Der Rechtsstreit zwischen dem Verlag des Stern und dessen Mitarbeiter Marc Drewello gegen den Blogger Blauer Bote ist auf mehreren Ebenen interessant. Um das ganze Ausmaß dieser materiellrechtlich, prozessual und politisch absurden Farce zu verstehen, bedarf es mehrerer Beiträge. Heute beschränke ich mich auf eine Kurzfassung des Sachverhalts, den ich in weiteren Postings kommentieren werde.
Ende letzten Jahres begann angeblich im syrischen Aleppo die Dschihadistin Fatemah, Propaganda in Social Media zu lancieren. Das machen Tausende andere auch, wobei man wissen sollte, dass auf Facebook & Co. seit Anbeginn auch die Geheimdienste und PR-Agenturen mitmischen, insbesondere auch der IS. Daher müsste eigentlich jede professionelle Redaktion solche „Nachrichten“ mit äußerster Vorsicht genießen.
Da die Worte aus dem Mund einer Dschihadistin, die sogar mit einem Sharia-Rechtsgelehrten verheiratet ist, im Westen nicht ganz so gut ankommen, verwandte Fetemah für ihre Propaganda den uralten Trick, den jeder PR-Experte anwendet: Die Botschaft wird nicht vom Begünstigten, sondern von einem scheinbar unabhängigen Dritten gesendet.
Fatemah legte einen Account für ihre damals siebenjährie Tochter „Bana“ an und twitterte scheinbar als diese (obwohl Twitter nur Nutzer ab 13 Jahren akzeptiert). Später bezeichnete sie selbst sogar Bana als „Waffe“. Von Anfang an twitterte scheinbar das Mädchen politische Botschaften, bat die Welt um Frieden, kündigte seinen bevorstehenden Tod beim anstehenden Bombenhagel an, war zwischendurch auch mal tot, usw..
Schon etwas auffällig war, dass die siebenjährige Syrerin, die im Bürgerkrieg kaum eine nennenswerte Schuldbildung erfahren haben dürfte, englisch wie ein native speaker beherrschte und mit für ihr Alter ungewöhnlichen Begriffen wie „Holocaust“ hantierte. Fatemah fand offenbar nichts dabei, während eines Bürgerkriegs eifrig Fotos von Bana zu twittern und damit ihre Tochter in Lebensgefahr zu bringen.
Während Krisenreporter in Aleppo über schlechtes Internet klagten, hatte Bana solche Probleme nicht. Es verdichten sich sogar die Indizien, dass der Account in Großbrittanien angelegt wurde und von dort betrieben wird. Genau dort erfuhr Bana auch erstmals Aufmerksamkeit und wurde von Harry Potter-Autorin Joanne K. Rowling auf Twitter gehypt. Bana war so englisch, dass sie sogar „Manchester United“ anfeuerte. Später kam wenig überraschend heraus, dass Bana englisch nicht einmal versteht und Mutti selbst bei TV-Interviews souffliert und Regie führt.
Wenn man sich einmal mit JTRIG, den White Helmets und der langen Geschichte von Propaganda insbesondere zu Kriegszeiten befasst, wird man das Rührstück vom tapferen Twitter-Mädchen nicht ansatzweise ernst nehmen können. Mädchen im Krieg sehen in Wirklichkeit so aus – sind aber transatlantisch eingenordeten Redaktionen wie beim stern keine Zeile Wert. Gute Bomben, schlechte Bomben.
„Ich brauche Frieden“: Worte aus dem Mund einer Siebenjährigen.
jubelte am 04.10.2016 die stern-Redakteurin Stephanie Beisch. Beim stern ist man also entweder der Ansicht, dass man in Aleppo mit dem Mund (statt mit den Fingern) twittert, oder dass Bana diese Worte gesprochen, jedenfalls aber ersonnen hätte. Beides ist eine subjektive (und sehr unwahrscheinliche) Interpretation, also Fantasie. Nach der Lebenserfahrung zu urteilen, ist es wohl eher unwahr, dass es sich um eigene Worte einer Siebenjährigen handelt. Eines ist es jedenfalls nicht: Journalismus.
Ganz so friedlich, wie sie der stern selektiv präsentierte, waren Banas Botschaften dann wohl doch nicht, denn sie befürwortete nichts weniger als einen Dritten Weltkrieg.
Die banale Bana-Berichterstattung des mit Fake News seit den gefälschten Hitler-Tagebüchern erfahrenen stern und seines unqualifizierten Autors Marc Drewello kommentierte der private Blogger Blauer Bote. Statt in Scham zu versinken und das unfähige Personal diskret zu entlassen, hatte der zum Bertelsmann-Konzern gehörende stern nichts Besseres zu tun, als gegen den Blogger die juristische Keule auszupacken.
Was dann passierte, ist ohne Zweifel der bisher absurdeste Presseprozess des Jahres, der sogar noch die vom BGH kassierten hochnotpeinlichen Hamburger Urteile zu Markwort und Joffe in den Schatten stellt.
https://youtu.be/IUaagR1SDp8
Der Blaue Bote hat inzwischen eine ausführliche Analyse der Bana-Story vorgelegt. Das wäre eigentlich die Aufgabe eines seriösen politischen Magazins gewesen. Obwohl bereits seit spätestens Dezember die Story Bana als entlarvt gelten müsste, hält der stern trotzig an seiner Version fest.
Während sich heute am Tag der Pressefreiheit konventionelle Medienmacher im jährlichen Ritual gegenseitig auf die Schulter klopfen, hält sich die Laune einiger Blogger und YouTuber in Grenzen. Seit einigen Wochen bekommen sie blaue Briefe von Landesmedienanstalten, die politisch unerwünschte Inhalte beanstanden und Fristen zur Änderung setzen.
Die ursprünglich für den privaten Rundfunk aufgebauten Landesmedienanstalten sind nämlich mit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags vom 07.11.2020 zur Qualitätsaufsicht über Anbieter auch quasi-journalistischer Internetinhalte zuständig, sofern diese in Deutschland ansässig sind und sich nicht dem von der Verlegerlobby organisierten Deutschen Presserat angeschlossen haben. Wer nach dem äußeren Erscheinungsbild ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Telemedium betreibt, fällt unter § 19 MStV – gleichgültig, ob kommerziell oder nicht.
Solche Anbieter sollen angeblichen journalistischen Mindeststandards unterworfen sein. Nach Meinung der Landesmedienanstalten müssen daher u.a. die folgenden Grundsätze beachtet werden:
– Inhalte dürfen nicht billigend aus dem Zusammenhang gerissen werden.
– Werden nicht unerhebliche Teile von Fremdinhalten aus einer Drittquelle übernommen, so ist die Quelle zu benennen. Gleiches gilt für Zitatsammlungen.
– Anonyme Quellen sind als solche zu kennzeichnen.
– Zitate müssen unverfälscht aus Drittquellen übernommen werden.
– Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung sind einzuhalten.
– Bei Meinungsumfragen ist anzugeben, ob sie repräsentativ sind.
Die Landesmedienanstalten belassen es allerdings nicht bei diesen rührenden Appellen, sondern beanstanden ganz konkrete Texte der Blogger, deren journalistischen Gehalt sie anzweifeln. So verlangen Landesmedienanstalten in mehreren Fällen von Bloggern die Angabe von Quellen für unerwünschte Beiträge. Auch das restliche Angebot sollen die Betreiber auf Einhaltung journalistischer Standards überprüfen. Für den Fall, dass die Anbieter nicht innerhalb der gesetzten Frist wunschgemäß reagieren, drohen die Landesmedienanstalten u.a. mit Sperrverfügungen.
Das ist neu in der deutschen Medienlandschaft. Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23.05.1949 galt Artikel 5 Abs. 1 GG:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Daraus leiteten Verfassungsjuristen das Prinzip ab, dass sich der Staat aus Angelegenheiten der Presse möglichst herauszuhalten hat. Abgesehen von Fragen des Jugendschutzes oder strafrechtlich verbotener Volksverhetzung usw. hatte der Staat gegenüber Medienhäusern inhaltlich nichts zu melden. Anders als bei den meisten Berufen gibt es für Printjournalismus keine Aufsichtsbehörde wie etwa eine berufsständische Kammer usw. Wer sich auf den Schlips getreten fühlt, kann privat die Gerichte bemühen, nicht aber der Staat.
Ein weiteres Prinzip war die Sicherung von Meinungsvielfalt durch ein möglichst breites Spektrum an Meinungsführern und Angeboten. Dem wurde insbesondere bei der Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Rechnung getragen, der keinen staatlichen Weisungen untergeordnet ist und von bunt gemischten Rundfunkräten indirekt kontrolliert wird.
Im Adenauer-Deutschland verhinderten klüngelnde Verleger den Erlass eines angedachten Ehrenschutzgesetzes, indem sie 1956 den Deutschen Presserat gründeten, der Missständen branchenintern auf dem Parkett eines privaten Lobbyvereins mit Gentlemen’s Agreements entgegenwirken soll.
Als man dann Ende der 1980er Jahre den privaten Rundfunk zuließ, baute man nach dem Vorbild der angeblich staatsfernen Rundfunkräte die Landesmedienanstalten auf, um die Medienlandschaft auf mögliche politische Einseitigkeit und Meinungsmonopole zu überprüfen.
Die junge Generation unserer Tage allerdings kauft keine gedruckten Zeitungen mehr und sieht auch kaum noch lineares Fernsehen. Dass Influencer Einfluss auf das Wahlverhalten ausüben, bewies 2019 eindrucksvoll das Rezo-Video (Die Rezo-zialisierung der CDU).
Im Super-Wahljahr 2021 sowie im Streit über die Deutungshoheit über COVID-19-Themen rasseln die Landesmedienanstalten nun mit den Ketten, an die sie die Blogger legen wollen. Das Wahlvolk soll sich gefälligst an den konventionellen Medien orientieren – die den Klimawandel vier Jahrzehnte krass unterberichteten, weder den Brexit noch eine Trump-Regierung für realistisch hielten und Kriegsverbrechern Kränze flechten (Auf den Hund gekommen).
Wie sich § 19 MStV mit dem Zensurverbot aus Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG in Einklang bringen lassen soll, sowie mit dem Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung aus Art. 3 GG, wird eine spannende Frage. Insbesondere also haben diese öffentlich-rechtlichen Organisationen nicht nur die Macht, einzelne Beiträge nachträglich zu beschneiden, sondern sie können per § 109 MStV die gesamten Websites und Kanäle sperren. Befremdlich ist das Verlangen nach Quellenangaben, denn konventionelle Journalisten beanspruchen Quellenschutz und dürfen sogar vor Gericht das Zeugnis verweigern.
Die Medienaufseher jedoch fordern in ihren Schreiben sogar das Einhalten von journalistischen Sorgfaltspflichten ein, insbesondere die Prüfung der Aussagen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit. Das Einhalten journalistischer Sorgfaltspflichten müssen konventionelle Medien allerdings nur nachweisen, wenn ein konkret Betroffener sie wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unwahre Verdachtsberichtserstattung verklagt. Nunmehr also maßen sich die Landesmedienanstalten die Rolle einer allzuständigen Spanischen Inquisition wegen aller möglichen Themen an und legen an Privatleute Maßstäbe an, denen häufig selbst professionelle Journalisten nicht genügen.
Medienjuristen haben erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit von § 19 MStV mit Europa- und Verfassungsrecht. Mit der Aufforderung zur Angabe von Quellen für offenbar unerwünschte Information begeben sich die Landesmedienanstalten in das Zeitalter vor dem Reichspreßgesetz von 1874, das die Presse vor der Polizei schützte. Stattdessen maßen sich die Medienaufseher die Rolle eines Orwellschen Wahrheitsministerium an.
Ob ausgerechnet die Landesmedienanstalten als Politkommissare fachlich taugen oder wenigstens Kompetenz für rechtsstaatliche Verfahren erwarten lassen, darf man mit Blick auf deren Personal herzlich bezweifeln. Nur einige der Landesmediendirektoren verfügen über die Befähigung zum Richteramt, durchweg allerdings beweisen sie ideologisches und machtpolitisches Talent. In Rheinland-Pfalz konnte sich ein strafrechtlich aufgefallener Politiker mit drittklassig überstandenem Doktortitelaberkennungsverfahren ins Amt klüngeln (Der Fall Marc Jan Euman). Der Landesmediendirektor von NRW fiel mit einem spannenden Verhältnis zur Meinungsfreiheit auf (Rezo-Fallout: „Wir brauchen Regeln gegen Desinformation“). Etliche Landesmediendirektoren sind Ex-Politiker und daher nicht wirklich unabhängig.
Wer sich dem Zugriff der forschen Medienaufseher entziehen möchte, muss entweder seinen Sitz ins Ausland verlegen oder sich, wie es § 19 MStV als Ausweg vorsieht, dem Pressekodex des Deutschen Presserats unterwerfen. Wer eine solche Selbstverpflichtungserklärung abgibt und vom Presserat akzeptiert wird, kann sich mit einem nach Reichweite gestaffelten „Jahresentgelt“ zwischen 100,- € und 100.000,- € aus der Zuständigkeit der Landesmedienanstalten freikaufen.
Zu einem solchen Ablaßhandel wäre Bloggern dringend zu raten, denn anders als die Landesmedienanstalten verfügt der Presserat nicht über scharfe Waffen, sondern kann bei Verstößen gegen den Pressekodex gerade einmal Flüche ausstoßen wie „Beanstandungen“ und „Rügen“. Im noblen Presserat sitzen außerdem nur Gesandte von Verlagshäusern und Journalistenvereinigungen, die sich einander nur selten ein Auge aushacken. Der Deutsche Presserat ist ein schlechter Witz und spielt im realen Medienrecht keine messbare Rolle.
Dennoch ist es ein fragwürdiger Eingriff in die Medienfreiheit, wenn der Staat Blogger quasi zum Coteau gegenüber dem Presserat nötigt und ihnen eine indirekte Abgabe auferlegt. Mit der Unterwerfung unter den Pressekodex ist übrigens keine Vereinsmitgliedschaft im Presserat mit irgendwelchen Mitspracherechten verbunden. Mitglied im Presserat sind nur große Verlagshäuser und gesalbte Journalisten. Und die verwalten dann demnächst ein Monopol – also genau das, was mit Konzept der Medienvielfalt vermieden werden sollte.
Theoretisch sieht § 19 MStV auch die Möglichkeit vor, sich alternativen „freiwilligen“ Selbstkontrollorganisationen anzuschließen, wenn es solche eines Tages geben sollte. Die allerdings müssten von den Landesmedienanstalten anerkannt werden – die damit ihre seltsamen Auffassungen von Anfang an induziert. Spannend wäre es ja schon, wenn sich der Papiertiger „Deutscher Presserat“ einer Konkurrenz stellen müsste, die das Thema Qualitätsjournalismus zur Abwechslung mal ernst nähme. Wenn sich alternative Presseräte formieren, besteht allerdings das Risiko, als Medium zweiter Klasse eingestuft zu werden, oder gar einer Stigmatisierung durch Assoziation mit „Schmuddelkindern“.
Ob die Medienregulierung des § 19 MStV wirklich überzeugend ist, darf man unterschiedlich bewerten. Langfristig wird sich das Bundesverfassungsgericht mit diesen Konstrukten beschäftigen. Die ersten Blogger und YouTuber stehen bereits in den Startlöchern nach Karlsruhe. Für das Superwahljahr 2021 jedoch wird § 19 MStV voraussichtlich halten.
Die Polizei hat jederzeit das Recht, die Personalien festzustellen. Wer seine Identität nicht durch einen mitgeführten Ausweis dokumentieren kann, darf eingepackt und auf die Wache gebracht werden (Sistierung).
Zum Wochenende ist dies einem pressebekannten Spionforscher und Spaziergänger in Griesheim bei Darmstadt widerfahren. Seit fast zwei Jahren spaziert Bangert friedlich mit Gleichgesinnten zum Spiongehege Dagger Complex, stets beäugt von Polizei, Geheimdiensten und Militär. Diesmal allerdings kam es zu einem Zwischenfall, den Polizei und Bangert unterschiedlich wiedergeben.
Die Darstellung, Bangert hätte die Zufahrt durch seinen Körper blockiert, ist angesich deren Breite nicht nachvollziehbar. Ebenso schwer zu glauben fällt die angebliche Notwendigkeit einer Identitätsfeststellung. Warum ein Bürger erst mit dem Gesicht in den Dreck gedrückt und dann Pfefferspray in die Augen bekommt, ist schon etwas seltsam. Auch der Alkoholgehalt von 0,8 Promille spricht nicht für eine unkontrollierbare Gefahr.
Wie sich der Vorfall tatsächlich zugetragen hat, könnte anhand eines Videos nachvollzogen werden. Dieses befindet sich auf einem der Datenträger, welche die Polizei jedoch zum „Zweck der Beweissicherung“ beschlagnahmt hat. Auch das ist ein bisschen merkwürdig, denn wenn ein Ort gut überwacht sein dürfte, dann doch wohl der NSA-Standort Nr. 1 in Europa. Da scheint die Polizei jedoch keine Filme eingesammelt zu haben.
Wir lernen: Bei zu erwartendem Polizeikontakt mit politischem Hintergrund immer einen Ausweis, aber auch ein Parkticket mitführen.
Für Facebookverweigerer habe ich das Statement von Banger geraubmordkopiert: (more…)