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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Protokoll einer erfolgreichen Medienoperation

Der Kollege Jan Mönikes protokolliert in einem beeindruckenden Aufsatz (pdf) die perfide Demontage des von den Internetsperrern als Bedrohung wahrgenommene Medienpolitikers Jörg Tauss.

(…) Um 16:18 Uhr sind die Ermittler bei der Durchsuchung noch in vollem Gange, da meldet der Nachrichtensender N24 bereits, es wäre „einschlägiges Material“ gefunden worden. Und auch auf SPIEGEL ONLINE ist unverzüglich nachzulesen, was der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Rehring, aus dem fernen Karlsruhe live den Journalisten zu berichten hat: „Wir sind in Berlin fündig geworden“. Als diese Nachrichten in die kleine Wohnung dringen, ist das der vor Ort verantwortlichen Staatsanwältin sichtlich unangenehm. Vergeblich versucht sie nach Protest des Anwalts mit ihrer Behörde in Karlsruhe zu telefonieren, um die weitere Verbreitung voreiliger Nachrichten einzudämmen. Denn die ebenfalls in der Wohnung beschlagnahmten Handys und drei DVD+-R, die Tauss offensichtlich von Sascha H. per Post zugeschickt worden waren und die sogar noch mit dem „Begleitbrief“ in einem Bücherregal standen bzw. in einem Sakko steckten, lassen jedenfalls von außen überhaupt nicht erkennen, dass sich darauf – aber eben auch nur dort – kinderpornographische Inhalte befindet. Die Intervention der Staatsanwältin bleibt ohne Erfolg: Behördensprecher Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring verkündet munter weiter, es sei „einschlägiges Material“ beschlagnahmt worden. (…)

Die zwar mit etlichen Regiefehlern und fadenscheinigen Informationsvorsprüngen behaftete Hinrichtung des bis dahin untadeligen Politikers hat ihre Wirkung auf den Plebs nicht verfehlt: Wann immer ich Zeuge von Diskussionen wurde, in denen der Name „Tauss“ fiel, schalteten selbst mir als sympathisch oder intelligent in Erinnerung gebliebene Zeitgenossen wie Pawlowsche Hunde auf „Hass-Modus“ um, der jegliche Parteinahme oder Beanspruchung von Bürgerrechten ausschloss.

Die Ächtung eines Menschen mit dem Kinderpornographievorwurf dürfte gegenwärtig die zuverlässigste Waffe in Sachen Rufmord darstellen. Dass sich knapp vor der Bundestagswahl gewisse Journalisten – darunter auch solche der angeblichen Qualitätsmedien – um die Statisterie dieser Hatz rissen, wirft Fragen auf. Mit einer gewissen Genugtuung nehme ich zur Kenntnis, dass Mönikes das medienkritische Magazin „Telepolis.de“ als positives Gegenbeispiel erwähnt.

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Autor:
admin
Datum:
17. Mai 2010 um 23:17
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Politik,PR,Strafrecht,Zensur
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Fall Tauss als Lackmustest für Qualitätsjournalismus » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] hat allerdings bei Tauss auch etwas gut zu machen …) Der SPIEGEL, der sich im Fall Tauss eher mit zweifelhaftem Ruhm bekleckerte, bleibt sich treu und berichtet von einer “fürchterlichen Anklage” und einer […]

    #1 Pingback vom 18. Mai 2010 um 19:52

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