweise geringfügig, weil die Beklagte damit lediglich die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten auf ihre Zeitung gelenkt hat, ohne den Werbewert oder das Image des Klägers darüber hinaus auszunutzen oder sein Ansehen zu beschädigen. Die Beklagte kann sich demgegenüber auf das vom Grundrecht der Pressefreiheit geschützte Interesse berufen, die Öffentlichkeit mit der Abbildung einer Titelseite über die Gestaltung und den Inhalt ihres geplanten Magazins zu informieren.

Guck an!

Der BGH hat seine Auffassung bekräftigt, die Pressefreiheit werde übermäßig eingeschränkt, wenn ein Verlag, der für eine künftig erscheinende Zeitung in zulässiger Weise mit der Abbildung einer beispielhaften Titelseite wirbt, verpflichtet wäre, Beiträge zu Themen zu veröffentlichen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Werbekampagne aktuell waren, zum Zeitpunkt des Erscheinens der Erstausgabe aber möglicherweise überholt sind (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 – I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 – Der strauchelnde Liebling).

Und noch etwas ist an dem Urteil interessant: Es ging nämlich um die Gerichtsberichterstattung, inwieweit Berichte über die Hochzeit des Herrn Jauch zulässig seien.

Ihr Männer und Frauen vom I. Zivilsenat: gut gemacht! Ein guter Tag für die Pressefreiheit!

Wer Jauch zum Thema Hochzeit hören möchte, der wird im Giftschrank fündig … ;-)

Strafanzeige gegen frösischen Prügelpolizisten „verschwunden“

Die deutsch-französische Freunschaft wird offenbar im Wendland besonders hochgehalten. Der Kollege Christoph Müller hatte Strafanzeige wegen Amtsanmaßung und Verstoß gegen das Waffengesetz gegen den französischen Polizisten erstattet, die anscheinend nicht mehr zur Hand ist. Der Einsatz des Flics wird nun im Europaparlament diskutiert. Vielleicht haben die Drohnen, die keine Drohnen sind, schöne Fotos gemacht …

Terror-Panik-Paranoia

Der zeitliche Zusammenhang zwischen den jüngsten Begehrlichkeiten, die Vorratsdatenspeicherung wieder zu restaurieren, und den jüngsten „Terrormeldungen“ wird hauptsächlich von Bloggern gesehen. Trotz aller Meldungen von Leitmedium SPIEGEL online hat es hierzulande noch keinen islamistischen Anschlag gegeben. Null. Nada. Real ist allerdings die – selbstgemachte – Panik davor.

Einen lesenswerten Beitrag hat die Süddeutsche Zeitung.

17. November 2010

BGH lässt Prinzessinnen auf dem Rosenball tanzen!

Eine Monegassin, die auf öffentlichen Bällen tanzt, aber unbeobachtet bleiben möchte, scheiterte mit ihrem Begehr nach Diskretion am BGH. SPON meldet:

Wer sich bei solchen Veranstaltungen zeige, müsse „die öffentliche Erörterung seiner Teilnahme (…) ebenso dulden wie kommentierende und wertende Bemerkungen zu seiner Person“, urteilte der BGH. In diesem Zusammenhang sei auch die Veröffentlichung von Fotos zulässig.

Für Praktiker interessant ist, dass der Hamburger Anwalt der Monegassen für die unteren Instanzen offenbar nach Berlin gegangen war, statt das bewährte Gericht vor Ort in Anspruch zu nehmen. Da solche Verfahren im Stadium einer einstweiligen Verfügung beginnen, kann es gut sein, dass eine solche etwa in Hamburg vergeblich versucht wurde und man es dann in Berlin erfolgreicher versucht hat.

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Juraforum: Musikindustrie – „Die fetten Jahre sind vorbei!?“

Beim gestrigen Juraforum in Münster hatten die Veranstalter einen ansprechenden Mix an Gästen eingeladen: Unter Moderation von Manfred Gillig-Degrave, dem Chefredakteur der „Musikwoche“, schilderten folgende Referenten die Musikbranche der Gegenwart:

Der „Mann für alle Fälle“ Ralf Schroeter, ein ehemaliger Musiker, Radiomann, Universal-Angesteller, Indie-Kenner, usw. Schroeter managt den Indie-Künster Philipp Poisel, der in seinem Marketing neue Wege geht, sich nicht an ein Major-Label bindet, letztlich in einer Seitenlinie dennoch mit einem „Major“ zusammenarbeitet. Schroeter zufolge gibt man für ein Musik-Video heute keine 15.000 Euro mehr aus. Heute sei die Plattenfirma für den Erfolg eines Künstlers weniger entscheidend als das Team um den Künstler.

Dr. Florian Drücke, Deutschlands (neben Gorny) wohl oberster Musiklobbyist, erläuterte die Entwicklung der Musikindustrie und machte das Vorgehen gegen illegale Filesharer für den Rückgang entsprechender Downloads verantwortlich (Anzahl der Auskunftsverfahren). Ob seine Zahlen überzeugen, weiß man nicht. Inwieweit ist in den Statistiken das Anonymisierungstool „TOR“ berücksichtigt? So sympathisch Drücke seine Klientel zu repräsentieren vermag, so fragwürdig sind jedoch letztlich die Ergebnisse (aus Sicht eines Rechtsberaters der Piraten NRW …).

Bei aller Sympathie für Open Source: Mit ganz geringen Ausnahmen hat das Internet als Kommunikationsplattform noch keine Stars hervorgebracht. Echte Superstars werden nach wie vor von der Musikindustrie und den etablierten Kommunikationswegen „gemacht“.

Mit Blick auf Frankreich fand Drücke „Three Strikes“ interessant. Da hört es dann bei mir auf. Der Zugang zum Internet ist inzwischen eine fundamentale Angelegenheit, wie gerade die neu gekürte Verfassungsrichterin Dr. Susanne Baer erkannte. Es mag sein, dass die Franzosen mit der Amputation von für Kommunikation wesentliche Körperteile durch die Guillotine eine gewisse Tradition haben und die Kastration vom Internet eher hinnehmen. Hierzulande sollte dieser infamen Forderung der Content-Industrie entschieden der Mittelfinger gezeigt werden.

Der Musiker und Eigen-Manager Sascha Eigner der Band Jupiter Jones bot Einblicke in die geschäftliche Realität von Newcomern und empfahl wie schon Schroeter die frühzeitige Zusammenarbeit mit einem Medienanwalt.

Ein solcher war denn auch da: Prof. Dr. Ralf Höcker redete etwas von „geistigem Eigentum“ und wies darauf hin, dass halt alles sanktioniert würde. Wer auf dem Parkplatz sein Auto unverschlossen lasse, müsse für diese Ordnungswidrigkeit auch 30 Euro zahlen. Aha.

GEMA-Mann Dr. Till Evert referierte über CELAS.

Alles in allem eine hochinteressante Veranstaltung.

Juraforum Münster u.a. zu Wirtschaftskriminalität

Gestern ging das Juraforum Münster im hiesigen Schloss über die Bühne. Diese Tagung wird ehrenamtlich von Studierenden jeweils zu juristischen Schwerpunkten gestaltet, zu denen hochkarätige Referenten eingeladen werden – diesmal zum Thema Wirtschaft und Recht, wobei ein Panel Wirtschaftskriminalität beleuchtete.

Schlossherrin Prof. Ursula Nelles, selbst eine Kapazität für Wirtschaftsstrafrecht, begrüßte bei der Eröffnungsveranstaltung die Gäste. Was diese Gäste und Schirmherren betrifft, so kennen die sich mit Wirtschaftskriminalität aus, so etwa der Bischof von Münster, der die kriminellste Organisation vertritt, welche dieser Planet je gesehen hat, vgl. Deschner: „Kriminalgeschichte des Christentums“, Band 1-10.

So richtig Humor bewies man aber, in dem man als Hauptredner dem ehemaligen Chefökonomen der Deutschen Bank(!) ein Plenum bot. Der Mann mit Hang zum Predigen redete ohne erkennbaren Bezug zur Veranstaltung einen Stuss mit konservativem Glaubensbekenntnis daher, dass man nicht weiß, wo man mit der Kritik anfangen und wo aufhören soll. Der gläubige und gutgläubige Walter beschwor sogar das Wirtschaftswunder und pries dessen „Vater“, den damaligen Wirtschaftsminister und späteren Kanzler Ludwig Erhard.

Lieber Norbert, jemand in deiner Position, der auch mit Josef Abs („IG FARBEN“) auf gutem Fuß stand, sollte eigentlich informiert sein, was es mit dem „Wirtschaftswunder“ offensichtlich auf sich hat. Triebfeder für das geheimnisvolle „Wirtschaftwunder“ waren aus dem „Nichts“ in Südamerika aufgetauchte Berge von Bargeld, die sich seltsamerweise ausschließlich für deutsche Güter interessierten und hierdurch sowohl die Wirtschaft ankurbelten, als auch das Steuersäckel füllten. Woher dieses germanophile Geld kam, ist unbekannt – so unbekannt wie zuvor der Verbleib des als „Nazigold“ bekannten größten Raubzugs der Geschichte, nämlich die die Beutezüge der Nazis in Osteuropa.

Ebenfalls dubios ist der Verbleib von unschätzbaren Gütern der deutschen Wirtschaft, die nach dem Fall von Stalingrad ins Ausland verbracht wurden, vorwiegend in die Schweiz. Auf einem damals geheimen Treffen in Straßburg hatten Eliten der deutschen Wirtschaft erkannt, dass der Krieg nicht mehr zu gewinnen war, und wollten aufgrund der Erfahrung nach dem Ersten Weltkrieg einen Zugriff der Siegermächte auf deutsches Kapital diesmal vermeiden. Man wollte mit dem Geld nach Abzug der Siegermächte „ein viertes Reich“ finanzieren, wie sich der Koordinantor der Aktion ausdrückte – eben jener Herr Ludwig Erhard.

Da die Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg jedoch etwas länger blieben, das Geld aus dem Ausland also nicht zu repatriieren war, entschloss man sich offensichtlich zur Geldwäsche, wobei ein großer Deutscher Autokonzern eine wesentliche Rolle spielte. Erhards Schwiegersohn leitete praktischerweise in Südamerika dessen Filiale. Es ist für Nicht-Wundergläubige offensichtlich, dass das „Wirtschaftswunder“ eine gigantische Geldwäsche-Aktion gewesen ist, organisiert vom Reichsgeldwäscher Ludwig Erhard.

Lieber Prediger Norbert, willst du uns wirklich das Märchen erzählen, das Wirtschaftswunder beruhe auf „deutschen Tugenden“ und „deutschen Fleiß“? Und warum ging es dann so plötzlich zu Ende, wie es begann? Der Vortrag des Dampfplauderers endete glücklicherweise bereits nach knapp einer Stunde.

Geistreiches Heilen vor dem Kadi

Ein Gesundbeter, der beim Kranken lediglich dessen eigene Heilungskräfte stimulieren will, unterfällt nicht dem Heilpraktikergesetz und begeht auch keinen Betrug bzw. keine irreführende Heilmittelwerbung, solange er keine eigenen Heilkräfte anbietet, Amtsgericht Meldorf, 29 DS 315 Js 27580/09. Bzgl. des Heilmittelgesetzes kam dem Anbieter eine mangelhafte Beweissicherung zugute.

Die Entscheidung ist konsequent, denn andernfalls müssten die Pfaffen den Staatsanwalt fürchten, fiele der Rosenkranz unter das Heilmittelgesetz, ebenso Heiligenbildchen, Weihwasser usw. Wir haben nun einmal in Art. 4 GG garantierte Religionsfreiheit. Das wirklich fette Geschäft mit dem Glauben machen nicht fliegende Händler mit obskuren Dienstleistungen, sondern das das Bodenpersonal von Gott&Sohn. Und dazu bedarf es nicht einmal der Gläubigen!

16. November 2010

Drohnen-Fotos und das Persönlichkeitsrecht (UPDATE)

In Lüchow-Dannenberg setzte die Polizei u.a. mit Kameras ausgestattete Minihubschrauber ein, was anfangs – angeblich aus Unkenntnis – abgestritten wurde. Bei SPON kann man lesen:

Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg kritisiert, die Proteste gegen den Atommüll-Zug seien mit Hilfe der leisen Drohne ausgespäht worden. Dies ist ihrer Auffassung nach rechtlich äußerst problematisch, weil „Fotos und Videoaufnahmen das Persönlichkeitsrecht von Demonstranten verletzen“. Eine Sprecherin der niedersächsischen Polizei entgegnete, es sei noch nicht sicher, ob Menschen abgelichtet worden seien.

Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Menschen grundsätzlich fotografiert werden, auch aus der Luft.

UPDATE: Laut § 12a Versammlungsgesetz Niedersachsen darf nur gefilmt werden, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.“

Problematisch ist allenfalls ebenfalls, inwiefern – wie bei anderen öffentlichen Kameras auch – ein Hinweis auf die fliegenden Augen erfolgen müsste, typischerweise durch Schilder, was bei fliegenden Drohnen unpraktikabel erscheint. Ansonsten wäre das nämlich „verdecktes Fotografieren“, was in § 32 Abs. 2 des niedersächsischen Polizeigesetzes nur

zulässig [ist], wenn die offene Anfertigung dazu führen kann, dass die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an anderer Stelle, zu anderer Zeit oder in anderer Weise begangen werden.

Da hier der zuständige Einsatzleiter zunächst dementierte, wird man wohl kaum von Hinweis auf die Kamera reden können.

Der Vorgang des Fotografierens allerdings ist grundsätzlich zulässig, außer in militärischen Sicherheitsbereichen, in Gerichtsverhandlungen, sowie an Orten, die dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind, § 201a StGB. Aufgrund des § 201a StGB wäre es illegal, mit solchen fliegenden Augen in Wohnungen im zweiten Stock hineinzufilmen, wo sich die Bewohner unbeobachtet fühlen, wie es im SPON-Artikel anklingt. Der Staat (also die Polizei) hätte zusätzlich die grundgesetzlich (im Prinzip) garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG zu beachten.

Inwiefern die Polizei solche Fotos archivieren und nutzen darf, ist eine andere Frage, die durch die Polizeigesetze der Länder zu klären ist. Das hier einschlägige Polizeigesetz von Niedersachsen war „zur WM 2006“ verschärft worden, wobei man das Entschärfen dann wohl „vergessen“ hat.

Eine ganz andere Frage ist wiederum, ob diese Bilder öffentlich verbreitet oder zur Schau gestellt werden dürfen, was der Staat etwa zu Fahndungszwecken darf, vgl. § 24 KunstUrhG. (Fotos von Demonstrationen darf übrigens jedermann veröffentlichen, § 23 Abs. 1 Nr.3 KunstUrhG, soweit nicht ein berechtigtes Interesse des Betroffenen gemäß Abs. 2 verletzt wird.)

Es ist allerdings polizeitaktisch höchst fragwürdig, Menschen in Ausübung ihres Grundrechts auf Demonstration zu filmen, denn das provoziert Vermummung, die man ja auch nicht haben will. Und was besonders ärgerlich ist: Wenn solche Aufnahmen Polizisten bei Straftaten zeigen, gehen die auffällig oft verloren … Und wenn man dann solche fliegenden Spione gegen das eigene Volk einsetzt und das dann noch kackfrech dementiert, dann schafft das nun einmal kein Vertrauen. Warten wir ab, bis es der erste Innenminister für „unverzichtbar“ hält, die Drohnen zu bewaffnen!

Siehe auch bei Stadler.

User Generated Content: Sevenload gewinnt am OLG

Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg aufgehoben, das wie kein anderes die Kultur des User Generated Content bekämpft und damit dem Kommunikationsstandort Deutschland schadet. Die Plattform Sevenload war von einem Musikverlag in Anspruch genommen worden. Das Landgericht Hamburg wendete jedoch schematisch das Wortspiel vom „zu Eigen Machen“ an, was es jedem Foren-, Wiki- oder sonstigem Plattformbetreiber andichtet. Der Einfachheit halber verweise ich auf die Pressemitteilung von Sevenload.

UPDATE:

Ich habe das Urteil OLG Hamburg – 5 U 9-09 mal online gestellt. Hoffentlich finde ich morgen Zeit, die Entscheidung zu kommentieren.

Off Topic:

Das Urteil war heute morgen übrigens auch schon Dr. Florian Drücke bekannt gewesen, dem Geschäftsfüher des Musikindustrie Verbandes e.V. (der allerdings nicht Verlage) vertritt und heute Referent beim Juraforum Münster ist. Da geht es nämlich heute genau m das Thema.

Mit Entsetzen habe ich dort vernommen, dass RTL-Star und Juraprofessor Ralf Höcker im entsprechenden Panel den sinnlosen Kampfbegriff „geistiges Eigentum“ propagiert, und zwar zur Legitimation von Strafrecht gegen Urheberrechtsverletzer. Es ist mir ein bisschen peinlich, einen Juraprof darüber zu belehren, dass der Begriff des Eigentums aus dem Sachrecht kommt. Naja, da hat er ja ein schönes neues Kapitel für sein „Lexikon der populären Rechtsirrtümer“ … ;-)

Auf dem Podium war sich dann auch jemand nicht dafür zu schade, den Diebstahl eines Handys mit dem „Diebstahl“ von Musik zu vergleichen, welchen er gleichfalls strafrechtlich sanktioniert sehen möchte. Beim Klonen eines Musikstück entsteht jedoch dem Rechteinhaber kein Verlust einer Sache oder eines Rechts, er erleidet lediglich den Verlust einer Erwerbschance. Das kann man bewerten, wie man will, aber mit „Diebstahl“ und „Eigentum“ hat das nix zu tun.

Strafrecht ist die härteste Sanktion des Staates. Die Kriminalisierung von Kavaliersdelikten ist eine höchst bedenkliche Forderung, der seinerzeit von Staatsanwaltschaften die Gefolgschaft verweigert wurde. Die Gefängnisse sind nämlich schon voll, und die Staatsanwaltschaften kämen zu nichts mehr. Die wenigsten, die von Knast sprechen, haben eine authentische Vorstellung, wie es da zugeht. Ist anders als der RTL-Frauenknast. Höcker sollte das wissen, schließlich vertritt er (medienrechtlich) den ehemaligen Untersuchungshäftling Herrn Kachelmann.

Zum Thema „Urheberrecht“ erschien heute bei Telepolis ein Beitrag über „Kindergarten-Cops“.