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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Vor 50 Jahren: Als Grzimek der Filmzensurstelle Wiesbaden einheizte

Die Rheinische Post bzw. RP Online erinnern an das vor allem durch Bernhard Grzimeks Film „Die Serengeti darf nicht sterben“ (1960) geprägte Afrika-Bild der Deutschen. Der Film hatte vor 50 Jahren (minus eine Woche) seine Deutschlandpremiere.

Dieser Oscar-prämierte Fil enthielt auch eine politische Botschaft, welche die deutsche Filmbewertungsstelle Wiesbaden für das Prädikat „wertvoll“ oder „besonders wertvoll“ (wichtig zur damaligen Vermeidung von Vergnügungssteuer) zensieren wollte:

„Löwen töten ihre eigenen Artgenossen nicht, daher wäre es um Mensch besser gestellt wenn sie sich wie Löwen benähmen“

sowie

„Diese letzten Reste des afrikanischen Tierlebens sind ein kultureller Gemeinbesitz der ganzen Menschheit, genau wie unsere Kathedralen, wie die antiken Bauten wie die Akropolis, der Petersdom und der Louvre in Paris. Vor einigen Jahrhunderten hat man noch die römischen Tempel abgebrochen, um aus den Quadern Bürgerhäuser zu bauen. Würde heute eine Regierung, gleich welchen Systems, es wagen, die Akropolis in Athen abzureißen, um Wohnungen zu bauen, dann würde ein Aufschrei der Empörung durch die ganze zivilisierte Menschheit gehen. Genau so wenig dürfen schwarze oder weiße Menschen diese letzten lebenden Kulturschätze Afrikas antasten. Gott machte seine Erde den Menschen untertan, aber nicht, damit er sein Werk völlig vernichte.“

Auch mit der Nackheit schwarzer Badender hatte die badische Behörde so ihre Probleme.

Grzimek hingegen weigerte sich, sein Recht auf Meinungsfreiheit kastrieren zu lassen und sprach von „Zensur“, der sich der Filmemacher fortan verweigere. Entsprechend seiner öffentlichen Ankündigung machte der Biologe keinen Film mehr, den er der Wiesbadener Behörde hätte vorlegen müssen.

Die Filmbewertungsstelle, die zwar dann doch wenigstens „wertvoll“ vergab, wurde durch den standhaften Grzimek derart in Bedrängnis gebracht, dass seit den 60ern keine Umschnitte mehr verlangt wurden. Gute Arbeit!

UPDATE: Die Premiere war ein Jahr früher am 25.06.1959 … Aber eine Fristverlängerung kriegt ein guter Anwalt ja immer hin … ;-)

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Autor:
admin
Datum:
18. Juni 2010 um 01:04
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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