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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


21. Juni 2010

Wikileaks: Der „Reisende“ ist (oder war) in Brüssel

WikiLeaks-Mastermind Julian Assange, der seit Jahren die Welt bereist und seit einigen Wochen aus Sicherheitsgründen komplett untergetaucht war, ist auf Einladung der Liberalen in Brüseel aufgetaucht, wo er in einem Gebäude des Europaparlaments IMMI promotet und sich gegen Internetsperren ausgesprochen hat. Es war unklar gewesen, ob er tatsächlich zu der Veranstaltung erscheinen würde.

Nachdem vorher so gut wie nichts Privates über Assange bekannt war, berichtet die Frankfurter Rundschau nun erstmals etwas aus der schwierigen Kindheit und Jugend des legendären Hackers. Die USA wird Assange auf Anraten von Daniel Ellsberg und anderen Experten vorerst meiden. Demnächst soll es wieder einen Leak über ein US-Massaker geben, diesmal in Afghanistan.

19. Juni 2010

Vroomfondel und Majikthise fordern Verlegerschutzrecht

Im Science Fiction-Klassiker „Per Anhalter durch die Galaxis“ gibt es eine (nicht in der Kinofassung von 2005) enthaltene Szene, die mich ein bisschen an die gegenwärtige Forderung der Verleger für ein eigenes Leistungsschutzrecht zur Bekämpfung der Informationsfreiheit im Internet erinnert.

In der Szene geht es darum, dass der sagenhafte Computer „Deep Thought“ gestartet werden soll, der die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest beantworten soll. Dies versuchen zwei Abgesandte der Gewerkschaft der Philosophen zu verhindern, da sie befürchten, durch die Konkurrenz der Maschine der Effizienz ihres Geschäftsmodells beraubt zu werden. Das Problem wurde jedoch nicht politisch gelöst, sondern pragmatisch: Da die Berechnung der Antwort siebeneinhalb Milliarden Jahre dauerte, konnten die Philosophen Bücher verkaufen, in denen sie über die Antwort spekulierten und hatten damit ausgesorgt.

Aufgeweckte Journalisten und Verleger sollten daher schnell damit anfangen, Bücher gegen den technologischen Fortschritt zu schreiben und des Ende des qualifizierten Journalismus prophezeien … ;)

18. Juni 2010

Censordyne

Es wäre doch schade, wenn nur wir durchgeknallte Politiker wie Zensursula hätten. Am weitestentfernten Ort, nämlich Australien, gibt es ähnliche Labertaschen – aber auch coolen Widerstand. Hier noch ein Video:

Vor 50 Jahren: Als Grzimek der Filmzensurstelle Wiesbaden einheizte

Die Rheinische Post bzw. RP Online erinnern an das vor allem durch Bernhard Grzimeks Film „Die Serengeti darf nicht sterben“ (1960) geprägte Afrika-Bild der Deutschen. Der Film hatte vor 50 Jahren (minus eine Woche) seine Deutschlandpremiere.

Dieser Oscar-prämierte Fil enthielt auch eine politische Botschaft, welche die deutsche Filmbewertungsstelle Wiesbaden für das Prädikat „wertvoll“ oder „besonders wertvoll“ (wichtig zur damaligen Vermeidung von Vergnügungssteuer) zensieren wollte:

„Löwen töten ihre eigenen Artgenossen nicht, daher wäre es um Mensch besser gestellt wenn sie sich wie Löwen benähmen“

sowie

„Diese letzten Reste des afrikanischen Tierlebens sind ein kultureller Gemeinbesitz der ganzen Menschheit, genau wie unsere Kathedralen, wie die antiken Bauten wie die Akropolis, der Petersdom und der Louvre in Paris. Vor einigen Jahrhunderten hat man noch die römischen Tempel abgebrochen, um aus den Quadern Bürgerhäuser zu bauen. Würde heute eine Regierung, gleich welchen Systems, es wagen, die Akropolis in Athen abzureißen, um Wohnungen zu bauen, dann würde ein Aufschrei der Empörung durch die ganze zivilisierte Menschheit gehen. Genau so wenig dürfen schwarze oder weiße Menschen diese letzten lebenden Kulturschätze Afrikas antasten. Gott machte seine Erde den Menschen untertan, aber nicht, damit er sein Werk völlig vernichte.“

Auch mit der Nackheit schwarzer Badender hatte die badische Behörde so ihre Probleme.

Grzimek hingegen weigerte sich, sein Recht auf Meinungsfreiheit kastrieren zu lassen und sprach von „Zensur“, der sich der Filmemacher fortan verweigere. Entsprechend seiner öffentlichen Ankündigung machte der Biologe keinen Film mehr, den er der Wiesbadener Behörde hätte vorlegen müssen.

Die Filmbewertungsstelle, die zwar dann doch wenigstens „wertvoll“ vergab, wurde durch den standhaften Grzimek derart in Bedrängnis gebracht, dass seit den 60ern keine Umschnitte mehr verlangt wurden. Gute Arbeit!

UPDATE: Die Premiere war ein Jahr früher am 25.06.1959 … Aber eine Fristverlängerung kriegt ein guter Anwalt ja immer hin … ;-)

16. Juni 2010

Island beschließt IMMI. Pressefreiheit hat demnächst einen sicheren Datenhafen

Gestern hat das isländische Parlament die von Wikileaks protegierte Icelandic Modern Media Initiative (IMMI) auf den Weg gebracht. Mehr dazu beim ORF. Unterstützung erhielten die Isländer aus dem Umfeld des deutschen Chaos Computer Clubs.

Herzlichen Glückwunsch und besten Dank! Der fliegende Gerichtsstand ist damit ein Stück weit ausgeflogen … ;-)

15. Juni 2010

„Streit um die Pressefreiheit“

Die Süddeutsche Zeitung nimmt den Fall Kachelmann zum Anlass, um auf das Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrecht und Presseinteresse hinzuweisen. Dort heißt es unter anderem:

Erhöht wird die Unsicherheit für die Medien durch eine prozessrechtliche Besonderheit, den „fliegenden Gerichtsstand“. Dahinter verbirgt sich kein orientalisches Märchen, sondern die Wahlfreiheit der Anwälte, an welches Gericht sie ihre Klage adressieren. Wurde der Artikel bundesweit verbreitet, kann die „Verletzung“ des Persönlichkeitsrechts nämlich überall eingetreten sein. Beliebt bei Klägeranwälten sind etwa die Pressekammern in Hamburg und Berlin – auch wenn Schertz deren angebliche Einseitigkeit zulasten der Presse als „völligen Quatsch“ bezeichnet.

Ob das wirklich so völliger Quatsch ist …?

11. Juni 2010

Tauss und der Medien-Mob

Der Prozessbeobachter Rolf Schmitt und der Angeklagte selbst kommentieren die zahlreichen Desinformationen, mit denen sich unsere „Qualitätspresse“ bekleckert hat. Völlig zu Recht merkt er an, dass Meinungsfreiheit da aufhört, wo Verleumdung anfängt. Sein Medienanwalt dürfte derzeit gut zu tun haben.

Andrew Jennings WM-Buch und WM-Faxen

Vor vier Jahren war der Blatter-Sepp mächtig sauer auf den Kritiker Andrew Jennings, weil der ein unbequemes Buch geschrieben hatte. Doch seine Pläne, den Verlag juristisch anzugehen, verwarf der umstrittene Sportsmann schließlich.

Wir dürfen gespannt sein, inwieweit die auch von Jennings kritisieren Blatter-Pläne funktionieren, kritische Berichterstatter von der heute beginnenden Fußball-WM zu behindern.

Am Montag war ich mit einem Kumpel von der Titanic saufen. Bekanntlich hatten wir denen die WM im letzten Jahr zu verdanken. Doch Undank ist der Welten Lohn:

9. Juni 2010

Unter Wikipedianern

Letztes Wochenende habe ich die Tagung Skillshare des gleichnamigen Vereins besucht, bei der man Autoren für die Wikipedia gewinnen und fördern wollte. Es kamen aber fast nur langjährig etablierte Wikipedianer, der Laden ist faktisch ein closed shop.

Zwar hatte ich eigentlich nicht die Absicht, „undercover“ zu ermitteln und war namentlich akkreditiert, aber da ich mein Forschungsobjekt nicht durch Dissonanzen verunsichern wollte, habe ich mein Namensschild nur mit den Initialen ausgefüllt. Nicht, dass diese liebenswerten Leute am Ende gar einen Aufstand machen, als sei Martin Luther im Vatikan gesehen worden! ;)

So saß ich nun in diversen Workshops zusammen mit Crème de la Crème-Wikipedanten, etwa mitten unter Mitgliedern des berüchtigten Wikipedia-Stammtisches Hamburg, Leuten aus dem Wikipedia-Schiedsgericht und dem mächtigen Oversighter Sargoth. Letzterer legte Wert auf seine Anonymität, wollte nicht fotografiert werden. Den Wunsch respektiere ich, obwohl umgekehrt die Wikipedanten meine Persönlichkeitsrechte missachten.

Ich verabschiedete mich knapp beim Wikimedia-Geschäftsführer, mit dem ich wegen dummdreister Verletzungen meines Persönlichkeitsrechts Prozesse führe. Er hat mich anscheinend nicht einmal erkannt, obwohl wir uns ein halbes Jahr vorher mal unter erstaunlichen Umständen begegnet sind. :P

Egal, bei Skillshare hörte ich mir den Vortrag des Soziologen Dr. Thomas König Wikipedia und die Spieltheorie an, über den ich bei TELEPOLIS berichte.

8. Juni 2010

IM „Wilfried“ – Persönlichkeitsrechtsexzesse auf dem Rückmarsch?

Bereits der unermüdliche Gerichtsblogger Rolf Schälike teilte mir vor einiger Zeit seine Beobachtung mit, dass auch die Pressekammer Berlin so langsam von dem ausufernden Missbrauch des Persönlichkeitsrechts durch findige Anwälte genug hat und ihren fragwürdigen Widerstand gegen die Vorgaben aus Karlsruhe zurückfährt.

In diese Richtung geht ein weiteres Urteil, mal wieder zur leidigen Problematik, ob man ehemalige Verpflichtete der StaSi entsprechend benennen darf, oder ob diese Episode vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt und damit dem Interesse der Öffentlichkeit entzogen ist.

Heute wurde bekannt, dass Iris Berbens Lebenspartner am Berliner Kammergericht mit dem Verbot gescheitert ist, seine Benennung als „IM“ zu verbieten. Zuvor hatte das die Berliner Pressekammer dem rbb und etlichen Printmedien verboten.

Der Berliner Tagesspiegel schreibt:

Wurden von den Gerichten zunächst die Persönlichkeitsinteressen der früheren IM in der Regel über das Aufarbeitungsinteresse der Öffentlichkeit gestellt, zeichnet sich nach den jüngsten Urteilen nun ein gegenteiliger Trend ab.

(…) Das Aufarbeitungsinteresse hatte auf der ganzen Linie gegen den Schutz der Persönlichkeitsrechte gesiegt.

Künftig also werden Historiker weniger vom diffusen Persönlichkeitsrecht behindert werden, das zwar grundsätzliche Berechtigung, aber eben auch gewisse Grenzen hat.

Da der rbb im Gegensatz zu den anderen Medien klein bei gegeben hatte, darf er als einziger nun nicht mehr über „IM Wilfried“ berichten.

StaSi-Fälle beobachtet Schälike besonders gerne. Er hatte etliche Monate in StaSi-Gefängnissen zugebracht, weil er auch in der DDR seinen Drang nach Meinungsäußerung auszuüben pflegte.

Siehe auch:

UPDATE: Der Kläger wurde von einem Anwalt vertreten, der früher zur Kanzlei des rbb-Anwalts gehörte. Diese beiden Anwälte vertreten sich häufig gegenseitig, etwa wenn der eine für den anderen Herrn Schälike verklagt. Seltsam …