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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


17. April 2010

Gegendarstellung nach Richtigstellung in der Süddeutschen

Auf der Medienseite druckte die Süddeutsche heute eine Gegendarstellung des SWR-Intendanten wegen irgendwas ab. Darunter teilte die SZ (vorwurfsvoll?) mit, der SWR-Mann habe auf Abdruck der Gegendarstellung bestanden, obwohl man die Sache von sich aus bereits richtig gestellt habe.

Eigentlich ist eine redaktionelle Richtigstellung ein „Mehr“ im Vergleich zur Abdruckverpflichtung einer vom Berechtigten eingereichten Gegendarstellung, die stimmen kann oder auch nicht, trotzdem gedruckt werden muss. Bei redaktioneller Richtigstellung kann mitunter sogar das Rechtsschutzbedürfnis für presserechtliche Ansprüche entfallen, etwa dann, wenn man dem potentiellen Anspruchsteller zuvorkommt.

Bischöflicher Verschwörungstheoretiker kassiert eV

Der Regensburger Oberdomspatz Bischof Gerhard Ludwig Müller ließ folgenden unheiligen Spruch vom Stapel:

“Unsere Justizministerin gehört zur Humanistischen Union, sozusagen zur Freimaurerei”

Nun kann man zwar von der Schnarri eine Menge beleidigender Dinge sagen, etwa dass sie in der FDP sei und so weiter, aber das mit dem Freimauern (übrigens hervorgegangen aus den Dombauhandwerkern) ist wohl eher Mumpitz. Aber von Mumpitz leben Religionsunternehmen nun einmal.

Doch der Geistliche meinte, es sei eine geistreiche Idee, von den Schweinepriestern in den eigenen Stuhlreihen abzulenken:

“Für diesen Verein stellt die Pädophilie eine normale Realität dar. Sie wollen die Pädophilie entkriminalisieren.”

Das fanden die Humanistische Union und das Landgericht Berlin dann doch ein bisschen zu viel der Narren Religionsfreiheit und legten ihren Bann über den Frevel.

Wie der katholische Dampfplauderer Mathias Matussek dem SPIEGEL Schande macht, das lese ein jeder Gottesfürchtiger selbst im verlinkten Beitrag nach. Jede weitere Zeile darüber wäre eine zu viel.

16. April 2010

UNESCO- Preis für Pressefreiheit

Die chilenische Journalistin Monica Gonzalez Mujica hat den UNESCO- Preis für Pressefreiheit für ihre Berichte über Menschenrechtsverletzung während der Pinochet-Diktatur erhalten.

Wer wissen will, welchen Anteil die USA und deren Völkerverständigungs-Dienstleister CIA an der Pinochet-Diktatur hatten, dem sei diese Website der George Washington University empfohlen, die kürzlich freigegebene Dokumente zugänglich macht.

WikiLeaks: SPIEGEL online macht Boden gut

Nach dem Griff ins Klo von neulich hat SPIEGEL online nun ein lesenswertes Interview mit dem einzig namentlich bekannten deutschen WikiLeaker geführt. Die arbeiten schon am nächsten Video.

ZAPP (NDR) hat das Thema in einem ausführlichen Video aufbereitet.

Oberbürgermeisterin darf wieder nackt gezeigt werden

Das OLG Dresden hat entschieden, dass die Oberbürgermeisterin auch künftig wieder im Schambereich nackt und ansonsten in Strapsen gemalt werden darf. Das LG Dresden hatte zuvor eine einstweilige Unterlassungsverfügung bestätigt, da es das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Politikerin höher gewichtete als die Kunstfreiheit.

Da sowohl Persönlichkeitsrechte als auch die Kunstfreiheit Grundrechte ohne definiertes Rangverhältnis sind, muss bei Kollision beider Rechtsgüter in jedem Einzelfall eine Abwägung gemacht werden. Es handelt sich in jedem Einzelfall um eine Wertung, die man so oder so sehen kann. Grundsätzlich müssen sich Gerichte allerdings an vorbestehender Rechtsprechung orientieren, die bislang nahezu eindeutig war.

Auch, wenn ich die ausufernde Ausdehnung des Persönlichkeitsrechts oft und laut kritisiere und mich grundsätzlich Künstlern näher als Berufspolitikern fühle, habe ich persönlich Zweifel, ob das sein muss. Eine Frau vorgerückten Alters als nackt zu darzustellen und im Stile einer Prostituierten zu portraitieren, sogar noch mit geöffneten Schamlippen, ist nach meinem Geschmack ein sehr billiger Einfall, etwa auf dem Niveau, Polikern Hitler-Bärtchen zu malen. Gegen Lügen könnte man sich mit der Wahrheit wehren, aber dagegen, dass ein Gegner jemanden obszön durch ein Kunstwerk beleidigt – und die Pose ist nun wahrlich kein Kompliment – das empfinde ich rein persönlich als unfair.

Bislang galt in der Rechtsprechung, dass der nackte Unterleib zur Intimsphäre zählt und nicht gegen den Willen der betroffenen Person thematisiert werden darf. Wenn die aktuelle Dresdner Entscheidung das Dogma des Tabubereichs aufweicht und endlich das Ungleichgewicht der Abwägung Persönlichkeitsrechte zu Meinungsfreiheit aufweicht, dann begrüße ich die Entscheidung.

Für mein Verständnis für die ursprüngliche Entscheidung des Dresdner Landgerichts habe ich übrigens einiges an persönlicher Anfeindung bezogen – erstaunlicherweise von Leuten, die für die Meinungsfreiheit eintreten. Dass auch ich eine eigene Meinung haben und äußern darf, scheint manche in ihrer sendungsbewussten Toleranz zu überfordern. Toleranz ist halt immer die des anderen … Den seltsamen Vorwurf aber, ich persönlich sei prüde, sollten meine Leser als inzwischen entkräftet ansehen dürfen: Mein Beitrag Feuchtgebiete 2.0 führte fünf Tage lang die Liste der „most wanted“-Artikel bei Telepolis.de. ;-)

UPDATE:

Die SZ weiß etwas mehr: Ausschlaggebend für das OLG Dresden war die Satirefreiheit. Mit dieser Begründung war es ein guter Tag für die Meinungsfreiheit. Es wird langsam einsam rund um Hamburg … :P

UPDATE:

Hier ist die Entscheidung. (via Kollege Stadler)

15. April 2010

Recht am eigenen Po? Gegendarstellungsrechte einer Pokerlady

Eine bekannte Pokerspielerin wurde in einem Klatschmagazin als scheinbar halbnacktes Luder mit Spielkarten im Bikinihöschen dargestellt, wobei es sich auf einem Foto offenbar um ein Model handelte. Das sollte einen Flirt mit einem bekannten Ex-Tennisspieler illustrieren. Durch derartiges Falschspiel fühlte sich die einen eigenen Po besitzende Pokerqueen abgezockt und verlangte eine Gegendarstellung. Dabei wollte sie auch, dass das fragliche Bild in der Gegendarstellung abgedruckt wird, damit diese für den Leser besser nachvollziehbar wird.

Das bayrische Pressegesetz sagt:

Art. 10

(1) 1 Der verantwortliche Redakteur und der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift sind verpflichtet, zu Tatsachen, die darin mitgeteilt wurden, auf Verlangen einer unmittelbar betroffenen Person oder Behörde deren Gegendarstellung abzudrucken. 2 Sie muss die beanstandeten Stellen bezeichnen, sich auf tatsächliche Angaben beschränken und vom Einsender unterzeichnet sein. 3 Ergeben sich begründete Zweifel an der Echtheit der Unterschrift einer Gegendarstellung, so kann die Beglaubigung der Unterschrift verlangt werden.

(2) 1 Der Abdruck muss unverzüglich, und zwar in demselben Teil des Druckwerks und mit derselben Schrift wie der Abdruck des beanstandeten Textes ohne Einschaltungen und Weglassungen erfolgen. 2 Der Abdruck darf nur mit der Begründung verweigert werden, dass die Gegendarstellung einen strafbaren Inhalt habe. 3 Die Gegendarstellung soll den Umfang des beanstandeten Textes nicht wesentlich überschreiten. 4 Die Aufnahme erfolgt insoweit kostenfrei.

(3) Der Anspruch auf Aufnahme der Gegendarstellung kann auch im Zivilrechtsweg verfolgt werden.

Zwar hat es durchaus solche Gegendarstellungen mit Bildillustration gegeben. Aus dem Gesetz lässt sich ein solcher Anspruch aber nicht unmittelbar herleiten, auch wenn die Verpflichtung zur gleichen Schrift eine solche Analogie nahe legen mag. Aber selbst in dem Fall sah es das Landgericht München als wesentliches Überschreiten des zuzubilligen Umfangs und gab nur einen Anspruch auf Abdrucken eines Textes.

Off Topic:

Wem die oben verlinkte Pokerrunde gefallen hat, der hat vielleicht auch Spaß am Wilsberg-Krimi „Royal Flusch“ (2007). Am Ende der Folge ist eine Pokerrunde mit einem Geber zu sehen, der ähnliche Kartenkunststückchen wie (scheinbar) Terence Hill macht. Gerüchten zufolge soll es sich bei diesem Darsteller um einen Münsteraner Anwalt mit Hang zum Falschspiel gehandelt haben … ;-)

UPDATE: Hier ein bisschen mehr Hintergrund.

13. April 2010

Wikimedia e.V. will nicht haften

Das Landgericht Hamburg scheint langsam zu verstehen, dass die grotesk weite Haftung für User Generated Content nicht uferlos bleiben kann. Während die 24. Kammer (Pressekammer) noch vor zwei Jahren ein Wiki nicht von einem „Tagebuch“ unterscheiden konnte (ich hatte den Fall selbst vertreten), scheint die 25. Kammer („Internetkammer“) da flexibler zu sein.

Viel Neues hat die Entscheidung nicht gebracht, weil Wikimedia e.V. ein feiger Laden ist: Die distanzieren sich von der deutschsprachigen Wikipedia, das wäre alles Sache der Wikimedia Foundation in den USA. Faktisch gesehen Heuchelei auf hohem Niveau, aber juristisch haltbar. Hier mein aktueller Bericht bei Telepolis.de.

Haften tut Wikimedia e.V. allerdings für Einträge in deren Blog. Da gibt es zur Zeit zwei aktuelle Entscheidungen der Landgerichte Hamburg und München. ;)

12. April 2010

SPIEGEL schießt auf WikiLeaks – und dabei einen Bock nach dem anderen

Einen weiteren journalistischen Offenbarungseid leisteten sich die Spitzenkräfte vom SPIEGEL. Es wirkt irgendwie überhaupt nicht cool, wenn man über einen altklugen „Wir sind die geilsten Journalisten“-Artikel sowas kleben muss:

In der aktuellen Ausgabe (15/2010) des SPIEGEL wurde auf Seite 63 nicht Daniel Schmitt von WikiLeaks abgebildet.

Abgebildet ist stattdessen Alexander Schill.

Dieser steht in keiner Verbindung zu WikiLeaks.

Wir bedauern diese Verwechslung.

Ignoranz und Arroganz pur leistet sich das so eben der eigenen Unfähigkeit überführte „Nachrichtenmagazin“ dann, wenn es herablassend schreibt:

WikiLeaks begnügt sich jedoch nicht mit der reinen Veröffentlichung geheimer Unterlagen, sie will diese auch journalistisch einordnen. Dem Bagdad-Video stellte WikiLeaks ein George-Orwell-Zitat voran, angekündigt werden die Bilder mit den Worten, man bekomme ein „wahlloses Töten“ zu sehen. Die im Qualitätsjournalismus angestrebte Objektivität gilt für WikiLeaks ebenso wenig wie der Schutz der Privatsphäre.

Hallo? Haben die Damen und Herren „Qualitätsjournalisten“ möglicherweise übersehen, dass WikiLeaks parallel auch das unkommentierte, ungeschnittene Originalvideo in Rohfassung online gestellt hat? Wie kann ein „Qualitätsjournalist“ diese wesentliche Tatsache unterschlagen?

In der bekannteren Version, in der sie dem Leser authentischen Kontext vermitteln, haben sie ein paar Wertungen einfließen lassen, die wohl kaum den Konsens humanitär orientierter Zeitgenossen verlassen. Die Bezeichnung von wahllosem Töten als wahlloses Töten ist ein schlechter Witz gegen Wertungen, die uns der selbsternannte „Qualitätsjournalismus“ des SPIEGEL konstant unterjubelt. Die effizienteste Wertung ist übrigens die, uns nur den Ausschnitt der Realität zu zeigen, den wir sehen sollen – etwa die Verbreitung des unkommentierten Videos zu unterschlagen.

Ich wüsste auch ganz gerne vom zitierten Herrn Schirrmacher von der FAZ, was er damit meint, wenn er sagt:

„Es ist ein perfekter Geheimagentenspielplatz.“

@ Schirrmacher: In drei Jahren hat WikiLeaks noch keinen einzigen Bock geschossen und Desinformation ventiliert. Anders als die FAZ, die früher solche obskuren „Geheimdienstexperten“ wie den einst BND-nahen Udo Ulfkotte beschäftigt hat, arbeitet WikiLeaks offenbar sorgfältig.

Bislang waren bei WikiLeaks Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte eher Petitessen. Und bitte, liebe „Qualitätsjournalisten“ aus Hamburg: Wie kann ein Magazin, das solche manipulativen Cover bringt, gegenüber den zurückhaltend kommentierenden WikiLeakern so weit die Klappe aufreißen? Schade, dass ich euch nicht abonniert habe – wäre ein Anlass, das Abo zu kündigen.

10. April 2010

Neues von Uhl im Busch

Ich verlinke netzpolitik.org prinzipiell nicht – denn die Beiträge sind so gut, dass ich beinahe täglich dorthin verlinken müsste. Also setze ich die tägliche Lektüre als digitale Allgemeinbildung voraus!

Heute aber hat sich Internet-Feind Uhl in der konservativen Bankfurter Allgemeinen jedoch dermaßen blamiert, dass ich keinesfalls riskieren möchte, dass meine Leser den von netzpolitik.org kommentierten Uhl-Unfug verpassen können.

Zwei Fragen stellen sich:

  1. Wollte die FAZ den Sünden-Uhl reinlegen und hat ihm absichtlich Platz zur Selbstentblößung eingeräumt?
  2. Oder sind Uhl und/oder FAZ komplett bescheuert – und kommen damit bei der Leserschaft durch?

Internetsperren: Briten schmuggeln Urheberrecht ein – warum bin ich nicht überrascht?

Die Piratenpartei und ihr Umfeld hatte es schon immer geargwöhnt, nun zeigt sich am Beispiel der Briten, dass die angebliche „Verschwörungstheorie“ 100% richtig lag: Unter dem Vorwand der Bekämpfung der Kinderpornographie usw. haben sich die Engländer  von ihren Politikern kastrieren lassen.

Auf der Insel redet künftig der Staat ein Wörtchen dabei mit, wer welche Informationen bekommen soll. Das fängt bei der Content-Industrie an, die künftig wieder ihre klebrigen Finger ausstreckt und wird bei politisch unerwünschten Datenschleudern wie WikiLeaks kaum halt machen. Zum Regieren benötigt man Propaganda und Beschiss, da stört das Internet halt nur.

Derzeit will man uns diese Augenwischerei durch die Hintertür via ACTA bringen. Wie kommentierte der Lobbyist der Musikindustrie vor zwei Wochen beim LawCamp zu ACTA? „Verschwörungstheorie“.

Falls Sie den etablierten Politikern genauso vertrauen wie ich, hätte ich hier für die Wahlberechtigten in NRW für Mai eine Alternative: