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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Städtische Konjunkturförderung via Bildrecht

Der Fall ist trivial, zu trivial selbst für ein Blog. Aber die Tatsache, dass es ihn überhaupt gibt und er es in die Presse geschafft hat, und außerdem sich vor meiner Haustüre abspielt, soll ein paar Zeilen wert sein.

Ein Münsteraner Jurastudent entwarf einen Münster-Kalender mit Fotos. Die Stadt Münster hat die Rechte nicht gekauft, befand es aber für in Ordnung, die Titelseite des nie gedruckten Kalenders im Portal muenster.de abzudrucken. Dass das ohne Verwertungsrechte oder Ausnahmen wie Zitatrecht usw. nicht geht, sollte eigentlich zur Allgemeinbildung gehören.

Man habe dem Studenten einen Gefallen tun wollen. Auch schön. Sein Angebot, für eine gemeinnützige Spende von 100,- Euro den Fall zu vergessen, schlug die Stadt aus, kassierte stattdessen eine einstweilige Verfügung und hat die Kosten des Rechtsstreits auf über 3.500,- Euro gesteigert.

Zwar bin ich leider an dem Rechtsstreit nicht beteiligt, bedanke mich aber im Namen der Anwaltschaft bei der Stadt Münster für diese Form der lokalen Konjunkturförderung!

« Scheitert „Die Partei“ an anonymem Fax? – Journalistische Sittenstrolche bei SPON »

Autor:
admin
Datum:
8. August 2009 um 10:07
Category:
einstweilige Verfügung,Internet,Medienrecht,Urheberrecht
Tags:
 
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