Diesen August saß ich bei einer Geburtstagsfeier eines Freundes in Hamburg Altona unverhofft am gleichen Tisch wie der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz. Ich war versucht, ihn auf die unhaltbare Position seiner Partei zum Internetsperrengesetz anzusprechen. Aber mir war klar, dass das nichts bringen würde, denn der Mann wusste mit Sicherheit ohnehin schon selbst, dass das Gesetz absoluter Mumpitz ist.
Einer meiner Quellen zufolge hatte ein Wahlkämpfer namens Herr Struck den Sozis ausgemalt, wie es denn wohl sein würde, wenn die BILD-Zeitung titele, die SPD täte nichts gegen Kinderpornographie. Besagter Herr Struck geht bekanntlich über Leichen und halluziniert, Deutschland müsse am Hindukush verraten verteidigt werden usw..
Wie man am Wahlergebnis der FDP sieht, welche als einzige im Bundestag vertretene Partei das Zensursula-Gesetz einstimmig abgelehnt hatte, war die SPD einer krassen Fehleinschätzung erlegen. Und noch eine Partei legte um 2,5 % der Gesamtstimmen zu: Die Piratenpartei.
Gestern nun hat Scholz öffentlich eingestanden, dass der Verrat ein Fehler gewesen ist. Besser spät, als nie. Trotzdem war die Nummer unverzeihlich, wenn man für solche Erkenntnisse eine Partei erst in die Opposition schicken muss, sollte sie dort auch bleiben. Schade, dass keine wirklichen Alternativen im Angebot sind. Wenn die SPD aber wieder Wählbarkeit beansprucht, dann gibt es im IT-Recht noch jede Menge anderer Baustellen. Und solange die etablierten Parteien hier versagen, wird die Piratenpartei den Weg weisen müssen.
Obwohl die Debatte längst vorangeschritten ist, reduziert Jansson die Sache auf das Exkludisten/Inkludisten-Problem bei der Eingangskontrolle. Mit keinem Wort erwähnt er das Problem der Artikelbesitzer („Blockwarte“), also den Leuten, die einzelne Artikel als ihr Revier betrachten und Fortschritt blockieren. Was er beklagt, ist nicht ein Mangel an Autoren, sondern – so nennt er sie wirklich – „Redakteuren“. Er verortet den casus knacktus sogar allen Ernstes dort:
Nein, es sind nicht Relevanz-, sondern „Hierum können und wollen wir uns kümmern“-Kriterien, für die die Weisheit der Massen irgendwann einen griffigeren und präziseren Namen finden wird.
Es wäre umgekehrt gescheiter, wenn sich die selbsternannten Bewahrer mal etwas weniger um die Wikipedia kümmern und den vergrätzten Schreibern mal für zwei Wochen den Vortritt lassen würden. Sperrt doch mal alle gegenwärtigen Admins und Autoren für zwei Wochen, da wird garantiert die Welt nicht von untergehen!
Solange die etablierte Community die Zeit aufbringt, kooperationswillige Autoren mit solchen privaten Bollwerken vor den Kopf zu stoßen,
solange Löschadmins jeglichen Respekt vor schöpferischen Leistungen vermissen lassen und selbst komplexe Arbeiten mit apodiktischer Arroganz löschen,
solange Admins und „vernetzte Wikipedianer“ sich ohne Konsequenzen nach Gutsherrenart aufführen können wie die Axt im Walde,
solange dieser seltsame Wikimedia-Verein offline Communitys fördert und Interessenkonflikte produziert,
solange wird das nichts werden mit der Rekrutierung Freiwilliger. Der erste Schritt wäre jedoch, diese Probleme anzuerkennen, statt sie zu marginalisieren und ignorieren.
Darin wird sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht wüst traktiert:
„Der 71-Jährige ist ein anregender, aber auch anstrengender Gesprächspartner. Er kommt vom Hundertsten ins Tausendste, lässt oft fünfminütige Grundsatzeinleitungen vom Stapel, ehe er auf eine Frage antwortet.“
Vor drei Jahren hatte meine Mandantschaft bei Wallstreet Online ähnliche Erfahrungen bei Kritik an einem Finanzdienstleister gemacht. Kritische, rechtlich gesehen jedoch harmlose Beiträge wurden schon bei leichtem Gegenwind gelöscht und Sperren eingebaut, die bei bestimmten Wörtern den Beitrag bockierten. Die logische Reaktion meiner Mandantschaft auf diese Mimosenhaftigkeit war dann die Eröffnung eines eigenen Weblogs gewesen, mit dem die betreffende Firma dann erst recht Spaß hatte.
Von den Inhalten der verlinkten Websites möchte ich mich mit Blick nach Hamburg distanzieren. Ich kenne Herrn Gerlach nicht näher. Vielleicht wird ihm furchtbares Unrecht getan. Wie das halt so ist, im bösen Internet …
Das Landgericht Hamburg hat sein Problem, Meinungsäußerungen als Tatsachenbehauptungen zu bewerten, trotz jüngster Hilfestellung vom BGH noch immer nicht überwunden.
Die „Aktion Tier“ rennt mit einer einstweiligen Verfügung gegen SPIEGEL ONLINE durchs Dorf und berühmt sich ausdrücklich, man sei nicht gegen Meinungsäußerungen, sondern gegen Tatsachenbehauptungen vorgegangen. Ersteres geht per Definitionem normalerweise nicht, ob letzteres vorliegt, darf unterschiedlich gesehen werden.
So dürfen die beiden Antragsgegner z.B. nicht mehr behaupten, der Verein verwende lediglich 20% seiner Einnahmen für den aktiven Tierschutz. Auch dürfen unsere Kooperationspartner, d.h. die von uns geförderten Tierschutzvereine, nicht mehr als „dubios“ bezeichnet und die absurde Behauptung aufgestellt werden, es gebe Hinweise auf „Verschleierungsabsichten“ innerhalb dieser Vereine.
Das wird SPON vermutlich kaum auf sich sitzen lassen. Bei einer einstweiligen Verfügung wird der Gegner normalerweise nicht gehört, so dass die Pressekammer gar nicht wissen kann, ob es vielleicht doch solche Hinweise gibt. Klärungsbedürftig erscheint denn auch, was unter „aktivem Tierschutz“ genau verstanden werden darf.
„Dubios“ scheint mir dann doch eine stark meinungsgeprägte Wertung zu sein. Zwar ist dieses Prädikat nicht schmeichelhaft, aber m.E. doch eher etwas für die öffentliche Auseinandersetzung als für eine einstweilige Verfügung. In Hamburg jedoch fordert man für solche Wertungen so genannte „Anlasstatsachen“. Man darf also nur nach bestimmten Regeln meinen. Steht zwar so nicht in Art. 5 GG, aber in Hamburg laufen die Dinge nun einmal anders. Ich hingegen meine, Anlass zu haben, das Landgericht Hamburg für dubios zu halten. Ich kann mich aber auch irren.
Wie berichtet, kämpfen die Filtertüten um ihre Ehre. Nunmehr hat mir der Kaffee-Automathersteller freundlicherweise die Antragsschrift zur Verfügung gestellt. Als überzeugter Anhänger dieser Technologie genieße ich gerade einen frisch gemahlenen und aufgebrühten Kaffee (schwarz), der mir den Genuss der Antragsschrift, die selbstverständlich an das Landgericht Hamburg adressiert gewesen war, nochmals verstärkt.
Die Filtertüten meinen es ernst und haben ein Schwergewicht im gewerblichen Rechtsschutz bemüht. Der entsprechende Hersteller erkennt sich trotz Anonymisierung der Filtertüten im Werbespot wieder, obwohl die von einem anderen Hersteller stammen. Das könnte für einen Anspruch aus UWG auch ausreichend sein, denn die Firma hat nun einmal einen Marktanteil von über 50%. Andererseits wurde eine ganze Branche angegangen, ohne dass auf einen bestimmten Hersteller angespielt wurde. Darf man jetzt eine bestimmte Technologie nicht mehr kritisieren, wenn sie überwiegend von einem Hersteller dominiert wird?
Die Werbung wird als vergleichende gesehen und als unsachlich und herabsetzend empfunden, mithin als Verstoß gegen § 6 UWG. Filtertüten werden als etwas Ekelhaftes dargestellt, und es wird der Eindruck erweckt, sie seien unwirtschaftlich, was unzutreffend sei. So lägen die Sachkosten für eine Tasse Filterkaffee tatsächlich jedoch bei 8 Cent, während der Vollautomat 30 Cent fordere. Dies sei irreführend im Sinne des § 5 UWG. Das sind im Wettbewerbsrecht durchaus ernst zu nehmende Argumente, wobei es nicht überraschen würde, wenn der Automatenhersteller bei seiner Berechnung zu anderen Ergebnissen käme.
Nicht minder interessant ist jedoch die Kulturkritik:
„Abgesehen davon, dass der Spot wirklich nicht komisch ist (denn er offenbart ein merkwürdiges Verhältnis zur modernen Bürowelt und des Verhältnis zwischen Sekretärin und „Chef“), zieht er in pauschal-herabsetzender Weise Kaffeepapiereinsätze und die dazugehörigen Maschinen „durch den Kakao“.
Wow! Das ist Poesie! Das ist Lyrik! Liest man in Schriftsätzen mit diesen Streitwerten eher selten … Der Kollege schreibt jedoch ganz Kavalier, die Schauspielerin Mirja Boes sei „begabt“.
Der Kollege hat nicht ganz Unrecht: Der Spot ist tatsächlich nicht komisch, sondern nähert sich lediglich stilistisch an die Unterhaltungsangebote des Privatfernsehens der späten 90er Jahre an. Aber das allein wird für ein Verbot nicht ausreichen …
Denkbar komisch ist allerdings das Ansinnen, einen solchen Spot durch Wettbewerbsrecht verbieten zu lassen und damit dramatisch aufzuwerten. Man könnte – und das klingt ironischerweise auch in der Antragsschrift an – genauso gut auf die Nachteile der Kaffeevollautomaten verweisen, denn da muss ständig der Trester geleert werden, andernfalls der Schimmel droht, usw. Da nehmen sich Filtertüten und Automaten nichts, der Gang zum Mülleimer bleibt! Und die Filtertüten könnten auch das Kosten-Argument in der eigenen Werbung fruchtbar machen (wenn es denn stimmt).
Das Verbot ist natürlich die denkbar beste Werbung für den Spot, von dem ich sonst nie erfahren hätte. Die Prozesskosten sind im Vergleich zu dem, was man für die Sendung eines TV-Spots anlegen muss, ein Fall für die Portokasse.
Der Fall bleibt spannend. In der Antragsschrift wird auch auf eine als „Todesanzeige“ für Filtertüten gestaltete Werbemaßnahme verwiesen, so dass der Spot als Teil einer Filtertüten-feindlichen Kampagne zu werten sei. Verständlich, dass eine Papiertüte da die Pappe auf hat!
Ein Problem werden die Filtertütenkaffeebrüher aber auch durch das Landgericht Hamburg nicht lösen können: Wer einmal von den Freuden eines Automatenkaffees gekostet hat, wird gefilterte Kaffeebrühe nicht einmal geschenkt trinken wollen …
Schauspielerin Mirja Boes scheint tatsächlich eine unkomische Person zu sein und singt anscheinend eher laut als gut. Aber in dem Video hier erkannte ich den Varietékünstler Sos Petroysian, der ihr beim sog. „Quick Chance“ hilft, dem zauberhaften Kleidungswechsel. Quickchanger und ähnliche Kuriositätenkünstler etc. gehören nämlich zu meinem Mandantenstamm – und da bin ich wohl Marktführer ;-). Finde ich spannender, als Filtertüten zu vertreten …
Erneut zeigt sich, dass sich westfälische Gerichte gegenüber den Hamburger Tendezen, jede Äußerung mit Gewalt als Tatsachenbehauptung zu interpretieren, als resistent erweisen.
Die Äußerungen, dass ein Patient zu Unrecht in der Forensik sitze, dass er vernachlässigt und gegen seinen Willen mit Medikamenten behandelt werde, beurteilt das Landgericht Arnsberg als Werturteile, nicht aber als Tatsachenbehauptungen. Damit genießt die Kritikerin den Schutz der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit.
Schade, denn es wäre interessant gewesen, zu erfahren, wie lange im Schwabenländle Persönlichkeitsrechte ihren Träger überleben können …
UPDATE:
Angeblich sei die einstweilige Verfügung zu spät beantragt worden, meint der Antragsteller, übrigens selbst Rechtsanwalt, aber er will die Hauptsacheklage versuchen.
Ein Dokumentarfilm von Fritz Pleitgen über die Bespitzelung der Springer-Presse durch die Stasi scheint nicht mit den Persönlichkeitsrechten der Damen und Herren (mutmaßlichen) Spione zu harmonieren und muss daher umgeschnitten werden, meldet DIE WELT.
Mal wieder wird Geschichtsschreibung von Gerichten verhindert. Dazu sind Gerichte ja schließlich da.