Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Unterlassungsverfügung aufgehoben, die ein bekannter Comedian gegen seinen Vater erstritten hatte.
Der verarmte Vater des Witzboldes hatte von seinem vermögenden Sohn – ihm seiner Meinung nach zustehenden – Unterhalt verlangt, obwohl zwischen beiden Funkstille herrscht. Des Vaters Anwalt hatte dabei sinngemäß angedeutet, ein entsprechender Rechtsstreit käme dem Prominenten in der Öffentlichkeit kaum gelegen. Der Komiker ließ den Herrn Vater durch seinen Promi-Anwalt abmahnen, sich der Presse gegenüber privater Angelegenheiten zu enthalten. Die Angelegenheit wurde dadurch aufgeheizt, dass tatsächlich solche Berichte auftauchten, wobei die Presse bei den „Zitaten“, die sie dem Herrn Papa in den Mund legte, wohl etwas zu kreativ gewesen war.
Der Vater-Anwalt sah seine Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit jedoch nicht als Drohung und lehnte dankend ab. Zudem sei die Abmahnung zu unbestimmt. Daraufhin erwirkte der Promi-Anwalt eine einstweilige Verfügung, wobei er freilich das letzte Schreiben des Anwalts unterschlug vergaß.
Die Pressekammer des Landgerichts Berlin sagt nunmehr:
Der Antragsteller kann es dem Antragsgegner zunächst nicht grundsätzlich verwehren, sich in seinen eigenen Angelegenheiten an die Presse zu wenden, mag daran ein öffentliches Interesse auch nicht bestehen und der Antragsteller in seiner geschützten Privatsphäre davon auch reflexartig betroffen sein. Die Meinungsfreiheit ist nicht nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt und wird von dem Grundrechtsträger nicht nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt. Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art, 5 AbS: 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen würde es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung darstellen, wenn dem Betroffenen allein deshalb ein Unterlassungsanspruch zuerkannt werden würde, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.02.2010, 1 BvR 2477/08). Solange der Antragsgegner nicht etwa unwahre Tatsachenbehauptungen in Bezug auf den Antragsteller aufstellt, die dann von einem Presseorgan verbreitet werden. kann er nicht ohne weiteres auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, da es zunächst allein Sache des betreffenden Presseorgans ist, abzuwägen und zu entscheiden, ob ein öffentliches Berichterstattungsinteresse besteht, das das Interesse des Antragstellers am Schutz seiner Privatsphäre überwiegt (vgl. BGH NJW-RR 1997, 235, 236; Breutz, in Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, Rdz. 39.158 ff.). Erst wenn die Presse gezielt dazu eingesetzt wird, derartige Angelegenheit aus der Privatsphäre zu veröffentlichen, um z. B. öffentlichen Druck auszuüben, käme eine Inanspruchnahme des Informanten als Störer in Betracht. (…)
Soweit der Antragsgegner in der „neuen woche“ dahingehend zitiert wird, „Mein Sohn müsste rechtlich für mich aufkommen, weil er so viel verdient“, läge darin keine unwahre Tatsachenbehauptung, selbst wenn der Antragsgegner sich so geäußert haben sollte. Denn es handelt sich ersichtlich um seine Rechtsauffassung. (…) Auf die Frage, ob der Antragsteller dem Antragsgegner überhaupt Unterhalt schuldet, kommt es demnach gar nicht an.
Außerdem hatte das Gericht Zweifel an der Begehungsgefahr.
Wie man in Köln den großen Reibach macht, weiß der umtriebige Unternehmer Unternehmer Esch. Nachdem der WDR über die Karstadt-Pleite berichtet hatte, war Esch mit seiner Darstellung nicht glücklich. Doch der WDR hatte solide Arbeit geleistet, der Schuss ging nach hinten los:
Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung haben sich Esch und Dix zudem verpflichtet, die Behauptung zu unterlassen, im WDR-Film sei als Beleg für eine Geheimvereinbarung zur Aktienmanipulation zum Nachteil der Karstadt Quelle AG eine nachträglich manipulierte Version anstelle des Originaldokuments präsentiert worden.
Das Enthüllungsportal Wikileaks hat heute nach einem halben Jahr eingeschränkten Betriebs die ihm anvertrauten Informationen wieder in vollem Umfang recherchierbar zugänglich gemacht.
Zur Frage, wie tendenziös unsere Qualitätsmedien sind, lohnt ein Vergleich der Berichterstattung über den Fall Tauss.
Unstreitig hat er kinderpornographisches Material besessen, streitig, zu welchem Zweck. Unerheblich ist jedoch, welcher Dreck konkret dort zu sehen ist. Solche unappetitlichen Details müssen zwar in einem Strafverfahren protokolliert werden (wenn auch nicht unbedingt in dieser Breite), sie haben aber mit der eigentlichen Problematik des Falles nichts zu tun. Im Gegenteil müssen sich Journalisten, die entsprechende Details kolportieren, fragen lassen, ob sie nicht selbst den Verbalpornographen zugerechnet werden möchten.
Trotzdem meinen der stern und die WELT, ihre Artikel gleich zu Beginn mit entsprechenden Einzelheiten anreichern zu müssen, um den Spin zu setzen. Die WELT-Überschrift scheint von der ebenfalls zur Springerpresse gehörende BILD-Zeitung geliehen zu sein – die allerdings ironischerweise sogar recht fair berichtet! (Die BILD-Zeitung hat allerdings bei Tauss auch etwas gut zu machen …) Der SPIEGEL, der sich im Fall Tauss eher mit zweifelhaftem Ruhm bekleckerte, bleibt sich treu und berichtet von einer „fürchterlichen Anklage“ und einer „blonden Juristin“. Wie gesagt, nicht mal die BILD-Zeitung hatte sich auf dieses Boulevard-Niveau herab begeben. FOCUS verkürzt ein Zitat von Tauss in der Überschrift auf „Herr Tauss im Schweinestall“. Dass der FOCUS es eigentlich auch sachlich kann, hatte er noch gegen Mittag bewiesen.
Die Richter in der Hanseatischen Hafenstadt Hamburg sehen vom Piratenschiff nur noch das Heck: Statt sich etwas vom „fliegenden Gerichtsstand“ anzuhören haben die Piraten den Fliegenden Holländer bestiegen und Anker vor der Ukraine gesetzt!
Da wird die Content-Industrie noch viel lauter „Kinderpornografie“ rufen müssen, bis sie die Internetsperren endlich durchgesetzt kriegt …
Der Kollege Jan Mönikes protokolliert in einem beeindruckenden Aufsatz (pdf) die perfide Demontage des von den Internetsperrern als Bedrohung wahrgenommene Medienpolitikers Jörg Tauss.
(…) Um 16:18 Uhr sind die Ermittler bei der Durchsuchung noch in vollem Gange, da meldet der Nachrichtensender N24 bereits, es wäre „einschlägiges Material“ gefunden worden. Und auch auf SPIEGEL ONLINE ist unverzüglich nachzulesen, was der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Rehring, aus dem fernen Karlsruhe live den Journalisten zu berichten hat: „Wir sind in Berlin fündig geworden“. Als diese Nachrichten in die kleine Wohnung dringen, ist das der vor Ort verantwortlichen Staatsanwältin sichtlich unangenehm. Vergeblich versucht sie nach Protest des Anwalts mit ihrer Behörde in Karlsruhe zu telefonieren, um die weitere Verbreitung voreiliger Nachrichten einzudämmen. Denn die ebenfalls in der Wohnung beschlagnahmten Handys und drei DVD+-R, die Tauss offensichtlich von Sascha H. per Post zugeschickt worden waren und die sogar noch mit dem „Begleitbrief“ in einem Bücherregal standen bzw. in einem Sakko steckten, lassen jedenfalls von außen überhaupt nicht erkennen, dass sich darauf – aber eben auch nur dort – kinderpornographische Inhalte befindet. Die Intervention der Staatsanwältin bleibt ohne Erfolg: Behördensprecher Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring verkündet munter weiter, es sei „einschlägiges Material“ beschlagnahmt worden. (…)
Die zwar mit etlichen Regiefehlern und fadenscheinigen Informationsvorsprüngen behaftete Hinrichtung des bis dahin untadeligen Politikers hat ihre Wirkung auf den Plebs nicht verfehlt: Wann immer ich Zeuge von Diskussionen wurde, in denen der Name „Tauss“ fiel, schalteten selbst mir als sympathisch oder intelligent in Erinnerung gebliebene Zeitgenossen wie Pawlowsche Hunde auf „Hass-Modus“ um, der jegliche Parteinahme oder Beanspruchung von Bürgerrechten ausschloss.
Die Ächtung eines Menschen mit dem Kinderpornographievorwurf dürfte gegenwärtig die zuverlässigste Waffe in Sachen Rufmord darstellen. Dass sich knapp vor der Bundestagswahl gewisse Journalisten – darunter auch solche der angeblichen Qualitätsmedien – um die Statisterie dieser Hatz rissen, wirft Fragen auf. Mit einer gewissen Genugtuung nehme ich zur Kenntnis, dass Mönikes das medienkritische Magazin „Telepolis.de“ als positives Gegenbeispiel erwähnt.
Die „Honigfalle“ gehört zu den ältesten Tricks im Repertoire der Geheimdienste. In zahlreichen Varianten wird der biologische Trieb dazu ausgenutzt, Zielpersonen zu manipulieren, und sei es nur, durch Lancieren einer leicht bekleideten Frau Gegner dazu zu bringen, möglichst frontal in die versteckte Kamera zu blicken.
Nun hat die Hisbollah „Liebesgrüße“ via Facebook gesandt, allerdings mit dem Fake-Profil einer Zuckerschnute. Wie der SPIEGEL meldet, soll die virtuelle Sexagentin bereits 200 israelischen Elitesoldaten die Zunge gelöst haben …
Ich schreibe ja meine gelegentlichen Artikel über BND und CIA in Wirklichkeit nur deshalb, weil ich hoffe, dass die auch mal eine Zuckerschnute auf mich ansetzen … ;-)
Das „Buch gegen Nazis“ im Kiepenheuer & Witsch Verlag darf vorerst wieder ungeschwärzt vertrieben werden. Man stritt sich über eine Passage betreffend der im rechten Umfeld beliebten Marke „Thor Steinar“.
In der Berufungsverhandlung vor dem OLG Köln wegen einer vom LG Köln zugesprochenen einstweiligen Unterlassungsverfügung hat das klagende Textilunternehmen seinen Antrag zurückgenommen. Jedoch will es in der Hauptsacheklage sein Anliegen weiter verfolgen.
In Saarbrücken macht man sich bzgl. der verhinderten TV-Übertragung von Stadtratssitzungen über die Pressefreiheit Gedanken. Eine solche Übertragung bedarf nach saarländischem Kommunalrecht der Einstimmigkeit der politischen Protagonisten.
Anders als in Landes- und Bundesparlamenten drücken sich in Stadträten kaum medienerfahrene Berufspolitiker herum, sondern überwiegend insoweit unbedarfte Laienpolitiker, die durch Kameras gehemmt werden könnten. Außerdem verleitet die Kamera dazu, „aus dem Fenster“ zu sprechen, anstatt der parlamentarisch effizienten Arbeit nachzugehen. Dass der Verzicht auf Kameras ein Segen sein kann, belegt der heutige Live-Stream vom Piratenparteitag … ;-)
Im vorliegenden Fall waren sich die Politiker sogar über eine Übertragung einig – bis auf den NPD-Mann, der wegen des Einstimmigkeitsprinzips blockieren konnte. Der Gebrauch der Gesetze ist allerdings kein Eingriff in die Pressefreiheit, sondern wohl eher das Gesetz.