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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. Mai 2012

Dr. Nikolaus Klehr, wir sehen uns in Karlsruhe!

Hamburg verboten

Die letzten 48 Stunden haben mich emotional doch ein bisschen berührt.

Da klingelte etwa gestern Mittag ein unerwarteter Besucher und meinte, er gehöre zu „Fefes menschlichem Botnet“, dem aufgetragen worden sei, 20 Euro zu spenden, was er auch in bar tat!

Heute ging wieder eine Vielzahl an 20ern ein, darüber hinaus wie schon gestern ein vierstelliger Betrag. Ich weiß noch nicht, ob ich die hohen Beträge wirklich annehmen kann.

Jedenfalls ist das Verfahren nunmehr einschließlich Zeugenladungen bis zum Bundesgerichtshof vollständig finanziert! Danke!

Ich bin von euch überwältigt! Die weiteren Klehranleger werde ich noch auflisten. Nunmehr ist es möglich, die Berufung am OLG Hamburg kaltblütig möglicherweise zu verlieren, und es dann eben in Karlsruhe zu versuchen.

Inzwischen ist das Thema auch von den Medien aufgegriffen worden. SPIEGEL Online differenziert zwischen Verlinken und Einbetten, obwohl es darum gar nicht ging. Dem Landgericht Hamburg war die Art des Zugänglichmachens einerlei, und es geht hier auch nicht um Urheberrecht, sondern Persönlichkeitsrecht. Technisch wäre es auch anachronistisch, zwischen Verlinken und Einbettung zu unterscheiden, denn häufig werden Youtube-Links automatisch in Einbettungen umgewandelt, etwa auf Facebook, Twitter, durch manche Blogsoftware usw. Auch Google-Mail identifiziert entsprechende Links und bietet dem Empfänger ein Vorschaubild, sogar RSS-Feeds wandeln selbständig um. (Zur Nichthaftung von RSS-Feeds siehe auch dieses aktuelle BGH-Urteil.) Den Leuten ist auch klar, dass die Videos bei Youtube rumliegen und nicht beim Blogger. Die Meinung, ein Blogger müsste für jede noch so verdeckte oder an den Haaren herbeigezogene angebliche Schwachstelle eines seriösen Berichts haften, ist absurd.

Stiftung oder Verein

Ich führe inzwischen erste Gespräche, wie man einen Verein oder eine Stiftung aufziehen könnte, die es künftig Bloggern und Whistleblowern ohne Kriegskasse ermöglicht, wichtige Dinge zu sagen oder juristische Attacken auf die Struktur des Internets abzuwehren.

rechtlicher Hintergrund

Einstweilige Verfügungen Hamburger Style laufen normalerweise so ab, dass der angreifende Anwalt einseitige bis gelogene Antragsschriften verfasst, zu denen der Gegner nicht gehört wird. Falls die Anträge nicht rund sind, telefoniert der Richter mit dem Anwalt ein bisschen, und dann bekommt der Gegner eine einstweilige Verfügung zugestellt. Saftiger Kostenfestsetzungsbeschluss folgt, sofort vorllstreckbar.

Der Idee nach ist das nur eine vorläufige Entscheidung. In der Hamburger Praxis gibt es jedoch eine „Prägungswirkung“: Ist eine einstweilige Verfügung erst einmal ergangen, auf welcher Grundlage auch immer, so gebietet es die „Tradition der Kammer“ (O-Ton), dass diese wenn irgendwie möglich verteidigt wird. Man hat also nicht nur den Abmahner, sondern tendenziell auch das Gericht gegen sich, das seine Autorität nicht dadurch infrage stellen möchte, indem es eigene Fehlentscheidungen revidiert. Zwar kommt es durchaus vor, die Regel ist jedoch unverkennbar. Die schönste Begründung auf die Frage, was für eine Unterlassungsverfügung spräche, lautete wörtlich: „Dass wir sie erlassen haben!“

Auch in unserem Fall stand das Ergebnis bereits vor der mündlichen Verhandlung felsenfest. Die haben sich im Urteil gewunden, um auf unsere Schriftsätze nicht wirklich eingehen zu müssen. Wir meinen, dass das in Karlsruhe anders gesehen wird. Und da gehen wir jetzt hin. In Karlsruhe hat der Name Klehr schon lange keinen guten Klang

By the way: In Hamburg nehmen die Richter der Hamburger Pressekammer das Internet übrigens durch Internetausdrucke wahr, die ihnen die Anwälte unterjubeln. In Raum B 335 haben sie zwar einen Leuchtkasten, mit dem sie Bilder betrachten könnten, aber einen Rechner hat dort lediglich die Protokollführerin. Entsprechend weltfremd geraten dann manchmal die Ausführungen.

Ausgewählte Beiträge zur Hamburger Unrechtssprechung

30. Mai 2012

Internet ./. Klehr – Die Klehranleger der ersten 24 Stunden

Ihr habt mich sprachlos gemacht (in Eingangsreihenfolge):

Ruhrfotograf
Anonym +
Anonym
Quirlsen
Kellerkaleu
Thorsten Fenk
Thomas Paul Mainka
Roland Gaida
Anonym
Sebastian Burkhard
Alexander Distler
Anonym +
Anonym
Stephanos Kontos
Kristian Lutz
HPK42
Mathias Bender
JB
Julian Pintat
Anonym
Christian Marx
Sunjaan
Wululululu
Stefan Schweter
Wolfgang Geiss
Anonym
Knaschat
Florian Wolfahrt
Sara Marburg +
Dafloh
Anonym +
Christian Haaser
Mirko Schmidt
Leonie Singer
E.Z. +
Anonym
Ungebeten
Marcus Juengling
Felix Nagel
Anonym
Yoshi5534
Anonym
Anonym
Evisell
Anonym
Stefan Heid
Lukas Barth
Bernhard Heinz +
Anonym
Christian Ullrich
Boris Kolman
www.felix.bz
Marcel Kilgus
Markus Pioch
Marco Markgraf
Anonym +
Anonym
Amenthes_de
Dirk Haun
Anonym
Anonym
Joerg B.
SOY
Anonym
Anonym
TDMFRAGGLE
Marco Hueg
Anonym +
Mike Roetgers
Satans Keksdose
Fuxx
Anonym
Dr. Uwe Stange +
Lanroamer
Presseschauer
Anonym
Anonym
Anonym
Tim Turbo
Sebastian Schaefer
Toscho
Patrick Zimmer
Anonym
Atoth
Anonym +
Andreas Maurer +
Jakob Erdmann
Anonym
Konrad Kissener
Daniel Demmler
Anonym
Ronny Kanzler
Stoertebecker480
Ronny Michael Radke
Rookie
Jan-David Freund
E5
Gregor Nathaniel Meyer
Daniel Marohn
Patrick Koppers
Anonym
Mathias Weber
Anonym
Anonym
Paztrick Koldziej +
Rudolf Bambach
Yosh
Daniel Dormann
Christian Hammer Dan-Dan Hammer Zheng
GL +
Stephan Lentzen
Von Baxter +
AGISP
Thomas Schweden
Joerg Bernhard Lange
Oliver Boghdan
Holgi
Thomas Baur
Manuel Dejonghe
JNIEVELE
Jochen Vortkamp +
Simon Moenkebuescher
LMVBLUME
Anonym
Anonym
Mirko u. Judith Kloppstech
Zwackelmann
Anonym
Bielefeld
Dr. Martin Fluch
Viktor Dick
Dr. Ralf Petring
Renke
1977er
Anonym +
Markus Schiefer
Dr. Sebastian Pado
Oliver und Miriam Schwinn
Anonym
Gregor Kopka
Anonym
Prestafrosch
Anonym
Anonym
Lars Wagner
@Sicarius
TH
Anonym
Anonym +
Anonym
Anonym
Anonym
Für die Freiheit +
Markus Nentwig
Mathias Strauss
Anonym
@Galgenstrick
Anonym
Hajo Kessener
Anonym
Tim Pritlove
Oliver Loesch +
Faniel
Fefes Zeitbinder Botnet +
Sonne
Anonym
Daswasda
Michael Hartmann
Scus
Tim Strazny
Anonym
Ingo Beer +
Andreas Wessel
VSNFD
Thorsten Kamp
Informaficker
Anonym
Sergio Grimbs
Rogerg
Daniel Buendgens
Anonym
Anonym
Pieps
Anonym
Erdgeist
Räuber Plüsch +
Carsten Orthband
Anonym
Silentreader
Anonym
Anonym
Merten Peetz
Anonym +
Anonym
Che-Loggi-Leaks +
Anonym
@Nxthor
Anonym
Markus Schomisch
Kladsdot
Anonym
Marton Danoczy
Anonym +
Angryelmarqu.es
Ezequil
Dirk Ewald
Anonym
Nils von Brevern
@Wissmann
Georg Behr
Peter Ritter
Gegenglück
Volkerb
Jan Stolzenburg +
Anonym +
Michael Thrun
Wildwelle +
Anonym
Anonym
Anonym
Anonym
Rolf Schälike
Frank Delventhal
Martin Sattler
Bahram Nikpur
Anonym
Marcus Jaschen
Ampaze
Andy Dunkel
Gabriel Schreiber
Oliver Maerkl
Anonym
Eric-Alexander Schäfer
Anonym
Anonym
Jan Benedict Glaw +
Anonym +
Andreas Levers
SVWZ
Thomas Alexander
Thomas Schumacher
Sebastian Werner
@Uebermarkus
Torsten Glose
Anonym
Fedja Farowski
Anonym
@Rainpmv
Anonym
Halbstarkn +

Einige der Klehranleger haben überraschend höhere Beträge als 20,- € überwiesen. Weil ich einen „Wettbewerb“ vermeiden will und jeden einzelnen Spender achte, habe ich die höheren Beträge nicht angegeben, sondern mit einem „+“ markiert.

Zwei Eingänge lagen in einer Größenordnung, die ich nicht erwartet hätte und nach Rücksprache ggf. gesondert bekannt gebe.

Viele haben spontan im Überweisungsfeld angegeben, dass sie den Betrag ggf. als Spende für einen entsprechenden Verein oder eine Stiftung verwendet sehen möchten.

Ich bedanke mich herzlich bei jedem und hoffe, das irgendwann mal per Handschlag tun zu können. Ihr habt mich beeindruckt.

29. Mai 2012

Aktion KLEHRANLAGE

Der Gegner

Der notorisch klagewütige Gegner ist der selbsternannte „Krebsheiler“ Herr Dr. Nikolaus Klehr, der es bereits in den 90ern zu exorbitantem Reichtum gebracht haben soll. (Spekulationen über das Ausmaß seiner Millionen lässt er anwaltlich abmahnen.) Ein ernstzunehmender Beweis dafür, dass Klehr jemals einen Menschen von Krebs geheilt hätte, ist mir nicht bekannt, obwohl er mir dicke Schriftsätze schickt. Zweifel an seinen Heilkünsten pflegt Herr Dr. Nikolaus Klehr juristisch zu beantworten, wobei wegen der Beweislastumkehr im Äußerungsrecht quasi ein Gottesbeweis geführt werden müsste.

Einen Einblick in die eigenartige Person des Gegners erlaubt ein Mitschnitt eines Beitrags von PANORAMA (ARD) aus den 90er Jahren, der vermutlich rechtswidrig unter der anscheinend anonymen URL http://www.esowatch.com/media/Klehr/panorama%20-%20Klehr-Reportage%20%28ard%29.wmv abrufbar ist. Gegen diesen Beitrag ging Dr. Klehr massiv vor, insbesondere wegen dem dortigen Test mit dem angeblich gesunden Blut. Mangels Beteiligung an dieser Reportage distanziere ich mich daher von diesem Test, der bestimmt von böswilligen Journalisten unanständig verfälscht wurde, oder so. Klehr verklagte etliche Zeitungen, TV-Sender und Blogger, wettert gegen die Wikipedia mit einer Seite http://wikipedia-warnung.de und räumt derzeit Youtube leer.

Seit Ende 2010 klagt Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen einen Mandanten von mir u. a. deshalb, weil dieser angeblich wahrheitswidrig behauptet haben soll, Herr Prof. Dr. Hans Hege von der Bayrischen Landesärztekammer habe Herrn Dr. Klehr ein „erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ genannt – was er offensichtlich in dem bezeichneten PANORMA-Beitrag tat, was Dr. Klehr auch aus anderen Gründen bekannt sein müsste. Ich distanziere mich natürlich von Herrn Prof. Dr. Heges Bezeichnung, vielmehr ist Herr Dr. Klehr ein sympathischer Menschenfreund, der einem ehrenwerten Beruf nachgeht.

Das Problem

Eine Verlinkung des eben genannten Links auf den PANORAMA-Beitrag, den jedermann in seinen Browser kopieren könnte, kann ich leider nicht vornehmen, weil das Landgericht Hamburg im Ergebnis die erstaunliche Ansicht kultiviert, eine Verlinkung auf fremde Youtube-Videos begründe eine Verantwortlichkeit für den Inhalt. Damit haftet jeder, der ein Youtube-Video verlinkt oder einbettet für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen, und zwar selbst dann, wenn diese ein erfahrener Medienanwalt in einem von der Rechtsabteilung eines großen deutschen Senders geprüften Beitrag nicht erkennen kann. Nach der Konzeption der Hamburger hätte ich vor dem Verlinken den Krebsheiler befragen müssen.

An Blogger, die Beiträge seriöser TV-Sender verlinken, werden damit die gleichen strengen Anforderungen gestellt wie an professionelle Journalisten großer Medienhäuser. Anders als diese haben Blogger aber keinen Einblick in die Herstellung eines Videos. Sie können auch nicht erkennen, ob Aufnahmen mit einer Kamera gemacht wurden, die versteckt war – so wie es bei einer Einstellung aus einem ZDF-Video über Klehr der Fall war, das ich in meinen Beitrag eingebettet hatte. In dem Video wurde auch irgendein Papier der Charité irgendwie bezeichnet, was irgendwie nicht korrekt gewesen sein soll.

Diese Rechtspraxis der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg („Pressekammer“) steht nach unserer Auffassung im Widerspruch zu den Vorgaben aus Karlsruhe und verstößt damit in schwerwiegender Weise gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, die nicht durch überspannte Anforderungen eingeschnürt werden darf. Die Missachtung der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungericht hat in Hamburg eine gewisse Tradition.

Die Folge

Sollte das aktuelle, gegen mich ergangene Hamburger Schandurteil rechtskräftig werden, so werden spezialisierte Anwaltskanzleien, die aus geheimnisvollen Gründen meistens ihren Sitz in Hamburg haben, eine neue Abmahnwelle lostreten. Etliche Blogger, Twitterer, Facebooker, Foren- und Wiki-User und Mailinglistenabsender, die Youtube-Links mit anderen teilen, laufen Gefahr, teure Abmahnungen zu erhalten und bei Widerstand mit aberwitzigen Prozessen überzogen zu werden. Bei einer solchen Bedrohungslage setzt jedoch automatisch etwas viel gefährlicheres ein: Selbstzensur.

Berufung

Dieses Schandurteil muss weg, schon allein wegen der psychologischen Wirkung. Ich werde daher gemeinsam mit dem Kollegen Thomas Stadler alles unternehmen, wobei aufgrund der Hamburger Verhältnisse der Gang zum BGH unumgänglich sein wird. Wir sind optimistisch, dass die Serie an Klatschen für die weltfremde Pressekammer des Landgerichts Hamburg um eine weitere Fortsetzung bereichert werden wird. Garantieren können wir jedoch einen Erfolg nicht.

Das Kostenrisiko in Höhe von ca. 20.000,- € ist ungedeckt und ich kann es leider nicht alleine schultern. Viele Menschen, denen die Kultur des Internets und der freie Informationsfluss etwas bedeutet, haben mir in den letzten Tagen spontan signalisiert, dass sie sich an den Kosten beteiligen würden, was mich sehr gerührt hat. Ich kann aber für meine rebellische Bloggerei nicht anderer Leute Geld riskieren, jedenfalls keine Beträge, bei denen ich im Falle des Unterliegens den Spendern nicht mehr in die Augen sehen könnte. Mir wurde auch von mehreren Leuten vorgeschlagen, eine Pledgebank zu nutzen, aber ich mache diesen Prozess nicht von eurem Leidensdruck abhängig, sondern muss ihn auf alle Fälle führen, wie auch immer.

Aktion „Klehranlage“

Da der Prozess aber nun einmal irgendwie finanziert werden muss, biete ich folgendes „Anlage-Modell“ an:

Wenn etwa jeder aus meiner Twitter-Timeline einen 20er spenden würde, wäre der Prozess bis einschließlich BGH spielend finanziert. Ein 20er entspricht in etwa den Kosten eines Abendessens in einem preiswerten Restaurant, zu dem mich vielleicht der eine oder andere sowieso einladen müsste, wenn mich Klehr plattklagt und ich dann auf der Strasse weiterbloggen muss. Man könnte einen 20er auch als Shareware-Honorar für meine über 1.000 Blogposts sehen, die offenbar viele Leser wenigstens unterhaltsam finden. Jedenfalls aber kann man 20,- € als Einsatz für einen Prozess, der wohl nicht ganz unwichtig ist, durchaus verschmerzen. Jeder 20er, der eingeht, ist auch ein Signal in Richtung Hamburg, dass diese unsägliche, das Grundgesetz verhöhnende Gängelei nicht „im Namen des Volkes“ geschieht.

Wer in die Klehranlage einzahlen möchte, überweist bitte 20,- € auf das folgende Konto

Markus Kompa
Konto: 34346635
BLZ: 40050150
Sparkasse Münsterland-Ost
BIC/SWIFT   WELA DE D1 MST
IBAN             DE84 4005 0150 0034 3466 35
Überweisungszweck: KLEHRANLAGE

Wenn ihr hinter KLEHRANLAGE nichts weiter angebt, erklärt ihr euch damit einverstanden, dass ich euch öffentlich namentlich danke.

Wenn ihr ein „A“ dahinter schreibt, bleibt ihr komplett anonym.

KLEHRANLAGE A

Wenn ihr hinter KLEHRANLAGE euren Nickname, Twitternamen oder sonstiges Pseudonym angebt, danke ich euch pseudonym.

KLEHRANLAGE [Nickname]

Jeder Anleger, der 20,- € unter dem Vermerk „Klehranlage“ überweist, investiert zunächst in den laufenden Prozess. Im Erfolgsfalle wird die Einzahlung nach Abschluss der juristischen Gefechte anteilig wieder erstattet werden. Wer eine Rückerstattung seines Restanteils möchte, möge mir dann, wenn es soweit ist, per E-Mail seine Bankverbindung mitteilen. Ich schlage jedoch alternativ vor, Überschüsse in eine längst überfällige Stiftung oder einen Verein zu überführen, welche die Abwehr von querulatorischen Eingriffen in die Meinungsfreiheit im Internet in vergleichbaren Fällen finanzieren. Die Klehranleger werden dann mit irgendwelchen Tools befragt, welche Anliegen sie unterstützen möchten. Wie wir den Verein oder die Stiftung aufziehen, müssen wir noch prüfen.

25. Mai 2012

Klehr ./. Kompa

Ein Hautarzt, dem viele Krebspatienten im Endstadium ihr Geld anvertrauen, hat es zwar zu einem beträchtlichen Vermögen gebracht, dennoch versagt ihm die Fachwelt die Anerkennung. Seit Jahrzehnten pflegt Herr Dr. Nikloaus Klehr von der Lokalzeitung bis zum Fernsehsender etliche Kritiker zu verklagen. Gerade hat es das ZDF getroffen, im Juni hat der Bayrische Rundfunk Termin in der Hamburger Pressekammer.

Vor eineinhalb Jahren verklagte Klehr einen Mandanten von mir, dem er eine Vielzahl angeblich unwahrer Äußerungen nachsagte. Doch selbst der ehrwürdige Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer ließ im Termin wissen, dass diesen Äußerungen keine Unwahrheit auf die Stirn geschrieben sei. Dennoch ließ er Klehrs Anwalt wegen der für die Hamburger überraschenden Rechtsansicht einen Schriftsatz nach, den ich dort auf dem Foto abgebildet habe. Der Verfahren läuft immer noch.

Klehr hatte letztes Jahr eine einstweilige Verfügung auch gegen mich persönlich erwirkt, weil ich eine Dokumentation von WISO per Youtube eingelinkt hatte, bei der – für mich nicht erkennbar – mit versteckter Kamera der Flur einer Arztpraxis gezeigt wurde und andere Belanglosigkeiten. Weil die einstweilige Verfügung ohne schriftliche Begründung erlassen wurde und mir die Verantwortung für ZDF-Videos als aberwitzig erschien, habe ich mich gegen diese Beschneidung der Meinungsfreiheit entschieden gewehrt.

Weil dieser Fall juristisches Neuland bedeutet und für die Freiheit des Internet verheerende Folgen haben kann, habe ich aus Verantwortung den für solche Fälle wohl besten Kollegen angeheuert, nämlich den Kollegen Thomas Stadler, der die Problematik schon seit „Freedom for Links“ kennt. Der Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer hat sich zum Jahreswechsel in einen Käfer verwandelt. Nicht wie bei Kafkas „Verwandlung“, vielmehr leitet nun die frühere Beisitzerin Frau Käfer die Zivilkammer 24. Vor Jahren war sie an einem Fehlurteil beteiligt, als die einem Betreiber eines Wikis dessen von fremden generierten Inhalt zurechnete, ohne dass dieser ihn kannte – eine inzwischen überwundene Hamburger Rechtsansicht.

Wie der Kollege Stadler gebloggt hat, sind wir erstinstanzlich gescheitert. Wir sind beide der Meinung, dass dieses internetfeindliche Urteil, das ab sofort von den entsprechenden Hamburger Anwälten zitiert werden wird, nicht bestehen bleiben kann. Faktisch bedeutet es nichts anderes als eine Renaissance der Haftung für Links. Was das Landgericht Hamburg da macht, lässt sich nicht mit der Rechtsprechung in Karlsruhe in Einklang bringen.

Für das Gericht übrigens irrelevant war die Tatsache, dass das Video eingebettet war, was das Gericht in der mündlichen Verhandlung klarstellte. Im Übrigen wird bei Posten von Youtube-Links auf Facebook, Twitter und bei diverser Blogsoftware der Link automatisch in eine Einbettung umgewandelt. Es kann also jeden treffen, der Youtube-Links mit jemandem teilt.

Da der Berufungssenat am Hanseatischen Oberlandesgericht, der letztes Jahr viele Buske-Urteile aufhob, nunmehr von Herrn Buske geleitet wird, kann man sich einen Reim darauf machen, wie die Berufung ausgehen wird, zumal Klehr sehr prozessfreudig ist. Das Verfahren wird daher erst am BGH enden. Die Sache kostet in dem Fall etwas über 20.000,- €. Ich werde bis Mitte kommender Woche in Ruhe die Erfolgsaussichten prüfen und mir Gedanken machen, wie dieser Prozess finanziert werden könnte. Einige Leute haben hier spontan angerufen und gesagt, dass es ihnen etwas wert sei. Alleine werde ich es nicht stemmen können.

25. April 2012

Klehr ./. Kompa – persönlichkeitsrechtliche Haftung von Bloggern für embedded content via Youtube

Freitag in einer Woche wird das Landgericht Hamburg sein Urteil darüber verkünden, ob ein Blogger bei Einbettung von Youtube-Videos für jegliche dort enthaltene (angebliche) Persönlichkeitsrechtsverletzung haftet. Kläger ist der sympathische Hautarzt Herr Dr. Klehr, der viel Geld mit der Behandlung Krebskranker verdient, über deren Wirksamkeit man geteilter Auffassung sein kann. Letztes Jahr hatte ich einen kritischen Beitrag von WISO (ZDF) eingebettet, was mir die Hamburger Pressekammer einstweilen verbieten ließ. Der Vorsitzende Richter Herr Buske, der schon ein oder zweimal durch seine wunderlichen Ansichten aufgefallen ist, vertritt offenbar die Meinung, ein Blogger müsse für ihm nicht erkennbare (angebliche) Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer professionell recherchierten Reportage handeln. Gegen das ZDF hatte die Pressekammer eine einstweilige Verfügung erlassen, wobei es sich wohl wieder um einen dieser Fälle handelt, die nur an einem einzigen Gericht im Universum Aussicht auf Erfolg haben: am Landgericht Hamburg. Dort ist man allen Ernstes der Auffassung, der Empfangstresen im Flur einer Arztpraxis sei ein grundsätzlich ein für verdeckte Filmaufnahmen verbotener Ort usw., obwohl die Aufnahmen belanglos und nur illustrierend waren.

Weil mir zum Fall die professionelle Distanz fehlt, habe ich mit der Wahrnehmung meiner Interessen einen Kollegen beauftragt, und zwar in Sachen Linkhaftung den wohl besten, den man kriegen kann. Und so musste sich der Kollege Thomas Stadler von Freising aus auf den Weg zum von Klehr (ebenfalls von Bayern aus) angeflogenen Gerichtsstand nach Hamburg machen, wo über einen nicht ganz unwichtigen Aspekt der Freiheit im Internet gerungen wurde. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete mich als „intellektuellen Verbreiter“. Sehen wir das mal als ein Kompliment … ;)

Heute nun weist der Kollege Thomas Stadler auf eine – allerdings urheberrechtliche – Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in Sachen Framing hin, die darauf abstellt, ob ein Dritter einen Fremdinhalt als solchen identifizieren kann. Dies wäre bei einem Youtibe-Video selbstredend der Fall.

16. März 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (16)

Dr. Nikolaus Klehr pflegt nicht nur seine Kritiker zu verklagen, er wird auch ganz gerne einmal selbst verklagt – oder gar angeklagt. Derzeit krebst er am Salzburger Landesgericht rum, wo man ihm den Prozess macht und gewisse Dinge klehren möchte. Doch in Österreich erklehrt der Mann gar erstaunliches:

Seine Methode zur Krebsbekämpfung sei eben nicht Schulmedizin, sondern „alternativ“.

liest man bei Chiemgau-Online. Das ist hochspannend, denn Dr. Klehr ließ in Hamburg ausrichten, er sei in der Fachwelt anerkannt, womit doch wohl nicht die esoterische gemeint war, oder?

Es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, meinte der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.

Ja, wie denn nun? Hatte der verehrte Kollege Dr. Krüger für Herrn Dr. Klehr denn nicht vorgetragen, die Methode sei „hochwirksam“?

Auch lastet der Staatsanwalt dem „Krebsarzt“ an, er habe die Patienten mangelhaft „über die nicht wissenschaftlich belegte Wirksamkeit“ seiner Behandlungsmethode aufgeklärt.

Es fehlt eigentlich nur noch, dass Herr Dr. Klehr auf Esowatch verweist, wo ja jedermann Kritik an der Klehrschen Methode nachlesen könne …

Bevor die ZK 24 durchdreht, distanziere ich mich mal von Chiemgau-Online, dem Salzburger Staatsanwalt und Dr. Klehr – man weiß ja nie …

4. März 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (15)

Mein eifriger Blogleser Dr. Nikolaus Klehr hatte mir letztes Jahr durch die Hamburger Pressekammer unter dem damaligen Vorsitzenden das Einbinden eines auf Youtube gehosteten Beitrags auf WISO verbieten lassen, der ihm nicht gefallen hat. Das letzte Wort in der Sache ist indes noch lange nicht gesprochen. Um meine medizinisch interessierten Leser nicht darben zu lassen, mache ich solange Ersatzprogramm …

21. Januar 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (14)

Mein aufmerksamer Blog-Leser Dr. Nikolaus Klehr, der mich gegenwärtig auch persönlich am Landgericht Hamburg verklagt, beschäftigt sich auch mit Strafrecht. Am Landesgericht Salzburg ist er wegen des Verdachts auf Betrug angeklagt, weil seiner teuren Therapie der eine oder andere die Wirksamkeit abspricht. Doch Herr Dr. Nikolaus Klehr will weder Heilung versprochen haben, noch möchte er sich nachsagen lassen, sein Zeugs wirke nicht.

So hat der Mann nun angekündigt, seine „Erfolgsfälle“ zu präsentieren:

Doch es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, sagt der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen, mindestens 20. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.

Falls er damit den Kram meint, den er am Landgericht Hamburg in einem von mir betreuten Fall aufgeboten hat, um die behauptete Wirksamkeit seiner Heilkünste darzulegen, dann könnte man beinahe lachen – wenn die ganze Angelegenheit nicht so unsäglich abstoßend wäre …

16. Dezember 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (13)

Neulich lief im Bayerischen Fernsehen ein kritischer Beitrag über den sensiblen Dauerkläger Herrn Dr. Nikolaus Klehr. Der BR hat sich nicht von Klehrs Anwalt einschüchtern lassen und legte gestern mit einem weiteren Beitrag über Herrn Dr. Nikolaus Klehr nach. (Ein Münsteraner Blogger-Anwalt hat einen kurzen Cameo-Auftritt …)

Vor einem Monat starb die Frau eines sehr guten Freundes von mir viel zu jung an Krebs. Die Familie hatte beschlossen, dem Unausweichlichen ins Auge zu sehen und jeden verbleibenden Tag dieses Herbstes zu genießen, so gut das irgendwie ging. Die Vorstellung, die vom bitteren Schicksal gepeinigte Familie hätte in der Hoffnung auf eine Heilung einem gewissen Herrn Dr. Nikolaus Klehr Geld in seinen Rachen geworfen, ist mir unerträglich.

 

28. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (12)

Der sympathische Nicht-Onkologe Herr Dr. Nikolaus Klehr, der unglücklich darüber ist, dass viele Fachleute an seinen Krebsheilkünsten zweifeln und daher eine beachtliche Anzahl an medienrechtlichen Prozessen anstrengte, vermochte den Bayerischen Rundfunk offensichtlich nicht einzuschüchtern.

Heute nun lief ein neuer, nunmehr 30 Minuten langer Radio-Beitrag auf Bayern 2 über Herrn Dr. Nikolaus Klehrs erstaunliche PR-Gefechte. Auch medizinrechtlich zum Thema „Therapiefreiheit“ und Aufsicht hochinteressant. In den letzten fünf Minuten behandelt der Beitrag die Klagewut des Dr. Nikolaus Klehr.

Ob das alles im Beitrag stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen und erkläre hiermit zur Kenntnisnahme speziell der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg, dass ich mich von allen Behauptungen im Bericht distanziere. Man weiß ja nie, was die in Hamburg einem so zurechnen … ;)