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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


7. Juni 2010

Wikileaks dunkles Geheimnis und die Schatten der Medien

Welchen Nimbus auch immer Geheimdienste um sich herum inszenieren, so beruhen die größten nachrichtendienstlichen Erfolge des Kalten auf Überläufern bzw. Verrätern, die sich selbst angedient haben. So ist denn auch die wesentliche Quelle des „Geheimdienstes der Menschheit“ Wikileaks der geöffnete Briefkasten für digitale „große braune Umschläge“.

Der Ursprung scheint aber nicht ganz so unschuldig gewesen zu sein. So hat man offenbar in der Tor-Suppe Material abgefangen – das wäre dann klassisches Spionagehandwerk.

Nun wurde auch bekannt, dass angeblich ein Informant enttarnt wurde.

Wie segensreich Wikileaks ist, kann man an dem Memo sehen, indem die CIA rät, den Deutschen mehr afghanische Frauen zu zeigen, um damit ein positive Stimmung für staatlich befohlenes Töten zu erzeugen. Wie Fefe heute analysiert, wird das offenbar von den Medien tatsächlich brav umgesetzt.

UPDATE: Wikileaks dementiert, soweit sie das können, ohne sensible bzw. bewusst gar nicht erst gespeicherte Informationen preiszugeben. Sie schrieben, dass die Washington Post ein Jahr lang im Besitz des Videos gewesen sei, es jedoch der Öffentlichkeit vorenthalten habe.

UPDATE: Der SPIEGEL bringt weitere Hintergründe.

3. Juni 2010

„Lex Wikipedia“? Bitte?!?

Der Geschäftsführer des umstrittenen Spendensammlervereins Wikimedia Deutschland e.V. hat eigenartige Äußerungen über einen israelischen Gesetzesentwurf ventiliert. So

diskutiert die israelische Knesset gerade eine Änderung im nationalen Urheberrecht, das Regierungsdokumente für die Allgemeinheit frei verfügbar und nutzbar machen soll. Im ursprünglichen Entwurf gibt es leider noch einige für Wikimedia unbrauchbare Einschränkungen – dennoch läuft dieses Gesetz in der israelischen Presse als “Lex Wikipedia”. Ein Erfolg in Israel wird für andere Länder – auch Deutschland eine großartige Vorlage sei.

Ähm, wie meinen? Amtliche Werke werden hierzulande seit Ewigkeiten vom Urheberrecht ausgenommen, vgl. § 5 UrhG. Von einem Land, in dem es sogar eine offiziell so bezeichnete Zensurbehörde gibt, insoweit „großartige Vorlagen für Deutschland“ zu erwarten, spiegelt anscheinend das seltsame Verständnis des Wikimedia-Türstehers zur Medienfreiheit wieder. Der gute Mann hat seinem Verein zufolge

Politik, Geschichte und Öffentliches Recht in Freiburg und Ottawa studiert.

Mit welchem Erfolg oder Abschlüssen die Studien des WMD-Geschäftsführers verlaufen sind, wäre angesichts der oben genannten Äußerungen mal eine veranlasste Frage.

Toter Franz Joseph Strauß erstattet Strafanzeige gegen Autor Schlötterer

Eigentlich ist es der lebendige Strauß-Clan, der da grantelt gegen Wilhelm Schlötterer. Die werfen dem ehemaligen bayerischen Finanzbeamten laut Nürnberger Nachrichten Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verletzung des Steuergeheimnisses vor. Schlötterer nennt  Strauß

einen »korrupten« Politiker; es sei in seinem Umfeld um die Gier nach Macht und Geld gegangen, um Begünstigung befreundeter millionenschwerer Unternehmer und um Eingriffe in amtliche Entscheidungen – kurz, um die Ausbeutung des Staates für Partei- und Privatinteressen.

(…) Schlötterer, Jahrgang 1939, hat FJS (wie berichtet) in seinem Buch bezichtigt, illegal ein Vermögen in dreistelliger Millionenhöhe angehäuft und nicht versteuert, Provisionen von Waffenhändlern bezogen und große Summen auf Schweizer Konten deponiert zu haben. Nach seinem Tod hätten auch die Strauß-Kinder das Erbe vor dem Fiskus verborgen.

Und er

thematisiert auch immer wieder die Nürnberger Diehl-Affäre und fordert die Rehabilitierung der Betriebsprüferin M. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass der Diehl-Konzern von einer Steuerschuld von 30 Millionen Euro befreit wurde – vergebens.

Bislang wurde zivilrechtlich noch nichts (erfolgreiches) unternommen. Die Sträuße werfen Schlötterer u.a. einerseits vor, keine Quellen zu benennen – andererseits Verletzung des Steuergeheimnisses. Tja …

1. Juni 2010

Interview mit dem BND-Boss

Chefspion Ernst Uhrlau stand der Mottenpost Rede und Antwort. In der bereits eine Woche alten Ausgabe räumte der Jurist indirekt ein, dass die legendäre Email von Uhrlau an Wikileaks echt war, was bislang umstritten war.

Noch etwas ist interessant: Der BND-Boss sagte, er lese gerade Henning Mankell. Nun ja, der Autor macht ja gerade außenpolitische Schlagzeilen, denn er sitzt im Knast einer Nation, deren nicht gerade zimperliche Auslandsgeheimdienst traditionell mit dem BND eng zusammenarbeitet. Das könnte spannend werden …

Showdown in der Berliner Pressekammer – Dr. Schertz flippt aus!

In der Neverending Story Schertz ./. Schälike begab sich der Kollege Dr. Schertz heute persönlich in den Gerichtssasl, um für seine Persönlichkeitsrechte und 20.000,- Euro zu streiten. Es war unschwer zu erkennen, dass der Vorsitzende Richter Mauck dem Ansinnen nicht Folge leisten würde. Während der Verhandlung kam es bei den beiden miteinander erfahrenen Parteien wie schon häufig zu den Temperamentsausbrüchen. Die Frage von Schertz, ob Richter Mauck das Blog Buskeismus verfolge, verneinte dieser.

Schließlich machte Dr. Schertz, der u.a. spektakulär mit einer „Stalking-Verfügung“ gescheitert war, etwas, das sonst nur solche Leute wie Schälike machen: Er stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Berliner Presserichter. Funktioniert (außer im Fall von evidenten Interessenkonflikten) eigentlich nie. Schälike hatte das beim gleichen Richter(!) schon vorexerziert. Kopiert also Dr. Schertz den Blogger Schälike?

Donnerstag, den 10.06.2010 geht es in Berlin mit vier Sachen dort weiter. Demnächst stehen einige Termine zwischen den Kontrahenten am Landgericht Köln an, wo es ebenfalls schon mal Befangenheitsanträge hagelte. Warum wohl der Berliner Anwalt den Hamburger Blogger in Köln verklagt? Und falls Köln nicht so will wie der Promi-Anwalt, so bietet der Fliegende Gerichtsstand noch genug andere Landgerichte, bei denen man es ja mal versuchen kann.

Presserechtlich bedenkliches Interview zum Presserecht

Ein (bzw. sogar „der“) Journalist hat mich wegen meiner kritischen Haltung zur Hamburger Presserechtskammer interviewt. Der Telefontermin dauerte 45 Minuten, das Gespräch dampfte man auf einen Text ein, der mir vorlegt wurde – zum Glück, dachte ich, denn redaktionelle künstlerische Freiheit soll bitte nicht in meinem Mund stattfinden. Gedruckte Worte wollen weise gewählt sein.

Die Redaktion nahm jedoch den alten Text als Grundlage und besserte nur stellenweise aus – ohne weitere Rücksprache. Während ich mit der gedruckten Fassung wohl leben muss, werden in der online-Fassung wenigstens die gröbsten Schnitzer beseitigt. Andererseits: Ich könnte jetzt natürlich zu Richter Buske rennen … ;-)

Für die Nachwelt hier aber die einzig autorisierte Fassung:

Kasten:

Markus Kompa ist Rechtsanwalt und bloggt zu medienrechtlichen Themen unter kanzleikompa.de. Er beschäftigt sich häufig mit den Urteilen, die die Zivilkammer 24 (Pressekammer) und die für Internet-Sachen zuständige Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg fällen. Kompa hat dort auch einige Blogger vertreten.

Interview:

Wann ist Ihnen zum ersten Mal aufgefallen, dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg besonders harte Urteile fällt? Gab es einen besonderen Anlass, der Sie dazu motiviert hat, sich mit dieser Institution zu beschäftigen?

Das war 2006. Ich schrieb damals einen juristischen Kommentar zum Recht am eigenen Bild, und bei der Recherche hat es mich zunächst irritiert, dass die Hamburger Urteile häufig im Widerspruch standen zu dem, was vorher der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hatten. Im selben Jahr bin ich in Hamburg in eigener Sache belangt worden. (more…)

31. Mai 2010

Bundespräsident Köhler tritt wegen Presse-Fauxpas zurück

Erst war es in den Blogs, dann zensierte das Deutschlandradio ein bisschen, dann war es dann doch in den Medien.

Ich hätte erwartet, dass Köhler seinen Schnitzer einfach aussitzt. Kriegführen aus wirtschaftlichen Gründen ist doch nun wirklich nichts Neues. Meines Wissens wurde fast jeder Krieg tatsächlich aus wirtschaftlichen Gründen geführt.

Nun ist Köhler zurückgetreten. Jemand anderes muss also Lena das u.a. von Stefan Raab geforderte Bundesverdienstkreuz antackern. Vielleicht macht sie es ja sogar selbst!

Bunter Stern

Die BUNTE ist noch immer sauer auf den stern, dessen Lichtschein Schatten auf erhellende Beschattungen warf, die dann aber nur schattierende Fotos betroffen haben sollen, weshalb der Presserat einen Schatten hatte und die Vorgänge als unaufklärlich einstufte und nicht zu presseratsitzen wollte, weshalb die BUNTE nun in einer norddeutschen Pressekammer vorstellig wird, wobei man nicht schnödes Geld wünscht, sondern Unterlassung begehrt.

Absturzblog.de geht auf Angriffskurs

In den letzten Wochen ist das von mir betreute Watchblog-Projekt Absturzblog.de in den Angriffsmodus übergegangen und stellt unangenehme Fragen über die seltsamen Zustände in der Fliegerszene.

Speziell im Bereich Ultraleichtflug ist es ein offenes Geheimnis, dass ein Großteil dieser meist zweisitzigen Luftsportgeräte schon konstruktionsbedingt mit zwei Passagieren und Tankfüllung das für diese Flugzeugklasse zulässige maximale Abfluggewicht überschreiten. Trotzdem werden diese Dinger von den mit der Zulassung beliehenen Verbänden durchgewunken. Sogar ein Prüfer durfte dort weiterprüfen, obwohl er wegen Falschbeurkundung im Amt einen Strafbefehl kassiert hat.

Da sich entsprechende Fachzeitschriften, die auf Inserenten und gewogene Leser angewiesen sind, in gewissen Interessenkonflikten befinden, ist über die Missstände am Himmel wenig zu lesen. Bei den jede Woche gemeldeten Abstürzen soll es sich stets um Pilotenfehler handeln – erzählt man den Witwen.

Wir allerdings stellen überfälligen Fragen, sowohl öffentlich als auch den Verantwortlichen.

30. Mai 2010

Schertz wettert gegen Hobby-(BILD-)Gerichtsreporter

Die Süddeutsche Zeitung bietet dem Promi-Anwalt Dr. Schertz ein Forum, um gegen die neue BILD-Initiative zur Rekrutierung von Leserreportern zur Gerichtsberichterstattung zu wettern. Zunächst ist BILD insbesondere an den Vorgängen in Presserechtskammern interessiert.

‚Die Aktion Leser-Reporter versus Betroffenen- und Opferanwälte offenbart ein äußerst gefährliches Rechtsstaatsverständnis‘, sagte Schertz der SZ an diesem Freitag. ‚Hier soll offenbar der Volkszorn gegen Leute aufgebracht werden, die sich berechtigterweise gegen Boulevardberichte zur Wehr setzen, weil ihre Intimsphäre verletzt oder eine Unwahrheit über sie verbreitet wurde.‘

In dem Beitrag steht allerdings nicht, dass sich der Kollege seit Jahren eine erbitterte Gerichtsfehde mit dem gegenwärtig einzigen Gerichtsblogger liefert. Mit jenem Betreiber von Buskeismus.de fetzte sich die Kanzlei des Advokaten zumeist am Landgericht Berlin, wo der Promi-Anwalt allerdings des öfteren Niederlagen einstecken musste. Einen skurrilen Höhepunkt bot die „Stalker“-Entscheidung. Dr. Schertz bittet den unbequemen Blogger aber auch häufig nach Köln. Die aktuellen Tour-Termine können hier eingesehen werden.

Apropos BILD: Zwischen meinem Ex-Mandanten BILD-Chef Kai Diekmann und dem Kollegen Eisenberg knallt es ja auch nicht gerade selten. So hatten Eisenberg von Springer neulich wegen den BILD-Berichten 20.000,- EURO „Schmerzensgeld“ erhalten. Exakt diese Summe fordert Schertz nun vom Buskeismus-Betreiber. Vielleicht wäre es heilsam, Schmerzensgeldansprüche wegen ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungen zu installieren.