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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Journalistische Sittenstrolche bei SPON

Vorgestern hatte ich auf den eher pragmatischen Umgang mit den Persönlichkeitsrechten eines wegen KP verdächtigten Täters hingewiesen. Mich zitierende Blogs hatten u.a. SPIEGEL-online (SPON) als löblich hervorgehoben, der das Bildnis aus seinem Speicher entfernt hatte. Offenbar nicht aufgefallen war, dass SPON den Bericht über den sich stellenden Täter jedoch mit dem Bildnis illustriert hatte. Und genau der SPON-Beitrag war es gewesen, der mich entsetzt hatte, ohne dass ich ihn beim Namen genannt hatte. Schwamm drüber …

Heute aber bringt SPON ein weiteres mal das KP-Thema und zitiert dabei aus einem „internen Bericht“ über Jörg Tauss, der SPON vorliege. Seltsam, denn so ein Bericht dürfte dem SPON gar nicht vorliegen. Verrat von Dienstgeheimnissen ist eine Straftat (wie Besitz von KP), die SPON sich hier zunutze macht. Ob da wohl jemand ein politisches Interesse hat, dem Mann und der Piratenpartei zu schaden? Auch das ist nicht mein Thema.

Mein Thema ist, dass SPON sehenden Auges (erneut) seine journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt. Tauss hat wie jeder andere auch Persönlichkeitsrechte, und als absolut geschützt gilt die Intimsphäre. Es kommt im Bereich der Intimsphäre nicht darauf an, ob etwas wahr oder unwahr ist, sondern es gilt der Grundsatz, dass hierüber nur im extremen Ausnahmefall berichtet werden darf. Möglicherweise wäre hierzulande eine originäre Berichterstattung über den Lewinsky-Fall nicht zulässig gewesen (worüber man sich streiten kann).

Nun bin ich bekanntlich ein erklärter Gegner von Zensur und entsprechender Überdehnung des Persönlichkeitsrechts, auch bin ich dem investigativen Journalismus sehr verbunden, aber einfach so aus „internen Unterlagen“ in einem laufenden Gerichtsverfahren zu zitieren, das ist schon kein Journalismus mehr, sondern Wild West.

Es geht mir nicht darum, für Verdächtige im KP-Bereich Partei zu ergreifen. Aber was mich auf die Palme bringt, ist durchsichtiger Kampagnen-Journalismus und Rufmord. SPON online gilt seit Jahren als „Leitmedium“. SPON ist für das Internet so meinungsbildend wie die BLÖD-Zeitung für die Printmedien. Das sollte eigentlich Ansporn zu journalistischer Qualität sein.

Ob irgendjemand unter 100 Millionen Leuten in Deutschland KP besitzt oder nicht, ist vergleichsweise irrelevant. Für die politische Meinungsbildung ist es ungleich relevanter, wenn Spitzenpolitiker die Bundeswehr nach Afghanistan schicken, wo sie Kinder erschießt. (Die haben wohl eine schwächere Lobby.)

Wenn SPON so weiter macht, werde ich meine Bookmarks demnächst überprüfen müssen. Und unter uns: Sueddeutsche online ist ohnehin um Klassen besser.

Update: Der SPON-Artikel scheint entschärft worden zu sein.

« Städtische Konjunkturförderung via Bildrecht – Fotograf versteht keinen Spaß – muss er aber »

Autor:
admin
Datum:
8. August 2009 um 19:09
Category:
PR,Recht am eigenen Bild,Verdachtsberichterstattung
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